Wildunfall, Kürzung des Auszahlungsbetrages durch Versicherung

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awo schrieb:
Die Versicherung verhält sich komplett richtig. Würdest du dein Auto reparieren lassen und die Rechnung am ende der Versicherung Vorlegen bekommste auch das rest Geld. Hatte ich auch schon 2-3 mal.

Also werde ich jetzt bestraft, wenn ich mein Auto selbst reparieren kann? Meine eigene Arbeitszeit ist nichts wert? Die Versicherung bereichert sich im Grunde genommen an meiner eigenen Arbeitsleistung, da ich es dann quasi selbst machen kann oder mit dem Schaden eben leben kann, dafür nehme ich ja auch einen Wertverlust beim Verkauf unter Umständen in Kauf.

Zudem spart die Versicherung ja bereits Geld, wenn ich es mir ausbezahlen lasse, da sie die MwSt. abziehen darf. Gehe ich dagegen in die Werkstatt, muss die Versicherung in der Regel mehr bezahlen.

Hier bereichert sich ganz klar die Versicherungsgesellschaft nochmals zusätzlich auf Kosten des Kunden und das ist eben nicht richtig.
 
Wie MikeMüller schon richtig erklärt hat, zahlt die Versicherung den regional üblichen Stundensatz.

Damit wird deine Arbeitsleistung vollständig bezahlt.
 
Natürlich ist deine Arbeitszeit und Arbeitskraft etwas Wert, wäre dem nicht so würde die Versicherung bei Abrechnung nach KVA sämtliche Lohnkosten abziehen, ist ja schließlich keine Arbeit angefallen. Ist aber nicht der Fall, was hier wahrscheinlich gekürzt wurde sind, wie ChristianHainz schon schrieb, die überzogen hohen Stundensätze die manche Werkstätten zugrunde legen.

Eventuell wurden auch die benötigten Stunden gekürzt, jeder große Autohersteller schreibt seinen Werkstätten vor wiel ange Arbeit X dauern darf. Beispielsweise "Austausch Keilriemen 4 Lohneinheiten" eine Lohneinheit sind dann z.B. 20 Minuten. Wenn die Werkstatt dafür jetzt aber 6 LE aufschreibt wird auch dieser Wert gekürzt wenn die Mehrarbeitszeit nicht begründet werden kann.

Funfact: Lasse ich in der Gebäudeversicherung einen Schaden nach KVA abrechnen wird nicht nur die Mehrwersteuer nicht erstattet sondern es gibt auch noch einen Abzug für den Neuwert, ~30-40% bekomme ich dann weniger ausgezahlt und auch das ist vollkommen legitim.
 
Wurde denn ein Gutachten gemacht? In diesem wird die exakte Summe doch gelistet, die es auszuzahlen gilt.
 
Das Problem was ihr aber hier ignoriert ist doch, dass die Versicherung den KVA, laut seiner Aussage, akzeptiert hatte und danach noch etwas abzuziehen, halte ich für rechtlich unhaltbar.

Jetzt gehts hier halt um ne Summe wo keiner vor Gericht watscheln wird. Ich kenne es aber auch nicht so, dass ich einfach in die Werkstatt gehe und einen KVA machen lasse, sondern eher das ein Gutachter vorbei kommt und den Schaden begutachtet oder ich einen KFZ Gutachter meiner Wahl beauftrage. Bis dato habe ich dadurch noch immer das ausbezahlt bekommen, was der Gutachter auf seinem Zettel auch ausgerechnet hatte, abzüglich der SB sowie der MwSt.

Ich bin aber auch nicht bei Pfefferminziadirektversicherung24, welche im KFZ Vergleich der günstigste Anbieter war, das macht nämlich auch einiges aus.
 
Einen Gutachter in diesem Falle selber beauftragen heißt, ihn auch selber zu bezahlen.

Wäre ein Gutachter von der Versicherung gekommen, so hätte der standardmäßig den regional üblichen Stundensatz angesetzt.

Es ist nun mal so, dass eine VW Vertragswerkstatt mehr verlangt, als die freien Werkstätten in der Umgebung.

Nur wenn ich auch bei VW reparieren lasse, habe ich Anspruch auf den tatsächlichen Stundensatz.
Will ich fiktiv abrechnen, so werden nur die regional üblichen Stundensätze bezahlt.
 
Ich weiß nicht ob man aus Datenschutzgründen einfach so das Unternehmen nennen darf, aber ich bin bei dem gelben Engel auf grünem Hintergrund versichert, also keine billige direktversicherung. Den Schaden habe ich mir auszahlen lassen, da mein Bruder Kfz Mechaniker ist und das Auto repariert. Gekürzt wurde am stärksten bei den lackierkosten, des weiteren wurde für Kleinteile etc. gekürzt. Ich glaube der Stundensatz wurde von 108 auf 91€ reduziert, kann es aber grade nicht genau sagen, da ich unterwegs bin. Nen Gutachten wird bei dem Schadenwert wohl normal nicht erstellt, da es prozentual gut 30-50% des Schadenwertes wären
 
Bei der Lackierung wurden wohl die Verbringungskosten gekürzt oder es gibt einen Abzug neu für alt.
 
