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PS4 Gewährleistung nach Zwischenverkauf von privat?!

Hoikaiden

Lt. Commander
Registriert
Jan. 2010
Beiträge
1.729
Moin,

ja es ist ein leidiges Thema. Ja ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Nun habe ich aber folgenden Fall. Kollege von mir hat eine PS4 die dauernd die Disc ausspuckt (ja alle gängigen Versuche unternommen die das Internet anbietet)

Die PS4 (500GB) wurde im September bei Redcoon gekauft. (Rechnung vorhanden)
Allerdings wurde sie nicht von ihm gekauft, sondern einer anderen Person.
Diese Person wiederum hat die PS4 via eBay verkauft (inkl. Rechnung)

Redcoon lehnt nun die Gewährleistung ab, da er angeblich nicht Erstkäufer ist (Rechnung vorhanden, Beweislast gegeben - allgemein bekannter Fehler). Kann sich ein Händler derart aus der Affaire ziehen? Immerhin wäre es ja dann faktisch unmöglich etwas zu verschenken etc. Er würde den Gang zum Kadi gerne vermeiden.

Bitte nur fundierte Antworten. Kein "ich hab da mal gehört"

Danköö :)
 
Sieht nicht gut aus:
Geht die Sache später tatsächlich kaputt, hilft der Original-Kaufbeleg womöglich wenig. Denn per Gesetz kann der Zweitbesitzer gar nicht reklamieren. [...] Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html
 
Redccon schliesst diese Abtretung in den AGBs aber nicht aus, oder sehe ich das falsch?
Also Verkäufer kontaktieren, Abtrittserklärung erstellen und unterschreiben lassen und fertig.
 
Vielen Dank für die fixen Antworten.

Das mit der Abtrittserklärung werden wir in Angriff nehmen. Eine Stellungnahme von Redcoon ist auch beauftragt, da es ja wie gesagt nicht in den AGB steht.

Sollte noch jemand sachdienliche Hinweise haben oder selbst Erfahrung mit so etwas, einfach hier schreiben :)
 
Ich habe bereits mehrere Sachen reklamiert, bei denen ich 2. Besitzer war. Bei Corsair beispielsweise RAM und bei denen steht in der AGB auch, dass gegenüber dritten keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Habs einfach mit der Rechnung samt Abtrittserklärung versucht und lief problemlos. Gleiches bei Mindfactory mit einer Grafikkarte. ( hier gabs nur das Problem, dass ich dann paar Monate später mal eine RMA des 1.Besitzers in einem anderen garantiefall zugesandt bekam ^^ , Adresse im System war wohl noch auf meine Hinterlegt und die haben das wie einen Kunden gehandhabt)

Also es kommt wie schon gesagt auf den einzelfall bzw die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers an. Mit der Abtrittserklärung würd ichs auf Garantie auch einfach direkt bei Sony versuchen sollte sich Redcoon weiter weigern.

mfg
 

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