Verschärfung des WaffG

Maui2015

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Hallo stehe gerade etwas zwischen den Stühlen daher würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören:

Als gelernter Büchsenmacher versuch ich auch noch nach über 10 Jahren in denen ich ändere Tätigkeiten ausgeübt habe
Im Stoff zu bleiben. Ich habe keine Waffen im Privatbesitz und auch kein Interesse welche zu erlangen.
Allerdings kenne ich alte Kollegen und lese das eine oder andere Fachmagazin.
Ich bin froh das wir ein Gesetz haben was es nicht jeden Bürger erlaubt eine Schusswaffe zu besitzen.

Und wenn das Gesetz der EU angepasst wird könnte das auch zum Vorteil für Besitzer wie Behörden sein.
Allerdings wird hier nichts harmonisiert sondern aus Angst vor Terroristen und Amokläufern der das Gesetz verschärft.

Was mir besonderst übel dabei aufstößt sind die Medien:

http://www.zeit.de/2016/09/waffengesetz-verschaerfung-schuetzenlobby-bewaffnung-bevoelkerung

In dem Artikel "Zu den Waffen, Bürger!" Der Zeit Online wird in aller Kunst über alles hergezogen was in Deutschland mit privaten Waffenbesitz zu tun hat.

Kostprobe:
"Daneben eine große Anzeige für ein halbautomatisches Gewehr, BD 38, einen Nachbau der berüchtigten Nazi-Maschinenpistole – für 3200 Euro"
Was soll dass? Es gibt zick Replikas von alten Waffensystemen doch ausgerechnet bei einen Nachbau einer Waffe die in der Wehrmacht eingesetzt wurde erkennt der Herr Redaktuer den faschistischen Hintergrund.

Im folgenden Text wird auf einzelne Massaker, unpassende Aussagen von Waffenbeführwortern und Waffen in Deutschland angestriffen. Also sowas wie kriegsähnliche Halbautomaten oder Tschechische MPs in Kleinkalieber.

Irgendwie fühlte ich mich durch diesen Artikel beleidigt.

Aber andersherum wer brauch eine zivile MP 38?
Wie wollen mir legale Waffenbesitzer garantieren, dass mit ihren Schusswaffen nicht doch mal Menschen zu Schaden kommen?
Was nütz mir ne entladene Waffe im Safe oder Waffenkoffer wenn mir ein Krimineller gegenüber steht der bereit ist seinen Raub mit jeglicher Form von Gewalt durchzusetzen?
Oder ist es hier doch nur eine Lobby wie in Ami Land die vermeidlich die Rechte legaler Waffenbesitzer vertreten will und sich dabei selber lächerlich macht?

Gibt es hier eventuell sogar Waffenbesitzer die diese Verschärfung des Gesetzes mit Sorge betrachten?
 
Nunja, in Deutschland wirst Du bestraft, wenn Du auf einen Menschen schießt, dein Kampfkünste verletzend anwendest oder sonstwie gewaltmäßig gegen eine Bedrohung vorgehst.

Das Gewaltmonopol hat der Staat bzw. die Polizei. Notwehr ist da sehr eingegrenzt. Eine Waffe zu laden und abzufeuern ist da meistens nicht inbegriffen.

Selbst ein Einsperren der Täter kann schon zu Strafen führen.

Insofern wird dich das Gesetz schützen.;)
 
Die Gesetze zerstören unseren Sport.

Straftaten werden zum größten Teil mit illegalen Waffen begangen, niemand der eine Straftat begehen will, wird die Hürden auf sich nehmen um Legal an eine Waffe zu kommen (WBK, Sachkunde und Bedürfnis).

Es mag auch ausnahmen geben, diese enstehen aber meist im Affekt und nicht geplant.

Straftaten werden im Großteil nicht mit Schusswaffen begangen sondern mit Alltagsgegenständen, also am besten alles verbieten was schaden kann.

