Kabelanschluss funktioniert ohne Vertrag

hatte ich auch mal paar jahre . sogar telefon ging damals :D das war noch zu AOL-einlogg-suftzeiten.

es wurde iwann einfach abgestellt - aber vorderungen kamen da nie - wie wollen sie das auch ohne vertrag feststellen bzw ahnden?! und beim analogen kabel sieht es der anbieter auch nicht - siehe chris weiter oben

aber das wirst du natürlich nicht machen - weil verboten
 
Lupus M schrieb:
So ein Blödsinn. Ich muss niemanden unangekündigt in mein Haus/Wohnung lassen. Noch nicht mal die Polizei, es sei denn Gefahr im Verzug oder richterliche Verfügung. Also kann da auch kein Kabelanbieter irgendetwas feststellen. Zumal er geschrieben hat, dass er im Mietshaus wohnt. Dort sind die Kabelverteiler im Keller installiert und normalerweise für die Betreiber zugänglich. Da kommt der halt irgendwann, klemmt ab und gut is.

ich5003 schrieb:
Ich wohne nicht in einem Miethaus.

@Lupus M: So einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Aber das sollte ja eh kein Thema sein, er braucht den Anschluss ja nicht.

Kleiner Auszug aus den AGB:

AGB Unitymedia schrieb:
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
Des Weiteren sorgt er für Strom und Potenzialausgleich gemäß VDE.

(...)

4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben.

(...)

4.14 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Kabelanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem Kabelnetzbetreiber einen Termin zur Vornahme der Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – soweit notwendig – zu seiner Wohnung gestatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich5003 ist ja kein Kunde mehr, also gelten die AGB für ihn nicht, da er keinen Vertrag hat.

@ich5003: Wie würdest du denn TV gucken, wenn du kein Kabel-TV hättest? IPTV der Telekom?
Wenn Kabel-TV nicht über die Nebenkostenabrechnung läuft, musst du bei einem Wechsel zusätzlich zu den 35, 45, 60 oder 80 EUR noch 21 EUR reine Anschlussgebühr zahlen.
https://www.unitymedia.de/privatkunden/kombipakete/3play-kombipakete/
 
Er hatte aber einen Vertrag und damit die AGB aktzeptiert, ob sich die jetzt auf einen Zeitpunkt nach Vertragsende beziehen spielt keine Rolle. Es wurde ja festgelegt, dass UM nach Beendigung der Zugang gewärt wird.

Rein rechtlich ist noch nicht alles abgegolten, ob UM darauf besteht ist eine andere Sache.
 
Sie kommen aber nicht, wie Candy_Cloud behauptet, unangemeldet à la "Hände hoch, wir prüfen jetzt auf Schwarzseher." :)
 
Also falls der Kabelanbieter bislang den Anschluss nicht gesperrt hat (obwohl er es eigentlich tun würde) und es sich nicht um ein ansonsten allgemein kostenfreies Signal hamdelt, dann darfst Du den Anschluss natürlich nicht nutzen, denn die Nutzung ist ja nur dann zulässig, wenn ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde, in dem Leistung und Gegenleistung (Gebühr) einvernehmlich geregelt wurden. Wenn Du den Anschluss doch nutzt, kann es (theoretisch) sogar passieren, dass ein neuer Vertrag zustande kommt, Du zumindest aber für die Nutzung eine Entschädigung zu zahlen hast.
Ob der Kabelanbieter da aber überhaupt nachhakt? Vermutlich nicht. Er wird den Amschluss irgendwann einfach sperren.
 
Bei mir sind sie damals unangemeldet gekommen, du musst sie aber nicht rein lassen. Steht da ja auch so in den AGB.
Der damals hat ganz nett gefragt ob er rein darf um die Dosen zu versiegeln oder ob mir ein Termin lieber wäre. Gibt aber bestimmt solche und solche Vorgehensweisen.

Nach "Schwarz-Sehern" suchen werden die bestimmt nicht, da bekommt halt der Techniker irgendwann mal nach System die Aufforderung - und die kommen wenns passt - den Anschluss zu sperren.
 
