Händler wickelt eigenmächtig rück ab - wie vorgehen?

mrfloppy000

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Hallo liebe CBler,

nehmen wir mal folgenden, natürlich rein theoretischen, Fall an:

Ein großer Elektromarkt bietet einen Artikel (USB Stick, 2 Stück bestellt) zum sehr guten Angebotspreis "inklusive Versand" an.


Die Bestelleung und der Versand der Ware werden per Mail bestätigt (laut AGB entsteht hierdurch ein Kaufvertrag).
So weit, so klar, so gut.


Die Lieferung soll eingentlich innerhalb 1-2 Werktage erfolgen, dies ist aber auch nach 6 Werktagen nicht der Fall. Laut telefonischer Auskunft (die Bestätigung erfolgt über eine "no-reply" Mail) wurden de Sticks per Brief versendet und es gäbe ein Agreement mit der Post, dass erst nach 10 Tagen nachgeforscht werden darf.


Am folgenden Montag sendet der Händler eine Mail, in der er den Empfang der Retoure des Kunden bestätigt und sein Bedauern ausdrückt, dass dem Kunden die Ware nicht gefallen hätte. Der Vertrag Betrag sei zurück überwiesen worden (paypal).
Der Kunde hat aber keine Lieferung erhalten, entsprechend keine Retoure aufgegeben und erst recht nicht seine Unzufriedenheit über den Artikel geäußert. Der Kunde möchte die Ware zum vereinbarten guten Preis inklusive Versand haben.

Ein weiterer Anruf bringt nichts ein, der Händler sagt, aufgrund der nicht möglichen Verfolgbarkeit der Briefsendung sei nicht nachzuvollziehen, wieso die Ware zurückkam. Die Rückabwicklung könne nicht rückgängig gemacht werden, der Kunde solle einfach neu bestellen. Den Artikel gibt es aber nicht mehr lieferbar, bzw. nicht zum guten Preis.

Der Kunde kann natürlich nicht beweisen, die Ware nie erhalten zu haben. Ist der Händler in der Beweispflicht, dass die Ware nicht angenommen oder zurück gesendet wurde?
Kann der Händler hier einfach ohne Zustimmung des Kunden den Vertrag rückabwickeln?
Hat der Kunde irgendeine Möglichkeit, seine ordnungsgemäß georderte Ware noch zum ursprünglich verienbarten Preis zu erhalten?
Den Umstand, dass der Versand nicht verfolgbar ist, hat er ja nicht zu vertreten.

Vielen Dank für Eure (fundierten) Meinungen und Anregungen.
 
Der Kunde hätte die Möglichkeit, eine ordnungsgemässe Lieferung der von ihm bestellten Ware oder bei betehender Unmöglichkeit entsprechenden Schadenersatz vor Gericht einzuklagen, denn es ist der Händler, der beweisen müsste, dass er ordnungsgemäß geliefert und der Kunde die Ware in Empfang genommen hatte !

So weit die Theorie !

Ich glaube aber, über die Praktikabilität einer solchen Klage bei vergleichweise zu vernachlässigendem Streitwert braucht man hierzu selbst für rechtliche Laien keine weitere Ausführungen zu machen !
 
Sprich, ein Händler mit Lieferschwierigkeiten, oder ein Händler der mehr Artikel verkauft hat als eigentlich vorrätig oder günstig beschaffbar kann sich recht einfach und elegant mit einer solchen Nummer aus dem Vertrag winden?

Edit: Der Streitwertwäre in der Tat lächerlich gering - jedoch kostet ein vergelichbarer Artikel mit Versand anderweitig gerne das doppelte.
 
Und wenn er das Zehnfache oder mehr kosten würde, wäre eine Klage dennoch ziemlich sinnfrei, weil entstehender Aufwand und Kosten bei ungewissem Prozessrisiko nicht einmal im Ansatz in einem angemessenen Verhältnis zu einem wie auch immer gearteten erzielbaren Erfolg stünden ! Das müsste schon ein erheblich höherer Streitwert sein, damit man eine solche Klage unter Abwägung aller Risiken überhaupt ins Auge fassen sollte. Ich persönlich bin der Meinung, bei Streitwerten unter 1.000 Euro und gleichzeitig ohne wirklich gute Erfolgsaussichten sollte man seine Finger vom Klageweg lassen.

Und ja, Händler können sich bei entsprechend geringen Streitwerten in der Regel sehr elegant und einfach aus einem Vertag winden, wie Dein Beispiel hier zeigt !

Such is life !


post scriptum: andererseits muss man aber auch sehen, dass Online-Händler im Bezug auf einen fristgerechten legalen aber völligwillkürlichn Widerruf des Kaufvertrages durch den Kunden aus ihrer Sicht auch irgendwie die Arschkarte gezogen haben, so dass die hier besprochene Möglichkeit der Händler aus einem Vertrag herauszukommen zwar nicht legal aber doch irgendwie verständlich so was wie eine Kompensation zu ihren Gunsten von denen angesehen werden könnte. Seriöse Händler würden allerdings so trotzdem nicht vorgehen.
 
