ebay Käufer fordert nachträglich Minderung direkt auf sein PayPal Konto

Der Käufer bewegt sich da in meinen Augen sowieso auf sehr dünnem Eis.

1. Muss er beweisen können, dass die Pins bereits beim auspacken verbogen waren. Allein das dürfte ihm schon schwer fallen.

2. Da ich selbst schon einmal den Fall hatte, wenn nachgebessert wird, dann kann der Käufer nicht einfach ein neues Mobo kaufen und sagen, hey ich hätte gern den Differenzbetrag. Das ist Pseudorechtswissen was der da anwendet um dich einzuschüchtern. Du müsstest maximal für gleichwertigen Ersatz sorgen. Sprich ein gebrauchtes Mainboard von Ebay mit den gleichen Eigenschaften würde da schon genügen.

Man kann zwar auch eine Preisminderung aushandeln wenn beide Seiten damit einverstanden sind, aber wieso will er dann einfach 20 € für ein defektes Mainboard und lässt dich nicht selbst mal drauf schauen bzw. schickt es zurück?

Der will da einfach noch 20 € raus schlagen und nichts weiter. Warum ihm das so viel Stress & Ärger wert ist, keine Ahnung. Jedenfalls hat er rein rechtlich gesehen schlechte Karten, da er dir dein Recht auf Nachbesserung verwehrt hat. Ich würde den Typ einfach ignorieren, nicht mal Ebay hat ihm Recht gegeben und die entscheiden eigentlich oft zu Gunsten des Käufers.
 
WhiteShark schrieb:
Und das mit dem Mehrkosten ist auch so eine Sache. Der kann ja nicht einfach das teuerste Angebot nehmen, oder gar neuware kaufen. Es dürfte nicht schwer sein da günstiger Angebote zu finden.
Das ist eben nicht genau definiert. Die Ware muss vergleichbar sein und darf nicht zu stark vom ursprünglichen Angebot abweichen. Also viel Raum für Interpretationen. ;)

King_Rollo schrieb:
Das mit den Mehrkosten hab ich eh noch nicht ganz begriffen. Es ist doch selbst bei normalen Händlern so, dass die Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages verhältnismäßig sein muss. Beispiel: ich kaufe z.B. ein Auslauf-Modell im Rahmen einer Rabattaktion und muss das Produkt kurze Zeit später wegen einem Defekt reklamieren. Der Händler hat das entsprechende Modell nicht mehr vorrätig und eine Reparatur bzw. ein austausch gegen das neue Modell ist unverhältnismäßig. Dann bekomme ich einfach mein Geld zurück und das war's. Hab ich selber schon mehrmals so erlebt und kenne ähnliche Geschichten von Freunden und Kollegen.
Nö, nur die Art der Nacherfüllung muss "verhältnismäßig" für den Verkäufer sein, d.h. eine Ersatzlieferung ist es z.B. nicht, wenn nur irgend ein geringwertigs Teil defekt ist, was leicht repariert werden könnte.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist grundsätzlich, ohne das einer der Vertragsseiten seine Pflichten verletzt, nicht vorgesehen. Wenn in deinem Beispiel der Händler das entsprechende Modell nicht mehr vorrätig hat, muss er dich anderweitig zufriedenstellen, d.h. mit dem Nachfolgemodell oder einem gleichwertigen Gebrauchgerät, etc. Die Kosten dafür fallen für ihn nun mal unter das unternehmerische Risiko.

Wenn sich der Käufer stattdessen einfach nur das Geld auszahlen lässt, beruht es nur auf Kulanz, aber ist genau genommen ja auch zum Nachteil für ihn.

Normaler Weise läuft das eben so ab, dass der Käufer auf Lieferung der Ware besteht und dem Verkäufer eine angemessene Frist setzt. Verstreicht diese, tritt er vom Kaufvertrag zurück und besorgt sich dann eine vergleichbare Ware von wo anders und kann die Mehrkosten dann vom ursprünglichen Verkäufer einfordern. Wie viele Euro das letztendlich über dem ursprünglichen Preis liegen darf, weiß ich nicht.