Und betrachtet man mal § 42a WaffG, sollte jeder Koch sein Arbeitswerkzeug Gut verschließen um keine Straftat zu begehen.

Diese Gesetze beschützen NIEMANDEN, denn wer WILL der KOMMT auch daran und das leichter/günstiger als auf legalem Wege.

Sind wir wirklich so unmündig, das uns der Staat alles vorgeben muss ?
 
Ich finde, das Waffengesetz sollte radikal verschärft werden. Außer Polizei und Militär gehören in keine anderen Hände tödliche Schusswaffen, auch nicht zum "Sport".
 
miac schrieb:
Nunja, in Deutschland wirst Du bestraft, wenn Du auf einen Menschen schießt, dein Kampfkünste verletzend anwendest oder sonstwie gewaltmäßig gegen eine Bedrohung vorgehst.
Wenn du diese Handlungen durchführst wirst du verknackt. Das ist Sinn und Zweck der Rechtslage. Es gibt Ausnahmen und da ist die geläufigste wohl die Notwehr. Wann Notwehr vorliegt und wann nicht ist recht klar und eindeutig festgelegt.


Das Gewaltmonopol hat der Staat bzw. die Polizei. Notwehr ist da sehr eingegrenzt. Eine Waffe zu laden und abzufeuern ist da meistens nicht inbegriffen.
Auch falsch. Waffe laden -> innerhalb der eigenen 4 Wände zur Abschreckung ok, Wass abfeuern -> als Warnschuss in der Regel auch egal, Waffe auf Täter abfeuern, weil er dich bedroht -> Das wird sich der Richter anschauen, aber in der regel ok, Täter auf der Flucht abknallen -> Keine Notwehr und damit gerade heraus Körperverletzung, versuchter Totschlag oder gar Totschlag mit entsprechenden Folgen.


Selbst ein Einsperren der Täter kann schon zu Strafen führen.

Der Täter kann gegen dich klagen, solang es sich nur um eine Festsetzung bis zum Eintreffen der Polizei handelt wird die Klage erfolglos bleiben.

Es ist jedesmal "erfrischend", wie jene, die über Deutschlands Rechtsrahmen meckern echt keinen blassen Schimmer haben.

------------------------------------

@OnTopic:

Waffen zu verbieten die wie Kriegswaffen aussehen sehe ich nicht als Problem. Jeder der mit einer solchen Waffe erwischt wird, kann so klar als Jemand erkannt, der wohl eher nichts Gutes im Sinn hat. Wo ist da das Problem?
Die Waffen von Jägern, Förstern und Sportschützen sehen meiner Erfahrung meist eben nicht wie Kriegswaffen aus sondern sind doch meist eher auf den Zweck der Interessengruppe zugeschnitten.

Medizinische Untersuchung in regelmäßigen Abständen finden selbst die alten Förster/Jäger in meiner Familie gut. Da beschweren sich aber auch die Ältesten, dass so mancher Tattergreis nicht mehr anlegen sollen darf. Im Wissen, dass sie das bald selber betreffen wird. Für das Führen von Kfz fände ich so eine regelmäßige Kontrolle auch gut. Könnte mMn auch gern gekoppelt werden.
 
miac schrieb:
Nunja, in Deutschland wirst Du bestraft, wenn Du auf einen Menschen schießt, dein Kampfkünste verletzend anwendest oder sonstwie gewaltmäßig gegen eine Bedrohung vorgehst.

Das Gewaltmonopol hat der Staat bzw. die Polizei. Notwehr ist da sehr eingegrenzt. Eine Waffe zu laden und abzufeuern ist da meistens nicht inbegriffen.

Selbst ein Einsperren der Täter kann schon zu Strafen führen.

Insofern wird dich das Gesetz schützen.;)

Das ist pauschal falsch.Es kommt immer auf den Richter an. Und in Notwehr darfst du sogar ohne WBK oder Waffenschein eine Schusswaffe einsetzen.

