Ware kam Defekt - Wer haftet.

CMP-Bikes

Cadet 4th Year
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Juni 2010
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73
Hallo, ich habe mir vorgiere Woche eine PC Gehäuse gekauft.

Dies kam vorgestern an, leider war das Gehäuse etwas beschädigt durch den Paketdienst.
Nun habe ich es heute in der Filiale abgegeben und eine Schadenanzeige gemacht...

Wie gehe ich jetzt vor wenn der Paketdienst eine schuld von sich weißt von den ich ausgehe!?
Der Verkäufer beruht sich auf sein Ausschluss der Gewährleistung usw.

Hoffe ihr könnt mir Helfen.

MfG.
 
Gewerblicher Verkäufer: Transportrisiko liegt beim Verkäufer
Privater Verkäufer: Transportrisiko liegt beim Käufer
nichts desto trotz haftet der Verkäufer für nicht ordentlich verpackte Ware.

Wenn sich der VK stur stellt, dann hol das Geld per Paypal zurück.
hast Überwiesen? --> Pech gehabt.
 
Ok, sorry vergessen es war ein Privatkauf.
Kauft auf eBay mit PayPal bezahlt.
 
dann ists doch einfach.
DHL wird sagen: nicht originalverpackt, nicht unsere Schuld.
Bei Paypal eröffnest einen Fall und schreibst das rein, was DHL sagte.
--> du bekommst dein Geld wieder und der Verkäufer hat Pech.


Paypal ist da extrem Käuferfreundlich.
​Da musst dich schon extrem ungeschickt anstellen, sodass sie zu deinen ungunsten entscheiden.
 
Ich glaube das geht nicht mehr mit den melden bei PayPal da das bei eBay gekauft wurde so weit ich weis....
 
florian. schrieb:
dann ists doch einfach.
DHL wird sagen: nicht originalverpackt, nicht unsere Schuld.
Bei Paypal eröffnest einen Fall und schreibst das rein, was DHL sagte.
--> du bekommst dein Geld wieder und der Verkäufer hat Pech.


Paypal ist da extrem Käuferfreundlich.
​Da musst dich schon extrem ungeschickt anstellen, sodass sie zu deinen ungunsten entscheiden.
Woher willst du das wissen? Und selbst wenn: Originale Verpackungen != Konform mit den Transportvorschriften von DHL. Bevor man die PP Käule rausholt, sollte man lieber erstmal fragen, wie es verpackt war.... Wenn alles ordentlich verpackt war, dann kann der Verkäufer da exakt gar nix zu. Sollte ich den Verkäufer sein und der Käufer holt sich (trotz gut verpacktem Gehäuse) das Geld wieder, würde es aber von meiner Seite aus richtig stunk geben. Denn wie oben geschrieben: Gefahrenübergang war bei Abgabe im Paketshop, für den Rest haftet der Käufer.
 
Deshalb mache ich als Verkäufer immer Fotos von der Art und Weise wie ich die Ware verpacke. Einmal von Außen und einmal vom Innenraum des Pakets, kurz bevor ich es verschließe. Das letzte dann in der Postfiliale. Mag zwar etwas übertrieben sein, aber da sichere ich mich dann lieber ab. Die Fotos schicke ich dann auch dem Käufer.
 
War das nicht so, dass nur der Verkäufer einen Transportschaden melden kann?

Das Paket muss schon vernünftig verpackt werden, original ist nicht notwendig und manchmal auch nicht sinnvoll. Das Logitech G27, welches ich neulich in OVP privat gekauft habe, da war die OVP kaum geeignet für den Versand.
 
Das Paket war original verpackt von wie es der Hersteller auch verschickt. nur man hätte drauf schreiben müssen das man es so oder so nicht hätte legen dürfen. Das wird das Versandunternehmen bestimmt beanstanden..
 
Eine Aufschrift wie man es legen darf ist völlig irrelevant. Da achtet niemand drauf. Ein Paket muss auch stürze aushalten können, ansonsten ist es nicht angemessen verpackt.

Aber erstmal abwarten. DHL ist bei solchen kleinbeträgen oft kulant.
 
Bei denn sind 50€ schon viel wenn man Reportagen schaut^^
 
laienmeinung:
schickschuld: käufer (du) trägt versandrisiko.
der verkäufer ist allerdings verpflichtet, die ware ordnungsgemäß zu verpacken. hat er das nicht, und es kommt deshalb zum schaden, haftet er dir gegenüber.
war die ware hingegen ordnungsgemäß verpackt: kurier haftet bei vertretenmüssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bzgl der Kulanz hat wohl jeder eigene Erfahrungen gemacht. Den Schaden melden sollte man zumindest.

war die ware hingegen ordnungsgemäß verpackt: kurier haftet bei vertretenmüssen.
Dies aber auch nur bei einem versichertem Paket.
 
originalverpackung heisst nicht das es den "ansprüchen" der dhl genügt,
wo es im grunde klar ist das die haften ist wenn die mit nem gabelstapler drüberfahren oder ähnliches aber wer weiss vllt. ziehen die in solchen fällena uch die verpackungskarte

hab persönlich aber auch noch von keinem fall gehört wo die so einen schaden beglichen haben, selbst wenn das pakte verloren geht gibts sicher auch nicht so ohne weiteres schadensersatz
 
sry, vertan
 
Zuletzt bearbeitet:
damn80 schrieb:
hab persönlich aber auch noch von keinem fall gehört wo die so einen schaden beglichen haben, selbst wenn das pakte verloren geht gibts sicher auch nicht so ohne weiteres schadensersatz

Meine Mutter hatte mal Gläser verschickt. War an sich ganz gut verpackt, aber gingen auch zum Teil kaputt. Wurde anstandslos von DHL bezahlt. Das waren aber auch nur ~20€.

Wenn DHL ein Paket verliert und nicht mehr rausfinden kann, wo es verblieben ist, müssen die eigentlich zahlen.
Das tut hier aber nichts zur Sache. Hier bleibt jetzt ja eigentlich nur abwarten was DHL sagt. Erst wenn die das Ablehnen muss man weiter agieren.
 
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