Händler geht in Konkurs. Ratenzahlung noch offen.

The Mechanic

Lt. Junior Grade
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Nachdem in den letzen Jahren einige Onlineshops und auch lokale Geschäfte pleite gingen, frage ich mich folgendes.
Angenommen ich habe einen Gutschein und der dazugehörige Händler ist pleite und meldet Insolvenz an. Der Gutschein ist im Prinzip wertlos. Ich kann ihn noch als Insolvenzmasse anmelden, aber bei kleineren Beträgen rechnet sich das nicht.

So, was ist aber, wenn ich dem Unternehmen etwas schulde? z.B. ich mache beim Kauf eine Ratenzahlung aus (Privatkunde). Es gibt noch einige die das ohne Bank dahinter machen.
2000€ auf 24 Monate. Was ist nun, wenn es den Händler in sechs Monaten nicht mehr gibt?
Habe ich dann quasi "Glück" gehabt oder muss der Rest noch in einen nachträglichen Schuldentopf gezahlt werden?

Edit: Ich habe nirgends eine Ratenzahlung offen. Ist nur eine reine Frage ^^
 
Hallo
Edit: Ich habe nirgends eine Ratenzahlung offen. Ist nur eine reine Frage ^^
Hm das ist auch nicht schlimm wen es so wäre... Ich frage mich manchmal wie mann in DE bei einem Gehalt von 2000 - 2500€ Netto überhaupt ein Auto Computer usw. sich leisten kann....:freaky:

Ich bin weder Rechtsanwalt oder ähnlich noch kenn ich den Gesetztes Text aber ich kann mir folgendes Szenario vorstellen:

Die Firma bekommt ja einen Konkurs Verwalter der alles zu Geld mach was nicht Niet und nagelfest ist da kann ich mir gut vorstellen das der Offene Betrag sofort fällig wird.
Begründung: Es ist ein einfacher weg Schulden bzw. Rechnungen einzufordern um an Geld zu kommen.
Zu beachten ist jedoch was im Vertrag steht bezüglich eine Kündigung des Kredites.
 
Selbstervständlich gehen deine Restraten über den Insolvenzverwalter an die Gläubiger des Unternehmens...
 
Zuletzt bearbeitet:
ist es nicht eher so, dass die finanzierende bank die restraten bekommt, da die bank den PC usw. dem händler bezahlt hat?
 
Ein Insolvenzverfahren führt nicht dazu, dass auf einmal Vertragsverhältnisse erlöschen. Das Unternehmen hat also natürlich weiterhin den Zahlungsanspruch gegen dich. Inwiefern dieser Zahlungsanspruch durch Factoring (Verkauf der Forderung) abgetreten wurde ist unerheblich. Wenn der Händler selbst noch auf der Forderung sitzt (unwahrscheinlich) tendiert ein Insolenzverwalter, soweit überhaupt bestellt, wohl dazu die Forderung zu verkaufen um schnell Liquidität zu schaffen. Die Forderung wird also verkauft. Der Käufer tritt in die Rechtsposition des Händlers und ist daraus befugt die Erfüllung der Ratenzahlungen von dir zu verlangen.

Insolvenz bedeutet nicht, dass ein Unternehmen liquidiert wird. Primäres Ziel ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs, wenn dies den Gläubigern günstiger kommt als eine Liquidation. Das könnte ja niemals klappen, wenn bei Stellung eines Insolvenzantrags auf einmal alle Zahlungsforderungen flöten gehen. ;-)
 
Wir hatten mal bei Neckermann auf Raten bezahlt, die sind ja bekanntlich Pleite gegangen, die Raten mußten natürlich weiter beglichen werden.
Bankverbindung etc hat sich nicht geändert
 
Was passiert dann mit der Gewährleistung?
Ich kaufe mir eine Küche mit Elektrogeräten bei einem Versandhaus, zahle auf Raten. Der Laden geht Konkurs und ich bin bei meiner dritten Rate angekommen, als die Miele-Spülmaschine den Geist aufgibt. Miele schickt mich zum Händler, weil es ein OEM-Produkt war und keine Garantie hat. Aber der Händler existiert ja gar nicht.

Muss ich dann die Raten weiterhin bezahlen, und die defekte Spülmaschine landet im Insolvenzverfahren, bei welchem ich dann evtl. Anspsuch auf einen minimalen Bruchteil des Geldes für die Spülmaschine hätte?
 
mein gesunder menschenverstand sagt mir jetzt mal ohne tiefere juristische kenntnisse: die kohle wird vom rechtsnachfolger/insolvenzverwalter eingezogen. natürlich nicht auf einmal, wenn ratenzahlung vereinbart ist.
Ergänzung ()

das dürfte nichts ändern: die bank hat an den pleitier ja bereits bezahlt, und bekommt ihrerseits die kohle ganz normal wie vereinbart vom käufer
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem stellt sich idR nicht. Finanzierungen führen die Händler selber nicht durch. Sie lassen sich das Geld von einer Bank gegen und der Kunde geht einen Kreditverkauf mit dieser Bank ein.

