Wie oft darf ich wegen Ruhestörung die Polizei rufen?

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Stuntmp02

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Hallo zusammen,

wir haben in der nähe meiner Eigentumswohnung, im Selben Gebäude, eine Bar, die fast täglich auf gesetzliche Nachtruhe pfeift. Ab 22:00 Uhr wird dort kicker gespielt, laut gegrölt, gesoffen und gesungen. Ich habe in letzter Zeit immer wieder die Polizei gerufen, was auch Abhilfe schafft. Ein Lärmprotokoll führe ich natürlich längst, sodass künftig Ordnungsamt und Anzeige eingehen wird.

Für den Moment habe ich aber eine Frage bezüglich der Polizeieinsätze:
Die Bar ist natürlich nicht in jeder Sekunde gleich laut. Wenn ich um 23:30 Uhr die Polizei rufe und um 23:50 Uhr dann die Polizei da ist und es für diesen Moment ruhig ist, können die ja nicht viel machen und werden vermutlich aufschreiben, dass nichts besonders laut gewesen war. Selbst bekomme ich ja keine Infos von der Polizei.

Wie oft darf ich die Polizei rufen, kann ich selbst dann dort belangt werden? Es gibt für jede Ruhestörung Zeugen (meine Nachbarn). Es wird in den nächsten Wochen darauf hinauflaufen, dass ich jeden Abend ab 23:15 Uhr die Polizei rufen möchte (sofern Bedarf existiert), daher die Frage.

Außerdem habe ich mich bisher immer bei der 110 gemeldet. Kann ich auch direkt bei der Polizeidirektion anrufen, oder muss ich das wirklich über die Notrufnummer machen?

Die rechtlichen Schritte sind mir alle bekannt (Hausverwaltung auffordern die Hausordnung durchzusetzen, Anzeige wegen Ruhestörung mit Lärmprotokoll, etc), mir geht es in dieser Anfrage wirklich nur darum, für den Moment durch die Polzei ruhe zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die Polizei so oft rufen, wie Du willst. Die 110er Anrufe werden protokolliert.

Aber was bringt das schon, wenn es ständig weiter auftritt.
Du kannst die Baubehörde um Schallmessung bitten oder Du gehst zum Anwalt.
 
Ich wollte gerade sagen, was soll das denn bringen? Anscheinend kümmert es den Besitzer der Bar doch nicht....
 
Naja, letztendlich wird es den Besitzer kümmern, so etwas kann ganz schnell zur Schließung des Ladens führen. (Dazu braucht es nur ein paar Polizeiprotokolle und den Weg zur richtigen Behörde)

Der Besitzer könnte beispielsweise auch die Auflage einer Lärmschutzsanierung bekommen. Dafür muss man sich aber mal mit den entsprechenden Behörden bis hin zum Bürgermeister (je nach größe der Stadt) in Verbindung setzen um eine Lösung zu finden. Vor allem wenn es mehrere betrifft, sollte das gut möglich sein.
 
Für mich sind das 2 Minuten Arbeit, ich rufe die Polizei und 15 Minuten später ist Ruhe.
Und das kümmert die ganz gewaltig, wenn da jeden Tag die Polizei vor Ort steht und auf Ruhestörung kontrolliert, selbst wenn sie unverrichteter Dinge wieder abziehen ;) Deren Gäste fühlen sich da nach einiger Zeit sicher belästigt, ich zumindest würde ich keine Bar wollen, wo täglich die Bullen aufkreuzen, sobald es zu laut wird.

Außerdem kümmere ich mich ja bereits auf den anderen "Pfaden" um Ruhe, aber dafür brauche ich ein großes Lärmprotokoll und dieses muss ja erst im laufe der kommenden Wochen gefüllt werden. Deshalb geht meine Frage ja ganz speziell in das Thema, ob ich ohne selbst belangt werden zu können so regelmäßig die Polizei rufen darf, oder ob das ggf. irgendwann für mich Konsequenzen hat.

