Was könnte die Kfz-Versicherung bei Unfall zahlen?

inzpekta schrieb:
Deinen Schaden deckt die Vollkasko, dazu musst du eine Werkstatt beauftragen die den Schaden reparieren soll.
Vorsicht, je nach Vertrag ist man an die Vertragswerkstätten der Versicherung bei der Regulierung von Kaskoschäden gebunden. Die freie Werkstattwahl hat man nur bei Haftpflichtschäden.
inzpekta schrieb:
Wohl möglich noch eine die dir von der Versicherung genannt wird. Kostenvoranschlag einreichen usw.
Eben und dann regelt auch meist die Versicherung das mit der Werkstatt und entscheidet auch, ob repariert oder der Restwert (ggf. Wiederbeschaffungswert) abzüglich des "Schrottwertes" abgerechnet wird.
inzpekta schrieb:
oder die Versicherung will eine "zweite"Meinung
und schickt dich zu einem Gutachter, bzw. der kommt zum Fahrzeug. Das ist meist die Dekra oder ein anderer
unabhängiger in deiner Nähe.
Die Versicherungen haben eigene Gutachter oder bestimmte Gutachter unter Vertrag. Vergiss nicht, bei Kaskoschäden ist es anderes und hängt sehr von der Versicherungsbedingungen ab und die können durchaus sehr unterschiedlich sein, auch je nach Tarif.
Mr. Brooks schrieb:
Wie du darauf kommst, dass ich meinen Vordermann auf den anderen draufgeschoben habe, versteh ich nicht. Hatte ich eigentlich nirgendwo geschrieben.
Das ist Deine Sicht der Dinge aus dem Perspektive nach dem Unfall, aber der Fahrer des Wagens vor Dir wird Dir dann schon was anderes sagen. Wenn Du der Meinung bist im Recht zu sein, solltest Du hoffentlich auch Beweise dafür haben, z.B. ein Gutachten der Glühbirnen der vermutlich zerstörten Lampen von dessen Bremsleuchten, wobei man bei LED da schon die A*karte hat.

Enge Verwandte und Freunde als Zeugen sind im Zweifel übrigens recht wertlos, da man denen immer eine Gefälligkeitsaussage unterstellen wird. Bei prinzipieller Unaufklärbarkeit und mit mehr als zwei Fahrzeugen käme auch die Regelung als Kettenunfall (populär bei mehr als 50 Fahrzeugen auch Massenkaramboulage genannt) in Betracht, da haften dann auch unschuldige Fahrer aufgrund der sogenannte Betriebsgefahr und die Haftungsquote wird anhand der für alle Beteiligen gleich hohen Betriebsgefahr der Fahrzeuge festgelegt, also hier "bekommt" jeder ein Drittel.

Ansonsten kann sich bei gewöhnlichen Zusammenstößen ein Verschulden durch den Beweis des ersten Anscheins ergeben, denn wer auffährt hat in der Regel den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und somit Schuld.
Mr. Brooks schrieb:
Bin gespannt wie das entschieden wird.
Wir auch, halte uns auf dem Laufenden, aber rechne eben damit, dass Du gut beweisen können musst, den Vordermann nicht aufgeschoben zu haben und wenn es keine neutralen Zeigen gibt, kannst Du das praktisch nicht.
 
Ein Schrottwert kenne ich nicht, nur ein Restwert.
Hatte mal ein Kasko Fall wo mein Motorroller geklaut wurde und so demoliert wurde dass die Versicherung ein Totalschaden einräumte. Ich bekam damals noch 550 Euro ausgezahlt und vom Gesamtbetrag(630 Euro) was hier berechnet wurde, wurden 80 Euro als Restwert abgezogen.

Der Roller wäre reparabel gewesen, jedoch hätten die Reparaturkosten den Wert des Rollers überstiegen, so dass hier im Grunde nur dass Verschrotten die bessere Variante war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache läuft wie folgt:

Der Schaden ist der Versicherung zu melden.
Die schickt den Gutachter.

Wenn dir das Gutachten nicht gefällt, so hast du das Recht ein Sachverständigenverfahren zu eröffnen.
Macht aber meist keinen Sinn.

Dann kommt es drauf an, ob der Schaden über dem Wiederbeschaffungswert liegt oder darunter.

Darüber wird dir von der Versicherung der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Abzüglich Selbstbeteiligung ausbezahlt.
Der Restwert wird in der Restwertbörse ermittelt.

Liegt der Schaden darunter so hast du die Wahl, was du mit dem Kfz machen möchtest.
Reparieren oder auch Abrechnung auf Totalschadenbasis, fall es einer ist.
 
