Unitymedia will Router für öffentliche Hotspots nutzen, muss man da Bedenken haben?

Keine Ahnung, wie oft brauchst du denn WiFi in Wohnungsnähe?

Denke in der Regel braucht man mobiles Internet a) zuhause, b) bei Bekannten, c) unterwegs in Bus, Bahn, Ausflügen, d) in Restaurants und e) wenn ich grad 3 Minuten an der Haltestelle vor einem Wohnhaus stehe das zufälligerweise verfügbares WLan hat.


Insgesamt ist das Konzept nur nett. Die meisten Gegenden, wo man lieber WLAN statt 3G/4G hat, hat man WLAN verfügbar (a,b,d) oder kein solchen WLAN-Hotspot von einem Provider verfübar(c,d).
Ich würde darauf verzichten, auch wenn es vermutlich der eigenen Box nicht schadet.. andererseits braucht der ISP dann ja Fernzugriff auf den eigenen Router, ob man das will.. eher nicht, wird auch nicht immer gut gehen.
 
Ununhex schrieb:
Ich würde darauf verzichten, auch wenn es vermutlich der eigenen Box nicht schadet.. andererseits braucht der ISP dann ja Fernzugriff auf den eigenen Router, ob man das will.. eher nicht, wird auch nicht immer gut gehen.
Na der Router bei Kabelanschlüssen gehört euch doch eh am allerwenigsten. Der Anbieter hat doch schon Fernzugriff inkl. Zugriff auf euer Netzwerk wenn er wollte.

Zusätzliche größere Nachteile gibt es nicht, aber man kann selbst die Hotspots nutzen. Also entscheide du.
 
Weiß nicht, das ist doch auch nicht bei allen Kabelanbieter-Anschlüssen so, oder?

Zumindest meine Eltern haben das Problem nicht bei KabelDeutschland und ich auch nicht bei TeleColumbus, in beiden Fällen kann man ans Modem anschließen was man will. Zumal Zwangsrouter doch demnächst aufgelöst werden von Richterentscheidungen her, oder? Da es mich nicht betroffen hat bin ich mir nicht sicher.
 
Hört sich genauso an, wie die Homespot-Funktion von Vodafone Kabel Deutschland. Dort kann man den Homespot für den eigenen Anschluss auch deaktivieren, kann dann aber logischerweise auch keine anderen Homespots kostenlos nutzen. Bei den Vodafone-Homespots gabs mal ne News in der stand, dass Vodafone für eventuelle Urheberrechtsverletzungen, die über den Homespot begangen werden, haftet und der Anschlussinhaber der an seinem Anschluss den Homespot aktiviert hat, nicht für die Störerhaftung herangezogen werden kann/soll.
 
Xedo schrieb:
Muss man da sicherheitstechnische Bedenken haben?
Datenkontingente des Mobilfunktarifs schonen schrieb:
Der Router soll - wie in solchen Fällen üblich - so konfiguriert sein, dass zwei WLAN-Signale ausgestrahlt werden, wobei das Wifi-Spot-Signal für das öffentlich zugängliche Netz abgetrennt sein soll. Das Haftungsrisiko durch die umstrittene Störerhaftung "liegt im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung des Wifi-Spots bei Unitymedia", erklärte der Betreiber.
Falls es technisch sauber getrennt ist, sollte der Provider haften. Es muss sich nachweisen lassen, welchen Zugang ein Hot-Spot Nutzer verwendet hat. Es funktioniert vermutlich wie der WLAN-Gastzugang der FRITZ!Box.
Xedo schrieb:
Würdet ihr dem zustimmen?
Nur wenn der Vertrag die Haftung garantiert ausschließt.
Wer als Internetkunde von Unitymedia seinen WLAN-Router für das Wifi-Spot-Netzwerk des Kabelnetzbetreibers öffnet, soll "abhängig von Standort, Endgerät und Internettarif Datenraten bis zu 150 MBit/s erhalten, bei unbegrenztem Datenvolumen".
Ist der Datentarif der einzige Benefit?

Falls der Hot-Spot 7x24 Stunden bei voller Leistung zur Verfügung stehen muss, ist der Stromverbrauch zu berücksichtigten.
 
Zuletzt bearbeitet: (Orthographie;Ergänzung)
Um die Sicherheit dieser Router ist es oft sehr schlecht bestellt. Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass das Hotspot-Netz sauber vom eigenen getrennt ist und Hotspot-Benutzer nichts am Kabelrouter manipulieren können. Solange aber keine ernsthaften Lücken öffentlich bekannt werden, ist es relativ gefahrlos.
 