Das Endziel ist, dass ohne einen Polizeiruf ab 21:00 Uhr (Hausordnung), bzw. ab 22:00 Uhr (Nachtruhe gesetzlich) Ruhe einkehrt, nur helfen aktuell gute Worte nicht und neben den Rechtsschritten und dem Ordnungsamt - welche ich erst mit Lärmprotokoll einschalten brauche - bringt mir die Polizei wenigstens sofortige Ruhe und nebenbei gehe ich dem Betreiber damit auf den Geist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die Polizei so oft rufen, wie du willst. Allerdings würde ich persönlich direkt die örtliche Direktion anrufen und nicht den Umweg über die Notrufnummer machen. Die ist nämlich - wie sie sich eben nennt - für Notrufe da.
 
Wieso fragst du nicht einfach mal bei der Polizeidienststelle nach? Wäre doch die einfachste Lösung...
 
Was sagen denn der Besitzer des Gebäudes und der Betreiber der Bar selbst dazu?
 
Darum geht es hier nicht. Meine Fragen sind sehr konkret gestellt gewesen und darauf ersuche ich bitte eine Antwort:
- Darf ich den Fall auch direkt über die Polizeidirektion melden, oder muss ich über 110 gehen?
- Darf ich ggf. täglich die Polizei wegen Ruhestörung rufen, auch wenn hin und wieder aufgrund der sporadischen Charakteristik keine Lärmbelästigung beim Eintreffen der Polizei festgestellt werden kann?

Weiteres off Topic bitte ich zu unterlassen
 
Die 110 ist dafür sogar Tabu. Jede örtliche Polizeidienststelle ist auch via normaler Festnetznummer erreichbar.

Du kannst sie so oft anrufen, wie Du willst. Es sollte aber schon berechtigt sein... Und wenn es das ist, es gibt auch andere Behörden, die sich direkt drum kümmern. Das ist eben nicht die Polizei. Das Ordnungsamt solltest Du mal kontaktieren. Es gibt eben wenig Sinn, täglich die Polizei zu informieren. Wenn sonst nichts passiert.
 
eXEC-XTX schrieb:
- Darf ich den Fall auch direkt über die Polizeidirektion melden, oder muss ich über 110 gehen?

Ich zitiere mich gern noch mal selbst:
TheManneken schrieb:
Die ist nämlich - wie sie sich eben nennt - für Notrufe da.

Und BlubbsDE hat auch nicht Unrecht. Eigentlich ruft man im solchen Fall erst mal das Ordnungsamt. Verwunderlich, dass die Polizei bisher noch nichts dazu gesagt hat, dass du sie jeden Abend ausrücken lässt/lassen willst.:rolleyes:
 
Du kannst die Polizei jederzeit rufen, wenn eine Ruhestörung vorliegt. Ob über 110 oder über die Zentrale ist dabei egal. Allerdings haben Ruhestörungen bei der Polizei eine niedrige Priorität, du wirst also unter Umständen warten müssen, bis eine Streife Zeit hat. Ob die Ruhestörung noch vorliegt, wenn die Polizei eintrifft, spielt ebenfalls keine Rolle. Darauf hast du ja keinen Einfluss.
 
Okay, vielen Dank. Mein Plan steht, fragen sind beantwortet und Thread kann zu.
Die Polzei werde ich nur noch ca. 1-2 Wochen brauchen, danach ist mein Lärmprotokoll voll und es geht natürlich an das Ordnungsamt und die Hausverwaltung.
 
@ TheManneken
So einfach ist das nicht. Die Nachteinsätze sind durchaus der Polizei zuzuschreiben, vor allem wenn es eine Bar betrifft bei der man immer mit Betrunkenen und entsprechender Gewaltbereitschaft rechnen muss. Dafür ist das Ordnungsamt nämlich nicht ausgebildet/zuständig.

