Inhaber einer Domain und einer Website

Am geilsten finde ich:
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen...
Würde dem Kunden mit freundlichem Gruß einen verfaulten Apfel vorbeibringen.

Ich betreibe selbst ein paar Domains, u.a. sind auch welche für zwei Vereine dabei.
Einem gehöre ich selbst an. Da mein Webhostingvertrag aber nur Domains auf
meinen Namen zulässt, laufen diese natürlich auch auf mich.
Es ist allerdings von vornherein klar, dass diese Domains im Falle eines Hosterwechsels
mitgehen, auch wenn ich so zu sagen das Systemhaus mit der Rundumbetreuung spiele.

Hängst du an den Domains?
Im Endeffekt möchtest du mit dem Erhalt der Domains doch den Kunden nur an dich binden,
dies ist aber in meinen Augen auch keine fruchtende Geschäftsbeziehung.
Ich würde den Schreiber also entsprechend anrufen und ihm mal einfach sagen, dass du offene
Posten hast und wenn die beglichen sind du die Domains gern umschreiben lässt.

Btw. das direkte Gespräch ist sinnvoll, wenn der Kunde mit dir nicht mehr reden will,
dann sicherlich sein Rechtsanwalt der dich auch angeschrieben hat. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast kein Interesse an den Domains - du hast Interesse an dem Geld. Wenn ich Forderungen stelle - und die andere Seite auch eine Forderung hat, ist das erstbeste was man macht, aufeinander zugehen. Du hast ein Interesse - der Kunde hat eines. Wenn du Post von einem Anwalt bekommst, würde ich mich persönlich auch immer an einen Anwalt wenden, auch wenn das zusätzliche Kosten verursacht. Ein Anwalt wird versuchen deine Interessen durchzudrücken, bleibt aber objektiv und völlig Emotionslos bei der Sache. Das ist in solchen Fällen häufig einfacher, als wenn man "direkt" kommuniziert...

Rechtlich sollte es aber so sein: Wenn du als "Owner-C" eingetragen bist, ist es deine Domain. Ist der Kunde eingetragen (wohl durch dir selber), dann ist er auch Besitzer und du bist durchaus zur Herausgabe verpflichtet. Aber wie gesagt: Da hier Rechnungen offen sind, gibt es da sicherlich auch rechtliche Möglichkeiten für dich. Und da hilft nur ein Anwalt. Den hättest du dir eventuell auch schon früher nehmen sollen.
 
Nebenbei: Welcher Webhoster erlaubt Untervermietung von solchen Verträgen (abgesehen von Reseller-Verträgen)?
 
Bisher ist das ja nur ein einfaches drohschreiben. Warum man da gleich zum Anwalt gehen soll, ist mir unklar.

Ich würde einfach die Domain und die Website rausgeben. Damit dürfte das ja erledigt sein.
Zwei Monate Hosting dürfte ja auch kein hoher Betrag sein, sodass diesbezüglich eine Klage wohl kaum lohnt.
 
moquai schrieb:
Muss man wirklich einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler oder was auch immer den Rat geben, dass er sich in solch einem Fall einen Anwalt nehmen soll?
Ahh... Kommando zurück, deinen Satz "als "Gewerbetreibender" solltest Du wissen wie der Hase läuft." habe ich so verstanden, dass der TE hätte wissen müssen wie die Rechtsgrundlage bei solch einem Vorfall ist. Daher meinte ich "dass man ja nicht allwissend ist" :) Klar, dass man sich in solch einem Szenario einen Rechtsbeistand zur Seite holen sollte, macht schon Sinn.

Aber nicht jedes Schreiben was von einer "Kanzlei" kommt ist für mich als Gewerbetreibender ein Grund, sofort einen Rechtsanwalt zu besuchen. Wenn ich das machen würde, wäre mein Unternehmen wohl im Konkurs, nur weil ich eine Androhung auf Inkasso oder sonstiges bekommen habe. Da gehört dann schon ein "dickes Fell" dazu. Vor allem, wenn man weiß, dass man sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

Was das Thema an sich angeht, habe ich ja schon meine Meinung gesagt.
Gruß, Domi
 
Fristen von unter 2Wochen beim Postweg.. Lustiger Haufen. Das ganze Schreiben wirkt für mich irgendwie.. naja.. :D
Würde mir da nicht übermäßig den Kopf machen und einfach die Rechtsschutz einschalten. Thema sollte verhältnismäßig stressfrei und schnell erledigt sein.
-- Ich würde vllt sogar selbst zurückschreiben/ignorieren --


WhiteShark schrieb:
Zwei Monate Hosting dürfte ja auch kein hoher Betrag sein, sodass diesbezüglich eine Klage wohl kaum lohnt.
Ich denk, es geht um 2Jahre? Wobei da vermutlich auch nicht die riesen Kosten auflaufen
 
Domi83 schrieb:
Aber nicht jedes Schreiben was von einer "Kanzlei" kommt ist für mich als Gewerbetreibender ein Grund, sofort einen Rechtsanwalt zu besuchen.
Naja, das mache ich ja auch nicht. Aber wie gesagt, keiner von uns kennt den richtigen Sachverhalt.

