Verschärfung des WaffG

Bei uns waren die Einbrecher schon ein Problem da sie ganze Dörfer abgrasten. Für gewöhnlich spähten sie vorher aus wann jemand da ist und eventuell wie das Haus gesichert ist und was zu holen ist. Die Einbrüche liefen dann in der Tageszeit bzw Arbeitszeit ab.

Klar am Tag ist dieses Szenario wieder etwas anders.
Und gerade dieses Verhalten läst darauf schließen dass sie ja wie Hallo7 beschrieb die Konfrontation mit den Bewohnern vermeiden wolle.

Und ich kann mich nicht Erinnern dass ich hier im Forum geäußert hätte ich währe scharf darauf einen Menschen zu erschießen.
Nein das habe ich nicht ich erwähnte nur das sollte mal der Fall kommen, dass ich meine Aussage verweigern würde bis der Anwalt da is.
Ein Verhalten das bei einer solchen Situationdem Vollzugsbeamten von seiner Behörde garantiert auch vorgeschrieben wird.

Und dass der Einsatz von freien Waffen gegen einen Einbrecher dumm ist.

Was ich noch jetzt hinzufüge ist das ich keine echten Waffen besitze und das ich nich vorhabe in Besitz einer Waffe zu gelangen.

Ich respektiere das menschliche Leben und würde noch nichtmal aus jagdlichen Gründen töten wollen.

Und ja ich hoffe auch das mich niemals ein Einbrecher in meiner Wohnung begegnet.

Aber ich finde es gut das ihr hier unterscheidet das Eigentum darf nie über dem Menschenleben stehen.
 
e-ding schrieb:
Damit Notwehr greift, muss eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestehen. Weiterhin ist immer das geringste Mittel zu wählen, um die Gefahr abzuwenden; es muss also verhältnismäßig sein.

Nein. Schlicht nein.

§32 StGb:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html



§34 StGB:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html


Eigentum ist notwehrfähig. Wenn einer mit deiner Geldkassette unterm Arm wegrennt dann ist der Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut noch andauernd. Und dagegen sind auch potentiell tödliche Handlungen als Notwehr straffrei. Das wurde auch vom Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren gegen den Rentner aus Sittensen festgestellt, der erschossene Einbrecher hatte eine Geldbörse mit 2.000€ gestohlen. Hätte der Rentner davon Kenntnis gehabt wäre er freigesprochen worden.

Die oft zitierte Verhältnismäßigkeit gibt es so nicht. Bei krassem Missverhältnis der beeinträchtigten Rechtsgüter (Kirschdieb aus dem Baum schießen) wird Notwehr verneint, bei größeren Werten nicht. Die Grenze liegt iirc bei ein paar hundert Euro. Muss einem nicht gefallen, ist aber die Rechtslage.
 
@Xizor

Ja, hast jetzt schön dejure zitiert. Ist ja auch alles richtig. Im Grunde meine ich dasselbe. Bin halt kein Jurist. :rolleyes:
 
Wobei man sagen sollte und muss, dass §34 StGB nicht zur Urteilsbegründung herangezogen wurde. Wäre nämlich nicht Notwehr bejaht worden, hätte der rechtfertigende Notstand nicht angewandt werden können.
Das Maß der Verhältnismäßigkeit wäre dem Rentner nämlich dann zum Verhängnis geworden, dies ist bei §34 entscheidend und die Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter (Eigentum vs körperliche Unversehrtheit) maßgeblich, während es bei der Notwehr keine größere Relevanz besitzt.

Ganz zum Schluss richtet sich der Notstand (Definition §§228 / 904 BGB) auch nur gegen Sachen und nicht etwa gegen Personen. §34 wäre höchstens dann zum Tragen gekommen, wenn der Rentner den Dieben gefolgt wäre, die Zaunlatte vom Nachbargrundstück herausgerissen und den Flüchtenden hinterher geschmissen hätte.
 
@Maui2015
Keine Angst, du warst damit auch definitiv nicht gemeint ... ich beteilige mich recht häufig an Gewaltverwandten Themen ... nicht nur auf CB.
Die "Cowboys", von denen ich sprach, bilden auch meist eher die Ausnahme.

