Fahrradunfall, wie ist die Lage?

Julz2k

Lt. Commander
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Hallo,

ich hatte vor wenigen Wochen einen Unfall. Diesen möchte ich hier Schildern, da die Straßenführung, Beschilderung und Situation unklar ist. Ich wollte erst ein mal hier nachfragen, eventuell könnt ihr mir ja auch den richtigen Ansprechpartner verraten, der mir die Straßensituation in diesem Fall erklären kann.

Vorab ein Bild von Googlemaps, der den Unfallort und den Fahrradweg kurz aufzeigt.




Ich schildere jetzt mal den Vorfall.
Dort wo ich mein Fahrrad geparkt habe, bin ich auch losgefahren, auf dem Fahrradweg sehe ich zwei Pfeile, in beide Richtungen zeigend.
Also fahre ich den Fahrradweg weiter und gehe nicht über die Ampel und von dort weiter auf die "richtige" Seite um dann dort den Fahrradweg zu benutzen. Den Zugang zum anderen Fahrradweg habe ich auch erst über Google Maps gesehen.
Ich bin bereits zwei mal so gefahren, wie jetzt der Unfall passiert ist. Nach der Abbiegung benutze ich immer den Übergang über die kleine Insel auf der Straße um dann auf die andere Straßenseite zu gelangen.

Ich fahre drei Meter weiter und sehe ein Schild, der den Weg als Fahrradweg wie auch Fußgängerweg kennzeichnet.
Ich beschleunige also leicht, und fahre den Fahrradweg weiter, bis ich aus 20m Entfernung einen weißen PKW sehe, der aus der Abbiegung, der Geiststraße kommt, stehen bleibt, mich aus der Ferne sieht und noch ein mal schnell Gas gibt um vor mir noch nach links die Straße hoch abbiegt.
Ich fahre nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, weil er nun mal knapp vor mir abgebogen ist und weitere Autos nicht gut sichtbar sind aufgrund des Baumes.
Etwa 5 Meter vor dem Übergang auf die Straße sehe ich dann einen anderen PKW ankommen, immer noch mit Schrittgeschwindigkeit fahre ich Richtung Übergang, die Fahrerin bremst ab, mit Blick nach links gerichtet, bin davon ausgegangen, dass sie nicht einfach weiter fährt ohne stehen zu bleiben bzw. sich davon zu vergewissern, dass von rechts nichts kommt. Also trete ich in die Pedale und sehe und höre wie die Fahrerin Gas gibt, während ich mit meinem Fahrrad Frontal vor ihrem Auto stand. Der Blick der Fahrerin von links nach geradeaus schauend, ohne nach Rechts geschaut zu haben. Sie schiebt mich einen Meter und bremst dann. Wahrscheinlich musste sie erst mal realisieren, was gerade passiert ist.
Sie steigt aus, motzt mich an, ich würde den falschen Fahrradweg benutzen. Ich sage, der Fahrradweg ist beidseitig benutzbar und sie nur Nein! Dann kam nicht mehr wirklich viel und sie fährt weiter.
Ich bin weder vom Fahrrad gefallen, noch sonst was, sie hat mich einfach nur geschoben.
Konnte dann mit dem Fahrrad nicht weiter fahren, weil die Bremsblöcke gesperrt haben. Bin dann auf den Parkplatz direkt daneben und versucht zu reparieren.
Nach fünf Minuten kam sie dann wieder völlig aufgebracht, ich wollte gerade die Polizei rufen etc. sie war völlig aufgebracht wahrscheinlich aus Schreck und sagte nur ob etwas an meinem Fahrrad kaputt ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Bremsblöcke nur neu fixieren muss. An ihrem Auto war anscheinend nur ein Kratzer auf der Blende der Scheinwerfer.
Habe ihr dann meine Adresse gegeben, falls noch etwas ist weil sie sehr aufgebracht war und ich wollte sie irgendwie beruhigen.
Mir ist dann später nach der Verabschiedung aufgefallen, dass die Felgen des Fahrrads kaputt sind, da ist ne Acht drin, vorne sehr stark, hinten leicht verzogen.
Eine Woche später war sie dann an meiner WG und meine Mitbewohnder haben ihr meine Telefonnummer gegeben.

Am Auto, vor allem an der Schürze sind Kratzer und ich solle es bezahlen. Sie hätte keine Mitschuld etc. ich wäre ja so schnell angerast gekommen und sie hätte mich gar nicht sehen können.

Ich habe ihr dann gesagt, das ich gerne bereit bin den Schaden zu bezahlen, sie jedoch auch bitte den Schaden an meinem Fahrrad bezahlen soll.
Da sie deutlich stärker motorisiert ist und immer eine Mitschuld trägt.

Ich weiß jetzt nicht ganz was ich machen soll, mich interessiert vor allem wie das jetzt konkret mit der Straßenlage aussieht.
Es ist wirklich nicht übersichtlich.
Kann ich damit zur Polizei gehen und denen die Lage schildern? Oder weisen die mich direkt ab? Die Polizei haben wir halt nicht gerufen, direkt nach dem Unfall.
 
