Kann man Windows 7 installieren, obwohl man Windows 10 hat ?

Sowjet888

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Hallo, habe eine indirekte frage zu Windows 7:

nun habe ich grade eben mit dem support von amd telefoniert und leider gab es schlechte neueigkeiten:

Wenn mein Hersteller auf seiner seite für windows 10 keine grafikkartentreiber bereitstellt, dann muss man sich mit den älteren windows versionen zufrieden geben

ich habe jetzt folgende idee, meine festeplatte ist ja groß genung, kann ich mir jetzt eine partition erstellen und windows 7 drauf machen , den grafiktreiber für windows 7 installieren und dmeine games auf die partition ? ginge das ?

rein zum zocken würde mir windows 7 reichen und für den altäglichen gebrauch reicht auch die on board grafikkarte für windows 10
 
Wenn Du zwei Lizenzen hast, dann ja.

Aber zu erst Win 7 und dann Win 10 installieren. Sonst klappt das mit dem Dual Boot nicht.

Welche Grafikkarte hast Du denn?
 
Du solltest dir mehr Mühe mit deiner Rechtschreibung geben.

Ansonsten: Hast Du eine separate Lizenz? Wenn nicht, dann ist es verboten.
 
warum nicht ?

oh neeee also muss ich windows 10 komplett löschen dann windows 7 installieren und dann mit extra lizenz windows 10 oder was ?
Ergänzung ()

die besorge ich mir habe dreamspark
 
Bei 2 Product-Keys ist das kein Problem. Key #1 für Windows 10, Key #2 für Windows 7.

Bei Dualboot immer erst das ältere Betriebssystem und dann erst das neuere. Also erst Windows 7, dann Windows 10.
 
tol -.-, jetzt muss ich laufwerk c: mit windows 10 formatieren und somit meine ganzen programme und spiele? und dann windows 7 und die spiele auf c: installiern und , dann partion d: erstellen und windows 10 auf d: mit den ganzen programmen installieren

richtig ?
Ergänzung ()

natürlich alles mit 2 keys bzw lizenzen
 
Genau so,

Einfacher wäre es mit 2 HDDs. Dann könntest Win 10 so belassen. Und Win 7 auf die 2te HDD installieren. Aber zuvor die Win 10 HDD abklemmen.

Und beim Rechnerstart der F-Taste kann Du das Bootlaufwerk dann jeweils auswählen.

Und nochmal. Welche Grafikkarte hast Du?
 
Ja, das würde technisch gehen, denke ich.
Windows Vista bis 10 verwenden einen ähnlichen Bootmanager.
Notfalls mit der Win10-DVD den Bootmanager reparieren.

Aber warum probierst du nicht einen Grafiktreiber für Vista, 7 oder 8.x unter Windows 10 ?
Klar, der Hersteller würde sowas nie empfehlen, da es offiziell nicht geht oder unterstützt wird.
Zumindest unter Seven konnte man aber problemlos Vista-Treiber verwenden (teilw. sogar XP-Treiber, dann allerdings ohne Aero). Dazu einen Rechtsklick auf den Installer und unter Kompatibelität die passende Windowsversion auswählen. Im Grunde waren die ersten Win7-Treiber nur Vista-Treiber.

Wie auch immer, würde aufjedenfall empfehlen vorher eine Sicherung der Daten zu machen.
Oder besser, ein komplettes Backup der Partition.

BlubbsDE schrieb:
Wenn Du zwei Lizenzen hast, dann ja.

Aber zu erst Win 7 und dann Win 10 installieren. Sonst klappt das mit dem Dual Boot nicht.

Welche Grafikkarte hast Du denn?

Wie bitte ? Also wenn ich mich richtig erinnere, besagte die Lizenz -zumindest früher- , daß man das System jeweils nur auf einem physischen Rechner installiert haben darf und man nur eine Instanz zur gleichen Zeit nutzt.
Bei Dual-Boot trifft das absolut zu! Wenn der Key für beides gilt, darf man halt nur eines jeweils nutzen.
Ansonsten wäre Backups, die inaktiv auf irgendeiner Platte liegen, ja auch nicht okay.
Aber ich kann mich ja irren, bin kein Jurist.
 
joshy337 schrieb:
Wie bitte ? Also wenn ich mich richtig erinnere, besagte die Lizenz -zumindest früher- , daß man das System jeweils nur auf einem physischen Rechner installiert haben darf und man nur eine Instanz zur gleichen Zeit nutzt.