@Xizor
Rechtslage? ... OK. Find ich nicht geil (mMn dürfte KEIN Besitz die Gefährdung von Leib und Leben rechtfertigen) ... ist aber wohl in einem Rechtsystem, in dem es betont NICHT um Gerechtigkeit, sondern lediglich um Recht-Sprechung geht, einfach normal.
Meiner Meinung nach sollten einige Rechtsgüter hier von der Notwehrfähigkeit ausgenommen werden ... zumindest sollte es nicht möglich sein, straffrei davon zu kommen (nichts anderes bedeutet der Passus " ..., der handelt nicht rechtswidrig" ), wenn man jemanden wegen €2000,- umgenietet hat, nichtmal bei 2Millionen sollte das möglich sein (Leben gegen Geld aufzuwiegen ist NUR pervers).
Potenziell tödliche Gewalt sollte nur dann als Notwehr gelten, wenn dadurch eine Gefahr für Leib und Leben (das eigene oder das anderer) abgewendet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fühlte mich aber angesprochen und ehrlich gesagt würde ich das Recht die Aussage zu verweigern bis der Anwalt da ist in so einer extreme Situation eher nicht durchziehen.

Finde es auch interessant das wir vom privaten Waffenbesitz zum Einsatz aus Notwehr bis hin zur Straffreiheit nach StGB.
Irgendwie typisch Deutsch oder?
 
Gibt es eigentliche eine Studie aus den USA, wie viele Waffenbesitzer sich schon mal Aktiv mit ihrer Waffe selbst verteidigt haben.

Denn trotz erlaubten Waffenbesitzes, habe ich noch nie gehört das bei diesen ganzen Amok-Läufen in den USA sich irgend einer mit seiner Waffe gerettet hat.
 
Es geht doch bei solchen Sachen nicht nur um ein paar Euro, Tafelsilber oder sowas.

Jemand dringt in die tiefste Privatsphäre einer Person ein und der Schaden, der dabei entsteht, nämlich in der Psyche, ist oft nie wieder zu heilen.

Wenn man mal mit jemanden spricht, der mehrmals im Bett von Einbrechern geweckt wurde, oder mitkriegt, dass jemandem im Bekanntenkreis in der eigenen Wohnung ein Messer an den Hals gehalten wurde, hält sich das Mitleid mit unglücklichen Einzelfällen in Grenzen.
 
Nee nur das Gegenteil wird festgehalten:

https://m.youtube.com/watch?v=QPJVF-w0We8

Aber wenn dann bestimmt von der NRA.
Ergänzung ()

Um wieder zum Anfang zu kommen, ich wollte ja eure Meinung zur Verschärfung des WaffG erfahren.

Da ich Waffenzeitschriften aber häufiger Zeit, Spiegel oder Focus.

Dabei gehen die Meinungen zwischen Fachzeitschrift und Zeitungen soweit auseinander das ich Keines der Medien für eine neutrale Beurteilung heran ziehen konnte.

Dank der vielen Kommentare entschließt sich mir das Bild das hier im Forum eher die Meinungen der Zeitungen vertreten wird.
Kurz: Waffen im private Besitz betäuten auch ein höheres Risiko.
Dabei hat der private Waffenbesitz kaum wirklich nutzen ( Heimverteidigung)


Beispiel dieser Ar**** der in Silvester dass elfjährige Mädchen erschoßen hat. ( Ich habe selber eine Tochter also darf ich so denken)
Der war schon ewig nicht mehr im Verein aktiv und hatte dazu noch Probleme.
http://www.abendzeitung-muenchen.de...-ab.1c401db2-61d7-426a-aaf9-8ae8becf1152.html

Bitte sollte hier ein legaler Waffenbesitzer oder egal wer sein der in seinem privaten Umfeld jemand hat der eine Waffe hat aber auch eindeutig nicht mehr diese haben sollte weil von beiden eine Gefahr ausgehen könnte, geht zur Polizei.

Ach ja und trotz meiner Lehre und das ich heute noch beruflich mit Waffen zu tun habe will ich mich der Masse anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Maui
 
Ich blick zwar nicht richtig durch, aber ich bin der Meinung, dass jemand der Leben will seinem Lebenswillen entsprechend aus Notwehr eine Waffe benutzen können muss. Es gibt doch Waffenscheine?! Ausgebildete Leute können das. Sportschützen erschiessen auch nicht sich selbst mit den Waffen Sie können Waffen benutzen--->im Verein gelernt wie man Fußball im Verein lernt.
Ich bin dafür, dass bei Notwehr alles erlaubt ist. Die Leute wollen nicht sterben...
 
