Wann braucht man Gewerbeschein?

erebos359

Ensign
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Hallo,
wenn man unter 18 ist und auf einem Flohmarkt zB. etwas kauft und später in der Nachbarschaft oder einem anderen Flohmarkt weiterverkauft braucht man da schon so einen Schein ( vlt 5-10 Artikel im Monat)
 
Selbst bei eBay kann dir dann schon gewerbliches handeln unterstellt werden. Entscheidend ist, ob du planmäßig öfters verkaufst. Insbesondere wenn Du kaufst um zu verkaufen.

Also... ja.
 
Die Quantität spielt keinerlei Rolle. Nur die Qualität. Du machst das mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Und da reicht es schon aus, einen Artikel zu kaufen und zu verkaufen, um ein Gewerbe anmelden zu müssen. Und die für den Vorgang nötigen Steuern abzuführen.
 
Steuerrechtlich ist nicht die Gewinnerzielungsabsicht maßgebend sondern das wiederholte wirtschaftliche Handeln bzw. die Absicht dazu. Da du gezielt mit dem Ziel des Weiterverkaufs Waren nachkaufst erfüllst du damit die Absicht der Wiederholung.
 
Wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, unterstellt dir das Finanzamt ein Hobby und Du kannst keine Betriebsausgaben absetzen.
 
Wenn man was auf einem Flohmarkt verkauft merkt das Finanzamt doch gar nichts
 
Wenn die öfter Leute vorbeischicken und dich erwischen, dann zahlst Du.

Wenn Du so sicher bist, warum fragst Du dann?
 
miac schrieb:
Wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, unterstellt dir das Finanzamt ein Hobby und Du kannst keine Betriebsausgaben absetzen.

Die Gewinnerzielungsabsicht hat damit überhaupt nichts zu tun!

Siehe UStG §2.(1)
https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html

Wer also Waren einkauft mit dem Ziel sie zu veräußern ist nach Finanzamt Unternehmer mit allen steuerlichen Folgen. Finanzbeamte, die da ein Hobby unterstellen sind recht selten. Die Möglichkeit das Gewerbe zu melden und steuerlich als Kleingewerbe anzumelden ist jedoch möglich (Tante Google hilft).
Wird auf Dauer Verlust erwirtschaftet werden typische Finanzbeamte Liebhaberei unterstellen, was steuerlich zu unschönen Nachteilen führt.

Es gibt durchaus Regelungen zu Hobbies. Da muss der wesentliche Teil der Tätigkeit aber wirklich keinen wirtschaftlichen Aspekt haben. Beispiele in der Lehre sind da typischerweise Imker. Da fällt der Honig ab, der steuerfrei verkauft werden kann, solang gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Wer aber wie der TE als Händler aggieren will kann vergessen, das als Hobby deklarieren zu können.


Was noch ein Problem ist, ist die Vertragsfähigkeit von Personen die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben. Ob man als Minderjähriger ein Gewerbe beantragen kann, musst du selber suchen. Selbstständigkeit bedeutet ja selbstständiges Handeln und das ständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Ansicht nach ist der Erwerb von Gegenständen mit der Absicht, diese mit Gewinn wieder zu veräußern mit dem Verhalten eines Zwischenhändlers zu vergleichen, sofern dies öfters und/oder in größerem Umfang passiert.
 
BlubbsDE schrieb:
Die Quantität spielt keinerlei Rolle. Nur die Qualität. Du machst das mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Und da reicht es schon aus, einen Artikel zu kaufen und zu verkaufen, um ein Gewerbe anmelden zu müssen. Und die für den Vorgang nötigen Steuern abzuführen.

Wo steht das?
Ergänzung ()

BernardSheyan schrieb:
Meiner Ansicht nach ist der Erwerb von Gegenständen mit der Absicht, diese mit Gewinn wieder zu veräußern mit dem Verhalten eines Zwischenhändlers zu vergleichen, sofern dies öfters und/oder in größerem Umfang passiert.

Ein Zwischenhändler ist er dabei gewiss nicht, da er ja an den Endkunden verkauft.
Ergänzung ()

darkness2000 schrieb:
Wenn man was auf einem Flohmarkt verkauft merkt das Finanzamt doch gar nichts

Täusch dich da mal nicht.

Das Finanzamt ist nicht blöd. Die sind öfters auf den Flohmärken unterwegs, als du denkst.

Um deine Frage zu beantworten:

Für das was du vorhast, brauchst du eine Gewerbeanmeldung.

Die Gewinne sind zu versteuern.

Ob du dann aber tatsächlich Steuern bezahlst, hängt von deiner allgemeinen Einkommenslage ab.

Welche sonstigen Einkünfte hast du noch?
 
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