Und du kannst Leute festhalten, aber ja einfach einsperren darfst du sie nicht. Ist auch gut so.
 
Ich finde es als "Nichtwaffenbesitzer" nicht gerade beruhigend, dass Waffenscheinbesitzer ihre Waffen - wenn auch gesichert - bei sich zu Hause lagern dürfen. Warum können die nicht in einem gesichertem Gebäude und Safe des Schützenvereins/Wasauchimmer lagern? Es passiert ja scheinbar in Deutschland auch nicht allzu selten dass "Amokläufe" nur deswegen ermöglicht wurden, weil der Kram "bei Papa" zu Hause lag.

(Nicht, dass ich was gegen Sportschützen an sich hab, ich stell es mir selber lustig vor mit jemanden um die Wette auf eine Zielscheibe zu schießen. Mit Luftgewehr war ich in meiner Kindheit ganz geschickt. ;) )

Natürlich nehme ich Menschen davon aus, die eine Waffe tragen "müssen", weil sie besonders gefährdet sind und die von Berufs wegen eine Waffe tragen (Polizei/Jäger u. Ä.).

Aber ansonsten sollten entweder alle ne Waffe haben dürfen oder keiner. Mir als bisher "waffenlosen Zivilisten" wäre Letzteres natürlich lieber. Mir reichen schon die Vollpfosten, die mit nem Messer jemanden abstechen, aber da hat man wenigstens auch als Unbewaffneter noch ne Chance sich zu wehren. Wenn ein Geisteskrüppel aber zu seinen Waffen-Safes nach Hause rennt, weil er anderen was beweisen muss, hat man schlechte Karten. Man kann in keinen reinschauen. Dann lieber ein allgemeines privates Waffenbesitzverbot.
 
Vorweg Danke für die rege Teilnahme.

Piktogramm schrieb:
Wenn du diese Handlungen durchführst wirst du verknackt. Das ist Sinn und Zweck der Rechtslage. Es gibt Ausnahmen und da ist die geläufigste wohl die Notwehr. Wann Notwehr vorliegt und wann nicht ist recht klar und eindeutig festgelegt.



Auch falsch. Waffe laden -> innerhalb der eigenen 4 Wände zur Abschreckung ok, Wass abfeuern -> als Warnschuss in der Regel auch egal, Waffe auf Täter abfeuern, weil er dich bedroht -> Das wird sich der Richter anschauen, aber in der regel ok, Täter auf der Flucht abknallen -> Keine Notwehr und damit gerade heraus Körperverletzung, versuchter Totschlag oder gar Totschlag mit entsprechenden Folgen.




Der Täter kann gegen dich klagen, solang es sich nur um eine Festsetzung bis zum Eintreffen der Polizei handelt wird die Klage erfolglos bleiben.

Es ist jedesmal "erfrischend", wie jene, die über Deutschlands Rechtsrahmen meckern echt keinen blassen Schimmer haben.

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@OnTopic:

Waffen zu verbieten die wie Kriegswaffen aussehen sehe ich nicht als Problem. Jeder der mit einer solchen Waffe erwischt wird, kann so klar als Jemand erkannt, der wohl eher nichts Gutes im Sinn hat. Wo ist da das Problem?
Die Waffen von Jägern, Förstern und Sportschützen sehen meiner Erfahrung meist eben nicht wie Kriegswaffen aus sondern sind doch meist eher auf den Zweck der Interessengruppe zugeschnitten.

Medizinische Untersuchung in regelmäßigen Abständen finden selbst die alten Förster/Jäger in meiner Familie gut. Da beschweren sich aber auch die Ältesten, dass so mancher Tattergreis nicht mehr anlegen sollen darf. Im Wissen, dass sie das bald selber betreffen wird. Für das Führen von Kfz fände ich so eine regelmäßige Kontrolle auch gut. Könnte mMn auch gern gekoppelt werden.