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mrfloppy000 schrieb:
de Sticks per Brief versendet und es gäbe ein Agreement mit der Post, dass erst nach 10 Tagen nachgeforscht werden darf.
Was will man denn bei einem Brief nachforschen?
 
Kompensation für das Widerrufsrecht geht etwas weit. Streng genommen nicht nötig - wirtschaftlich betrachtet muss man das "Risiko" eines Widerrufs eben einpreisen und damit hat es auch schon bezüglich Kompensation.
 
Ja klar, aber gerecht ist das ja nun nicht, denn beim Einpreisen sind wiederum diejenigen die Dummen, die normalweise nicht willkürlich widerrufen, denn die zahlen dann die Zeche für die, welche willkürlich oder aus sonstigen Gründenwiderrufen. Ungerecht empfände ich es nicht, wenn jemand, der ohne Grund widerruft eben für den Widerrufe auch an den Kosten des Widerrufs beteiligt wäre. Theoretisch deint das Widerufsrecht ja dazu, einen Kunden davor zu schützen, eine Ware kaufen zu müssen, ohne diese gesehen und geprüft zu haben ! Nun, wenn so etwas nicht im Onlinehandel, sondern in einem Geschäft oder Kaufhauf etc. besorge, muss ich mich, um die Ware zu sehen und prüfen zu können, ja auch erst mal dorthin begeben, wofür mir ein zeitlicher und wohl auch ein materieller Aufwand entsteht, und den ich dann als Käufer ja auch zu tragen haben, natürlich auch, wenn mir die Waren dann nicht gefallen hat und ich diese auch nicht kaufe !

Stevo86 schrieb:
Die Möglichkeit besteht durchaus:

http://www.dhl.de/formular-f8

Früher hat man es bei Paketen ja nciht anders gemacht, als es noch kein Tracking gab..


Stimmt schon, aber rauskommt dabei nix ! Wie sollte das auch ? Bei Briefsendungen erfolgt keine Dokumentation der Übergabe an den Empfänger und die Post wird aus diesem Grund dann auch nie nachweisen können, ob der Empfänger die Sendung erhalten hat oder ob diese in irgendwelchen anderen dunklen Kanälen verschwunden ist.
 
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Die Chance beim Brief sind natürlich extrem minimal, aber mit genügend Angaben kann die ein oder andere Briefsendung am Ende vielleicht doch noch zugeordnet und ausgeliefert werden.

Habe das vor längerer Zeit mal beim Bekannte gehabt. Da fand sich eine Briefsendung am Ende doch noch wieder an.
 
Ja, aber hier wird ja keine Sedung gesucht, die vielleicht noch irgendwo herumliegen könnte, sondern diese ist ja unstrittig (wieder) beim Händler oder war von dem nie verschickt worden, was der TE aber zu beweisen sucht oder beweisen müsste, ob es einen fruchtlosen Zustellungsversuch dieser Sendung bei gegeben hat oder nicht !
 
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Die Aussage war, das eine Nachforschung bei Briefen sinnlos wäre, was grundsätzlich nicht stimmt.
 
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip stimmt es schon, denn die Erfolgsquote bei Nachforschung nach verlorenen Briefsendungen sind derart marginal, dass sie absolut gegen null tendiert - Ausnahmen sind dabei allenfalls wie im Lotto ein Sechser !
 
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"Ja klar, aber gerecht ist das ja nun nicht, denn beim Einpreisen sind wiederum diejenigen die Dummen, die normalweise nicht willkürlich widerrufen, denn die zahlen dann die Zeche für die, welche willkürlich oder aus sonstigen Gründenwiderrufen. Ungerecht empfände ich es nicht, wenn jemand, der ohne Grund widerruft eben für den Widerrufe auch an den Kosten des Widerrufs beteiligt wäre."

Der Gedanke ist völlig berechtigt.

"Theoretisch deint das Widerufsrecht ja dazu, einen Kunden davor zu schützen, eine Ware kaufen zu müssen, ohne diese gesehen und geprüft zu haben !"

Nur nebenbei: Wenn ich mich recht erinnere, wurde als weiterer Grund auch mal diskutiert, dass das Internet mit seiner ständigen Präsenz nur allzu schnell zum Kauf verleite.

Im Gegenzug dürften sich Händler (so manche Ansicht) einer größeren Kauflaune erfreuen. Tatsächlich jedoch werden sie den zusätzlichen Aufwand wohl eher leiden..
 
Kurze Rückmeldung:
Nach einigen weiteren, immer freundlichen aber deutlichen und bestimmten, Hinweisen wurde die Lieferung nun doch noch ordnungsgemäß vorgenommen - dann auch innerhalb von 2 Werktagen.
Schade, dass man bei einem solch großen Händler bei solch geringen Beträgen so hinterher sein muss. Schön fürs Ego, dass es doch noch geklappt hat.
 
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