Bei Vodafone hat man dann 2 WLANs am Router, einmal das eigene, das man mit WPA2 schützen sollte und einmal ein offenes, auf das man vom Router aus auch gar keinen Zugriff hat. Man kann es nur über das Kundencenter von Vodafone aktivieren oder deaktivieren. Der zusätzliche Stromverbrauch dürfte auch gegen 0 gehen, wenn man sein eigenes WLAN ohnehin aktiviert hat. Ich hab meinen Homespot aktiviert und bin noch nicht inhaftiert oder auf zehn Milliarden Euro Schadensersatz verklagt worden. Ich verlasse mich da auf die Aussage von Vodafone, für strafbare Handlungen über den Homespot zu haften. Wer misstrauisch ist, kann es ja deaktivieren.
 
Bedenken brauchst Du keine haben - das ist so wie bei Freifunkt bzw bei der Fritz dies Gast-WLAN.
Wer über den extra hotspot reingeht hat keinen Zugriff auf Dein Netzwerk.
Du bekommst wenn ichs richtig gelesen hab auch zusätzliche Bandbreite - also die hotspot user klauen Dir nix an Geschwindigkeit.

Einzelne hotspots bringen da aber mMn wenig.
Wenn dann muß schon wie bei Freifunk quasi n WLAN Netz aufgespannt werden.
Sowas gibts bei uns z.B an einem Platz mit diversen Kneipen/Cafes.
Da bilden die einzelnen Freifunkrouter n eigenes WLAN Netz.
Sprich gehst Du von Kneipe a nach Kneipe b muß Du Dich nicht am neuen hotspot anmelden.

Die Chance (je nachdem wo Du wohnst) das Leute da dauerhaft in deinem WLAn hängen is wohl eher gering - ich würd die zusätzliche Bandbreite mitnehmen.
Wer möchte kann sich bei mir gerne an der Hauptstrasse mit seinem Läppich hinsetzen und surfen :king:
 
Gestern auch Post bekommen, dass ich in Zukunft dieses Feature nutzen kann.
Werde vermutlich aber Widerspruch einlegen. Ersten brauche ich diese Funktion nicht unterwegs und zweites ist mir das rechtliche Risiko doch zu groß. Auch wenn der Vertrag ergänzt wird, dass der Anbieter also Unitymedia bei rechtswidrigen Vorgängen haftet, denke ich, dass man dennoch genügend Schererein hat, wenn wirklich etwas passiert.

Kann man das nachvollziehen, ob die Funktion im Router abgeschaltet wurde?
Nicht das das trotz Widerspruch aktiviert wird.
 
Nicht das ich ein Freund der Kabelmafia wäre, aber..
Das rechtliche Risiko dürfte gegen Null gehen. Die Staatsanwaltschaften sind durchaus im 21.ten Jahrhundert angekommen und sind darin geschult, den Betreiber eines WLAN zu identifizieren. Im Fall der großen Betreiber (T-ONline, Kabelmafia,...) hätte ich keine Probleme, darauf zu vertrauen das die Ermittlungen den richtigen Weg laufen. Das fehlen gegenteiliger Berichte ist nur ein schwaches Indiz, das aber in die gleiche Richtung zeigt.
 
Hallo allerseits,
ich habe das auch gelesen und kann aus vielerlei Gründen nur davon abraten.

Lest die AGB auf der Rückseite des Schreibens durch, allein dadurch ist schon klar, dass Unitymedia im Falle eines Hacks oder Missbrauch den Nutzer in die Verantwortung nimmt.

Die technische Umsetzung ist schleierhaft!

a. Unitymedia auf dem Router eine eigene SSID aussenden, die müsste aber im Sinne des Komforts auf allen Routern gleich sein.

b. Als nächstes ist Unklar welche Frequenz Unitymedia für die Bereitstellung des WLANs nutzen will. Wer im städtischen Bereich lebt, hat es ohnehin schon schwer genug eine Frequenz im 2.4 GHz für sein eigenes WLAN zu finden die nicht von anderen völlig überlagert wird und entsprechend ausgelastet ist. Zum Glück kann man die Auslastung der Frequenz ab FritzOS 6.50 sehen.

c. Wie wollen sie die Umsetzung auf Fritzboxen 6360 oder 6490 lösen?

d. Dann ist fraglich ob die SSID wieder wegen des Komforts sichtbar ist.

e. die genannte Authentifizierung mittels WPA2 Enterprise wird wohl mit einem Zertifikat stattfinden wenn die es sicher haben wollen (RADIUS). Wer ist dann der Inhaber des Zertifikats und bürgt für dessen Sicherheit.

f. Kein Wort wird darüber verloren ob die WLAN Benutzer im Isolationsmodus sind oder sich ggf. untereinander sehen können. Der Hinweis in den AGBs, dass man keine sensiblen Daten unverschlüsselt über dieses WLAN versenden soll macht mich hellhörig. Denn dann würde ein Zertifikat nur zur Authentifizierung, aber nicht zur Verschlüsselung des Datenstrom genutzt.

g. Damit es einigermaßen sicher ist, muss jeder Nutzer im Isolationsmodus sein, als auch der Traffic über ein eigenes VLAN und im besten Fall über eine eigene IP geroutet werden.

h. Es ist völlig offen wie Unitymedia die Bandbreite garantieren will, wenn man in die AGBs sieht. Dies wäre nur mit QoS möglich, spricht aber dagegen, dass hier 2 getrennte Internet-IPs genutzt werden.