Aber da fällt mir gerade eben auf, dass der Käufer hier im Fall des TE eben noch gar keine konkrete Frist gesetzt hat. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Eisbrecher99

Ich bin kein Rechtsexperte, aber meine das das im Realfall anders gehandhabt wird. Im konkreten Fall ging es bei mir um ein Auto und da ging es über Anwälte. An dem Fahrzeug lag ein defekt vor, der Käufer wollte es in der Werkstatt reparieren lassen und ich sollte die Rechnung bezahlen. Die Rechnung überstieg aber den Kaufpreis des Fahrzeugs, außerdem war das was dort als defekt deklariert wurde, erst vor kurzem repariert worden. Da war ganz klar der Fall, dass ich zuerst ein Recht auf Nachbesserung habe und falls ich diesem Recht nicht nachkomme, dann kann der Käufer sich vergleichbaren Ersatz holen, aber er muss mir zuerst mein Recht auf Nachbesserung einräumen. Tut er dies nicht, verstoßt er gegen geltendes Recht. Der Käufer hat sich da auch mit Händen und Füßen gegen gewehrt, trotzdem habe ich mein Recht auf Nachbesserung wahrnehmen dürfen. Es steht auch nirgendwo geschrieben wer die Reparatur durchführt, sprich ich kann einen von Privat gekauften Artikel nicht einfach irgendwo reparieren lassen und dem Verkäufer dann das in Rechnung stellen. Das mag bei Firmenrecht bzw. einem B2B Geschäft anders aussehen.

Der Käufer hat dies aber hier nicht getan, er hat ihm keine Möglichkeit eingeräumt den Artikel zu begutachten, außer durch ein Foto. Fotos kann man heutzutage sehr einfach fälschen, besonders wenn es so gebräuchliche Artikel wie Mainboards sind, da finde ich über die Google Bildersuche ratzfatz ein defektes Mobo des gleichen Typs.
 
grundsätzlich stellt sich bei der ganzen Sache die Frage ob überhaupt ein Mangel an der Ware vorliegt/lag. Es wurde ein MB im funktionsfähigen Zustand verkauft und (nach allem was wir wissen) auch erhalten. Also ist die Frage ob die 20€ (nahezu ein Viertel des Kaufpreises) Minderung für einen rein optischen Mangel (an einem im Normalgebrauch nicht sichtbaren, gebrauchten Teil) der die Funktion nicht beeinträchtigt gerechtfertigt sind. Sicher nicht! Fraglich ob überhaupt irgendein Minderungsgrund vorliegt.

Außerdem wie schon gesagt würde er beweisen müssen, dass die Pins schon verbogen waren bevor er die CPU augebaut hat. Ist unmöglich. Und da Ein-/Ausbau der CPU wohl die häufigste Ursache für verbogene Pins sind ist wohl auch ganz klar die Möglichkeit in Betracht zu ziehen dass er es selbst verursacht hat.

Von daher entweder ignorieren und aussitzen oder ihm schreiben dass er seine Möglichkeit zur von ihm geforderten Rücknahme gemäß den Ebay-Bedingungen nicht fristgerecht nachgekommen ist und der Fall somit erledigt ist (was aus privatrechtl. Sicht nicht unbedingt ebenso gilt wie oben schon geschrieben, aber was der Bauer nicht weiß...)
 
Hallo an alle!

Also:

Nein, der Käufer hat das Mainboard bis heute nicht zurück geschickt. Mein zur Verfügung gestelltes Rücksendeetikett ist weiterhin ungenutzt - laut DHL Tracking.

Ich sehe es Mittlerweile ähnlich und auch entspannter - so wie einige hier im Beitrag.
Der Kerl wiederspricht sich selbst in einigen Punkten. Verdreht die Rechtslage - bzw. das geltende Recht ist unklar.
Dann setzt er Fristen, aber irgendwie doch nicht...

Ich hab das ganze mal auf "/ignore" gestellt :D

Mal abwarten wann seine "Frist" verstrichen ist und ob noch was kommt... Ich gebe dann gerne wieder ein Update raus.

An diesem Punkt abermals vielen Dank für die rege Beteiligung und Meinungen - hat mir sehr geholfen. DANKE! :daumen:
 
Kleiner Tipp an alle:
Beim Einpacken nochmal ein Foto von dem "Gegenstand" machen und erst dann das Paket schließen.
Ist hier in der Firma sogar Pflicht und die Fotos werden archiviert.
Damit vermeidet man sowas und es kostet keinen/kaum Aufwand.
(im Gegenteil, man kann dadurch solche Leute ins offene Messer laufen lassen und ihnen Betrug vorwerfen)

Natürlich in dem Fall etwas unglücklich, da RAM & CPU mit enthalten waren.
Allein die Vorgehensweise ist sehr sehr merkwürdig, scheint als macht er das öfters.
 