Ich bin für eine Verschärfung des Waffengesetzes. Erstens ist z.B. ein Einbrecher meistens im Vorteil er hat oft den Überraschungseffekt auf seiner Seite insbesondere in der Nacht man hat ja die Waffe in der Regel nicht am Nachtkästchen liegen der Einbrecher hat sie aber in der Hand, zweitens sind Verbrecher meistens skrupelloser als Normalbürger und sind eher bereit auf Menschen zu schießen. Das Argument Notwehr ist eher schwach denn dann müsste ja jedem Bürger eine Waffe genehmigt werden also quasi ein zweites Bundesheer im Staat. Es gibt andere Wege sein Eigentum und sein Leben abzusichern.
Und es verlieren sehr viele Menschen im Jahr durch Amokläufe, Beziehungsstreitigkeiten und unsachgemäßigen Waffengebrauch ihr Leben dazu kommen noch die Unfälle. Die Hemmschwelle jemanden z.B. mit einem Messer zu erstechen ist sicherlich größer. Und auch nur ein toter ist genau ein toter zuviel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein rechtlich gibt es nichtmal die so oft kolportierte Verhältnismäßigkeitspflicht. Es darf kein krasses Mißverhältnis bestehen (Kirschdieb aus dem Baum schießen), die Handlung muss erforderlich und geboten sein. Mehr nicht. Es wurde mal eine Frau freigesprochen, die sich aus Angst vor einem Stalker illegal eine Schusswaffe besorgt und ihn als er sie dann angriff erschossen hat.

Nur muss die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht dafür auch die Notwehr anerkennen. Das ist in den letzten Jahren eher das Problem gewesen.


mrs.johansson schrieb:
Es gibt doch Waffenscheine?!

Den muss man für eine scharfe Waffe erstmal bekommen. Dafür muss man nachweisen dass man in erheblich stärkerem Ausmaß bedroht ist als der Durchschnittsbürger. Viel Glück dabei. Als Privatperson in Deutschland so gut wie unmöglich.
 
Kronos60 schrieb:
z.B. mit einem Messer zu erstechen ist sicherlich größer.

Kommt auf das persönlich erlebte an würde ich meinen.
Davon ab sind, wie seit einiger Zeit im Ruhrpott beispielsweise, das bei den Einbrüchen kriminelle Banden, die sind ja eher auf schnell und heimlich aus, als mit der Waffe ausrauben.

Aber es hat ja nicht jeder das Geld über für ne einbruchsichere Türe/Fenster etc, da finde ich es zumindest nachvollziehbar, wenn man irgendetwas haben will, dass das Gewissen beruhigt, ob es nun im Zweifel hilfreich ist oder nicht. Wenn man damit besser schlafen kann, reicht es den meisten Menschen ja.
 
Kronos60 schrieb:
Ich bin für eine Verschärfung des Waffengesetzes. Erstens ist z.B. ein Einbrecher meistens im Vorteil er hat oft den Überraschungseffekt auf seiner Seite insbesondere in der Nacht man hat ja die Waffe in der Regel nicht am Nachtkästchen liegen der Einbrecher hat sie aber in der Hand, zweitens sind Verbrecher meistens skrupelloser als Normalbürger und sind eher bereit auf Menschen zu schießen. Das Argument Notwehr ist eher schwach denn dann müsste ja jedem Bürger eine Waffe genehmigt werden also quasi ein zweites Bundesheer im Staat. Es gibt andere Wege sein Eigentum und sein Leben abzusichern.
Und es verlieren sehr viele Menschen im Jahr durch Amokläufe, Beziehungsstreitigkeiten und unsachgemäßigen Waffengebrauch ihr Leben dazu kommen noch die Unfälle. Die Hemmschwelle jemanden z.B. mit einem Messer zu erstechen ist sicherlich größer. Und auch nur ein toter ist genau ein toter zuviel.