Selbst die Polizeigewerkschaft (die Ruhestörungsdelikte richtung Ordnungsamt auslagern möchte) sagt, dass nicht jeder Fall für die Ordnungsämter geeignet ist.

„Man muss bei jedem Anruf überlegen: Kann das Ordnungsamt dahin oder die Polizei? Gerade nachts sind manche Einsätze problematisch, besonders wenn Alkohol im Spiel ist.“
 
Eine Ruhestörung wird immer subjektiv empfunden und solange es keine belastenden Beweise gibt wird auch die Polizei nichts machen können. Es gibt Menschen die rufen schon die Polizei wenn man laut hustet^^
Ist keine Unterstellung an dem TE, aber solange es keine beweise gibt, wird die Polizei bei täglichen Anrufen nur die Hände über dem Kopf schlagen und sagen" nicht der schon wieder".... Also anrufen kann man jeden Tag auch fünf mal, aber irgendwann wird die Polizei im Ort so dermaßen genervt sein, dass sie das nicht mehr Ernst nehmen.

Ein Lärmprotokoll zu führen ist zwar hilfreich aber belegt gar nichts. Also muss man irgendwie versuchen die Lärmbelästigung amtlich zu belegen, wie das genau passieren soll weiß ich nicht.

Ich zitiere mal:
"Sind Sie selbst Eigentümer oder wollen Sie selbst tätig werden, so steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB iVm § 906 BGB zu. Danach muss nur solcher Lärm vom Nachbargrundstück geduldet werden, der sich im Rahmen der erlaubten Grenzwerte oder im Rahmen des ortsüblichen bewegt.

Hinsichtlich der erlaubten Grenzwerte kommt es darauf an, wie ihre Wohngegend planerisch einzustufen ist. In einer Innenstadtlage müssen Sie natürlich höhere Grenzwerte hinnehmen als in einem Wohngebiet. Jedoch ist auch in Kerngebieten nach 22 Uhr im Regelfall bei 45 d(b)A die Grenze. Dabei wird der Lärm unmittelbar vor dem Fenster gemessen und nicht in Ihrem Schlafzimmer. Ob eine entsprechende Überschreitung des Grenzwertes vorliegt, kann allerdings nur ein Fachmann zuverlässig messen."
http://www.deutsche-anwaltshotline....1-laermbelaestigung-durch-laute-musik-von-bar
 
Tja, da kommt dann direkt die nächste Frage, diesmal von mir (ich hoffe, ich darf hier mal kurz anfragen). Du schreibst, dass sie es nicht mehr ernst nehmen, und genervt sind.

Der TE ist aber auch genervt. Er hat eine wiederholte Ruhestörung, die immer wieder auftritt und nicht vorhersehbar ist.

Der Fachmann sollte also am besten für eine ganze Woche gebucht und bestellt werden. Der lebt dann in der Wohnung und macht permanente Messungen, die Kosten für diesen wird dann dem Unruhestifter unterbreitet. Lässt sich nichts feststellen der Auftraggeber. Oder?
 
Wenn das Bau- oder Ordnungsamt auf Wunsch die Messung nicht durchführt, mußt Du selbst einen Sachverständigen beauftragen und bleibst ggfls. auf den Kosten sitzen.

Besser man fragt einen Anwalt, klagt auf Unterlassung und der Richter ordnet dann ggfls einen Sachverständigen an.
Da mußt Du dann eine Sicherheitsleistung an die Gerichtskasse hinterlegen.
 
Ich glaube nicht, dass die Polizei jedes mal aktiv werden muss. Irgendwann wirst du dort als Querulant geführt und kannst selbst sehen, wo du bleist.
 
Nope, die Polizei muss auf jeden Anruf reagieren. Allerdings wirst du gestraft wenn es offensichtliche Jux Anrufe sind.

Wir sind hier nicht bei "Der Schäfer und der Wolf" ;)
 
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