Am Auto, vor allem an der Schürze sind Kratzer und ich solle es bezahlen.

Wenn davon ein Schadensgutachten gemacht wird und es nicht einfach in einer "Hinterhof-Werkstatt" überlackiert/rauspoliert wird kann das ganz schnell sehr teuer werden.
Ich würde mich auf jeden Fall erstmal mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, die können dir da eher weiterhelfen. Wichtig ist auf jeden Fall zu klären ob der Radweg nun in beide Richtungen gilt oder nicht. Auf dem Bild von rechts kommend müsste doch normal auch ein Hinweis angebracht sein für die Radfahrer, dass mit Gegenverkehr auf der Radspur zu rechnen ist oder? Wenn in dem Abschnitt das Fahren nur in eine Richtung erlaubt ist hast du schlechte Karten würde ich behaupten. Wenn du dir sicher bist, dass du richtig gehandelt hast, schadet ein Anruf bei der Polizei bestimmt nicht.
 
Würde auch erstmal das mit der Beschilderung klären. (Hatte mal so etwas ähnliches, aufgrund der inkonsequenten Beschilderung bin ich auch um das Ordnungsgeld für das Fahren auf der falschen Seite des Radweges umhingekommen. Vorher standen mehrere km auch immer Schilder für das beidseitige Befahren des Radweges, nur an der Einmündung, an der man mich umgefahren hat, stand keines. Eine Einmündung weiter stand wieder eins.. Hab mich mit dem Fahrer darauf geeinigt, das jeder seinen Schaden selber reguliert).

Nen Zeugen dafür zu finden um ihre Aussagen du wärst angerast gekommen etc. zu widerlegen hast du nicht zufällig?
Meines Wissens trägt der Autofahrer fast immer Mitschuld bei diesen Unfällen. Den Radfahrer nicht zu sehen ist eine ziemlich schlechte Ausrede, selbst wenn du mit 30km/h ankommst, ist fast jedes Auto schneller.
Davon ab hat sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, das könnte schon mal echte Probleme für sie geben.
 
Hmm es sieht fuer mich ein bisschen so aus, als ob der Radweg in beide Richtung nur bis zur Abzweigung nach "oben" gilt, dann sollten aber auf dem Boden auch entsprechende Markierungen dazu sein, etwa ne dicke gestrichelte Linie die nach "oben" geht. Dazu kommt noch, dass es auf dern anderen Strassenseite einen markierten Radweg gibt.

Wenn der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist, sollte es zudem auch ein Warnschild fuer die Autofahrer geben, die von "oben" kommen, dass von beiden Seiten Radfahrer kommen koennen.
 
Unfall mit Fahrerflucht seitens der PKW Fahrerin ... auch wenn sie später zurückgekommen ist. (auch nur weil sie ein Schaden an ihrem Fahrzeug entdeckt hat)
Mit der Polizei klären wg. evtl. Anzeige!
 
Ich hätte auch sofort die Polizei gerufen. Aber das kannst du ja jetzt auch noch machen bzw. Anzeige erstattet. Vor Ort ergibt sich halt die Möglichkeit, sofort auch nach Zeugen zu schauen, aber da denkt man vermutlich im akuten Fall nicht sofort dran.

Mein persönliches Empfinden sagt mir, dass es erst mal egal ist, aus welcher Richtung du kommst. Ein Autofahrer, der einen Radfahrer auf einem Radweg anfährt, hat grundsätzlich erst mal Schuld. Ob du nachher eine geringe Mitschuld bekommst, weil du in die falsche Richtung gefahren bist, weiß ich jedoch nicht.
 
Polizei --> Faherflucht und PKW hat bei der Konstellation immer eine Teilschuld.

Zum Weg, alleine die Tatsache das du in Fahrtrichtung das Schild Fußweg/Fahradweg lesen konntest sagt ja aus das der Weg in beide Richtung zu benutzen ist.

Und in Münster haben Fahrradfahrer eh immer Vorfahrt ;)

edit: Wenn die dir zu blöd kommt... dann geh mal schnell zum Arzt... dein linkes Bein tut so weh...
 
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Zunächst: Nichts zugeben, nichts eingestehen. Weder beim Unfallgegner noch bei der Polizei

Auszug aus §2 Abs. 4 StVO:

Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.

Das Ende eines Radweges und/oder der Radwegbenutzungspflicht wird üblicherweise nicht ausgeschildert. Das heißt, der Radfahrer muß selbst erkennen, wo der Radweg oder die Radwegbenutzungspflicht endet. Auf jeden Fall aber enden Radweg und Radwegbenutzungspflicht immer da, wo auch die bauartliche Anlage des Radweges beendet oder unterbrochen ist. Das gilt auch für jede Kreuzung oder Einmündung, denn die Strecke über die Querstraße hinweg ist entweder eine "Radfurt", oder eine "Radverkehrsführung", aber eben kein Radweg!

als mögliche Entlastung:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrer_auf_linkem_Radweg_entgegen_der_Fahrtrichtung.php
 
Danke für die Antworten.
Ich werde gleich noch mal losfahren und ein paar Fotos machen. Auch aus Sicht der Autofahrerin.
 
