hallo7 schrieb:
Natürlich ist das Spekulation. Hat der Lieferant den Auftrag bekommen, die Ware auszutauschen, sprich neue Ware nur gegen die alte, dann unterschreibt man für den Austausch und nicht nur für den erhalt der neuen Ware. Das sowas nicht unüblich ist, wurde ja auch von Trust_N01 geschildert.
Das ist schon unüblich. Ich habe schon von einigen Speditionen was geliefert bekommen, oder auch getauscht. Von einer seriösen Spedition bekommt man immer eine Bestätigung. Selbst bei ner einfachen DHL-Retoure gibt einem der Bote ne Quittung.
Ich sags dir nochmal, man muss nicht alles nachweisen können, es gibt dafür keine Pflicht und man kann es dann auch niemanden vorhalten und sagen du bist Schuld, weil du das gegenteil nicht beweisen kannst.
Im Zivilrecht sieht es aber so aus. Plus kann nachweisen geliefert zu haben, der TE kann aber nicht nachweisen zurück geschickt zu haben.
Kann plus.de nachweisen, dass eine Abholung fehlgeschlagen ist? Können die nachweisen, dass sie den Teppich nicht selbst verloren haben?
Plus kann nachweisen, dass der TE beide Teppiche erhalten hat. Der TE muss nun nachweisen, das er nicht mehr im Besitz ist und ihn zurückgeschickt hat.
Plus.de sagt, es hat keine Abholung gegeben, das ist ebenfalls eine nicht so einfach zu beweisende Aussage. Kein Eintrag im System, nachdem das System offensichtlich einen Fehler hatte (schon aufgrund der Zeitdifferenz) ist kein Beweis.
Der TE behauptet es gab eine Abholung, weiß aber nicht mal wer abgeholt hat und hat keinerlei Nachweise für seine Behauptung.
Es bleibt bei der Frage was der Lieferant im System stehen hat, alles andere bringt genau gar nichts.
Und wenn bei dem nichts von der erfolgreichen Abholung steht, sieht es für den TE schlecht aus.
Und wie sieht dein Nachweis aus? Eine Rechnung von der Post? Dann kann ich immer noch sagen, dass Paket war leer oder es war nur ein Stein drin (falls du eine genaue Gewichtserhebung durchgeführt hättest). Das nachzuweisen ist schwierig, ein Zeuge ist hilfreich, den kann aber die Gegenseite bei Annahme und auspacken ebenso liefern...
Das ist ein denkbar schlechtes Beispiel für einen Nachweis
Nein das ist kein schlechtes Beispiel. Mittels der Rechnung kann ein Nachforschungsantrag gestellt werden. Wird das Paket gefunden, so wird es zugestellt, wenn nicht haftet die Post (sofern versichert), oder bei privat der Empfänger, da nachweislich abgeschickt wurde.
Na was besseres kann kann nicht passsieren, der Fall wird aufgeklärt und die Firma bleibt auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen.
Genau das meinte ich damit mit deinem gefährlichem Halbwissen. Denn das Urteil wäre in dem Fall sehr schnell gesprochen.
Und zwar ganz klar zum Nachteil des TE. Denn der zahlt dann Anwalts- und Gerichtskosten.
Außer natürlich der Teppich taucht bei der Spedition wieder auf.