TomG87 schrieb:
@Lupus M: So einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Aber das sollte ja eh kein Thema sein, er braucht den Anschluss ja nicht.

Kleiner Auszug aus den AGB:

Doch, so einfach ist die Sache, steht doch sogar dreimal in denvon dir zitierten AGB's: mit Termin und nicht als unangekündigte Kontrollschlägertruppe, wie Candy_Cloud behauptet.
 
War bisschen missverständlich ausgedrückt.
 
kachiri schrieb:
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Ist ja schon richtige Schwarzfahrer-Argumentation: "Wenn sie nicht kontrollieren, selbst schuld" :D

Dies käme wohl nur dann in Betracht, wenn man eine Sperre (bspw eine Verblombung) umgeht.
Und eine Nutzung müsste ja auch nachgewiesen werden. Da hat man an sich nichts zu befürchten.

Ich war auch mal bei Unitymedia und hatte nur 3-Play bezahlt, da ich davon ausging, es wäre in der Miete enthalten.
Nach nem Jahr fiel das denen erst auf. Ab da musste ich die 15€ zahlen, aber rückwirkend haben die nichts verlangt.
 
ich5003 schrieb:
Genau das war auch mein erster Gedanke, ich habe jedoch lieber noch einmal nachgefragt, da in anderen Foren genau diese beiden Argumente auch gebracht wurden. :D

Ich habe Jahrelang Kabel geschaut ohne zu bezahlen weil nach einem Umzug vom Elektriker die falsche Dose montiert wurde. Natürlich kann man vom Verteiler aus deinen Anschluss durchmessen...
 
Um nochmal das selbe Thema aufzugreifen.
Bei mir handelt es sich um den selben Fall.

Ich habe vor einigen Jahren den Kabelanschluss gekündigt um TV über Sat zu schauen.
Aber bei uns im Keller ist ein Raum an dem ich gerne einen Fernseher hinstellen würde. Hier ist ein Kabelanschluss vorhanden, aber kein Satanschluss. Deshalb habe ich den Fernseher nun über Kabel verbunden.

Genügt mir nun hierzu ein CI-Modul um die privaten Sender auch in HD zu empfangen oder funktioniert das mit den Privaten in HD nur, wenn ich auch den Anschluss zahle?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja also die öffentlich-Freien kann ich in HD sehen, die Privaten in SD-Qualität.
Deshalb nun die Frage, ob es funktioniert wenn ich eine HD-Karte bzw. ein CI-Modul besorge um die Privaten in HD zu entschlüsseln, oder ob das nur funktioniert, wenn dieses Modul mit dem Kabelanbieter Connectet ist...
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"Voraussetzung ist ein kostenpflichtiger vollversorgter Kabelanschluss..."

Mein Kabelanschluss ist vollversorgt, nur nicht gezahlt, aber läuft trotzdem noch. Nun wird eine HD-Karte benötigt. Würde dieses Vodafone-Modul funktionieren, auch wenn der Kabelvertrag nicht bei Vodafone läuft?
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Ahnung, sry. Ich behaupte mal, dass ein HD-Receiver von Vodafone vom Nacharn auch anstandslos an deiner Dose läuft. Wo du jetzt so einen Vodafone-Receiver (oder von Vodafone zertifiziert (und Modul)) bekommst, kann ich leider nicht sagen. Aus den Dosen selbst kommt immer dasselbe Signal, unabhängig vom Vertrag.
 
du brauchst ein ci+ Modul und eine Smartcard. Die Smartcard bekommst du nur vom Anbieter (Vodafone) und
die muss auf die Seriennummer des ci+ Moduls registriert werden.
 
Interessant zu hören. Mir war z.B. nur HD+ bei DVB-S bekannt, wo man einfach eine "Smartcard" für ein Jahr bei Mediamarkt kaufen kann, die im Grunde überall läuft. Anderes Thema.
Bei Kabel/Vodafone wird man so eine Karte vermutlich nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Kabel-TV-Vertrag/Tarif erhalten. Bleibt also nur, den Kabelanschluss wieder anzumelden.
 
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