WhiteShark
Admiral
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Nur weil man einen Boten schickt, heißt das nicht das man auch Auftragsgeber der eigentlich Abholung ist. Man schickt den Boten nur, um den Auftrag entgegen zu nehmen. Durchaus nichts unübliches.Und wer bitte hat den Boten dann geschickt, ist er etwa vom Himmel gefallen. Der To hat niemanden beauftragt. Das Gericht wird unbedingt vom Auftraggeber eine Nachforschung fordern.
Ich frage mich ob du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, jemanden in die Scheiße zu reiten, indem du ihm von allem was ihm helfen würde abräts.Der To braucht sich keine Sorgen zu machen.
Du solltest dich raushalten wenn du keine Ahnung hast.