Selbstständigkeit - Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer

MrMorgan

Admiral
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Hallo, habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung. Ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht (IT-Hardware Vertrieb). Aktuell steht mein erster Verkauf an? Jetzt habe ich auf einer Homepage zur Selbstständigkeit folgendes gelesen:

Der Vorteil der Vereinfachungsregelung liegt zum einem in der einfacheren Handhabung der umsatzsteuerlichen Vorgänge, zum anderen in einem kleinen Wettbewerbsvorteil. Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Waren beim Verkauf an den Endverbraucher günstiger anzubieten, da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und demzufolge auch keine abführen müssen. Sie haben zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zwei Möglichkeiten des Wettbewerbsvorteils:

-Sie verlangen den gleichen Preis vom Endverbraucher, was Ihnen 19 Prozent mehr Gewinn einbringen würde oder
-Sie bieten Ihre Ware 19 Prozent (die Höhe der Umsatzsteuer) preiswerter an.

Dieses Vorteil existiert aber nur beim Handel mit Privatkunden und hat keinen Einfluss auf Geschäfte mit vorsteuerabzugsberechtigten Firmen. Außerdem müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt tätigen.

Was heißt das jetzt genau? Wenn ich bei meinem Händler jetzt einen PC zusammengestellt habe, welcher Lt. Warenkorb 950€ kostet (er weißt mir zzgl. 19% USt: 178,90€), also theoretisch insgesamt 1128,90€.

Heißt dieser obige Kommentar jetzt, das der Händler eigentlich nur 950€ von mir bekommt? Oder wie muss ich das verstehen? Ich ging jetzt davon aus, das ich dem Händler die 1128,90€ zahlen muss, dort meinen Gewinn drauf Schlage und dem Kunden entsprechend Preis X anbiete.

Im obigen Kommentar lese ich aber raus, das ich selbst praktisch mit den 19% USt von 178,90€ arbeiten kann.

Ich werde demnächst lieber mal einen Steuerberater zum ersten Beratungsgespräch aufsuchen, allerdings muss ich das oben genannte Geschäft jetzt abwickeln und möchte nichts falsch machen, aber obiger Text verwirrt mich doch jetzt ganz schön. Hätte ich meinem Kunden den PC theoretisch die 178,90€ billiger anbieten können oder verstehe ich das total falsch?

Danke für eure Einschätzung
 
Eventuell wäre es hilfreich den Link zu dem Kommentar aufzuzeigen. Wobei ich mir das bei dem Inhalt auch sparen kann.


Vorab: du musst bei deinem FA einen Antrag auf Kleinunternehmung stellen. Wird dieser genehmigt, dann musst du die Ust nicht mehr ausweisen, im Gegenzug bekommst du aber auch nicht die Vorsteuer erstattet. Daher gilt der Kommentar nur dann, wenn du dir aus einem gratis(!) Stück Holz Figuren schnitzt und diese verkaufst. In deinem Fall kannst du das knicken, da dein Großhändler dir die Ust (deine Vorsteuer) berechnet.

Bevor du deinen ersten Verkauf tätigst, solltest du dich noch einmal einlesen. Nicht dass das nachher nach hinten losgeht.
 
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http://www.gewerbe-anmeldung.com/um..._kleinunternehmerregelung_mehrwertsteuer.html

Deshalb frag ich ja nochmal. Wie gesagt, Termin mit Steuerberater mach ich diese Woche noch.

Finanzamtunterlagen fülle ich gerade aus.

Ok also ist das im Endeffekt so wie ich das anfänglich angenommen habe, ich gebe die USt vom Großhändler an den privaten Endkunden aus, weiße aber diese auf meiner Rechnung nicht gesondert aus?
 
Du musst als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen, dass heißt für dich:

a) du kannst den gleichen Preis wie ein großer Händler mit Ust nehmen und hast die Ust als zusätzliche Marge oder
b) du bietest den Preis um die sonst anfallenden Ust an um kommst so evtl. durch den Preisvorteil eher zum Zug oder
c) du bietest einen Preis zwischen voller Ust Berechnung und Ust frei an ... du gibst nur ein Teil des Preisvorteils an deine Kunden weiter

Du selbst musst die Umsatzsteuer aber immer bei deinen Einkäufen zahlen. (du hast somit nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs)
 
Du bezahlst die volle Bruttorechnung bei deinem Händler, sprich die 1128,90€. Außerdem darf auf deiner Rechnung die Mehrwertsteuer nicht separat ausgewiesen werden, wodurch du uninteressant für gewerbliche Kunden bist, da die die Vorsteuer nicht abziehen können.

Ich empfehle dir dringend sich nochmals in Themen wie Vorsteuerabzug einzulesen und in die Haftung etc. am besten auch mal einen Termin beim Rechtsanwalt machen, damit du auch rechtlich abgesichert bist.

Lies dir nochmals Paragraph 19 des USTG durch:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ohne die Unterlagen vom Finanzamt ausgefüllt zu haben, hast du noch keine neue Steuernummer vom Finanzamt erhalten mit der du Handel betreiben darfst, diese kann unter Umständen aber telefonisch vergeben werden, würde einfach mal anrufen, denn nur der Gewerbeschein reicht in der Regel nicht aus.
 
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ok danke mal für eure Infos.
 
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