Schadensersatzklage ist doch zivilrechtlich richtig?

Mir war da so, als ob man da schon mal eine Gebühr entrichten muss um überhaupt Anzeige erstatten zu können.

Das ist ein Depp... Warte ab... Am Ende hat er den PC für seine "Firma" gekauft und klagt nun die Umsatzeinbußen von dir ein, weil er 2 Wochen nicht arbeiten konnte...
 
Anzeige erstatten wäre strafrechtlich und natürlich kostenlos. Tut hier aber nichts zur Sache, da ja nur zivilrechtlich.
Um zu klagen muss man als Kläger natürlich in Vorkasse treten. Hält sich bei dem Streitwert aber noch in Grenzen, dürften 35€ sein.
 
umax1980 schrieb:
Daher muss man solche Verkäufe sehr gut dokumentieren oder Paypal Zahlungen meiden.

sehe ich auch so. Jedes Bauteil hat eine serial-Nummer, welche dokumentierbar ist ( siSandra, cpu-z, hdd usw. )
Wer da
schlampt, bei der Dokumentation, ist selber schuld. Per paypal würde ich nie verkaufen - da eher das Zeug
bei ebay-Kleinanzeigen rein und für paar euro billiger verkaufen, bevor das Zeug vergammelt.

ebay war mal eine super Plattform, ...ist es aber nicht mehr



cruse schrieb:
Kleiner Tipp an alle:
Beim Einpacken nochmal ein Foto von dem "Gegenstand" machen und erst dann das Paket schließen..


bringt auch nichts, weil Jeder behaupten könnte, dass das Paket wieder am Boden geöffnet und die
Ware entnommen wurde.
Eigentlich müsste eine Camera komplett mit laufen, bis zur Übergabe an der DHL-Theke, incl. Übergabebestätigung.

ich lasse zb. DHL erst gar nicht an der Haustüre anliefern, sondern im nächsten DHL-hub einlagern. Dort wird es vor Ort ausgepackt - sollte ein Stein drinn sein..wird das SEK, Cobra, Gsg9 gerufen und Anzeige gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cobra sind die bösen. Und Fotos bringen was. Sie sind zumindest ein Indiz, vor allem wenn die Ware angeblich beschädigt sein soll.
 
Zum Thema Paypal und Inkasso. Ich habe vor 2 Jahren mal bei eBay ein Modelleisenbahn Set verkauft. DHL hat das Paket beschädigt, so dass einzelne Waggons kaputt waren. Der Käufer hat es versäumt Beschwerde bei DHL innerhalb der First von 7 Tagen einzulegen, da sein Bruder das Paket angenommen und nicht hineingeschaut hat. Ich hatte das Geld längst von meinem PP Konto auf mein Giro Konto überwiesen. Nun hatte der Käufer nach 3(!) Wochen einen Fall bei Paypal eröffnet. Er wolle sein Geld wieder haben. Ich meinte nur, dass bei Privatverkauf laut BGB der Käufer das Transportrisiko trägt und dass es nicht meine Schuld ist, wenn man Ware nicht direkt nach Erhalt überprüft. Die 7 Tage Frist der DHL war ja nicht meine Entscheidung. Jedenfalls habe ich mich natürlich geweigert die 150€ zurückzuerstatten. Kurz darauf setzte PP mein Konto ins Minus und forderte mich auf es auszugleichen. Nach mehreren Mails an Paypal, dass ich mein Konto definitiv nicht ausgleichen werde, kam auch schon der erste Brief einer Inkasso Gesellschaft aus Hamburg. :D Immer wieder drohte man mir mit Gerichtsverfahren und weit höheren Kosten. Mittlerweile sollte ich 300€ bezahlen. Das ganze zog sich über 6 Monate hin. Zwischenzeitlich kam sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid, welchem ich in vollem Umfang widersprach. Immer wieder kamen Briefe, was ich doch für ein böser Mensch sei. :D Ich habe mich jedenfalls köstlich amüsiert. Im Endeffekt hatte Paypal den Schaden, da der Käufer sein Geld zurückbekam und ich den betrag nie zurückerstattet hatte. Fakt ist, was Paypal in solchen Fällen macht nennt sich Veruntreuung von Geldern. Paypal wird in so einem Fall niemals in Deutschland vor Gericht gehen, da jeder Richter diese AGB's zerlegen wird. Mein Paypal Konto wurde natürlich gesperrt. Seit dem verkaufe ich auch nichts mehr mit Paypal. Ich habe einfach mit einem anderen Konto ein neues PP Konto eröffnet, zum bezahlen taugen die ja schon was. :D
 
Paypal halte ich für einen großen Müll. Bei eBay Kleinanzeigen, so ist auch die Idee, sollte man persönlich abholen und dort auch bezahlen.

