Frage wegen Gewährleistung nach 1 Jahr ohne Rechnung

das mag sein, aber Apple bietet ohne Aufpreis wenn überhaupt 1 Jahr Garantie. Danach siehts ebbe aus und da ist auch nicht viel mit Kulanz. Maximal verkaufen dir wohl 2 Jahre AppleCare nachträglich und rückwirkend. Aber das ist jetz rein spekulativ.
 
Apple Garantie bis zum 27.08.16 ist ja ohne Rechnung kein Problem.

Das glaubst aber nur du!
Garantie ist eine freiwillige Leistung und die wird Apple nur dem Erstkäufer gewähren.
Die werden dir einen husten. :)
Ohne Rechnung wirst gar nix machen können.
 
leipziger1979 schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung und die wird Apple nur dem Erstkäufer gewähren.
Die werden dir einen husten.
Wenn man den Google Ergebnissen glauben kann, ist dem nicht so.

Bei Lenovo braucht man z.B. auch keine Rechnung und früher bei AVM auch nicht. Das hat AVM aber geändert.
 
bei Apple wird die Garantie über die Seriennummer geprüft im Normfall. Wenn das Gerät nicht als gestohlen gemeldet ist, dann gibts da bei AppleCare keine Problem normal (dieses 1 Jahr zumindest)
 
leipziger1979 schrieb:
Das glaubst aber nur du!
Garantie ist eine freiwillige Leistung und die wird Apple nur dem Erstkäufer gewähren.
Die Frage ist, ob eine solche Klausel überhaupt gültig ist, da sie den Verbraucher benachteiligt (es ist ja üblich Geräte mit Restgarantie zu verkaufen).
Ich persönlich glaube, das solch eine Klausel vor Gericht nicht halten kann.

Ohne Rechnung wirst gar nix machen können.
Ohne Rechnung muss Apple natürlich keine Garantie gewähren. Scheinbar tun sie es aber doch.


Im Grunde bleibt nur zu hoffen, das es nicht kaputt geht, oder einen Rechtsstreit mit dem VK anzetteln.
 
scooter010 schrieb:
Ähm^^ Nichts.

Gewährleistung kommt vom Händler und somit nur von Apple selbst, wenn es im AppleStore gekauft wurde. Aber Apple gibt eh keine Gewährleistung/Kulanz, sondern besteht auf die Umkehr der Beweislast. Du musst als Kunde denen beweisen, dass der Fehler vorher schon da war. Das klappt regelmäßig nicht ohne Anwalt.

Da spreche ich aus Erfahrung. Ich hatte mal den Fall mit einem Authorisierten Apple Reseller. Die haben nur das gemacht, was Apple autorisiert (bezahlt) hat. Nach !dreimaligem! erfolglosen Reparaturversuch (außerhalb der ersten 6 Monate) bestand ich auf Wandlung des KV oder Austausch des Gerätes. Den Anspruch konnte ich nur mittels eines Anwaltsschreibens durchsetzen.

was nu? streit mit apple oder dem authorisierten händler gehabt?

i.d.r wenn direkt von apple bezogen ist, gibt apple auch die 2 jahre gewährleistung
bei apple authorisierten reseller ist nach der garantiezeit schluss mit "gewährleistung"

@TE: unbedingt auf https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do prüfen, ob das MB dort ein gültiges kaufdatum hat, wenn nicht kann das ein problem werden

und ein kauf eines applecare plans würde ich stark drüber nachdenken

@rest: garantie ist bei apple geräte gebunden, apple ist es egal wieviele vorbesitzer das gerät hatte
ausnahme ist applecare+, da es um eine versicherung handelt, ist diese person bezogen
 
Zuletzt bearbeitet:
Sc0ut3r schrieb:
@TE: unbedingt auf https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do prüfen, ob das MB dort ein gültiges kaufdatum hat, wenn nicht kann das ein problem werden

ja, dort steht:
Qualifiziert für Reparaturen und Service: Aktiv. Voraussichtliches Ablaufdatum: 27.08.2016


Wie gesagt, im Prinzip geht es mir darum, dass das MacBook mit Gewährleistung bis zum 27.08.17 verkauft wurde. Dem ist ja nicht so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Apple selbst als Händler das Gerät als erstes in den Verkehr gebracht hat, ist die einjährige Garantie nicht viel Wert, da sie gesetzlich zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet sind. Normalerweise schließen Privatleute auf Ebay Gewährleistung aus. Der Erstkäufer kann die Gewährleistung auf den Gebrauchtkäufer abtreten, wenn der Händler eine Abtretung nicht ausschließt. Hier erläutert. http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html
Im Grunde hat dein Ebay-Verkäufer das gemacht, nur kannst du ohne Kenntnis des Händlers keine Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Konkret würde ich sagen, wenn Apple als Händler den Gewährleistungszeitraum nur per Seriennummer prüft, brauchst du keine Rechnung und musst auch nicht der Erstkäufer sein. Sofern Apple selbst der Händler ist. Kann Apple das nicht für dich prüfen? Falls Apple nicht der Händler ist, kann Apple anhand der Seriennummer nicht ermittelen, dass z.B. Mediamarkt den Laptop verkauft hat.
 
Gewährleistung ist doch was ganz anderes wie Garantie. Die Garantie kann viel umfassender sein. Und somit ist sie bedeutend wichtiger, als Gewährleistung.

