OnlineShop Rücksendung beschädigt, Rechtslage?

Penislebra

Lt. Junior Grade
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März 2008
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Hallo,

Ich habe bei einem OnlineShop einen Artikel bestellt. Diesen habe ich innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt/widerrufen. Der Artikel wurde von mir nicht geöffnet, da ich noch vor dem Öffnen feststellte das ich das falsche Modell bestellt hatte.
Dementsprechend habe ich diesen ungeöffnet zurückgeschickt.

Jetzt habe ich vom Online-Shop eine E-Mail erhalten, das angeblich Teile des Inhalt des Artikels fehlen würden und deshalb der Kaufpreis nicht zurückerstattet wird.

Außerdem hat der OnlineShop zu diesem Artikel/Paket eine Schadenmeldung bei DHL in meinem Namen gemacht.

Weitere Angaben waren/sind in der E-Mail nciht enthalten was mich sehr verwirrt.

Bisher habe ich die Mail noch nicht beantwortet.

Meine Frage:
Wie ist hier die Rechtslage?
Ich behaupte den Artikel nicht geöffnet zu haben und exakt in dem Zustand zurückgeschickt zu haben wie dieser mir zugeschickt wurde.
Der Onlineshop behauptet es würden Teile fehlen und verweigert die Rückerstattung des Kaufpreises.

Außerdem:
Mal angenommen das Paket wurde beim Rücktransport beschädigt. (Das kommt ja häufiger mal vor da die Logistikunternehmen nicht gerade vorsichtig mit Paketen umgehen).
Frage: In welchem Besitz befindet sich die Ware zu welchem Zeitpunkt?
Hätte der OnlineShop die Sendung annehmen dürfen wenn diese angeblich beschädigt bei diesem ankam?
Geht die Ware bei Annahme der Sendung wieder in den Besitz des OnlineShops über?

Danke im Vorraus für eure Hilfe!
 
bei gewerblichen Händlern trägt der Verkäufer das Transportrisiko folglich trägt er alle Schäden.
 
Der Onlineshop behauptet es würden Teile fehlen und verweigert die Rückerstattung des Kaufpreises
Wenn die bei der Behauptung bleiben, dann hast du keine andere Möglichkeit als zu klagen.
 
Aber vorher kann man dem Shop durchaus mitteilen, dass das Päckchen nicht geöffnet wurde (Zeugen evtl.?). Dazu soll mal Stellung bezogen werden, auch zur Schadenmeldung.
 
florian. schrieb:
bei gewerblichen Händlern trägt der Verkäufer das Transportrisiko folglich trägt er alle Schäden.

Auch bei der Rücksendung oder nur bei der Sendung vom Händler zum Kunden?
 
pardon me, hier stand mist
 
Ich denke mal der Käufer muss die Ware auch ordentlich verpacken, damit beim Transport nichts beschädigt wird. Einfach zu sagen: ich habe es so verpackt wie der Verkäufer muss nicht zwingend ausreichen. War alles exakt so, wie vom Verkäufer verpackt incl. Polsterung an den richtigen Stellen etc.? Man wird später wohl nicht prüfen können, ob es auf dem hin oder Rückweg passiert ist. Einen Transportschaden hätte er wohl sofort melden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darf man fragen um welchen Online Shop es sich handelt? Mal wieder Mindfactory?
Deren Versand-/RMA Abteilung gehört wirklich gekreuzigt.

mfg,
Max
 
can320 schrieb:
Einen Transportschaden hätte er wohl sofort melden müssen.
Das ist einzig allein bei einer gewerblichen Sendung so. Es gibt kein definierte Frist bezüglich des Überprüfungszeitraumes beim Verbrauchsgüterkauf. Theoretisch hat man dazu die 24 Monate der Gewährleistung Zeit, was natürlich ab der Beweislastumkehr die Beweisführung sehr erschwert.
 
max_1234 schrieb:
Darf man fragen um welchen Online Shop es sich handelt? Mal wieder Mindfactory?
Deren Versand-/RMA Abteilung gehört wirklich gekreuzigt.

mfg,
Max
Da ist von auszugehen. Klingt 1:1 nach denen :D
 
Da Du "natürlich" einen Zeugen hast, dass Du das paket so verschickt hast wie es angekommen ist bist Du ja safe.
Von was fürn nem Preis reden wir denn?
 
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