Julz2k schrieb:
Sie hätte keine Mitschuld etc. ich wäre ja so schnell angerast gekommen und sie hätte mich gar nicht sehen können.

Dann wäre aber mehr als nur ein paar Kratzer beim Auto kaputt, wenn du wirklich schnell gewesen wärst (ganz zu schweigen von deinen Verletzungen).

Das ordentlich klären, auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen und auch mit der Polizei, wer weiß welche Schäden die gute Frau sonst noch findet.
 
Zahl gar nichts. Wenn sie Geld will soll sie klagen. Die 20€ Schäden am Fahrrad würde ich gut sein lassen.
 
Ich würde den Unfall melden bevor sie es tut. Dann bist du fein raus und sie hat am Ende ärger weil sie den Unfall nicht gemeldet hat.
 
Benzer schrieb:
edit: Wenn die dir zu blöd kommt... dann geh mal schnell zum Arzt... dein linkes Bein tut so weh...

Das ist eine Straftat! Mit solchen "gut gemeinten Tipps" solltest Du dich zurückhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html

@TE
Die Polizei nimmt auch nachträglich Verkehrsunfälle auf. Zwar hilft dir das bei den zivilrechtlichen Unstimmigkeiten (Schadensregulierung) zunächst nicht weiter, aber Du bekommst in jedem Fall eine fundierte Aussage zur Verkehrssituation am Unfallort. Ohne Bilder ist das für uns in einem online Forum unmöglich.
Solltest Du dich vor Ort falsch verhalten haben, unabhängig von einer ggf. bestehenden zivilrechtlichen Mitschuld der Autofahrerin, wird das die Polizei allerdings auch feststellen. Ein gewisses "Risiko" ist also vorhanden (Versicherungen fordern später in der Regel das Protokoll/die Anzeige der Polizei an und orientieren sich an deren Unfallhergang; Du musst möglicherweise ein Buß- oder Verwarngeld, je nach Ordnungswidrigkeit, bezahlen).

Ich persönlich würde dennoch zur Polizei gehen. Alleine wegen dem Verdacht der Verkehrsunfallflucht durch die Autofahrerin. Hatten andere ja bereits erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
diRAM schrieb:
[...]Du bekommst in jedem Fall eine fundierte Aussage zur Verkehrssituation am Unfallort. O[...]

Das kann ich aus meinen anfangs geschilderten Beispiel verneinen, die Polizei war vor Ort und am Ende sollte ich nen Ordnungsgeld zahlen, dass die Stadt nachdem ich alle Schilder fotografiert habe, sofort fallen gelassen hat.
Klar, es gibt wirklich deutlich wichtigere Dinge für die Polizei, aber halbherzig und nicht mal auf die Aussagen eines beteiligten einzugehen ist schon schade, die Polzei hat ja "immer" Recht.

Also defintiv vorher alles genau anschauen und dokumentieren, wenn du zu denen gehst und das schilderst :)
 
Das ist eine Straftat! Mit solchen "gut gemeinten Tipps" solltest Du dich zurückhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html
Ich bin mir ziemlich sicher das, wenn das Auto das Fahrrad einen Meter geschoben hat, auch Spuren am Körper zu finden sind - sei es das Bein / Knie / Hüfte oder Nacken. Demnach wäre es keine Vortäuschung, sondern nur eine Feststellung.
 
Unfall der Privathaftpflicht melden.

Die ist auf für Schadenabwehr zuständig, falls die PKW Fahrerin Ansprüche stellen will.
 
Ich erkenne keine Fahrerflucht. Die Fahrerin ist ja stehen geblieben. Alle Beteiligten waren unversehrt, also ist der Unfall an sich geklärt.

Aber nicht immer bekommt der Autofahrer eine Mitschuld.
Das hängt ganz von der Situation ab.
Wenn man die Straße kreuzt, muss man genau schauen. Da du ihr vors Auto gefahren bist, könnte es wirklich passieren, dass du den Schaden ersetzen musst.
 
Ich wurde hier zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und meinen Schaden bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Direkt bei der Autoversicherung. Man hat einen Direktanspruch.
 
TE ist der Fahrerin vors Auto gefahren, die Fahrerin ist ihr dadurch reingefahren.
Soll keine Schuldzuweisung sein. Aber wie man in GoogleMaps sieht, ist die Sicht nach Rechts für einen Autofahrer etwas eingeschränkt.
Die Fahrerin wird also angeben, das der TE ihr vors Auto gefahren ist und sie niemanden hat kommen sehen.
Ohne Zeugen wird das ganze also schwierig.
 
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