Weshalb genau sollte für Sportschützen das Waffengesetz verschärft werden?
 
e-ding schrieb:
Weshalb genau sollte für Sportschützen das Waffengesetz verschärft werden?
Gegen Sportschützen habe ich ja auch nichts, es ist ja nichts dagegen einzuwenden wenn sich jemand eine Waffe zum Übungsschiessen ausborgt sie aber danach wieder abgeben muss und sie auch nicht nach Hause nehmen darf.
 
Man kann das WaffG auch verschären ohne das es Sportschützen oder Jäger trifft. Beispielsweise muss in Österreich nur ein einziges Mal scharf geschossen werden bevor man den Schein bekommt und es ist egal ob man was trifft oder nicht.

Das könnte man auf z.B. 2 oder mehr Einheiten erweitern in denen unter Aufsicht bestimmte Übungen geschafft werden müssen. Bei Sportschützen/Jäger ist das ja kein Problem, da diese ihre Praxis durch regelmäßige Teinahme an Turnieren bzw. dem Jagdschein nachweisen können. Nur für Herrn und Frau Mustermann die am Wochende draufkommen, sie bräuchten eine Waffe und machen dann einen Schnellsieder "Kurs", der zurzeit ab 50€ zu haben ist und 1,5 bis 2 Stunden dauert (in dieser Zeit wird Theorie und Praxis gelehrt...) hätten danach auch wirklich was gelernt und nicht nur einen Zettel.
 
Scheitel schrieb:
Aber es hat ja nicht jeder das Geld über für ne einbruchsichere Türe/Fenster etc, da finde ich es zumindest nachvollziehbar, wenn man irgendetwas haben will, dass das Gewissen beruhigt, ob es nun im Zweifel hilfreich ist oder nicht. Wenn man damit besser schlafen kann, reicht es den meisten Menschen ja.
Aber für eine Waffe reicht das Geld allemal, die folgen davon habe ich beschrieben. Und um sein Gewissen zu beruhigen kann man sich ja auch einen Teddybären kaufen den können sich sogar Harz4 Empfänger leisten hat auch den Vorteil das man mit ihm auch besser kuscheln kann als mit einer eiskalten Pistole....:)
 
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Kenne 2 Leute, die bei denen im Schlaf eingebrochen wurde, bei der Einen wurde "nur" der erstbeste Gegenstand geklaut und der Dieb ist damit weg und der Andere wurde bedroht und ausgeraubt.
Wie gut besonders letzterer Schlafen kann, kann man sich ja vorstellen. Und Waffe heißt ja jetzt nicht unbedingt ne Schusswaffe.
Mann kann ja genauso gut nen Baseballschläger ans Bett stellen um sein Gewissen zu beruhigen.

In der alten Mietwohnung hatten wir das Glück, dass beim Vormieter eingebrochen wurde und wir deswegen nen weiteres Türschloss dran hatten. Das haben wir nachts ebenso immer mit abgeschlossen.
Wir haben in den 2-3 Jahren dort mehrfach Spuren vom Brecheisen an der Türe/Zarge und am Ende war sie oben Verzogen, also so ein kleiner Spalt. Ich will nicht wissen, ob die dann nicht auch mal aus Zufall bei uns in der Bude gestanden hätten, während wir am Schlafen waren.
 
Scheitel schrieb:
Mann kann ja genauso gut nen Baseballschläger ans Bett stellen um sein Gewissen zu beruhigen.
Hier bin ich ganz bei dir.
Ich will nicht wissen, ob die dann nicht auch mal aus Zufall bei uns in der Bude gestanden hätten, während wir am Schlafen waren.
Waren wahrscheinlich Amateure die mit Brachialgewalt versucht haben einzubrechen, Profis kundschaften in der Regel das Objekt sehr gut aus, brechen nur dort ein wo sie im vorhinein wissen das es sich wirklich lohnt und nur dann wenn sie sicher sind das niemand zuhause ist. Der Normalsterbliche hat ja meistens bis vielleicht ein Laptop etc. keine Wertsachen in der Wohnung.
Es ist auch sinnvoll das man einen Nachbarn bittet wenn man auf Urlaub fährt die Reklame von dem Postkasten oder der Türe wegzunehmen, das kann auch auf Abwesenheit hindeuten.
 
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