Ausversehen scheisse gebaut :/

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Ohne einen Rechtsverbindlichen Kauf kannst du von garnichts zurück treten, wovon denn auch?....

Da für gewöhnlich die Willenserklärung das "Jetzt bestellen" Feld ist, hast du ein Angebot abgegeben. Schickt dir der Händler dann die Auftragsbestätigung sind keinerlei weitere Schritte notwendig - der Kaufvertrag besteht. Ob er dann erfüllt wird oder nicht (von egal wem der beiden Parteien) ist dabei egal.

Genau so ist es mir bei amazon schon passiert, dass man eben nach dem Bestellvorgang eben keine Bestätigung sondern eine Ablehnung kassiert wenn das Produkt warum auch immer nicht mehr zu den Konditionen erhältlich ist. Wo denkst du denn entsteht der Kaufvertrag?

Zum Thema schliesse ich mich BlubbsDE an, dein Ansprechpartner ist ganz klar dein Händler ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich vermute auch das bald die russen vor der tür stehen und dir alle daumen abschrauben werden weil du, unfähig zu lesen, einfach weitergeklickt hast.

alter! ernsthaft? Brain.EXE sollte eigentlich noch hinhauen auch um die uhrzeit noch.

wenn du barzahlung bei abholung gemacht hast und nicht erscheinst zum abholen ist für die firma weder ein schaden noch ein verlust entstanden. ausser sie haben extra für dich etwas bestellt. dann könnte es unter umständen schon sein das die dich anschreiben. allerdings erstmal per mail denke ich mal.

ausserdem ist so etwas kaum ein grund ein forum vollzumüllen mit einer frage die man durch millisekunden langem denken auch selbst beantworten könnte. ausser man ist 12 jahr alt.
 
Ok, ich hoffe da kommt keine Post, hab die echte Adresse eingegeben.
 
Boah danke nochmal an euch alle bin jetzt erstmal erleichtert.

Am Montag werde ich euch dann mal sagen was die zur Mail sagen.
 
Oh man...

zunächst: auch bei Abholung in der Filiale sollten eigentlich Regelungen zum Fernabsatzvertrag gelten, womit du 14-tägiges Rückgaberecht hättest (mit gewissen Ausnahmen). Entsprechend per E-Mail präventiv Widerspruch einlegen und dir eine Entschuldigung/Erklärung wegen der falschen Mail-Adresse aus den Fingern saugen.
Da du aber vermutlich keine Kundennummer angeben kannst, wird sich der Laden sehr freuen...

Zum Anderen: ... mach einfach keinen Mist im Internet, okay?
 
TheUnfaked schrieb:
Da du aber vermutlich keine Kundennummer angeben kannst, wird sich der Laden sehr freuen...

Was meinst du damit? Was für eine Kundennummer? Hatte nichtmal eine gekriegt.
 
Bei vielen Online-Shops bekommst du bei erster Anmeldung eine Kundennummer zugewiesen, also praktisch einen Nutzeraccount für den Laden.
Ist relativ hilfreich, da so besonders Bestandskunden schneller geholfen werden kann, z.B. bei verlegten Verträgen.

Da in deinem Fall ja eine E-Mail-Adresse verwendet wurde, zu der du wohl keinen Zugriff hast (aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass diese nicht existiert), hast du keinen Zugriff zur Kundennummer, noch weniger zur eventuellen Auftragsnummer und somit darf der Angestellte alle Bestellungen des betreffenden Zeitraums anschauen und Daten abgleichen.
 
Ich habe mich dort nicht Angemeldet.

Ich denke auch nicht das da was kommt weil ich nirgends wirklich absolut nirgends! auf jetzt bestellen geklickt habe.
 
Du bist noch nichtmal voll geschäftsfähig. Und bei U14 auch nicht strafmündig. Wobei 13-14 eine seltsame Angabe ist.

Geh jetzt schlafen.
 
Geil :D

Was deinen neuen PC angeht: lass den von deinen Eltern bestellen, du darfst das nicht.
 
TheUnfaked schrieb:
zunächst: auch bei Abholung in der Filiale sollten eigentlich Regelungen zum Fernabsatzvertrag gelten

So halb jedenfalls. Es kommt NUR darauf an WIE bestellt wurde.
Per Fax/Internet/Brief/Telefon=Fernabsatz

Geht auch anders herum.

Bestellung im Laden (sprich vor Ort) mit Lieferung=Kein Fernabsatz.

Wie die Ware dann zu dir kommt ist dabei unerheblich.

Da hier aber so oder so kein wirksamer KV entstanden ist, ist das auch egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der Seite findet bei Durchführen einer Bestellung ein Kasten mit folendem Inhalt


Bestellverlauf

Registrieren / anmelden
Liefermethode wählen
Zahlungsmethode wählen
Bestellung überprüfen
Abgeschlossen

Kingt für mich nicht, als hättest du dich bis zum Ende durchgeklickt - ergo nichts bestellt.
Und selbst wenn, wie oben schon erwähnt Fernabsatzgesetz und gut ist bzw. sollte man da aus irgendeinem Grund die 14 Tage verpassen wäre ein Kaufvertrag sowieso anfechtbar aufgrund deiner beschränkten Geschäftsfähigkeit.

Muss man wirklich wegen jedem bisschen ein solches Fass aufmachen?

Ansonsten hoffe ich, das du in Zukunft vielleicht erst Brain.exe anschaltest und auch ließt was in irgendwelchen Kästen steht die aufploppen wenn du dabei ist etwas zu erwerben.
 
Ich finde er ist das perfekte Beispiel dafür, dass es durchaus Sinn ergibt erst mit 18 voll Geschäftsfähig zu sein.
 
Naja, das ist mir zum ersten mal passiert. Ich habe mich nicht ganz durchgeklickt.

Eigentlich baue ich nie scheisse aber ist halt mal passiert.
 
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