Boba666
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 26
Hallo liebe Community,
ich hätte mal gerne einen Hinweis zum beobachteten Phänomen: Bei ebay Angeboten zu Grafikkarten wird meist angegben, dass die angebotene Grafikkarte noch Garantie hat und die Rechnung dafür im Paket dann beiliegt. Nun meine Frage: Wie kann der Käufer einer gebrauchten Graka im Falle eines Defektes den Garantieanspruch erheben? Schließlich ist die Rechnung auf den Originalkäufer (meist mit Adresse) ausgestellt und bei den meisten Onlineshops muss man sich per Account einloggen, um einen Reklamationsvorgang zu starten. Diese personengebundenen Angaben hat ja der Käufer eine gebrauchten Karte normalerweise nicht.
Habe demnächst vor meine Jetstream 970 zu verkaufen und die hat noch bis Januar 2017 Garantie. Gekauft hatte ich sie bei Mindfactory.
ich hätte mal gerne einen Hinweis zum beobachteten Phänomen: Bei ebay Angeboten zu Grafikkarten wird meist angegben, dass die angebotene Grafikkarte noch Garantie hat und die Rechnung dafür im Paket dann beiliegt. Nun meine Frage: Wie kann der Käufer einer gebrauchten Graka im Falle eines Defektes den Garantieanspruch erheben? Schließlich ist die Rechnung auf den Originalkäufer (meist mit Adresse) ausgestellt und bei den meisten Onlineshops muss man sich per Account einloggen, um einen Reklamationsvorgang zu starten. Diese personengebundenen Angaben hat ja der Käufer eine gebrauchten Karte normalerweise nicht.
Habe demnächst vor meine Jetstream 970 zu verkaufen und die hat noch bis Januar 2017 Garantie. Gekauft hatte ich sie bei Mindfactory.