Z.B. Vor-Ort Service, Ersatzgerät usw.
 
Natürlich sind Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich) verschieden und ich habe nie das Gegenteil behauptet. Zumindest ist eine einjährige Garantie zeitlich nicht umfassender als die zweijährige Gewährleistung. olum2k ist doch genau deswegen so scharf hinter der Gewährleistung hinterher, weil sie länger als die Garantie gilt.
 
Wilhelm14 schrieb:
Zumindest ist eine einjährige Garantie zeitlich nicht umfassender als die zweijährige Gewährleistung. olum2k ist doch genau deswegen so scharf hinter der Gewährleistung hinterher, weil sie länger als die Garantie gilt.

Das ist deine Meinung,
nach 6Monaten würde ich als Verkäufer von dir einen Beweis verlangen (und ja, das darf ich), dass der Fehler von Anfang an da war... - die Geschichte wieso dir dieser erst nach den 6Monaten aufgefallen ist würde ich auch gerne hören^^
 
Ich bleibe dabei: Apple verzichtet auf die Beweislastumkehr bei Geräten, die direkt dort erworben wurden.
Das habe ich bereits bei einem iPhone und einem iPad erlebt. Kein Thema, es wurde nicht mal die Rechnung benötigt, da der Kauf direkt bei Apple im System hinterlegt war.
Daher macht der Kauf des Apple Care Protection Plans (ohne +) für direkt bei Apple erworbene iPads und iPhones 0 Sinn.

Bei Macs sieht das anders aus, da die Garantie so auf 3 Jahre erweitert wird.

Dem TE rate ich einen Apple Care Protection Plan auf das Macbook abzuschließen, dann hast du volle 3 Jahre Garantie auf deinen Namen mit Zertifikat.
 
Robo32 schrieb:
Das ist deine Meinung...
Ich markiere das Zitat mal anders fett, vielleicht fällt dann auf, was ich sage. :)
einjährige Garantie zeitlich nicht umfassender als die zweijährige
Zwei Jahre sind zeitlich umfassender als ein Jahr. Dass im konkreten Fall im zweiten Jahr die Gewährleistung greift und zusätzlich die Beweislastumkehr und die damit verbundenen Schwierigkeiten bis Unmöglichkeiten, steht z.B. schon in Beitrag#7.

Selbst wenn das erste Jahr (nach 6 Monaten mit Beweislastumkehr) von der Gewährleistung abgedeckt wäre, ist es zusätzlich mit der Garantie abgedeckt. olum2k geht es doch um den Zeitraum im Jahr Zwei und wie er die Gewährleistung überhaupt versuchen kann in Anspruch zu nehmen. Um die Erfolgsaussichten wegen der Beweislastumkehr geht es nocht nich. Der Erfolg darf bezweifelt werden. boarder-wintermans Erfahrungen lassen allerdings hoffen. Ich gehe davon aus, dass boarder-wintermans Pech mit den Apple Laptops eine Ausnahme sind. Laptops überstehen normalerweise die ersten zwei Jahre ohne Fehler. Wenn sich bei olum2k keine Fehler auftun, ist das Thema eh hinfällig.
 
Bei Macs gilt die Garantie bei Apple Care aber 3 Jahre, da hat man schon einen Vorteil gegenüber der Gewährleistung ;)
 
Die hat olum2k anscheinend nicht. Die Versicherung müsste er erst abschließen, was du weiter oben (#12) selbst erwähnt hast.
 
scooter010 schrieb:
Ähm^^ Nichts.

Gewährleistung kommt vom Händler und somit nur von Apple selbst, wenn es im AppleStore gekauft wurde. Aber Apple gibt eh keine Gewährleistung/Kulanz, sondern besteht auf die Umkehr der Beweislast. Du musst als Kunde denen beweisen, dass der Fehler vorher schon da war. Das klappt regelmäßig nicht ohne Anwalt.

Da spreche ich aus Erfahrung. Ich hatte mal den Fall mit einem Authorisierten Apple Reseller. Die haben nur das gemacht, was Apple autorisiert (bezahlt) hat. Nach !dreimaligem! erfolglosen Reparaturversuch (außerhalb der ersten 6 Monate) bestand ich auf Wandlung des KV oder Austausch des Gerätes. Den Anspruch konnte ich nur mittels eines Anwaltsschreibens durchsetzen.

Wie denn nun? Gibt Apple keine Gewährleistung/Kulanz oder dein Apple Reseller? Ich hab bei Apple schon gegensätzliche Erfahrungen zu deinen gemacht. Wohl gemerkt im Apple Store und nicht bei nem Reseller. Irgendwie hat sich Apple bei mir bisher immer stark kulant gezeigt.
 
Also als ich damals Probleme mit meinen Iphone 4S hatte, wurde es sofort im Apple Store umgetauscht, haben sich noch nichtmal richtig den Fehler angehört.
Bei meinen 5S habe ich es auf biegen und brechen versucht ein neues zu bekommen aber sie haben immer gesagt alles funktioniert und haben das dann eben gereinigt und und und.
Also sind die wohl was zurückgerrudert, denn beim 5S war die Ohrmuschel nicht schrott, aber man hat so gut wie nix mehr gehört und auch nach der Reinigung war das so.
 
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