Es gibt da ein paar Ausnahmen, Otto zB. Aber ich kenne keinen Hardwareversender, der selber Finanzierungen anbietet.
 
Bin auch kein Anwalt, aber den Offene Betrag sofort fällig stellen wird der Konkurs Verwalter auch nicht können. So ein Verfahren dauert aber auch eine Weile und er kann die Forderungen natürlich auch verkaufen, dieses Recht dürften die Gläubiger sich i.d.R. sichern. Von "Glück gehabt Schulden sind weg" kannst Du bei einem Konkurs nie ausgehen, nur von "Pech gehabt und Forderungen in den Wind schreiben".
 
Ich frage mich manchmal wie mann in DE bei einem Gehalt von 2000 - 2500€ Netto überhaupt ein Auto Computer usw. sich leisten kann....
lol dir ist aber auch klar das es den wenigsten so gut geh!?
ich meine es gibt leider verdammt viele die mit netto 1000-1500€ rumkrebsen oder noch weniger. mit dem was du da oben angibts ist man im grunde schon ganz gut bezahlt auch wenn sich das mit familie stark relativiert als alleinverdiener.
ein "einfacher arbeiter" der hat das grad mal als brutto verdienst
 
Forderungen gehen auf den Rechtsnachfolger, sprich Insolvenzverwalter, über. Da gibt es kein Entrinnen.
Aber das perverse an dem System ist, dass Gutscheine und Forderungen gegenüber dem Pleitier abgeschrieben werden können.
Das nennt sich dann funktionierendes Rechtssystem. Deshalb gibt es auch so viele Gesellschaften. Da haben die GFs schon ihren Teil ins Trockene gebracht.
 
Wieso das perverse an dem System? Es geht ja keiner zum Spaß in eine Insolvenz und Gläuber zu sein ist immer ein Risiko. Die Insolvenz erfolgt ja eben gerade weil jemand seine Schulden nicht mehr bedinen kann und eben in der Regel Schulden als Werte vorhanden sind, es kann also nicht anders gehen als den Gläubern einiges abzuverlangen und die Forderungen einzutreiben.

Wenn Du mit den Kapitalgesellschaften (die meinst Du nämlich) Probleme hast, dann pass eben auf denen gegenüber keine Forderungen zu haben und wenn Du Belege für unrechmäßiges Verhalten von deren GF hast, zeige sie an.
 
Ein faires Rechtssystem würde von GFs von Gesellschaften eine private Mithaftung bei Insolvenz verlangen und dem Insolvenzverwalter erst die Bedienung der Forderungen auferlegen und danach sein Honorar.
Da würden einige sich bedeutend mehr ins Zeug legen und nicht die Kiste einfach versenken und ein Jahr später wieder eine neue Gesellschaft eröffnen.
 
woodpeaker schrieb:
und dem Insolvenzverwalter erst die Bedienung der Forderungen auferlegen und danach sein Honorar.

Dann würden Insolvenzverwalter in vielen Fällen zum Nulltarif arbeiten. Wo ist das fair?
 
woodpeaker schrieb:
Ein faires Rechtssystem würde von GFs von Gesellschaften eine private Mithaftung bei Insolvenz verlangen
Das ist doch der Fall?! Warum Konjunktiv? Wähle halt deine Geschätfspartner mit Bedacht.

und dem Insolvenzverwalter erst die Bedienung der Forderungen auferlegen und danach sein Honorar
Wer verwaltet dann die Fälle, in denen kein Honorar anfällt?

Selbstverständlich könnte man aber darüber nachdenken, die Insolvenz schon viel früher beginnen zu lassen. Bevor der Karren so richtig im Dreck steckt.
 
Vergütung Insolvenzverwalter und der Grund warum es fast nur Anwälte und Konsorten machen. So kann man die Kuh zweimal melken.

§ 2
Regelsätze
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel
1. von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
2. von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
3. von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,
4. von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,
5. von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,
6. von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,
7. von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5 vom Hundert.

