mrfloppy000
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 479
Hallo liebe CBler,
nehmen wir mal folgenden, natürlich rein theoretischen, Fall an:
Ein großer Elektromarkt bietet einen Artikel (USB Stick, 2 Stück bestellt) zum sehr guten Angebotspreis "inklusive Versand" an.
Die Bestelleung und der Versand der Ware werden per Mail bestätigt (laut AGB entsteht hierdurch ein Kaufvertrag).
So weit, so klar, so gut.
Die Lieferung soll eingentlich innerhalb 1-2 Werktage erfolgen, dies ist aber auch nach 6 Werktagen nicht der Fall. Laut telefonischer Auskunft (die Bestätigung erfolgt über eine "no-reply" Mail) wurden de Sticks per Brief versendet und es gäbe ein Agreement mit der Post, dass erst nach 10 Tagen nachgeforscht werden darf.
Am folgenden Montag sendet der Händler eine Mail, in der er den Empfang der Retoure des Kunden bestätigt und sein Bedauern ausdrückt, dass dem Kunden die Ware nicht gefallen hätte. Der Vertrag Betrag sei zurück überwiesen worden (paypal).
Der Kunde hat aber keine Lieferung erhalten, entsprechend keine Retoure aufgegeben und erst recht nicht seine Unzufriedenheit über den Artikel geäußert. Der Kunde möchte die Ware zum vereinbarten guten Preis inklusive Versand haben.
Ein weiterer Anruf bringt nichts ein, der Händler sagt, aufgrund der nicht möglichen Verfolgbarkeit der Briefsendung sei nicht nachzuvollziehen, wieso die Ware zurückkam. Die Rückabwicklung könne nicht rückgängig gemacht werden, der Kunde solle einfach neu bestellen. Den Artikel gibt es aber nicht mehr lieferbar, bzw. nicht zum guten Preis.
Der Kunde kann natürlich nicht beweisen, die Ware nie erhalten zu haben. Ist der Händler in der Beweispflicht, dass die Ware nicht angenommen oder zurück gesendet wurde?
Kann der Händler hier einfach ohne Zustimmung des Kunden den Vertrag rückabwickeln?
Hat der Kunde irgendeine Möglichkeit, seine ordnungsgemäß georderte Ware noch zum ursprünglich verienbarten Preis zu erhalten?
Den Umstand, dass der Versand nicht verfolgbar ist, hat er ja nicht zu vertreten.
Vielen Dank für Eure (fundierten) Meinungen und Anregungen.
nehmen wir mal folgenden, natürlich rein theoretischen, Fall an:
Ein großer Elektromarkt bietet einen Artikel (USB Stick, 2 Stück bestellt) zum sehr guten Angebotspreis "inklusive Versand" an.
Die Bestelleung und der Versand der Ware werden per Mail bestätigt (laut AGB entsteht hierdurch ein Kaufvertrag).
So weit, so klar, so gut.
Die Lieferung soll eingentlich innerhalb 1-2 Werktage erfolgen, dies ist aber auch nach 6 Werktagen nicht der Fall. Laut telefonischer Auskunft (die Bestätigung erfolgt über eine "no-reply" Mail) wurden de Sticks per Brief versendet und es gäbe ein Agreement mit der Post, dass erst nach 10 Tagen nachgeforscht werden darf.
Am folgenden Montag sendet der Händler eine Mail, in der er den Empfang der Retoure des Kunden bestätigt und sein Bedauern ausdrückt, dass dem Kunden die Ware nicht gefallen hätte. Der Vertrag Betrag sei zurück überwiesen worden (paypal).
Der Kunde hat aber keine Lieferung erhalten, entsprechend keine Retoure aufgegeben und erst recht nicht seine Unzufriedenheit über den Artikel geäußert. Der Kunde möchte die Ware zum vereinbarten guten Preis inklusive Versand haben.
Ein weiterer Anruf bringt nichts ein, der Händler sagt, aufgrund der nicht möglichen Verfolgbarkeit der Briefsendung sei nicht nachzuvollziehen, wieso die Ware zurückkam. Die Rückabwicklung könne nicht rückgängig gemacht werden, der Kunde solle einfach neu bestellen. Den Artikel gibt es aber nicht mehr lieferbar, bzw. nicht zum guten Preis.
Der Kunde kann natürlich nicht beweisen, die Ware nie erhalten zu haben. Ist der Händler in der Beweispflicht, dass die Ware nicht angenommen oder zurück gesendet wurde?
Kann der Händler hier einfach ohne Zustimmung des Kunden den Vertrag rückabwickeln?
Hat der Kunde irgendeine Möglichkeit, seine ordnungsgemäß georderte Ware noch zum ursprünglich verienbarten Preis zu erhalten?
Den Umstand, dass der Versand nicht verfolgbar ist, hat er ja nicht zu vertreten.
Vielen Dank für Eure (fundierten) Meinungen und Anregungen.