Hoikaiden
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 1.729
Moin,
ja es ist ein leidiges Thema. Ja ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Nun habe ich aber folgenden Fall. Kollege von mir hat eine PS4 die dauernd die Disc ausspuckt (ja alle gängigen Versuche unternommen die das Internet anbietet)
Die PS4 (500GB) wurde im September bei Redcoon gekauft. (Rechnung vorhanden)
Allerdings wurde sie nicht von ihm gekauft, sondern einer anderen Person.
Diese Person wiederum hat die PS4 via eBay verkauft (inkl. Rechnung)
Redcoon lehnt nun die Gewährleistung ab, da er angeblich nicht Erstkäufer ist (Rechnung vorhanden, Beweislast gegeben - allgemein bekannter Fehler). Kann sich ein Händler derart aus der Affaire ziehen? Immerhin wäre es ja dann faktisch unmöglich etwas zu verschenken etc. Er würde den Gang zum Kadi gerne vermeiden.
Bitte nur fundierte Antworten. Kein "ich hab da mal gehört"
Danköö
ja es ist ein leidiges Thema. Ja ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Nun habe ich aber folgenden Fall. Kollege von mir hat eine PS4 die dauernd die Disc ausspuckt (ja alle gängigen Versuche unternommen die das Internet anbietet)
Die PS4 (500GB) wurde im September bei Redcoon gekauft. (Rechnung vorhanden)
Allerdings wurde sie nicht von ihm gekauft, sondern einer anderen Person.
Diese Person wiederum hat die PS4 via eBay verkauft (inkl. Rechnung)
Redcoon lehnt nun die Gewährleistung ab, da er angeblich nicht Erstkäufer ist (Rechnung vorhanden, Beweislast gegeben - allgemein bekannter Fehler). Kann sich ein Händler derart aus der Affaire ziehen? Immerhin wäre es ja dann faktisch unmöglich etwas zu verschenken etc. Er würde den Gang zum Kadi gerne vermeiden.
Bitte nur fundierte Antworten. Kein "ich hab da mal gehört"
Danköö