Deine Lizenz findest Du hier:
C:\Windows\System32\de-DE\Licenses\_Default\

I.D.R. steht da:
Lizenz. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

und

Mehrnutzungsszenarien.
(i) Mehrere Versionen. Wenn Sie beim Erwerb der Software mehrere Versionen (wie z. B. 32-Bit- und 64-Bit-Versionen) erhalten haben, dürfen Sie jeweils nur eine dieser Versionen installieren und aktivieren.
 
joshy337 schrieb:
Wie bitte ? Also wenn ich mich richtig erinnere, besagte die Lizenz -zumindest früher- , daß man das System jeweils nur auf einem physischen Rechner installiert haben darf und man nur eine Instanz zur gleichen Zeit nutzt.
Bei Dual-Boot trifft das absolut zu! Wenn der Key für beides gilt, darf man halt nur eines jeweils nutzen.
Ansonsten wäre Backups, die inaktiv auf irgendeiner Platte liegen, ja auch nicht okay.
Aber ich kann mich ja irren, bin kein Jurist.

Wieso? passt doch was BlubbsDE geschrieben hat. Wenn er 2 (!) Lizenzen hat darf er 1x win 7 und 1x win10 installieren. Wenn er nur eine Lizenz hat dann entweder 7 oder 10.
 
Joshy geht davon aus, das man öfter installieren (auf einen Rechner) aber nur jeweils eine Instanz nutzen darf (Multiboot).
 
habichtfreak schrieb:
er hat eine hd6650M und der passende treiber existiert für win10: http://support.amd.com/de-de/download/desktop/legacy?product=legacy3&os=Windows%2010%20-%2064

aber irgendwie hat ihm bisher keiner verraten, dass er im bios die onboard gpu deaktivieren muss, um die ati/amd gpu verwenden zu können. da kann er treiber installieren wie er lustig ist.

im bios kann ich es auch nicht aktivieren, ich kann nur zwischen switchable oder onboard wählen und das wars und wenn ich switchable mache kommt trotzdem die onboard als standart grafikkarte
 
Das ist bei nahezu allen Notebooks so. Wenn sie zwei GPUs haben. Weil eben immer die CPU Grafik für die Bildausgabe zuständig ist. Daher lässt sie sich nicht abschalten.

Hast Du mal die Win 8 Treiber versucht per Hand über den Gerätemanager zu installieren?
 
Das Grafikkartenproblem muss aber jetzt nicht in/ über 2 Threads besprochen/ diskutiert werden!
 
Hallo Leute, danke für die vielen Zitate.

Habe es mir einiges durchgelesen, aber aber noch ein paar Fragen zu Dingen, die mir nicht ganz klar sind...

Abschnitt 1-b Win7-EULA: "Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet."
Das ist neu. Aber ganz schön dreist, finde ich. Nur was ist eigentlich eine Hardwarepartition ? Gibt es auch eine Softwarepartition ? Kenne nur eine Festplattenpartition.

Unter XP hieß es noch schlicht "Der Begriff "COMPUTER" bezieht sich in diesem EULA auf ein einzelnes Computersystem."

Und was ist mit "der Software" in der Win7/10 EULA gemeint ?
Windows allgemein als solches, oder nur jeweils jenes Windows,
das mit der EULA mitgeliefert wird - also Win10 in seinen Varianten bzw. Win7 in seinen Varianten ?
Windows 7 und 10 sind ja zwei eigenständige Produkte.

Jenachdem dürfte die jeweilige EULA ja nur für das eigene Produkt gelten.

Oder darf sich die Win7 EULA auch auf Win10 beziehen (oder umgekehrt) ?
Wenn ja, darf dann die Windows 95 EULA sich auch auf Windows 10 beziehen ?
Und darf dann in der Zukunft eine neuere EULA (z.B. von einem imaginären Windows 11)
die Win10 EULA außer Kraft setzen ?
Und welche von beiden EULAs hat eigentlich das Recht, über den Key zu bestimmten ?
Oder nutzen beide Windowsversionen die gleiche EULA ?
Wenn ja, darf ich mir dann aussuchen, ob ich die EULA von einem normalen Win7 nehme, oder die von der Win7/10-Kombo ?


Leute, ich will hier echt nicht drauf rumreiten, ich habe ja am Anfang schon geschrieben,
dass ich mich irren kann. Ich versuche einfach nur zwischen den Zeilen zu lesen.
 
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