News Mobilfunk: Drosseln ist bei unbegrenztem Datenvolumen verboten

cruse schrieb:
und bei altverträgen ?
eine änderung der formulierung gilt doch nur bei neukunden...die altkunden haben ihre alten verträge mit den alten formulierungen. und es zählt das, was im vertrag steht, den ich unterschrieben hab.

Dann lies mal was du unterschrieben hast. Wenn dort unbegrenzt erwähnt wird schreib ne E-Mail. Entweder hast du Glück und dir wird die Mitarbeiterflat eingebucht oder du bekommst die Standartantwort: "Urteil ist noch nicht Rechtskräftig und wird von uns geprüft." In der Zeit wird Revision eingelegt sein von o2 und das nächste Urteil lässt ein Jahr auf sich warten. Bis dahin sind alle Tarife bereits welche von o2 Aufgrund der tech. Umstellung.
 
Besser Drosselung auf nahezu-null als Fullspeed mit xx cent/MB zahlen zu müssen, wenn die inkludierten Daten verbraucht sind.
Sollen die mal anfangen auf 4-6 Mbit zu drosseln
Lol, dann nehm ich den kleinsten Tarif und lass den in die Drossel laufen, mit 4-6Mbit kann man wunderbar dauerhaft leben.

Tauglich für beide Seiten wären wohl so um die 512kbit/s max. Wobei auch wohl das nicht passieren wird, sondern es wird einfach anders Marketing gemacht und der Begriff "unbegrenzt" nicht mehr verwendet.
 
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Für das mobile Surfen sollten auch 128 bis 356 kbit/s ausreichen.

Damit kann man alle Messengerdienste nutzen. Bilder werden über solche sowieso verkleinert. Und selbst Youtube-Videos kann man damit schauen.

Klar, nicht mehr in FullHD ohne Wartezeit, aber es geht mir vor allem darum, das Handy auch nach Verbrauch des Volumens für ein paar Tage noch für soetwas nutzen zu können.

Vorrangig sind hier E-Mails, Messenger und das Surfen auf "normalen" Websites :)

Man muss nicht gleich unrealistisch werden (>4 Mbit?!).
 
Vor allem muss man jetzt mal gucken, wie es sich bei anderen Verträgen anderer Anbieter verhält. Theoretisch könnte man dann ja gegen alle Verträge angehen, wenn das Urteil erstmal rechtskräftig ist. In meinem Vertrag der Telekom steht beispielsweise auch unbegrenztes Datenvolumen!
 
Nun ja. Es geht in dem Urteil lediglich um die Formulierung. Insofern kein wirklich relevantes Urteil für den Konsumenten. Die typische Struktur solcher Verträge ist ja auch dem Kunden klar, da eben branchenüblich, das ist nicht falsch. Nicht erlaubt ist lediglich, wegen dieser Branchenüblichkeit das Ganze dann legitim als "unbegrenzt" zu bezeichnen.

Mit bestehenden Verträgen hat das wenig zu tun - es geht hier darum wie ich die Dienstleistung bewerben darf, nicht um die Gültigkeit eines solchen Vertrages an sich.

Dass Datenvolumen beschränkt ist, ist kaum ein überraschender Punkt in den AGB, sondern eher anzunehmen, deshalb lässt sich da auch kaum was anfechten.
 
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Ich fände es angebracht, diese Entscheidung auch auf feste Internetzugänge anzuwenden, die als Flatrate beworben werden, aber nach (z.B.)50GB am Tag hat man anstatt 150 Mbit nur noch 16. Das ist dann keine 150Mbit-Flat, sondern ein Volumentarif. Bis vor einigen Jahren hieß das auch noch so, bis die Flatrates so günstig waren, dass niemand mehr einen Volumentarif gekauft hat.
 
buddha281 schrieb:
Es geht um den Begriff "unbegrenzt", nicht um Flatrate. Flatrate heißt Pauschaltarif. Ob da nach einer gewissen Anzahl gedrosselt wird, hat damit nichts zu tun.
Nach den 50GB kannst du weiter surfen ohne zusätzliches Zahlen, es ist kein Volumentarif.
 
Mighty X schrieb:
Diese übertriebenen Drosslungen auf unbenutzbare Geschwindigkeiten gehört endlich mal ein Riegel vorgeschoben. Zumindest 10% der Höchstleistung sollte man durchgehend erhalten, auch wenn das Datenvolumen verbraucht ist. Das kann man doch unmöglich als Flatrate bezeichnen.

Genau diese Idee fände ich ehrlich gut, dass man sagt 10% sind Pflicht, weil mit 1-5 mbps kann man ja noch surfen :)
 
Mithos schrieb:
Es geht um den Begriff "unbegrenzt", nicht um Flatrate. Flatrate heißt Pauschaltarif. Ob da nach einer gewissen Anzahl gedrosselt wird, hat damit nichts zu tun.
Nach den 50GB kannst du weiter surfen ohne zusätzliches Zahlen, es ist kein Volumentarif.

Das hat schon was damit zu tun. Denn: Flatrate bezüglich was?
Ohne weitere Nennung muss davon ausgegangen werden dass sich die Art der Leistung, für die Flatrate besteht, während der Laufzeit der Flatrate nicht ändert.

Eine Flatrate umfasst m.E. nach nicht nur einen Anspruch auf die zeitliche Dimension (x-Achse) sondern auch die die qualitative (y-Achse).

