Zahlungsaufforderung wegen Torrent Download

asymmmetry

Cadet 1st Year
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Mai 2016
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Hallo zusammen!

ich habe mich für das Forum registriert, weil ich hoffentlich Räte von euch bekommen kann.

Anfang des Monats war ich bei einer Freundin in Ihrer Wohnung (ich habe sie für ein paar Tagen besucht) und habe in der Nacht eine Folge von einer Serie über bittorrent (game of thrones) heruntergeladen um die aktuellste Folge in dem Flugzeug anschauen zu können. Die Datei war fast 300MB groß und ich habe auch knapp 11MB hochgeladen.

Die Freundin bekam gestern eine Abmahnung von einer Kanzlei mit einer Zahlungsförderung von knapp 700 Euro. Ich denke, dass die Abmahnung kein Fake ist. Die ist adressiert mit Namen, IP, Zeit des Geschehens, etc...
Meine Freundin kennt sich mit sowas sehr schlecht aus, und ich will sie natürlich aus der ganzen Sache raushalten, weil ich das Problem verursacht habe. Ich wohne aber in NRW, und sie ist in München.

Was soll ich dann tun? Soll sie ein Schreiben abschicken und mich benennen? Soll ich zu einem Antwalt gehen und von mir aus ein Schreiben losschicken?
Ich habe auch einige Threads hier gelesen, bin aber leider nicht schlauer davon.
Würde mich freuen, wenn jemand mich in diesem Fall beraten könnte.
 
Nicht einschüchtern lassen.

Modifizierte Unterlassungserklärung zurück schicken.

Cool blieben.

Fertig.

Google mal danach, wie die Unterlassung auszusehen hat.
Gibt einiges an Stoff dazu.
 
Da bei beim Torrent-Download automatisch auch etwas hochgeladen wird gilt das als gewerblich und wird bestraft. Du wirst bezahlen müssen auf eine Klage würde ich es nicht ankommen lassen da hättest du schlechte Karten.
 
@miac: sicherlich bin ich auch deiner Meinung. Normalerweise schaue ich die Folgen per Streaming. Ich hätte einfach geduldiger sein müssen.. Danke für den Link, die Seite habe ich schon gelesen.

@Mikemüller: Danke. Ich glaube das werde ich auf jedem Fall tun. Leider habe ich den Brief noch nicht, da der an die Freundin verschickt wurde. Ich hoffe nur, dass meine Freundin nicht darum kümmern muss. Meinst du eine Beratung an der Verbraucherzentrale sich löhnt, oder soll ich direkt zu einem Anwalt (Medienrecht) gehen?
 
Da gibt es eine Internet Seite die sich damit beschäftigt ...
Aber ich würde da mal die Ruhe bewahren.
Wer sagt das du das warst oder deine Freundin?
 
asymmmetry schrieb:
Meinst du eine Beratung an der Verbraucherzentrale sich löhnt, oder soll ich direkt zu einem Anwalt (Medienrecht) gehen?
Was soll die Verbraucherzentrale bewirken?! Illegale Inhalte zu laden und zu verbreiten ist dass selbe als wenn du in einem Ladengeschäft klaust und die geklaute Ware weiter verbreitest. Ein Anwalt wird dir auch nicht helfen können. Das einzige was er für dich machen kann ist eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu erstellen wo du dich nicht noch mehr hierein reiten kannst und prüfen ob alles richtig aufgenommen wurde und ob keine Fehler gemacht wurden die man ggf. angehen könnte.

Wobei dass ganze über dem Namen der Freundin geht und nicht über dein eigenen.
Bei den knapp 700 Euro kann ich mir nicht vorstellen dass es der Abmahnbetrag sein wird, viel eher wird es das Honorar des Anwaltes sein und mit Sicherheit wird noch eine Unterlassungserklärung mit dabei sein. Der Streitwert wird mit Sicherheit noch viel höher liegen, sofern fristgerecht keine Unterlassungserklärung eingeht.

Beraten kann dich hier ehe keiner, du solltest ein Anwalt um Rat aufsuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Freundin ist eine Rentnerin die wirklich mit sowas nicht auskennt. Im Brief steht, dass die Datei in der Nacht als ich da war heruntergeladen wurde. Sie hat deswegen ihre Mitbewohner und mich gefragt, ob wir einen Film in der Nacht angeschaut haben. Zuerst meinte ich nein, weil ich als ich bei ihr war wirklich nichts angeschaut habe.
Dann fällt mir doch ein, dass ich game of thrones gesehen habe im Flugzeug und konnte auch den abgeschlossenen Vorgang im meinem Torrentprogram finden. Das habe ich ihr auch gesagt.
 