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Also wir reden ja eigentlich hiervon:
habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Dieser wurde von meiner Versicherung so auch genehmigt, als ich ihn mir dann auszahlen lassen wollte, wurden von der Versicherung jedoch 170€ abgezogen, da die Reparatur bei einer anderen Werkstatt in der Umgebung günstiger wäre. (Kürzung der Stundensätze) ist dies so rechtens?

Hier stellt sich also folgende Frage: Es wurden im Kostenvoranschlag 590€ berechnet. Er bekommt 590€ genehmigt. Nehmen wir an, er ginge jetzt zu dieser Werkstatt und lässt sein Auto reparieren. Das kostet 590€. DANN sagt die Versicherung: "Na aber wenn sie da drüber ums Eck gegangen wären, hätten se 170€ weniger gezahlt. Also ziehen wir Ihnen 170€ ab." Ist also völlig unabhängig davon, ob er den Schaden jetzt selbst reguliert, oder woanders. Erst genehmigen sie die Summe, und dann drücken sie sich.

Was wäre denn DANN passiert? Hätte er 170€ einfach "Pech gehabt"?

Wieso war die Versicherung nicht in der Lage, VORHER zu sagen: "Nunja, das kostet DORT 590€, aber wenn Sie ums Eck gehen kostet es uns nur 420€. Also gehen Sie bitte ums Eck oder sind mit 420€ Auszahlung zufrieden."
 
Die Versicherung hat die Erstellung des KVA genehmigt. Aber nicht dessen Inhalt oder Höhe.

Wie jetzt auch schon mehrfach hier geschrieben: Wenn er Tatsächlich reparieren lässt, werden auch die tatsächlichen Kosten bezahlt!
 
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Die Versicherung hat die Erstellung des KVA genehmigt.
Ist es jetzt schon so weit, dass man sich das von der Versicherung genehmigen lassen muss :( ?
Wohl kaum. Das bei Nichtreparatur nur der Nettobetrag, also abzüglich 19% Ust. ausgezahlt wird, ist bekannt. Nur hat die Versicherung weit mehr als 19% einbehalten.
 
Ja, den musst du im Kaskofall genehmigen lassen!

Im Kaskofall hat der Versicherer das Recht den Gutachter zu beauftragen.

Was die Versicherung hier macht, macht auch jede andere Versicherung so.

Verbringungskosten zur Lackiererei, Einzelteilaufschläge und Stundenlohn werden bei fitiver Abrechnung gekürzt oder gar nicht bezahlt.

Hat alles seine Richtigkeit.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ist es jetzt schon so weit, dass man sich das von der Versicherung genehmigen lassen muss :( ?
Wohl kaum. Das bei Nichtreparatur nur der Nettobetrag, also abzüglich 19% Ust. ausgezahlt wird, ist bekannt. Nur hat die Versicherung weit mehr als 19% einbehalten.

Ist schon immer so.

Es handelt sich hier um einen Teilkaskoschaden und nicht um einen Haftpflichtschaden.

Was genau einbehalten wurde, wurde ja auch schon besprochen.
Das sind die Stundenlöhne die angepasst wurden und vermutlich die Verbrinungskosten in die Lackiererei.

Das ist ein Fahrt von der Werkstatt zur Lackiererei, die von der Werkstatt angesetzt wird.
Wird das Auto nicht repariert, so findet diese Fahrt nicht statt. Warum sollte diese dann also bezahlt werden?
 
Die Versicherung hat die Höhe/den Umfang des KV genehmigt und nicht die Erstellung eines KV!
Lernt sauberer zu formulieren!
 
ThomasK_7 schrieb:
Die Versicherung hat die Höhe/den Umfang des KV genehmigt

Dann soll der TE dort auch reparieren lassen und nicht das Geld nehmen, zu einer günstigeren Werkstatt wechseln und die Differenz einsacken!
 
Bei sowas sollte man eh kurz seinen Anwalt anklingeln, von dem bekomme man eine aussagekräftige Antwort oder eine Hilfestellung für umsonst (sofern keine Mitschuld). Hier wirst du warscheinlich keine Antwort bekommen die eindeutig aussagt was Sache ist.
 
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Das Wild hat vermutlich die volle Schuld.

Gibts jetzt eine kostenlost Hilfestellung vom Anwalt?

An wem schickt der die Rechnung dann?
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Bridax schrieb:
Hier wirst du warscheinlich keine Antwort bekommen die eindeutig aussagt was Sache ist.

Was ist dir an meinen Aussagen nicht eindeutig genug?
 
Klar hatte das Wild Schuld. Ist ihm ja vors Auto gerannt, obwohl er Vorfahrt hatte :-D

Aber Mike hat hier schon Recht. Die Versicherung darf das entsprechend kürzen. Da wird wohl auch kein Anwalt helfen können.
Auch richtig ist, dass der TE wohl keine zufriedenstellende Antwort bekommen wird.

Die Versicherung hat die Höhe/den Umfang des KV genehmigt
Und auf dem KV steht auch die Werkstatt. Die Werkstatt repariert aber nicht. Die Genehmigung über die Höhe gilt nur bei Reparatur in dieser Höhe.
 
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