Zum Thema Waffen die wie Kriegswaffen aussehen:
Es gab da mal ein Anscheinsparagraphen (alt § 37 WaffG) dieser entsprach schon deiner Logik.
Heute kann man Syteme wie das AR15 für sportliche Zwecke, oder eine AK in Kal. 7.62mm für die Jagd(?) kaufen.
Gerade im Sport finde ich es sinnvoll weil die meisten Waffenhersteller keine Rücksicht auf das deutsche WaffG nehmen da der Absatzmarkt viel zu klein ist. Außer HK die als zivilen Bruder des G36 das HK SL bauten.

Aber auch unsere Airsoftler profitieren davon und Airsoft in all seinen Formen entwickelt sich auch bei uns zum Sport.

Der Gesetzgeber hatte ja noch ein Trumpf im Ärmel. Den das Waffengesetz unterscheidet zwischen Besitzen, Führen und Transportieren.
Spielt also ein dummer Airsoftler im Wald begeht er eine Zuwiderhandlung gegen dem Gesetzt( er darf Plastiksturmgewehr besitzen aber nicht draußen damit rum rennen und ein Großeinsatz verursachen). Das zählt auch für Dekos und natürlich für richtige Waffen.
Wie es sich mit einem Jäger verhält der mit semiautomatischer AK und Zwei-Magazin im Revier rumstolpert, ist ungewiss denn die die ich kenne führen Kipplaufwaffen oder Repetierer im traditionellen Sinne.

Übrigens wegen die Waffen haben nur die Behörden:
Setzt ein Vollzugsbeamter seine Waffe gegen einen Menschen ein, steht seine Schuld genauso auf dem Prüfstand wie bei jeden Bürger.
Er hat zwar Befugnisse aber die greifen nur bei rechtmäßiger Dienstausübung und der Verhältnismäßigkeit.

Und ja man kann Notwehr mit allen Mitteln legal vollziehen bis die Gefahr für sich oder einen Anderen abgewendet ist.
Handelt man Irrtum oder im Notwehrexess dann ist das Verhalten rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben.
Dumm dran ist auch der Kampfsportler in der ersten Antwort.
Im wird ein gewisses Können ausgesprochen was ein fahrlässiges Handeln ausschließt und für ihn strafschärfend auswirkt.
 
Kannst du mal den Sport nennen, bei dem man z.b. ein G36 benötigt?

Die Sportschützen haben in der Regel spezielle Luftdruckgewehre bzw. -pistolen und sonst kenn ich nur mehr Tontaubenschießen mit Schrottflinten.

Was ein Jäger mit einer AK47 erledigen will, ist mir auch ein Rätsel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke Mal HK hatte damals mit dem SL 8 speziell auf Reservisten abgezielt. Ich ging bis jetzt davon aus dass die zivilen automatischen Langwaffen beim Sport unterkommen. In meinem Bundesland gibt es zwar kaum Vereine die Disziplinen mit Langwaffen anbieten ( weis ich nur vom sargen) aber es gibt wohl schon in Deutschland einige Vereine die Kurzwaffen und Gewehre.
Meine aktive Schießzeit hatte ich in Österreich da gab es sowieso keine Halbautomaten auf militärischer Basis.

Was die AK angeht schau dir mal diesen BKA Bescheid an

http://www.bka.de/nn_205628/SharedD...publicationFile.pdf/110526FbZ201-205CUGIR.pdf

Wichtig Ergebnis der Waffenrechtlichenprüfung unter 6. daher rechtlich möglich darfst halt kein 30er Mag verwenden sonst ist die Knarre weg.
 
Das sind Kriegswaffen die sowieso für Privatpersonen in D verboten sind?

G36 und AK 47 also die Vollautomaten
 
Maui2015 schrieb:
Meine aktive Schießzeit hatte ich in Österreich da gab es sowieso keine Halbautomaten auf militärischer Basis.

