Rechtslage: Impressum einer Homepage ändern

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Fretty

Ensign
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Feb. 2014
Beiträge
172
Hallo Zusammen,

leider kenne ich mich in nachfolgenden Thematik nicht aus und hoffe auf euer juristisches Know-how!

Zum Hintergrund:
Firma A betreut die Geschäftstelle eines Projektes und hat für das Projekt eine eigene Homepage erstellt. Im Impressum steht natürlich Firma A.
Nun hat Firma A die Geschäftsstelle an Firma B übergeben. Firma A hat nichts mehr mit dem Projekt zu tun.
Firma B möchte für das Projekt zwar eine neue Homepage aufbauen, die alte aber noch so lange nutzen, bis die neue online geht.

Nun zur Frage:
Darf Firma A das Impressum der aktuellen Homepage ändern? Also Firma B ins Impressum schreiben oder wie sieht hier die Rechtslage aus.

Freue mich auf eure Rückmeldungen!

MFG Fretty
 
Da kommt der verantwortliche/eigentümer rein
 
Inwiefern will Firma B die alte Webseite von A "nutzen"? Glaub das klingt schwammig.
 
Das Impressum soll Angaben über die juristische/natürliche Person des Geschäftsbetriebes machen, nicht über die Erstellfirma der Internetseite. Deswegen gehört ab Übernahme Firma B ins Impressum, selbst wenn Firma A die Webseite vorerst weiter betreut.
 
Danke ThomasK_7,

Habe vorsichtshalber bei einem Jurist nachgefragt und der hat mir deine Antwort bestätigt.

Hier kann dann zu - Danke.

MFG
 
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