Ausversehen scheisse gebaut :/

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lass den von deinen Eltern bestellen, du darfst das nicht.

Natürlich darf er das, mit 14 kann man bereits arbeiten gehen und ein Bankkonto eröffnen. Da sind solch hohe Summen kein Problem mehr.
 
"Natürlich" darf er das so pauschal nicht, er darf es unter Umständen, wenn er sich zB. das Geld zusammen gespart hat. Aber auch dann wäre es für den Verkäufer ratsam, wenn er eine Einwilligung der Eltern hätte, die können die Bestellung rückgängig machen. Und wie der Minderjährige hier vorgeht, indem er einfach das Browserfenster mitten im Vorgang schließt, um die Bestellung abzubrechen und indem er eine falsche "mail" angibt, weil er nur etwas "testen" wollte, zeigt mir auch, dass ihm die nötige Reife für so ein Rechtsgeschäft fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon sehen wir erstmal ab. Und doch, pauschal darf er das natürlich. Wenn er 13 Jahre jung wäre, würde ich deine Meinung unterschreiben. Wie aber bereits erwähnt:

mit 14 kann man bereits arbeiten gehen und ein Bankkonto eröffnen. Da sind solch hohe Summen kein Problem mehr.

Vor allem da man in dem Alter keine verpflichtenden Ausgaben hat.

Viele meiner Freunde die Minderjährig sind kaufen sich Teile im Wert von 4-stelligen Bereichen..ich verstehe nicht wo dein Problem ist..
 
Die arbeiten und eröffnen Bankkonten ohne Erlaubnis der Eltern? Und wie gesagt: ja, mit gespartem Taschengeld ist das möglich, trotzdem ist es für den Händler besser, wenn eine elterliche Einwilligung vorliegt.
 
Die arbeiten und eröffnen Bankkonten ohne Erlaubnis der Eltern?

Den Lehrvertrag müssen die Erziehungsberechtigten selbstverständlich auch unterschreiben..

Ein Bankkonto kann man mit ab 14 selbst eröffnen.

Und wie gesagt: ja, mit gespartem Taschengeld ist das möglich, trotzdem ist es für den Händler besser, wenn eine elterliche Einwilligung vorliegt.

Noch mal, das brauchen Sie nicht, wenn der Kunde es sich selbst durch arbeiten verdient hat.
 
Ich glaube kaum, dass der TE mit 13-14 schon arbeiten geht, das ist auch nicht die Regel. Und in D ist es auch die Regel, dass die Eltern einer Kontoeröffnung zustimmen müssen.
 
Disclaimer: kein Jurist.


Heißt, im Umkehrschluss, selbst wenn ein Minderjähriger aus eigenen Mitteln einen Vertrag abschließt, jedoch dies entgegen eines ausdrücklichen Verbots seiten der Erziehungsberechtigten geschieht, ist der Vertrag nichtig. (siehe HIER)
Hintergrund ist einfach, dass bei gemindert Geschäftsfähigen davon ausgegangen wird, dass diese sich der möglichen und weitreichenden Folgen nicht gänzlich bewusst sind.
 
unins000 schrieb:
Der TE wohnt aber nicht in DE. Ein einfaches Schülerkonto kann bei jeder Bank ohne Zustimmung der Eltern geöffnet werden.
Mag sein, dass das bei euch so ist, in D ist das nicht so.
 
Das Thema ist ausführlich erörtert worden.
Bleibt die Hoffnung, daß der TE mit 13-14 noch lernfähig ist.
 
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