Ich kenn mich damit auch nur in Österreich aus, deswegen frag ich ja welche Sportarten derartige Waffen benötigen. Mir fällt nämlich keine ein.

Vollautomaten sind sowieso verboten, das ist klar. Wobei man aus den meisten Halbautomaten relativ einfach wieder einen Vollautomaten basteln kann, wodurch sich mir die Frage stellt, wofür man überhaupt halbautomatische Sturmgewehre privat benötigt.

Die Jagd mit einem Sturmgewehr ist nämlich dämlich ;)
 
Unter der Auflage das Die Waffen so gefertigt wurden, dass die mechanischen Elemente ihrer Vorbilder nicht einsetzbar sind, so das man aus einen zivilen Halbautomat eine vollautomatische Waffe bauen kann und mit entsprechenden BKA Bescheid ist alles möglich.
Und man kann die Waffen legal erwerben wenn man das entsprechende Bedürfnis darlegen kann.

Das G36 ist jetzt im zivilen nicht so vertreten aber halt die AR 15 und ihre deutschen Klone.
Was die AK angeht in .233 Rem werden die hier schon ne Weile angeboten. Kenne bloß Keinen der so eine hat. Und wie gesagt verwendet dürfen für die Jagd nur Magazine mit einer Kapazität von 2 Patronen und beim Sport 10 Patronen. Es gibt zwar Magazine die sehen aus wie 30 er sind aber begrenzt auf 10 Patronen.

Übrigens sind Pistolen weit aus gefährliche da man sie verdeckt tragen kann.
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Ich kenn mich damit auch nur in Österreich aus, deswegen frag ich ja welche Sportarten derartige Waffen benötigen. Mir fällt nämlich keine ein.

Vollautomaten sind sowieso verboten, das ist klar. Wobei man aus den meisten Halbautomaten relativ einfach wieder einen Vollautomaten basteln kann, wodurch sich mir die Frage stellt, wofür man überhaupt halbautomatische Sturmgewehre privat benötigt.

Die Jagd mit einem Sturmgewehr ist nämlich dämlich ;)

Das erklärt einiges zu meiner Zeit könnte man in Österreich mit 18 Jahren in das Waffengeschaft gehen und unter Vorlage der Personalien nach und nach drei Tagen eine Langwaffe kaufen. Solange diese Keine Automatische war und keine Pistolen Munition verschoß. Ist das heute auch noch so?

Ach und der BKA Bescheid soll eben das ausschließen. Die zivile Ausführung habe ein anderes Gehäuse sodass keine Schlackstücke,Aubzugseinheiten usw. verwendet werden können. Daher hier in Deutschland aus einem Halbautomat ein Vollautomat zu bauen ist genauso haltlos wie bei einer Deko, dass man sie wieder Scharf machen kann. Alles Medien Gelaber.
Der einzige Missbrauch findet bei den Magazinen statt. Diese kann man hier frei erwerben und in den meisten Fällen auch verwenden.
Das stellt allerdings eine strafbare Handlung dar die Erlaubnis für die Waffe währe damit erloschen.
Der Wahnsinn oder?
 
Maui2015 schrieb:
Solange diese Keine Automatische war und keine Pistolen Munition verschoß. Ist das heute auch noch so?

Ja, Langwaffen die nicht in die Kategorie A (Kriegswaffen/Vollautomaten) bzw. Kategorie B (Halbautomaten, hier brauchst du einen Bedarfsnachweis bzw. einen psychologischen Test, falls man keinen Jagdschein oder WBK hat), kannst du kaufen wie du lustig bist. Allerdings muss man, wie du auch sagst, bei der Munition aufpassen. Vollmantel z.B. ist WBK (Waffenbesitzkarte) pflichtig. Militärisch bassierte Halbautomaten sind mWn nur 3 Modelle in Österreich erhältlich, bei denen die Vorraussetzungen passen, die zivile AUG, AR15 und ein Modell aus der Schweiz.

