Battle.net - Account löschen - Kopie vom Personalausweis?

Warum verkaufst du nicht deinen Account bei Ebay?
 
@kisser

In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:
„Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch

zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“



Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“
 
Das Innenministerium scheint seine Meinung geändert zu haben: Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?
Allerdings ist das Ganze herrlich weltfremd: Kopieren ist erlaubt, scannen aber nicht. :rolleyes:
Im Falle des TE spielt der Perso aber ohnehin kaum eine Rolle, da Blizzard auch der Führerschein genügt. Einfach den nehmen, sofern vorhanden.
 
Verstehe ich das richtig (§20): Ein elektronischer Identitätsnachweis wäre hier zulässig, aber eine (Papier)Kopie nicht.

^^OK, das scheint mir durchaus praxisgerecht zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie es nun in der Praxis GENAU umgesetzt wird kann ich wenig zu sagen.

Es gab aber mein ich mal n Urteil zu nem Fitnessstudio.
Da wurde gesagt das ne Kopie nicht notwendig sei.
Der Kunde ist schließlich vor Ort. Es reicht also den Ausweis vorzuzeigen, um den korrekten Namen/Anschrift zu bestätigen. Eine Kopie des Ausweises war dort nicht zulässig.
 
Weil der Kunde ein Deutscher ist.
 
Irgendwie entzieht sich mir hier Aufwand und Nutzen.

Aus meiner Sicht hat Blizzard Recht - denn ansonsten könnte ja jemand daherkommen, der irgendwie an meine Account-Daten gekommen ist und den Account löschen lassen.

Doch das sei erstmal nur nebenbei erwähnt. Am Einfachsten wäre doch, sich eine temporäre Email Adresse zu besorgen (10MinuteMail), den Account zurückzusetzen (alle persönlichen Daten löschen oder mit Schrott auffüllen) und auf die temporäre Email zu setzen.

Dann noch entsprechend mit der temporären Email bestätigen - und in ein paar Minuten, wenn die temporäre Email Adresse nicht mehr existiert, ist das Problem aus der Welt...
 
Dann zeig mir doch bitte im Battle.net wo man die persönlichen Daten änderen kann, Hr. Dr Einstein?

Es gibt nur den persönlichen Namen und den kann man nicht ändern, und für die Emailadresse braucht man schon die Geheimfrage.

Das ganze bestätigt doch wieder nur den Ebay verdacht.
 
die Mail Adresse ist doch der Accountname, der wird sich wohl nicht so einfach ändern lassen

ansonsten sehe ich nicht so das große Problem, man muss selbst kopieren und kann damit auch selbst alles was dafür irrelevant ist schwärzen/unkenntlich machen
 
Die Emailadresse ist nicht der Accountname. Die Email läßt sich schon problemlos ändern, wenn man Geheimfrage usw. kennt.

Account Name ist eigentlich der Realname und den kann man nicht ändern, das kam vor ein paar Jahren mal.

Ansonsten gibt es noch ein #Tag aber das wird m.W. eher für D3 benutzt.

Ich glaube auch immer mehr an einen Ebayaccount.
 
Stevo86 schrieb:
Die Emailadresse ist nicht der Accountname. Die Email läßt sich schon problemlos ändern, wenn man Geheimfrage usw. kennt.

Wie definierst du für dich den Accountnamen?
Doch eigentlich den Namen, den man fürs Login zusammen mit dem Passwort verwendet, oder?

Ist beim Battle.net (bei mir) die Email Adresse.
 
Die Emailadresse ist schon der Accountname, aber beim Login wird immer von Emailadresse gesprochen, ich weiß ja nicht was du für eine gecrackte Version hast.

Die Emailadresse (und damit der Accountname) läßt sich problemlos ändern, wenn man die Geheimfrage kennt.

Der Realname läßt sich nicht ändern und bleibt wohl für immer so.
 
Ich konnte auch ohne geheimfrage meine battlenet Email Adresse vor einiger Zeit ändern.
Wäre ja schlimm wenn man dafür die geheimfrage bräuchte.
Ich kenne diese bspw selbst nicht mehr. Das ist eine wirre Kombination aus Zeichen.
Mach ich überall so, denn ansonsten ist dies ein Sicherheitsrisiko.
 
WhiteShark schrieb:
Ich kenne diese bspw selbst nicht mehr. Das ist eine wirre Kombination aus Zeichen.
Mach ich überall so, denn ansonsten ist dies ein Sicherheitsrisiko.

das ist doch einer Widerspruch die Abfrage dient ja zur Sicherheit, nur sollte man nicht gerade die einfachen Fragen nehmen
 
Es ist relativ egal welche frage man auswählt, es senkt immer die Sicherheit. Denn ein Angreifer kann dadurch entweder mit passwort oder mit der Antwort den Account übernehmen.
Darum sollte man niemals eine echte Antwort eingeben, sondern das immer als zweites passwort ansehen.

Am besten man tippt wild auf der Tastatur rum. Dann ist dieser Unsicherheitsfaktor komplett deaktiviert.
 
Ich konnte auch ohne geheimfrage meine battlenet Email Adresse vor einiger Zeit änder

Zur Zeit ist aber nicht so, deswegen ist deine Aussage falsch.

Vor einiger Zeit hatten wir auch noch einen Kaiser.
 
wenn du wild auf die Tastatur hämmerst sperrst du dich ja selbst aus weil du die Frage nie mehr beantworten kannst und die Geheimfrage wird doch schon seit Ewigkeiten abgefragt wenn man was ändern will.
 
Ja richtig, es geht ja darum die Frage auszuschalten, denn sie ist ein hohes Sicherheitsrisiko.
Ich werde nie verstehen wieso alle diesen mist implementiert haben.
Mindestens muss es die gleichen Merkmale wie ein sicheres Passwort aufweisen, am besten halt komplett aus.

Das es im battlenet nicht mehr gehen soll die Email ändern, wäre ja ziemlich bescheuert. Muss ich heute abend gleich mal testen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Email ist änderbar, allerdings nur mit Geheimfrage wie oft noch?
Das wurde eingeführt, dasl einige Accs "gehackt" wurden, damit man die Email nicht mehr so einfach ändern kann.
Und als man im Client die Email eingeben musste statt dem Namen.

Wenn du die nicht weißt, oder vergessen hast ist es die persönliches Pech oder du brauchst den Support, da wird es dann ach Mittel geben.
 
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