Das Schreiben von Unitymedia werde ich in jedem Fall an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale weiterleiten, da dieses Schreiben wie eine Werbesendung daherkommt, und unverschämter Weise in Fettschrift dazu auffordert "Sie müssen nichts tun außer sich zurücklehen" während es hier um eine eklatante Vertragsänderung geht, und noch dazu ein Opt-Out Verfahren, statt Opt-In.

Auch ist zu vermuten das die Etablierung eines von Unitymedia betriebenen WLAN Netzes auf dem Router des Kunden eine Möglichkeit darstellt, den auch ab Sommer 2016 geltenden Routerzwang zu umgehen, da dann aus meiner Sicht der Netzabschlusspunkt nicht mehr wie im Gesetz vor dem Router gegeben ist. Hiergegen hat sich Unitymedia bis zuletzt vehement gewehrt.

Allein schon um diesen Rechtsanspruch nicht streitig zu machen kann ich nur empfehlen die 4-wöchige Widerspruchsfrist zu nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@alQamar
Alle deine Kritikpunkte (von der WLAN-Frequenz abgesehen), werden mit den Infos aus dem Artikel entkräftet.
Das WLAN Interface für den Gastzugang hat eine eigene WAN-IP, die natürlich nicht euch als Anschlusseigentümer zugeordnet ist.
 
Welche Kritikpunkte siehst du durch den Artikel entkräftet?
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur siehe Beitrag #18 von Dragon001)
Natürlich ist das WLAN schneller als 10 MBit/s!?
 
Ich verstehe deine Frage nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur siehe Beitrag #18 von Dragon001)
Das was dein WLAN Hotspot an Geschwindigkeit bereit stellt, wird mit deinem Anschluss geteilt, ja. Genau wie jeder Anschluss deiner Nachbarn. Willkommen beim Shared Medium.

Dürfte aber keine Relevanz haben, denn wenn du nicht gerade am örtlichen Bahnhof wohnst, dürfte dein Hotspot 99% der Zeit nicht genutzt werden.
 
alQamar schrieb:
Auch ist zu vermuten das die Etablierung eines von Unitymedia betriebenen WLAN Netzes auf dem Router des Kunden eine Möglichkeit darstellt, den auch ab Sommer 2016 geltenden Routerzwang zu umgehen, da dann aus meiner Sicht der Netzabschlusspunkt nicht mehr wie im Gesetz vor dem Router gegeben ist.
Für Bestandskunden ändert sich sowieso nichts, das Gesetz gilt nur für neue Verträge. Abgesehen davon kann der Wifispot jederzeit online deaktiviert werden.
alQamar schrieb:
Ich würde gemäß den neuen AGB für meinen Vertrag eine Bandbreite von 100 Mbit (von 120 Mbit) und 5 Mbit Upstream (von 6 Mbit) bereitstellen.
Nein, der Wifispot ist auf 10 Mbit/s begrenzt, die sich maximal 5 Nutzer teilen. Schneller ist es nur an den Hotspots, die von Unitymedia selbst betrieben werden.
 
Nein, der Wifispot ist auf 10 Mbit/s begrenzt, die sich maximal 5 Nutzer teilen. Schneller ist es nur an den Hotspots, die von Unitymedia selbst betrieben werden.

Entschuldige, ja das ist korrekt gemäß Ziffer 2.6.1.

das Gesetz gilt nur für neue Verträge.
wo steht das?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806280.pdf

Genau wie jeder Anschluss deiner Nachbarn. Willkommen beim Shared Medium.
Dazu muss man nicht an einem Bahnhof wohnen. Auch sind mitunter nicht nur die Nachbarn beteiligt, sondern mitunter ein ganzer Stadtteil.

Je nach Tageszeit kann Unitymedia schon heute nicht mehr die gebuchte Bandbreite bieten, weil deren Knoten ausgelastet sind. Ich hatte letztens den Fall eines UM Businesskunden, wo von seinen 60 Mbit noch 12 Mbit übrig blieben. UM hat auf Anfrage auf zeit- und nutzungsabhängige Engpässe hingewiesen. Dieses Problem hat man bei DSL schon mal weniger.
 
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Mal abgesehen davon, dass ich einen alten Vertrag habe: Ich habe mir einen privaten Router angeschlossen. Kommen die da auch rein? Die kennen ja nicht meine Zugangsdaten zum Routermenü. Sorry für die banale Frage, aber momentan ist mir das ein Rätsel wie das technisch gehen soll, wenn es kein UM-Gerät ist.
 
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