Online Cloud & Freigabe

oh-leut

Ensign
Registriert
Sep. 2013
Beiträge
242
Hallo,

ich habe ne Frage !

angenommen ich lege meine erworbene Musik als (mp3) auf meine Online Cloud und gebe den Link auf meiner Privaten Homepage für Familienmitglieder frei, wäre dies Strafbar/illegal ???

Die Homepage ist komplett bis auf die Startseite PW geschützt - Zutritt haben nur Familienmitglieder mit Zugangsdaten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt drauf an, ob dir die Rechteinhaber der Musik erlauben, die Musik für die Familienmitglieder frei zu geben.

Was ich aber bezweifle.
 
Heyhey :)

Das Hochladen dürfte vom Recht auf Privatkopie gedeckt sein. Das dann zu teilen fällt meines spontanen Erachtens nicht unter eine der verbotenen Handlungen wie zB die öffentliche Zugänglichmachung.

Aus meiner Sicht spricht also nichts dagegen, sofern das Passwort ernst gemeint und der Kreis auch nicht zu groß ist. Eine Freigabe der Rechteinhaber erscheint mir nicht erforderlich.
 
Der Rechteinhaber muss es erlauben. Wenn es in den AGB drin steht, dass man es nicht im privaten Kreis teilen darf, dann darfst Du es nicht. Egal ob Recht auf Privatkopie oder nicht. Vertrag ist Vertrag. Meine Meinung als juristischer Laie.
 
Meine spontane Einschätzung als Jurastudent. Freilich auch nicht unfehlbar und nicht genauer geprüft, nur aus der Erinnerung ans Überfliegen.
 
Ich bin da mit Droitteur einer Meinung, man hat solange kein Kopierschutz drauf ist das recht auf eine Privatkopie, aufgrund dessen das soviel kopiert wurde, ist die Leermedienabgabe eingeführt worden, und daran verdient sich die Gema dumm und dämlich, die muss man nämlich auch bezahlen wenn man gar nicht kopiert ausser man ist bereit auf PC, drucker, Smartphone und so weiter zu verzichten.:)
 
1. die Seite ist ja PW geschützt, somit von ausserhalb kein Zugang und somit auch kein Indiz das ich irgendwas Teile/Freigebe
ich will damit sagen es kann ja keiner sehen ohne die Zugangsdaten

2. ich habe keine derartige AGB gesehen oder gefunden wo was drin stehen soll.

3. ich glaube mal gelesen zu haben das es im engen kreis nicht illegal ist !

Quelle: http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/musiktausch-unter-freunden-was-ist-legal-5979

Zitat:

Allerdings ist erlaubt, engen Freunden eine Privatkopie zukommen zu lassen. Die Betonung liegt auf „eng“. „Es muss also ein persönliches Band zwischen den Beteiligten geben“, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke mit dem Schwerpunkt auf IT-Recht.

Quelle: AKTIVonline – http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/musiktausch-unter-freunden-was-ist-legal-5979
 
Creati schrieb:
Egal ob Recht auf Privatkopie oder nicht. Vertrag ist Vertrag. Meine Meinung als juristischer Laie.

Recht bzw. Gesetze stehen über Verträgen. Du kannst vertraglich alles mögliche vereinbaren bzw. in die AGB schreiben, das heißt aber noch lange nicht, dass das auch gültig ist.
Klauseln die sich mit dem Gesetz beißen sind ungültig. Klauseln die eine Seite stark benachteiligen sind in der Regel auch ungültig und Klauseln die einer Auslegung bedürfen, dürfen in der Regel nur zu Gunsten des Vertragspartners ausgelegt werden, der den Vertrag nicht erstellt hat.

Somit schließ ich mit Droitteur an, ich sehe daran kein Problem, vor allem da es ja sowieso niemand mitbekommen kann, wenn es richtig gemacht ist ;)
 
hallo7 schrieb:
.. ich sehe daran kein Problem, vor allem da es ja sowieso niemand mitbekommen kann, wenn es richtig gemacht ist ;)
Was jetzt allerdings nicht DAS Hauptargument bei (für) illegalen Sachen sein sollte. ;)
 
Zurück
Oben