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"Natürlich" darf er das so pauschal nicht, er darf es unter Umständen, wenn er sich zB. das Geld zusammen gespart hat. Aber auch dann wäre es für den Verkäufer ratsam, wenn er eine Einwilligung der Eltern hätte, die können die Bestellung rückgängig machen. Und wie der Minderjährige hier vorgeht, indem er einfach das Browserfenster mitten im Vorgang schließt, um die Bestellung abzubrechen und indem er eine falsche "mail" angibt, weil er nur etwas "testen" wollte, zeigt mir auch, dass ihm die nötige Reife für so ein Rechtsgeschäft fehlt.
Davon sehen wir erstmal ab. Und doch, pauschal darf er das natürlich. Wenn er 13 Jahre jung wäre, würde ich deine Meinung unterschreiben. Wie aber bereits erwähnt:
mit 14 kann man bereits arbeiten gehen und ein Bankkonto eröffnen. Da sind solch hohe Summen kein Problem mehr.
Die arbeiten und eröffnen Bankkonten ohne Erlaubnis der Eltern? Und wie gesagt: ja, mit gespartem Taschengeld ist das möglich, trotzdem ist es für den Händler besser, wenn eine elterliche Einwilligung vorliegt.
Ich glaube kaum, dass der TE mit 13-14 schon arbeiten geht, das ist auch nicht die Regel. Und in D ist es auch die Regel, dass die Eltern einer Kontoeröffnung zustimmen müssen.
Heißt, im Umkehrschluss, selbst wenn ein Minderjähriger aus eigenen Mitteln einen Vertrag abschließt, jedoch dies entgegen eines ausdrücklichen Verbots seiten der Erziehungsberechtigten geschieht, ist der Vertrag nichtig. (siehe HIER)
Hintergrund ist einfach, dass bei gemindert Geschäftsfähigen davon ausgegangen wird, dass diese sich der möglichen und weitreichenden Folgen nicht gänzlich bewusst sind.