Ob dir dann allerdings Falschgeld angedreht wird weißt du dann auch nicht.

Ist alles bitter, Vorallem wenn man bedenkt das die Herde der schwarzen Schafe scheinbar immer größer wird.
 
@leesmercenary:

Der Knackpunkt deiner Ausführungen sehe ich schon beim Anfang. Du versteifst dich darauf, dass die Annahme durch den Bruder die Frist von 7 Tagen bereits in Kraft gesetzt hätte. Dem ist aber nicht so. Die Frist beginnt erst zu wirken, wenn der tatsächliche Empfänger, auf den die Sendung adressiert ist, die Ware in Empfang nimmt. Auch ohne Paypal hättest du da schlechte Karten.

Vor allem gehörst du auch zu jenen, die nicht verstehen wollen, dass der usprüngliche Kaufvertrag und die Abwicklung der Bezahlung über Paypal zwei völlig unterschiedliche und von einander unabhängige Fälle sind. Du hast einer Nutzungsvereinbarung bei Registrierung von Paypal zugestimmt, in der du dich erklärst, alle sich daraus ergebenden Bedingungen bzw. Rechte und Pflichten anzuerkennen. Wenn Paypal jetzt auf Grund des Käuferschutzes das Geld zurückfordert, dann musst du auch dem Folge leisten.

Das das keine Konsequenzen für dich nachgezogen hat, die auf ein Gerichtsverfahren oder auf eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher hinauslaufen, glaube ich dir nicht. Auf jeden Fall hat deine Bonität bei der Schufa damit sicherlich ordentlich gelitten... so, wie du dich gibst, muss deine Selbstauskunft ja richtig rosig aussehen. :evillol:
 
Das das keine Konsequenzen für dich nachgezogen hat, die auf ein Gerichtsverfahren oder auf eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher hinauslaufen, glaube ich dir nicht.

Der Nutzer BorderWintermann macht doch aktuell genau das Gleiche, da passiert auch nichts außer Bettelbriefe. Manchmal ist es halt günstiger Einzelfälle aufzugeben, als nachher einen ziemlich ungünstigen Präzedenzfall geschaffen zu haben.

Und was soll Paypal an die Schufa melden? Die machen nicht mal eine Identitätsauskunft bei denen.
 
1. Widersprochene Forderungen dürfen ohne Gerichtsurteil nicht in die SCHUFA eingetragen werden.
2. Dürfte Paypal gar kein Mitglied der SCHUFA sein und somit grundsätzlich ebenfalls gar nichts zum Eintrag dort anmelden.
 
Aber wie gibt es sich denn?
Du würdest doch auch nichts anderes machen wenn du eine unberechtigte dich nicht betreffende Forderung bekommen würdest.
 
Eisbrecher99 schrieb:
@leesmercenary:
Der Knackpunkt deiner Ausführungen sehe ich schon beim Anfang. Du versteifst dich darauf, dass die Annahme durch den Bruder die Frist von 7 Tagen bereits in Kraft gesetzt hätte. Dem ist aber nicht so. Die Frist beginnt erst zu wirken, wenn der tatsächliche Empfänger, auf den die Sendung adressiert ist, die Ware in Empfang nimmt. Auch ohne Paypal hättest du da schlechte Karten.

Du meinst, DHL hätte schlechte Karten.
Ihm können die 7 Tage reichlich egal sein, wobei es in dem Fall sogar gut für ihn gewesen wäre, weil der Käufer einfach nur sein Geld möchte.
Wenn er es von DHL bekommen hätte, hätte leesmercenary vom Käufer vermutlich keinen Stress via PayPal bekommen.
 
smuper schrieb:
Der Nutzer BorderWintermann macht doch aktuell genau das Gleiche, da passiert auch nichts außer Bettelbriefe. Manchmal ist es halt günstiger Einzelfälle aufzugeben, als nachher einen ziemlich ungünstigen Präzedenzfall geschaffen zu haben.