Zumindest ohne weiteren Erläuterungen.
 
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Da muss ich eigentlich mal E-Plus Recht geben.
Es gibt und gab bei keinem Anbieter Tarife ohne Grenze und es steht nicht versteckt in den AGBs sondern direkt dabei. Kunden getäuscht werden in dem Fall definitiv nicht und unbegrenztem Datenvolumen ist an sich ja auch richtig.
Klar geht mit gedrosselter Speed nicht mehr alles gut, ist natürlich auch der Sinn der Sache, würde doch keiner mehr Volumen kaufen wenn er auch gedrosselt praktisch keine Einschränkungen hat. Ich bin auch Endkunde und hätte gern immer so viel wie möglich für so wenig Geld wie möglich. Trotzdem muss man einem Wirtschaftsunternehmen zugestehen Gewinn zu machen und seine Angebote entsprechend zu gestalten. Nicht zuletzt ist es auch technisch bedingt bzw. nicht finanzierbar flächendeckend Highspeed ohne jegliche Limits zu bieten.
Bringen tut das Urteil absolut Garnichts, es muss die Angebotsseite leicht umformuliert werden und das war es, mehr Geschwindigkeit oder Volumen bekommt dadurch kein Mensch.
 
R4Z3R schrieb:
Vernünftige Argumentation. Würde ich eigentlich folgen. Internet spuckt für Pauschaltarif folgendes aus:

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Als Pauschaltarif, englisch Flat rate, bezeichnet man die Abrechnung einer Leistung zu einem festen Preis, unabhängig von tatsächlicher Dauer oder Häufigkeit der Nutzung.
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Ich glaube, dass die Definition der Leistung ausschlaggebend ist. Die Leistung ist eben 50GB und danach gedrosselt. Dass die Leistung konstant sein muss, ist vermutlich eher eine Erwartung, die nicht zutreffen muss.
 
Am Beispiel von Telekom könnten Sie statt einem für 60€ im Monat 8Gb ohne Auslandsflatrate,Handy oder Auslandsdaten Volumen andrehen zu wollen was als Vertragsverlängerung ja wohl eine Frechheit ist.

Das beste war ja als ich das O2 Angebot angesprochen habe "Ja aber da haben Sie ja nie Netz und wir haben 300Mbit LTE und die nur 150" wen interessiert das bei den Volumen Begrenzungen überhaupt ob ich 0,1 oder 0,01 Sek warte bis meine Apps what ever aktualisiert sind ist mir egal.
DSL Ersatz ist es ja nicht.

Könnte man ja die Untere Drossel auf den gewählten Tarif anpassen:

S-128kbit
M-196Kbit
L-256kbit
XL-328kbit


Da ich ja GEZ zahle ,weil ja mein Handy Computer etc. ins Internet kann und ich somit ja auf das Öfffentlich Rechtliche Angebot zu greifen könnte sollten zumindest alle Nachrichten Websites und die Öffentlichen Mediatheken jederzeit mit Highspeed nutzbar sein.
 
Abschaffen muss nicht sein, aber eine Drosslung unter einen gewissen brauchbaren Standard gehört verboten. Z.B sollte man die Mindestgeschwindigkeit wie bei DSL, 2000kb/s, einhalten müssen (außer es steht wirklich kein entsprechendes Netz zur Verfügung).
 
Ich finde das einzig Sinnvolle ist es bei den etwas teureren Tarifen einfach die Leute mit Volumen zu bevorzugen und alle anderen bekommen die Bandbreite die noch übrig ist.
 
Artikel-Update: Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilt, stammt die beanstandete Klausel aus dem August 2013. Unabhängig von dem Verfahren werde diese bei den Base-Tarifen schon seit Längerem nicht mehr verwendet.
 
Tolles Urteil! Ich wünschte mir, dass nun die Formulierungen geändert werden, die "Flatrate" rausfliegt und nach 300, oder 500MB halt einfach GAR nichts mehr geht, bis der Kunde AKTIV nachkauft. Dann wird zwar alles teurer, aber diese fiese Verlogenheit hat endlich ein Ende ... also, das ist es ja, was die meisten fordern, oder? Oder hat jemand gedacht, dass durch das Urteil Daten billiger werden :D? Scherzchen! Im Übrigen denke ich nicht, dass das Urteil bestand hat.
 
Die 56kb Drosselung ist wirklich eine Frechheit weil man damit kaum noch mal eine Webseite ansurfen kann, gerade mal so ein paar emails abrufen aber wehe da sind bilder dabei o.ä...von youtube in sd oder gar hd möchte ich garnicht erst anfangen....ich bin auch dafür das man diese extreme drosselung zur Unbrauchbarkeit endlich mal angeht und verbietetn....1024kb sollten es schon sein sod ass man wenigstens normal surfen kann.
 
kann man die Drosselei eigentlich noch Clientseitig aushebeln? Bis 01/2013 war das ja noch möglich. Dann hab ich meinen Vertrag bei der T-com gekündigt. Nur mal Interresse halber.
 
Was schätze ich doch meinen Mitarbeitervertrag. Unbegrenzt LTE (auf Klo sogar schneller als mein normales Internet)... Nutze ich als Backupleitung. So kamen schon mal 220 GB in einem Monat zusammen.
 
Das Gericht müsste beschließen was prozentual oder absolut noch vertretbar ist. Mich k.... das auch an. Akzeptabel finde ich 1 MBit.
 
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