Die KFZ Versicherung zahlt die immer nur den maximal den Wert den dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte, abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Sollte die Instandsetzung den Wert deines Fahrzeugs übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Du könntest dir aber auch den Schaden einfach ausbezahlen lassen, dein Unfallwagen unrepariert weiter verkaufen und dir so ein anderes Fahrzeug kaufen. Wenn du dir das Geld ausbezahlen lässt, wird jedoch die Mehrwertsteuer abgezogen.
Lies mal unter Leistungen der Vollkasko http://kfz.versicherungsrechner.info/vollkaskoversicherung.php
 
PC-Maus83 schrieb:
Die KFZ Versicherung zahlt die immer nur den maximal den Wert den dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte, abzüglich deiner Selbstbeteiligung.[/URL]

Die Aussage ist nicht mal richtig!

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Kfz Versicherung mehr bezahlt, als den aktuellen Wert vom Fahrzeug!
Ergänzung ()

PC-Maus83 schrieb:

Auf der Seite steht ziemlich viel Mist der teilweise gar nicht stimmt!
 
Du hast recht aber die zahlen nur dann mehr Geld wenn man eine Gap-Deckung hat. Bei Neuwagen erhält man dann innerhalb von nem Jahr oder so den vollen Kaufpreis
 
Es gibt Vollkasko Verträge mit Neupreis und Kaufpreisentschädigungen.

Teilweise sogar bis zu 4 Jahren.

Die bezahlen dann bei einem Totalschaden eben mehr, als nur den aktuellen Fahrzeugwert.

Auch ohne zusätzliche GAP Deckung.
 
@ florian.
Wenn der Vordermann nun schlagartig stoppt (Unfall) dann gibt es keinen Bremsweg und es ist "normal" dass man auf dem Vordermann auffährt. Von daher könnte es auch sein, dass den hinteren gar keine schuld Trifft.
Ist das eine neue Rechtslage? Oder wie kommst Du darauf?

Ich hatte vor ca. 5 Jahren einen Auffahrunfall - der vor mir fahrende 7er BMW mit fast 40 cm breiten Reifen machte eine Vollbremsung ohne Grund. Im Polizei Interview sagte er, er hätte vergessen abbiegen zu wollen (hat nicht geblinkt) und bremste deshalb so stark.
Fazit: Ich bekam die volle Schuld und durfte auch seinen Schaden voll bezahlen! - Ach ja, Bußgeld gab es auch noch!
Übrigens hatte ich eine Zeugin, die auch noch einmal bestätigte, dass er vom beschleunigen sofort auf Vollbremsung unvermittelt überging.

Fazit: Wer auffährt hat Schuld! Die einzige Ausnahme die ich kenne, ist Vorsatz seitens des Vordermannes bei geplanten Versicherungsbetrug.

Sollte sich was in der Rechtslage geändert haben, würde mich das natürlich freuen.......

edit: Der unschuldige Verursacher (so möchte ich ihn mal nennen), gab dann anschließend der Polizei noch falsche Papiere und die Reifen waren auch nicht eingetragen - und dennoch, ich hatte alleinige Schuld an dem Unfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach deine Schilderung hattest du auch die alleinige schuld. Du musst Abstand halten um rechtzeitig bremsen zu können, falls der vor dir ne vollbremsung macht. Dies hast du nicht getan.
Bußgeld ist da auch gerechtfertigt.

Da hat sich glücklicherweise auch nichts an der Rechtslage geändert. Wird es wohl auch nie. Ist ja gut so wie es ist.

Fährt man auf, so ist man nur unschuldig, falls der vor einem erst vor einen gezogen ist (spurwechsel bspw).
 
@ MikeMüller
Im Unfallbericht den Fall ausführlich geschildert und weiteren Zeugen mit weiterem Bericht gebracht, der hinter mir gefahren ist und ebenfalls sehr überrascht war über eine offensichtlich grundlose Vollbremsung.
War aber auch kein großer Schaden, da ich ja noch länger bremsen konnte, nur die letzten 2 cm fehlten! ;)

@ WhiteShark
eben, wer auffährt hat Schuld - daher meine Verwunderung warum hier im Thread so komplett gegensätzliches gesagt wurde!
 
Ich habe in der Freundschaft einen Anwalt, der hat mir abgeraten einen Anwalt in der Sache zu beauftragen.
 
ChristianHainz schrieb:
Warum? Wegen der möglichen Kosten?

Vermutlich auch. Lars sagt ja, das der Schaden gering war. Selbst wenn der Anwalt eine Teilschuld rausgeholt hätte, die Kosten für den Anwalt wären dann wohl höher gewesen, als eine Vollschuld.

Ein Anwalt lohnt sich bei kleinen Schäden nur, wenn man gar keine Schuld hat. Das muss man aber glaubhaft darlegen können.
 
Meiner Meinung nach gehört zu einem Auto auch eine Rechtsschutzversicherung.

Sobald so ein Schaden wie dieser ist, muss man ohne Rechtsschutz oftmals auf seine Rechte verzichten, da dass Kostenrisiko zu hoch ist.
 
Naja, der Schaden war vermutlich geringer als die Rechtsschutzversicherung kosten würde... Wenn man nicht grad alle Jahre sowas hat. Außerdem wäre es in dem Fall fraglich, ob es was gebracht hätte, es wurde ja eh ein Anwalt konsultiert.
 
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