Bootloader entsperrt - kann man sehen wann?

Reaper75

Lt. Commander
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Hi,


habe ein Smartphone privat über eine Kleinanzeige verkauft. Nachdem ich es dem Käufer zugesandt habe, meinte er es wäre kaputt. Nach langem hin und her haben wir uns geenigt das ganze Geschäft rückgängig zu machen. Der Käufer hat mir das Gerät zurückgesandt und als ich es dann getestet habe, stellte ich fest, das der Bootloader geöffnet wurde. Dann sagte ich ihm das ich ihm das Geld so nicht zurückzahle da er das Gerät manipuliert hat. Jetzt scheint das ganze zu eskalieren und evtl. vor Gericht zu landen. Das will ich aber nach Möglichkeit vermeiden.

Meine Frage: Kann man bei Android exakt nachweisen wann der Bootloader geöffnet wurde, also der exakte Uhrzeit und Datum?
 
Normalerweise nicht. Kommt aber aufs Gerät an. In der Regel würde das aber nur der Hersteller können. Z.B. weiß Sony wann ich ihnen die EMail geschickt habe um den Code für meine Bootloaderentsperrung zu bekommen.
 
Das Gerät was ich meine braucht keine Registrierung über Internet bzw. beim Hersteller. Mit einem simplen Befehl über Verbindung mit USB-Kabel kann der Bootloader entsperrt werden. Die Entsperrung fand ausschliesslich über das Gerät statt. Daher meine Frage ob man die exakte Uhrzeit feststellen kann? Ist es im Gerät irgendwo festgehalten wann es entsperrt wurde?
 
Wieder: kommt aufs Gerät an und ob das jemand schon rausgefunden hat. Da gibt es keine allgemeingültige Prozedur oder Log. Du solltest dir da keinerlei Hoffnungen machen.
 
Vllt magst du uns mal das Gerät nennen
 
ja verstehe. Es ist nur so: Der Typ hat TWRP aufgespielt. Mir ist aber auch aufgefallen, dass wenn ich die Uhrzeit in TWRP einstelle und neu starte, das die eingestellte Uhrzeit wieder falsch ist. Also heisst das für mich das die Uhrzeit nicht dauerhaft im TWRP gespeichert werden kann. Daher meine Vermutung das der Bootloader auch nicht auf die korrekte Zeit wegen entsperrung datiert werden kann.
Ergänzung ()

Nexus 10
 
Ziemlich sicher im Dateisystem, zumindest wenn keine diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen wie Rückstellung des Datums getroffen wurden. Andererseits hat man den Zugriff darauf nur mit einem gerooteten Gerät, und wenn man den hat, wie Du vermutlich momentan, dann kann man alles mögliche auch nachträglich verändern, was für für eine spätere Beweisführung hinderlich ist. Eine eingermaßen sichere Variante wäre ein Systembackup vor und nach Verkauf, aber leider geht auch das nicht mit Android, solange es nicht gerootet ist.
 
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Das heisst das es praktisch unmöglich ist zu beweisen das er das Gerät unlocked hat bzw gerootet hat?
 
Was ist denn kaputt? Wenn TWRP läuft ist es ja zumindest nicht "gebricked". Also Hardwaredefekt? Der tritt durch das rooten bzw (entsperrtem bootloader) nicht auf. Und warum kannst du das so nicht zurück nehmen? Spiele ich das normale recovery und originale Android wieder auf und gut.

P.S.: wenn du es vorher nicht dokumentiert hast (wie auch die einwandfreie Funktion des Gerätes), dann nicht.

P.p.s.: Das Aufspielen von Software ist bestimmungsgemäßer Gebrauch, du hast der Rücknahme zugestimmt (was du nicht hättest müssen) somit musst du das jetzt auch erfüllen. Derzeit hast du einseitig den geschlossen Vertrag geändert, das muss der Käufer nicht akzeptieren, würde ich auch nicht.
 
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Laut dir wurde ein Smartphone verkauft. Das Nexus 10 ist aber ein Tablet...nur mal so nebenbei
 
maxik schrieb:
Laut dir wurde ein Smartphone verkauft. Das Nexus 10 ist aber ein Tablet...nur mal so nebenbei

Problem bleibt dennoch, egal ob Tablet oder Smartphone;)
 
Da du dich mit TWRP und dem Öffnen eines Bootloaders (oder dem Erkennen, dass er geöffnet wurde) auskennst, sollte das Flashen eines Stock-Recoverys für dich ja ein Leichtes sein. Also ich persönlich würde mich an deiner Stelle natürlich auch ärgern, wenn ich an einen von diesen tollen Superhelden geraten würde, die Ebay kaputt machen als Marktplatz für Privat, aber das Gerät scheint ja offenbar nicht kaputt zu sein.
 
Nein, das Gerät ist nicht kaputt. Funktioniert. Ja, ich werde einfach das Originalrom draufspielen und gut ist.
 
Du könntest natürlich auch das Gerät wieder zurücksenden und darauf bestehen, es nicht zurückzunehmen - doch hat der Käufer per Paypal bezahlt, sieht die Gefahr für dich groß aus, dass er einen Fall eröffnet und nachher beides hat: Handy und Geld. Falls nicht, würde ich es einfach mal drauf ankommen lassen, dass er den Rechtsweg beschreitet. Ist nämlich fast immer nur eine Drohgebärde. Kannst dir ja auch Zeugen holen, die deine Aussage bekräftigen, dass das Gerät NACHDEM es bereits beim Kunden war, technisch in Ordnung war und daraufhin erneut zum Käufer geschickt wurde.
 
Man kann es sehen wenn der bootloader bei einem nexus gerät geöffnet wurde. Beim anschalten kommt ja das google und darunter sieht man ein schloss ist dieses geöffnet bedeutet das, dass der bootloader geöffnet wurde. Wenn du also zum verkauf ein bild hattest wo zu sehen ist dass der bootloader geschlossen ist, hast du einen hinweis das dieser geöffnet wurde.
 
Ja gut und schön, aber wer macht schon Bilder beim Booten von seinem Gerät? Bei der Geschichte hier sieht man aber, dass man das wohl so machen sollte, wenn man sein Gerät veräussern möchte.
 
Ich persönlich würde mich sogar freuen über ein gerootetes Gerät. Dann ist die Brick-Gefahr schonmal gebannt, CM13 + Gapps Pico per TWRP flashen und Spaß haben :p
 
Also ich verstehe das Problem nicht. Das Nexus wurde zurück gegeben weil es defekt sein sollte. Nun heisst es das Gerät ist nicht defekt. Was sollte dann defekt sein?
Solange das Nexus noch einwandfrei funktioniert ist es doch egal. Ob der Bootloader geöffnet oder gesperrt ist ändert erst einmal nichts an der Funktion des Nexus.
So leicht wie der Bootloader zu öffnen ist, lässt er sich auch wieder schließen. Ist halt ein Nexus Gerät!
Ich würde das letze Faktory Image drauf machen, dem Typen wieder zusenden. Es ist doch nichts defekt.
Vielleicht hat der Käufer auch keine Lust auf das Gerät. Andererseits, gekauft ist gekauft. Er hat eingewilligt zu zahlen und der andere Partner des Kaufvertrages hat zugewilligt das Nexus abzugeben. Alles in Butter würde ich sagen.
 
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