Repetierbüchsen und Waffen mit glattem Lauf sind frei ab 18, mit 3 Tage Wartepflicht, falls man keinen Jagdschein bzw. WBK hat (mit den Scheinen bekommt man sie sofort).

Der Rückbau zum Vollautomaten darf in Österreich nicht mit "Heimwerker-Mitteln" möglich sein. Das heißt aber nicht, dass es schwierig ist ;)

Wofür man Sturmgewehre benötigt ist mir aber immer noch nicht klar?
 
Es sind ja keine Sturmgewehre sondern Selbsladebüchsen die aussehen wie Sturmgewehre.

In Deutschland kosten sie im Schnitt 2000€ mit dem ganzen Stress WBK un so weiter ein Spaß der bis zu 3000€ kostet
Wenn so einer es darauf anlegt und mit passenden Mitteln Drehmaschine, Fräsmaschine usw. seine amtlich gemeldete Büchse in einen Vollautomaten abwandeln will ist echt dumm. Denn ohne genaueres zu wissen behaubte ich mal dass er über dem Schwarzmarkt gleich das bekommt was er will eine Kriegswaffe.

Was man mit einem Sturmgewehr will weis ich auch nicht wie gesagt ich habe keine Schusswaffen, weil ich für sowas weder die Zeit noch die Lust habe. Aber wenn es hier in DE Sportschützen gibt die mit Selbstladebüchsen auf 300 Meter Papier kaputt machen wollen sollen sie doch.
Und wenn ein Jäger mit einem Repetiergewehr in 7.62x39 mm (soll es geben) oder halt mit einer zivilen AK auf Füchse anlegt....
https://m.youtube.com/watch?v=ob0l82NNS28

Daher kann deine Frage nicht abschließend beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Piktogramm schrieb:
Wenn du diese Handlungen durchführst wirst du verknackt. Das ist Sinn und Zweck der Rechtslage. Es gibt Ausnahmen und da ist die geläufigste wohl die Notwehr. Wann Notwehr vorliegt und wann nicht ist recht klar und eindeutig festgelegt.
Habe ich genau so beschrieben.

Piktogramm schrieb:
Auch falsch. Waffe laden -> innerhalb der eigenen 4 Wände zur Abschreckung ok, Wass abfeuern -> als Warnschuss in der Regel auch egal, Waffe auf Täter abfeuern, weil er dich bedroht -> Das wird sich der Richter anschauen, aber in der regel ok, Täter auf der Flucht abknallen -> Keine Notwehr und damit gerade heraus Körperverletzung, versuchter Totschlag oder gar Totschlag mit entsprechenden Folgen.
Hier ging es um Bedrohung, habe ich auch geschrieben. Wenn man Aussagen aus dem Zusammenhang reißt, begeht man Zitatfälschung. Du versuchst meine Aussagen zu verfälschen.

Offenbar ein beliebter Sport hier.
Ergänzung ()

OiOlli schrieb:
Das ist pauschal falsch.Es kommt immer auf den Richter an. Und in Notwehr darfst du sogar ohne WBK oder Waffenschein eine Schusswaffe einsetzen.

Habe ich genau so beschrieben. LESEN Leute!
 
Ich finde es als "Nichtwaffenbesitzer" nicht gerade beruhigend, dass Waffenscheinbesitzer ihre Waffen - wenn auch gesichert - bei sich zu Hause lagern dürfen. Warum können die nicht in einem gesichertem Gebäude und Safe des Schützenvereins/Wasauchimmer lagern?