Ich bin mir nicht sicher, ob er das wirklich alles sauber abgewickelt hat, denn sonst kämen solche Fragen gar nicht auf. Wenn man sich aber nicht auskennt oder unsicher ist, dazu wurde noch durch die gegnerische Seite ein Rechtsbeistand eingeschaltet, dann bleibt nur der Anwalt.
 
es wurmt halt ungemein das es sich hier um eine offene forderung von ca 450EUR handelt, ich stand ja wie in dem schreiben zu lesen in eine geschäftsbeziehung zu dem herrn, erst nach beendigung und der "abschlussrechnung" stellte sich raus das er die jahresbeiträge Hosting / Domain / Wartung seinerzeit 12/13 und 14/15 gar nicht mehr gezahlt hat und ich ihn darauf wie gesagt anmahnte und schriftlich mitteilte das ich bei nicht zahlung die server lahmlege bzw auch die domain abschalte... wenn ich jetzt mal anmerke das aufgrund dieser tatsache dann auch seine daten vom server bei zeiten gelöscht wurden sollte wohl klar sein... (auch wenn ich natürlich mal schaun könnte ob ein backup vorhanden ist ;) )
wie gesagt die domais haben ich zu "meinem" hosting paket dazu gemietet (nach absprache mit dem anbieter meine paketes, hatte viele pakete bei dem anbieter) ergo waren diese auch auf mich regestriert.

NERVT halt ...
 
Seite 3 vom Anhang finde ich klasse.
"maschinenlesbarer Datenträger". Wenn er wirklich Anspruch auf den Inhalt der Website hat, würde ich mir noch ein 5-1/4Zoll Diskettenlaufwerk besorgen und dort die Daten auf den Scheiben draufspeichern. :evillol:
Oder auf ein ganz alten Bandlaufwerk. Wir haben noch sowas 2GB IDE-Bandlaufwerke. :p
Edit: Doch nicht IDE. SCSI!
 
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@ moquai

also es lief alles bestens bis halt die rechnungen nicht mehr bezahlt worden, ich hab da sogar noch über zwei monate gewartet bis ich überhalut was unternommen habe und erst mal die seiten vom netz genommen habe, auch hier kam keine reaktion.
das ist doch ganz normal.
 
Solange man den Vertrag zwischen den Kunden und @Stormsen nicht kennt, kann man eh nichts sagen.
 
Ist doch alles sehr müßig, hier darüber zu diskutieren,

Solange man nicht den Vertrag kennt, den Du damals mit dem Kunden unterschrieben hast. Wir kennen jetzt nur das Schreiben des Anwalts. Vielleicht sind die Forderungen ja erst mal abgedeckt, mit dem Vertrag, den Du da damals mit dem Kunden abgeschlossen hast.

So oder so. Domains sollten auf dem Namen des jeweiligen Kunden laufen. Wie schon jemand anderes sagte, vermutlich deckt der Webhostingvertrag Deine Vorgehensweise gar nicht ab.

Und die Webseite Offline schalten, das kann teuer für Dich werden, Auch wenn Du offene Forderungen gegenüber Deinem Kunden hast.

Die offenen Forderungen berechtigen Dich nicht dazu, die Webseite offline zu nehmen. Das eine hat mit dem anderen erst einmal gar nichts zu tun.
 
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Im Prinzip isses ganz simpel:

a) Hast du tatsächlich einen Mietvertrag für die Domains mit deinem Kunden gehören sie dir.
b) Hat der Kunde dich damals beauftragt die Domains in seinem Namen zu buchen, gehören Sie ihm. In dem Fall ist es aber korrekt dass du der Admin-C bist. Admin-C ungleich Holder

Grundsätzlich gehe ich jetzt mal davon aus dass der Anwalt die Unterlagen gesichtet hat bevor er das raus geschickt hat. Also wird Option B schon sehr Wahrscheinlich sein.

