Unterschied: Einwurfeinschreiben vs. Einschreiben mit Rückschein

Mickey Cohen

Commander
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hallo,

wo liegt der unterschied, was den beweiswert angeht, zwischen einem einwurfeinschreiben und einem einschreiben mit rückschein?

bei einem "normalen" einwurfeinschreiben kriegt man nen bon mit einem code, damit kann man im internet auf einer seite der post überprüfen wann der brief eingeworfen wurde, was der postbote ja dokumentiert hat.

beim einschreiben mit rückschein lässt sich der postbote den empfang per unterschrift bestätigen und die post sendet diese bestätigung dann an den absender zurück.

in beiden fällen ist der zugang mMn. gerichtsfest dokumentiert, nur dass das einschreiben mit rückschein teurer ist und von der laune des empfängers, die unterschrift zu erteilen, abhängt.

wofür braucht es also das einschreiben mit rückschein?

danke :)
 
Das mit dem "gerichtsfest" ist bei beiden Wegen wohl nicht gegeben.
Je nach Wichtigkeit kann man aber ein Schreiben auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Der kann dann auch den Inhalt des Schreiben beglaubigen und die Zustellung wäre so auch gerichtsfest (Beispielkosten: KLick)
 
ja, mal abgesehen davon, dass sich der richter einen ast lachen wird, wenn der beklagte behauptet, ich hätte ihm als privatperson ein werbeprospekt gesendet: wo ist der unterschied bezüglich des beweiswertes? welche vorteile bietet der rückschein gegenüber dem einwurfeinschreiben? ich erkenne da nur nachteile, aber irgendwas muss es doch geben?
 
Mickey Cohen schrieb:
wofür braucht es also das einschreiben mit rückschein?
Du hast mit dem Rückschein im Normalfall die Unterschrift des Empfängers, d.h. du kannst beweisen, dass die Sendung ihm tatsächlich "zugegangen" ist. Beim normalen Einwurfeinschreiben ist die Sendung zwar dokumentiert, dass sie in den Briefkasten eingeworfen wurde, aber nicht, dass die Sendung dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist. "Zugegangen" ist sie ihm erst, wenn er sie quasi selbst in den Händen hält.

Es gibt sogar noch eine Steigerung der Beweiskraft, nämlich das Einschreiben mit Rückschein eigenhändig. Wenn es in größeren Unternehmen z.B. eine Poststelle gibt, dann kann dort jeder Mitarbeiter i.d.R. das "Einschreiben mit Rückschein" entgegennehmen. Mit "eigenhändig" dann aber wirklich nur der auf der Sendung vermerkte Empfänger oder jemand, der eine schriftliche Vollmacht besitzt.
 
*gelöscht* steht schon in posting 2 / Links
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mickey Cohen schrieb:
ja, mal abgesehen davon, dass sich der richter einen ast lachen wird, wenn der beklagte behauptet, ich hätte ihm als privatperson ein werbeprospekt gesendet:

Aus dem Grund bietet es sich ggf. an, das Einschreiben als E-Brief zu schicken, da die Deutsche Post dann das Ausdrucken den Inhaltes und das Kuvertieren vornimmt, und der Inhalt des schreibens nachvollziehbar ist.

Keine Ahnung, ob es dazu schon Referenzurteile gibt.
 
Mit Rückschein / eigenhändig hat allerdings den Nachteil, dass der Empfänger erst einmal angetroffen werden muss bzw. die Unterschrift und damit Zustellung einfach verweigern kann. Einwurf ist da einfacher.
 
Beides beweißt nicht, was ich ihm zugeschickt habe.

Könnte ja auch ein leeres Blatt gewesen sein.
 
Wenn du etwas beweisbar zustellen lassen willst, dann lass das einen Gerichtsvollzieher erledigen. Ist aber auch entsprechend teurer. Je nachdem, was du dem zuzustellenden Schriftstück für einen Wert beimisst, kann sich das aber schnell lohnen.
 
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