Hallo allerseits,
ich habe das auch gelesen und kann aus vielerlei Gründen nur davon abraten.
Lest die AGB auf der Rückseite des Schreibens durch, allein dadurch ist schon klar, dass Unitymedia im Falle eines Hacks oder Missbrauch den Nutzer in die Verantwortung nimmt.
Die technische Umsetzung ist schleierhaft!
a. Unitymedia auf dem Router eine eigene SSID aussenden, die müsste aber im Sinne des Komforts auf allen Routern gleich sein.
b. Als nächstes ist Unklar welche Frequenz Unitymedia für die Bereitstellung des WLANs nutzen will. Wer im städtischen Bereich lebt, hat es ohnehin schon schwer genug eine Frequenz im 2.4 GHz für sein eigenes WLAN zu finden die nicht von anderen völlig überlagert wird und entsprechend ausgelastet ist. Zum Glück kann man die Auslastung der Frequenz ab FritzOS 6.50 sehen.
c. Wie wollen sie die Umsetzung auf Fritzboxen 6360 oder 6490 lösen?
d. Dann ist fraglich ob die SSID wieder wegen des Komforts sichtbar ist.
e. die genannte Authentifizierung mittels WPA2 Enterprise wird wohl mit einem Zertifikat stattfinden wenn die es sicher haben wollen (RADIUS). Wer ist dann der Inhaber des Zertifikats und bürgt für dessen Sicherheit.
f. Kein Wort wird darüber verloren ob die WLAN Benutzer im Isolationsmodus sind oder sich ggf. untereinander sehen können. Der Hinweis in den AGBs, dass man keine sensiblen Daten unverschlüsselt über dieses WLAN versenden soll macht mich hellhörig. Denn dann würde ein Zertifikat nur zur Authentifizierung, aber nicht zur Verschlüsselung des Datenstrom genutzt.
g. Damit es einigermaßen sicher ist, muss jeder Nutzer im Isolationsmodus sein, als auch der Traffic über ein eigenes VLAN und im besten Fall über eine eigene IP geroutet werden.
h. Es ist völlig offen wie Unitymedia die Bandbreite garantieren will, wenn man in die AGBs sieht. Dies wäre nur mit QoS möglich, spricht aber dagegen, dass hier 2 getrennte Internet-IPs genutzt werden.
Das Schreiben von Unitymedia werde ich in jedem Fall an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale weiterleiten, da dieses Schreiben wie eine Werbesendung daherkommt, und unverschämter Weise in Fettschrift dazu auffordert "Sie müssen nichts tun außer sich zurücklehen" während es hier um eine eklatante Vertragsänderung geht, und noch dazu ein Opt-Out Verfahren, statt Opt-In.
Auch ist zu vermuten das die Etablierung eines von Unitymedia betriebenen WLAN Netzes auf dem Router des Kunden eine Möglichkeit darstellt, den auch ab Sommer 2016 geltenden Routerzwang zu umgehen, da dann aus meiner Sicht der Netzabschlusspunkt nicht mehr wie im Gesetz vor dem Router gegeben ist. Hiergegen hat sich Unitymedia bis zuletzt vehement gewehrt.
Allein schon um diesen Rechtsanspruch nicht streitig zu machen kann ich nur empfehlen die 4-wöchige Widerspruchsfrist zu nutzen.