§ 5
Einsatz besonderer Sachkunde
(1) Ist der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen, so kann er für Tätigkeiten, die ein nicht als
Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemessenerweise einem Rechtsanwalt übertragen hätte, nach Maßgabe
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren und Auslagen gesondert aus der Insolvenzmasse entnehmen.
(2) Ist der Verwalter Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder besitzt er eine andere besondere Qualifikation, so
gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 6
Nachtragsverteilung. Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans
(1) Für eine Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung, die unter
Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Nachtragsverteilung voraussehbar war und schon bei der Festsetzung der Vergütung
für das Insolvenzverfahren berücksichtigt worden ist.
(2) Die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans nach den §§ 260 bis 269 der Insolvenzordnung wird
gesondert vergütet. Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit nach billigem Ermessen
festzusetzen.
§ 8
Festsetzung von Vergütung und Auslagen
(1) Die Vergütung und die Auslagen werden auf Antrag des Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht
festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt für Vergütung und Auslagen gesondert. Der Antrag soll gestellt werden,
wenn die Schlußrechnung an das Gericht gesandt wird.
(2) In dem Antrag ist näher darzulegen, wie die nach § 1 Abs. 2 maßgebliche Insolvenzmasse berechnet
worden ist und welche Dienst- oder Werkverträge für besondere Aufgaben im Rahmen der Insolvenzverwaltung
abgeschlossen worden sind (§ 4 Abs. 1 Satz 3).
(3) Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch
250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 vom
Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
§ 9
Vorschuß
Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuß auf die Vergütung und die Auslagen
entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das
Insolvenzverfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a der Insolvenzordnung gestundet, so bewilligt das Gericht einen
Vorschuss, sofern die Voraussetzungen nach Satz 2 gegeben sind.

Dies gilt nur für Geschäftsinsolvenzen.
 
woodpeaker schrieb:
Ein faires Rechtssystem würde von GFs von Gesellschaften eine private Mithaftung bei Insolvenz verlangen
Das wäre das Ende aller Kapitalgesellschaften. Aber diese der Rechtsformen für Unternehmen wurde aus guten Gründen eingeführt und vor einigen Jahren wurden die Hürden für die Gründung einer solche sogar noch gesenkt. Wenn Du damit ein Problem hat, mache einfach keine Geschäfte mit einer Kapitalgesellschaft, die sind doch leicht zu erkennen z.B. an dem Anhang GmbH. Was die Abkürzung bedeutet, ist Dir dich sicher bekannt.
woodpeaker schrieb:
dem Insolvenzverwalter erst die Bedienung der Forderungen auferlegen und danach sein Honorar.
Klar, für lau arbeiten ja alle gerne und meistens würde das der Fall sein, denn Insolvenzen werden ja nicht gemacht, weil man nicht mehr weiß wohin mit dem Geld :freak:
 
Bei anderen funktioniert es doch auch.
In den USA haftet ein Gesellscahfter mit seinem Privatvermögen bei schuldhaft herbeigeführter Insolvenz.
Deswegen sind die auch so schnell mit Chapter 11 dabei. Reine Sicherheit.
Der Vorteil? Ganz einfach. Wenn man so früh Schwierigkeiten anmeldet kann man noch eine Menge reparieren.
Viele der Firmen kommen aus dem Chapter 11 auch wieder raus und machen gesundet wieder weiter.
Aber anstatt das man solche Regeln bei uns einführt lasst man im Gegenteil auch noch Ltd. als Gesellschaftsform bei uns zu.
Und die Einlagenvorschriften sind mehr oder weniger ein Witz, da bei einer Gmbh z.B. die Einlage auch auch Sachwerten bestehen darf.
Nein für lau soll niemand arbeiten, aber wo bleibt die Motivation, wenn ich zuerst mein Schäfchen ins Trockene bringen kann und mich danach erst um die Gläubiger kümmern muss.
Bei der Quote die danach zum verteilen bleibt schauen dann die Gläubiger doof aus der Wäsche.
 
In De haftet der Gesellschafter auch wenn er vorsätzlich die Insolvenz schuldhaft herbei führt. Erzähl hier bitte keinen Stuss. Es heißt GmbH und nicht GmoH. Zumal das bei vielen GmbHs ohnehin nicht ändern würde, da das Privatvermögen im Verhältnis zu den Schulden oft vernachlässigbar gering ist. Zudem ists unsinnig, denn dann haste neben der Firmeninsolvenz gleich noch ne Privatinsolvenz und dann zahlt letztlich meistens die Gemeinschaft mit. Wozu also?

Manche haben echt ein krudes Rechtsverständnis und meinen hinter jedem, der Geld verdient und ein Geschäft führt, stecke ein Betrüger. Armes Deutschland. Einer der Gründe warum es in De weder Spaß macht noch einfach ist ein solch risikobehaftetes Unternehmen wie ne Firmengründung zu starten. Als wäre es nicht genug, dass man meist zigfach mehr arbeitet als ein Angestellter und trotzdem oft erst nach langen Jahren davon gut leben kann.

Zum Thema: Die Schulden verfallen nicht. Sie gehen in die Insolvenzmasse ein und müssen bedient werden. Für den Schuldner ändert sich praktisch nichts.
 
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