Die Antwort darauf ist einfach, weil dann die Schützenvereine ein gutes Ziel für Massenmörder, Mafia, rechte & linke Gruppen wären. Schützenvereine sind meist dezentral gelagert, da kann man dann gut einbrechen und gleich alle Waffen an sich nehmen!
Quasi das erste Ziel zum Angriff - gerade jetzt, wo die Polizei in jedem zweiten Ort das Büro schließt und nur noch alle 20 km eine besetzte Wache hat!
Dezentrale Lagerung bei den Schützen ist da die sichere Variante.

Das Waffenrecht in D ist eh schon absurd - Du darfst keine Messer mit Klingen mehr haben, die jeder in der Küche hat - spätestens bei der Verabschiedung solcher Gesetze stellt man fest das die, die dafür verantwortlich sind, keinen Verstand hatten!
 
Lars_SHG schrieb:
Das Waffenrecht in D ist eh schon absurd - Du darfst keine Messer mit Klingen mehr haben, die jeder in der Küche hat - spätestens bei der Verabschiedung solcher Gesetze stellt man fest das die, die dafür verantwortlich sind, keinen Verstand hatten!

Wenn du dir die Defintion des Gesetzes anschaust, dann sieht man, dass da sehr wohl jemand Verstand hatte.
Ein Küchenmesser ist nicht verboten (egal welche Klingenlänge), weil das eben keine Waffe ist. Kampfmesser haben meist Eigenschaften die ein Küchenmesser einfach nicht hat, beispielsweise kann man die verdeckt tragen, sind beidseitig geschliffen oder haben einen Griff der für Kampfhandlungen ausgelegt ist.

Ein Küchenmesser in der Öffentlichkeit mit sich herumzutragen kann übrigens ebenfalls verboten sein (z.B. wenn man es zum Zweck der Selbstverteidigung mit sich führt).

Warum ist das ist Problem, das sind doch alles sinnvolle Einschränkungen? Es gibt ja keinen Grund ein Messer mit sich zu tragen, dass unter das Waffengesetz fällt.
 
miac schrieb:
Habe ich genau so beschrieben.


Hier ging es um Bedrohung, habe ich auch geschrieben. Wenn man Aussagen aus dem Zusammenhang reißt, begeht man Zitatfälschung. Du versuchst meine Aussagen zu verfälschen.

Auch wenn ich deinen Post mit zeitlichem Abstand lese, stellt der Text sich für mich so da, dass meine Aussage dazu Bestand hat.
Das Vorgehen gegen eine Bedrohung ist Notwehr und diese wird in Deutschland nicht bestraft. Es kann wegen Körperverletzung oder Totschlag zur Anzeige kommen, solang es sich um Notwehr handelt wird es aber nicht zur Verurteilung kommen. Damit ist dein erster Satz falsch und genau deswegen habe ich diesen für sich zitiert. Der Satz steht auch durch die von dir eingefügte Leerzeile isoliert. In diesem Fall von der Absicht der Fälschung zu sprechen geht hingegen schon in die Richtung übler Nachrede. :)

Genauso wie die weiteren Aussagen, die du selbst durch Leerzeilen trennst für sich genommen so nicht stimmen. Es gibt keine Beschränkung der Notwehr. Das Abwehren einer akuten Bedrohung ist immer Notwehr. Da gibt es keine Einschränkung, selbst beim Gebrauch (legaler) Waffen nicht. Damit ist auch die 2. Aussage schlicht falsch.

Auch das Festsetzen von Tätern durch unmittelbaren Zwang. Solang der Zwang sich im notwendigen Rahmen und nur zum Zwecke der Übergabe an die Polizei stattfindet ist das gar kein Problem. Ja der Täter kann dagegen Klage einreichen und wird es auch tun, wenn sein Rechtsanwalt an Einnahmen aus ist, die Aussicht auf Erfolg ist aber verschwindend gering.

Und auch wenn du ganz fett etwas von "lesen" schreibst. Dein Text stellt genau den Zusammenhang dar, auf den sich auch OiOlli bezog. Wenn du den Text anders meinst, solltest du ihn anders formulieren!
 

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