MikeMüller schrieb:
Nicht einschüchtern lassen.

Modifizierte Unterlassungserklärung zurück schicken.

Cool blieben.

Fertig.

Google mal danach, wie die Unterlassung auszusehen hat.
Gibt einiges an Stoff dazu.

Tja "Cool" bleiben kann man, wenn es um den eigenen Namen geht. Hier bleibt nur eine Möglichkeit: Für seine Taten gerade stehen!
 
Heute zu Tage ist es dass Risiko nicht mehr Wert, da legale Streaming Dienste sehr günstig geworden sind.
Bei solchen Tauschbörsen loggen sich Abmahnabwälte ein die genau darauf auf sind dass schnelle Geld zu machen.
 
Hallo, ja das ist mir klar. Ich habe nur über Google gelesen, dass die Verbraucherzentrale (zumindest hier bei uns in der Stadt), solche Beratungen anbietet und dachte, dass ich die gleich Montag besuchen kann. Ich denke auch, dass ich auf jedem Fall einen Anwalt um Rat bitten soll.
 
Und Rentnerin oder nicht... spielt keine Rolle, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Vor einigen Jahren gab es mal im Fernseher so ein Bericht wo ein Nachbar so nett war den Studenten nebenan mit W-Lan zu versorgen. Die Abmahnung bekam er dann, der Student wollte von dem ganzem am ende nichts wissen... :rolleyes:
Ergänzung ()

asymmmetry schrieb:
Hallo, ja das ist mir klar. Ich habe nur über Google gelesen, dass die Verbraucherzentrale (zumindest hier bei uns in der Stadt), solche Beratungen anbietet und dachte, dass ich die gleich Montag besuchen kann. Ich denke auch, dass ich auf jedem Fall einen Anwalt um Rat bitten soll.
Kannst du ja machen, mir kam es nur etwas komisch vor in so einem Fall die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
 
Fakt ist aber das du laut deiner Aussage eine Folge geladen hast.
Das geht nicht konform mit dem Urheberrecht, das ist dann auch klar.
Und ein Anwalt kostet halt richtig, ob jetzt 700.- gerechtfertigt sind bleibt dahin gestellt.
Du kannst halt auch den unschuldigen spielen - wer den Download veranlasst hat kann man gerade in WGs schlecht nachweisen ...
 
Genau das versuche ich gerade zu machen. Ich will das ganze übernehmen, damit meine Freundin Ruhe hat. Da es WE ist wusste ich nicht, wo ich zuverlässige Infos bekommen kann und da hier öfters Mal über das Thema diskutiert wurde habe ich mich hier registriert. Bin einfach etwas unruhig gerade.
 
zahlen musst, die frage ist nur wie weit du die Kosten drücken kannst.

wurde das nicht mal auf ~100€ gedeckelt?
 
Ich habe woanders gelesen, dass man ein pauschales Honorar mit dem Anwalt vereinbaren soll, und dass es sich löhnt, einen Anwalt einzuschalten weil es im Endeffekt günstiger wird, und vor allem wegen der modifizierten UE und wie man noch einigermassen heil aus der Sache rauskommt? Stimmt das nicht? Auch die Seite die hier öfters hier erwähnt wird meint, man soll nicht einfach zahlen und auf jedem Fall einen Anwalt aufsuchen.

Aber Unschuldig spielen mache ich nicht. Das kann ich ihr nicht antun, und ich will die Sache regeln, halt nur so gut wie möglich, weil ich diese Kanzlei auch ungern mein Geld einfach so schenken.
Ergänzung ()

auf 100 meinst du die Anwaltskosten? Ist das eine Aussage von Erfahrung?
 
Das Hauptproblem wird eine Unterlassungserklärung sein, denn wichtig ist niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben. Alleine aus diesem Grund sollte ein Anwalt der sich mit Erfahrung mit Filesharing auskennt eingeschaltet werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Honorare kann man in den meisten Fälle dann drücken, wenn der Streitwert hierzu auch gemindert werden kann. Aber da kann dich nur ein Anwalt gut beraten.
 
Er meint die Strafe nach https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html.

Die ist theoretisch beim ersten Mal gedeckelt, allerdings gibts es da Ausnahmen die man nicht abschätzen kann ob sie zutreffen. Außerdem hast du ja auch hochgeladen, was ein Problem sein könnte und dieser Paragraph vllt gar nicht der richtige bzw. einzige ist, der hier angewendet werden könnte.
 
Grundsätzlich würde ich da garnichts selber schreiben, da machst du einen Formfehler und schon haben sie dich bei den Eiern.
 
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