Wichtig: Du hast wegen deinen noch offenen Forderungen KEIN Pfandrecht an den Domains (falls sie dem Kunden gehören). Wenn du deine Kohle willst musst du das selbst in die Wege leiten, das hat hiermit gar nichts zu tun.


Bezüglich Herausgabe der Daten kenne ich mich nicht aus, aber ich denke dass hier eine ähnliche Urheberrechtsfrage auf die zu kommt wie bei Fotografen und/oder Grafikern wenn es um Originaldateien geht.
 
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@moquai, stimme dir da voll und ganz zu :)

h00bi schrieb:
Wichtig: Du hast wegen deinen noch offenen Forderungen KEIN Pfandrecht an den Domains (falls sie dem Kunden gehören). Wenn du deine Kohle willst musst du das selbst in die Wege leiten, das hat hiermit gar nichts zu tun.
Die Punkte A und B sind gut, und das mit dem Pfandrecht ergibt Sinn. Also habe ich meinen Post so eben editiert :D

BlubbsDE schrieb:
Die offenen Forderungen berechtigen Dich nicht dazu, die Webseite offline zu nehmen. Das eine hat mit dem anderen erst einmal gar nichts zu tun.
Warum nicht..? Wenn ich Webhosting bei 1und1 habe, schalten diese doch auch meine Homepage offline, bei nicht bezahlen. Oder irre ich mich da gerade?

Gruß, Domi
 
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erst einmal danke für die ganzen antworten, klasse! :)

was den "vertrag" angeht, da ich mit dem herrn lang zusammen gerbeitet habe war das ein mündlicher auftrag, mach mir ne internetseite für firma eins und firma zwei und besorg mir www adressen dazu, ich habe ihm dann zwei pakete fertig gemacht, die ich auch 1 zu 1 an kosten "nur durch gereicht" habe. zwei pakete weil er das gerne getrennt haben wollte firma 1 und firma 2.
ich habe ihm dann alles erklärt und ihm die domains und das webhosting zu einem jahresbeitrag in rechnung gestellt.

da die geschäftsbeziehung dann im oktober 2014 beendet war und keine rechnungen mehr gezahlt worden war das in der tat für mich ein normaler vorgang, das betrifft ja schon die rechnung für das abgelaufen jahr, und für das folge jahr kam dann nichts mehr, ich hätte das paket ja laufen lassen wenn der beitrag gezahlt worden wäre. (das beenden der zusammenarbeit hatte hier für mich nichts mit dem hosting oder seinen seiten zu tun).
ich denke auch nicht das es hier probleme geben wird ... vor allem nicht weil ich dies hinlänglich angekündigt habe.
 
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Domi83 schrieb:
Warum nicht..? Wenn ich Webhosting bei 1und1 habe, schalten diese doch auch meine Homepage offline, bei nicht bezahlen. Oder irre ich mich da gerade?

Sicher, weil es in Deinem 1und1 Vertrag auch so steht. Wir kennen den Vertrag hier nicht. Und somit kann man nicht einfach sagen, ich schalte ab, wenn offene Forderungen da sind. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Ergänzung:

Da stehst Du jetzt nicht gut da. Wenn das alles nur mündlich geregelt wurde. Ich rate Dir dringend, Dir einen Rechtsbeistand zu nehmen. Sonst kann das für Dich noch große Probleme bedeuten.
 
ist es aber nicht so, das ich ihm im endeffekt die domains für die dauer des hostingangebots, nur kostenpflichtig zur verfügung gestellt habe? :D
 
Was Du mit Deinem Kunden verbindlich geregelt hast, das solltest Du schon wissen. Wir wissen es eben nicht.

Ich sehe jetzt nur, die Abschaltung der Domain ist für jeden Anwalt ein Fest. Wenn Du das nicht so explizit im Vorfeld mit Deinem Kunden geregelt hast. Das bei Zahlungsverzug Du diese Maßnahme ergreifen kannst.
 
Stormsen schrieb:
es wurmt halt ungemein das es sich hier um eine offene forderung von ca 450EUR handelt, ... und der "abschlussrechnung" stellte sich raus das er die jahresbeiträge Hosting / Domain / Wartung seinerzeit 12/13 und 14/15 gar nicht mehr gezahlt
NERVT halt ...

Bei the Way, nach BGB verjähren Ansprüche nach 3 Jahren. Alleine deshalb solltest Du Dich selber sputen, Deine Ansprüche zu sichern. Also ab zum Anwalt.
Aus Deinen Ansprüchen und der der Gegenseite läßt sicherlich ein guter außergerichtlicher Vergleich schließen.
 
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