Und was soll Paypal an die Schufa melden? Die machen nicht mal eine Identitätsauskunft bei denen.
Wenn aber ein Mahnbescheid (in dem Fall) eintraf, auf den Widersprochen wurde, dann wird das i.d.R. nicht plötzlich einfach fallengelassen.

Logisch wird bei Kontoerstellung die Bonität abgefragt. In den AGBs steht: "... von externen Auskunfteien wie SCHUFA abgleichen". Außerdem gibt es ja noch andere Institute (Arvato, etc.), die ihre eigenen "Scores" berechnen. Das die keine Identitätsprüfung machen würden ist halt Spekulation. Machen die sicherlich, aber warum nicht immer, etc. etc. etc. Ergo nur noch mehr Fragen, auf die kein Außenstehender eine Antwort weiß.

ThomasK_7 schrieb:
1. Widersprochene Forderungen dürfen ohne Gerichtsurteil nicht in die SCHUFA eingetragen werden.
2. Dürfte Paypal gar kein Mitglied der SCHUFA sein und somit grundsätzlich ebenfalls gar nichts zum Eintrag dort anmelden.
1) Da das vor 2 Jahren stattfand, sollte wohl eine Entscheidung dabei rumgekommen sein... mit eindeutigem Ergebnis. Vor allem ist die Übermittlung ja nicht nur daran gebunden, sondern kumulativ an mehrere Voraussetzungen.. u.a. wenn der Gläubiger bereits einen Titel ggü dem Schuldern erstritten hat (eben wenn z.B. der Gerichtsvollzieher ins Spiel kommt).
2) Was bewegt dich zu der Annahme? Sehe ich schon aus logischen Gesichtspunkten anders.

umax1980 schrieb:
Aber wie gibt es sich denn?
Du würdest doch auch nichts anderes machen wenn du eine unberechtigte dich nicht betreffende Forderung bekommen würdest.
Was ich machen würde? Mich allein mit dem Käufer auseinandersetzen, anstatt mir noch ein zweites Schlachtfeld zu eröffnen.

KlaasKersting schrieb:
Du meinst, DHL hätte schlechte Karten. Ihm können die 7 Tage reichlich egal sein, wobei es in dem Fall sogar gut für ihn gewesen wäre, weil der Käufer einfach nur sein Geld möchte.
Letzteres ist halt reine Spekulation. Nur weil jemand 3 Wochen lang nicht reagiert, heißt das noch lange nicht, dass das "Zustimmung" bedeutet bzw. es sich um einen Betrüger handelt, der nur sein Geld zurück möchte. Der Punkt mit der "Zustimmung" und die sofortige Prüfung bei Erhalt der Ware ist lediglich unter Händlern (B2B) verpflichtend. Im Privatverkauf und auch im Verbrauchsgüterkauf nicht!

Die 7 Tage sind halt dann relevant, wenn der Verkäufer seine Ansprüche ggü DHL einbringen möchte bzw. es darum geht, ob die Sendung nach DHL-Vorgaben richtig verpackt war. Vertragspartner und Anspruchinhaber ist ja nicht der Käufer, sondern der Verkäufer. Es gibt ja zudem auch nicht ohne Grund einen Zustellungsvermerk beim Kurier, den man über die Sendungsverfolgung einsehen kann. Wenn da "Famlienangehöriger" steht, muss dieser belegen, wann er das Paket an den Adressaten übergeben hat.
 
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Eisbrecher99, so ein totaler Blödsinn! Natürlich sind die 7 Tage gegenüber DHL relevant und der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers, dessen Risiko sich wegen des offenbar versicherten Versands gemindert wurden, nur hätte der Käufer das rechtzeitig in Anspruch nehmen müssen. Wenn der jemanden zum Empfang der Sendung berechtigt hat, dann hätte derjenige auch die Sendung prüfen müssen. Ob diese ausreichend gut verpackt war, was eindeutig die Pflicht und Verantwortung des Verkäufers ist, steht auf einen anderen Blatt und dazu wissen wie zu wenig um darüber diskutieren zu können.

Schon die Androhnung bei einer bestrittene Forderung den Fall an die Schufa zu übermitteln, hat übrigens das OLG Celle (Az. 13 U 64/13) untersagt.
 
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