News Urheberrecht: Supreme Court bescheinigt Google Books Rechtmäßigkeit

ix.tank schrieb:
Nein nicht der GEMA sondern der VG Wort, die GEMA hat damit nichts am Hut.. .

Danke für den Korrektur, stimmt natürlich VG Wort!

CeeSA schrieb:
@Palmdale - schön, du hast geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Autors genutzt. Versetz dich doch mal in die Lage des Autors.
.. .

Soso, an welcher Stelle hab ich das? Und ja, ich erkenne weiterhin nichts negatives daran, wenige Einblicke zu gewähren, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Im Gegenzug hätte ich nämlich keine Probleme, eine entsprechend negative Bewertung abzugeben, sollte sich wie eingangs erwähnt es sich um intellektuellen Schund handeln. Dass es einem Autor dann finanziell nicht wirklich gut geht, sollte dann wohl kein Geheimnis sein und sich die Frage stellen, ob man wirklich in dieser Branche bleibt...
 
Soll ich dich jetzt quoten? Aber nein, im folgenden Satz erklärst du es ja so oder für nicht "negativ".

Wie gesagt hat der Autor google keine Erlaubnis dafür gegeben. Das ist mein Punkt. google bedient sich einfach, egal was der Eigentümer davon hält.
Deine Beweggründe und die von google sind dabei überhaupt nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
CeeSA schrieb:
Wie gesagt hat der Autor google keine Erlaubnis dafür gegeben.

Hat er die Erlaubnis gegeben das Buch in einer Bibliothek auszustellen? Nein? Warum dann bei Google Books?
 
Willst du ernsthaft eine Bibliothek mit Google Books vergleichen?
Die digitale Verarbeitung bietet da wohl ganz andere Möglichkeiten.
STRG + A, STRG + C, STRG + V
Jaja, werden nicht gleich 100% der Seiten angezeigt. Blabla.
Wie gesagt möchte ich euch mal sehen, wenn dir die Leute erzählen: "hab ich alles aus deinem Buch"
"Wo hast du es denn gekauft?" "Wieso gekauft? Gibt doch Google Books".
 
Ich sag's noch einmal: Würde Google anfangen, Filme kostenlos bereitzustellen ohne die Urheber zu fragen, meinetwegen auch nur die interessantesten / spannendsten Szenen, würde das US Supreme Court das auch als "fair use" bezeichnen? Oder gibt's "fair use" nur, wenn keine bedeutenden amerikanischen Wirtschaftsinteressen betroffen sind? Denkt mal drüber nach!

Gruß,
CTN
 
Und ja, ich erkenne weiterhin nichts negatives daran, wenige Einblicke zu gewähren, um eine Kaufentscheidung zu treffen.

Wie gesagt ein Einblick ist etwas anderes, als teilweise 25% bis 33% eines Buches zur Verfügung zu stellen. Gerade bei Fachbüchern in denen man selten alle Kapitel benötigt könnte das schon für eine viertel der Nutzer reichen.

Und ich bin nicht grundsätzlich dagegen, ich möchte nur zum Nachdenken anregen. So einfach ist die Entscheidung nicht, die hier getroffen wurde!
 
ix.tank schrieb:
Wie gesagt ein Einblick ist etwas anderes, als teilweise 25% bis 33% eines Buches zur Verfügung zu stellen. Gerade bei Fachbüchern in denen man selten alle Kapitel benötigt könnte das schon für eine viertel der Nutzer reichen.

Und ich bin nicht grundsätzlich dagegen, ich möchte nur zum Nachdenken anregen. So einfach ist die Entscheidung nicht, die hier getroffen wurde!

Wenn ich die Mechanik und den Artikel richtig verstanden habe, haben die Autoren genau diese Möglichkeit zur Einschränkung.

Die Diskussion hier erinnert exakt an den Rechtsstreit der glaub VG Wort gegen Google bei den News Snippets.

Und wo wir schon dabei sind, gleich das Gesetz zur Buchpreisbindung mit abschaffen. Willkommen im 21. Jahrhundert (und nein, nicht jeder Fortschritt bringt gleich eine ganze Branche zum erliegen; in vielen von mir gelesenen Büchern bedanken ssic die Autoren zb über die Möglichkeiten zur Veröffentlichung, die ihnen Amazon bietet)
 
Was hat eine Veröffentlichung bei Amazon mit diesem Thema zu tun? Amazon versieht jede Seite einer Leseprobe mit dem Hinweis:"Urheberrechtlich geschütztes Material". Und nicht wie Google Books, so klein, das er quasi nicht existent ist.
Außerdem ist das ein Vertriebsweg für Verlag und Autor. Ich gehe davon aus, das die Leseprobe ein Bestandteil des Vertrags ist. Der von beiden Parteien unterschrieben wurde. Also liegt hier das Einverständnis vor!
 
Zurück
Oben