Neuware bestellt, Gebrauchte Grafikkarte erhalten..

TardBase

Ensign
Registriert
Juni 2015
Beiträge
233
Hallo, habe bei caseking.de letzten Freitag die Grafikkarte "MSI GeForce GTX 970 4GD5T OC, 4096 MB GDDR5" bestellet, als Neuware natürlich.

Doch bekommen habe ich keine Neuware, sondern Gebrauchtware oder B-Ware halt, was ich aber nicht akzeptieren möchte.

Verpackung der Grafikkarte war nicht mehr eingeschweißt, Treiber CD Hülle war geknickt und Treiber CD hat selbst auch Gebrauchsspuren darauf.

Ich habe die Grafikkarte nicht weiter ausgepackt, nicht in Betrieb genommen und werde das auch nicht.

Ich möchte die Karte ausgetauscht bekommen gegen Neuware wofür ich auch bezahlt habe.

Bestellnummer: 1045182

Wenn man das nicht machen möchte, geht die Karte zurück und ich möchte den vollen Betrag zurück inkl. Versandkosten.
 
Ja klar kannst Du das machen; einfach zurückgeben wegen mangelhafter Lieferungl ! Dann hast Du auch keine Kosten ! Falls Du den Vertrag wiederufst, müsstest Du einen Teil der Kosten tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
warum muss er das?
das teil war sicher teuer als 40,-.
das widerrufsrecht gilt 14 tage, die sind seit letzten freitag noch nicht rum.
 
Hallo TardBase,

als erstes möchte ich mich im Vorab für die Umstände entschuldigen, wobei wir versichern können, dass du der einzige Kunde bist, der diese Grafikkarte jemals erworben hat. Dies lässt sich Anhand der Seriennummer leicht überprüfen, was bereits natürlich erfolgt ist, woraufhin wir festgestellt haben, dass niemand außer Dir die Grafikkarte erhalten hat. Wir versenden nur Neuware an unsere Kunden und wenn es mal zu eine Fauxpas beim Verräumen der Ware gekommen ist und dadurch versehentlich ein Artikel in den normalen Bestand gebucht wurde, anstatt den auszusortieren, besteht die Möglichkeit des Widerrufs oder einer Reklamation.

Hier stehen dir viele Wege offen: https://www.caseking.de/rueckgabe-ruecksendung

Entweder du reklamierst die Grafikkarte aufgrund eines Mangels keine Neuware erhalten zu haben, oder du widerrufst den Artikel. Nach Prüfung in unserem Haus, wird sich die Reklamationsabteilung entsprechend mit Dir in Verbindung setzen.

Gruß,
Eddi
 
chris12 schrieb:
Warum muss er das ? Das Teil war sicher teuer als 40,-.
Die 40-Euro-Klausel, nach der der Händler die Rücksendekosten bei Bestellwerten über 40 Euro automatisch zu tragen hatte, gibt es seit der Neuregelung des § 357 BGB vor fast zwei Jahren nicht mehr ! Der Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten der Rücksendung ! Einzige Vorraussetzung, der Händler muss den Kunden darüber gmäß § 312g Abs 1 BGB ausdrücklich belehrt haben !
 
Zuletzt bearbeitet:
mir ist keiner der grossen bekannt, die das umsetzen, obwohl du recht hast.
 
Egal, ob das einer umsetzt oder nicht, jedenfalls mit einer wie auch immer gearteten 40-Euro-Grenze hat das nichts mehr zu tun !
 
de la Cruz schrieb:
Die 40-Euro-Klausel, nach der der Händler die Rücksendekosten bei Bestellwerten über 40 Euro automatisch zu tragen hatte, gibt es seit der Neuregelung des § 357 BGB vor fast zwei Jahren nicht mehr ! Der Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten der Rücksendung ! Einzige Vorraussetzung, der Händler muss den Kunden darüber gmäß § 312g Abs 1 BGB ausdrücklich belehrt haben !

Ach Mensch de la Cruz, manchmal wäre ein wenig Zurückhaltung angebracht. Oder wenn du schon Auszüge aus dem BGB samt Paragraphen nennst, dann schau doch vorerst auch auf unserer Seite nach, ob wir denn die Kunden - wie von dir bedauerlicherweise zu ungenau erwähnt - nicht anders belehren: https://www.caseking.de/shopware.php?sViewport=ticket&sFid=25

EDIT: Des Weiteren, siehe hier: https://www.computerbase.de/forum/t...en-ab-40-euro-warenwert-bei-caseking.1359995/

Hinweise zum Wertersatz bei Verschlechterung schrieb:
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Waren, sofern der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Solche Beiträge blähen den Thread nur unnötig auf. Es wurde von uns ein Link gepostet und diesen hat "TardBase" - sowie jeder andere Kunde auch - zu nutzen. Dort erfährt jeder schon, was es mit den Versandkosten bei einem Widerruf bei Caseking auf sich hat.

Vielen Dank.

Gruß,
Eddi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Eddi, der einzige, der diesen Threat aufbläst, bist Du mit Deinem letzten Beitrag - es war nämlich davor schon alles klar gewesen, so dass es Deiner ausufernden Kommentare nicht weiter bedurft hätte !

Und meine Antwort auf die 40-Euro-Klausel war dennoch durchaus angebracht gewesen, weil ich auf einen Beitrag geantwortet hatte, aus dem nicht hervorging, ob der Ersteller sich über die Änderung der gesetzlichen Grundlage wirklich klar war, denn ansonsten hätte er zumindest schreiben sollen 'bei Casking gilt die 40 Euro-Klausel aufgrund AGB weiterhin freiwillig'; nach dem er sich aber nicht dementsprechende geäußert hatte und die diesbezügliche Gesetzesnderung, wie ich immer wieder feststelle, bei weitem noch nicht zu allen potentiellen Fernabsatzkäufern durchgedrungen ist, war mein Beitrag grundsätzlich informativ !
 
Hallo de la Cruz,

aber genau um deinen Beitrag geht es, denn grundsätzlich bieten wir hier den Support. Wenn du jedoch den ungehaltenen Drang hast, hier kontinuierlich Sachverhalte zu kommentieren, dann mach das mit der angemessen Ausführlichkeit. Wenn ein (potentieller) Kunde einen solchen Beitrag liest, kann dies durchaus zur Folge haben, dass unsere Kulanz hinsichtlich dessen ungeachtet bleibt. Insofern bitte ich um adäquate und ausführliche Informationen. Wenn du diese nicht hast, oder nur zu einem Teil liefern kannst, dann lege das auch so dar.

Dein erster Kommentar hatte einen anderen zur Folge. Ohne, wären wir schon mal bei -2. ;) Also wenn, dann zu 100% ausführlich und bitte keine halben Sachen. Merci.

Gruß,
Eddi
 
Hallo Eddi, dies ist, falls Du das noch nicht gemerkt haben solltest, ein öffentlicher Threat. Wenn Du gerne anderen vorschreiben willst, was sie zu sagen oder nicht zu sagen haben, dann mach das in einem firmeninternen Dialog, bei dem Du dann auch nur zugelassenen Kunden den Login gestatten kannst ! Hier aber musst Du Dich halt daran gewöhnen, dass es auch immer Leute gibt, die nicht Deiner Meinung sein könnten !
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Wenn Du gerne anderen vorschreibsen willst, was sie zu sagen oder nichtzu sagenhaben...

Ich habe um ausführliche und richtige Angaben gebeten und die Ausführung von halben Sachen negativ bewertet, da deine Aussage in Bezug auf Caseking nicht zutrifft. Und da du dich im Caseking-Support Forum, das von CB bereitgestellt wurde, befindest, bitte ich darum der Anweisung zu folgen. Ein Forum soll ja zur vollen Aufklärung dienen und da sind Halbwahrheiten nicht unbedingt nützlich. Vielen Dank im Voraus!
 
Also habe die Grafikkarte euch zurück geschickt und hatte vorher natürlich auch ein Austausch beantragt. Nun hat man mir heute am Telefon eine Mitarbeiter von euch mit geteilt, dass ich den Betrag zurückerstattet bekommen würde und es keinen Austausch der Grafikkarte statt finden würde.

Die Ware ist auch lagernd, warum ich keinen Austausch erhalten würde, soll ich morgen noch mal bei der Reklamationsabteilung anfragen.

Ich würde es ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man mir die Grafikkarte nicht austauschen sollte, wo ich auch einen Berechtigten Grund sehe und wenn es so sein sollte, würde ich in Zukunft zwei mal überlegen, bevor ich bei Caseking bestelle.
 
Zurück
Oben