Chef ist unzufrieden.

kisser schrieb:
Richtig, eine solche Qualifikation, d.h. abgelegte Prüfung vor HWK oder IHK, kann ich aus den Postings des TE aber nicht erkennen.
Was wiederum nur reine Spekulation ist, da hierzu keine Aussagen gemacht wurden. :)
 
Richtig, das habe ich nur angenommen.
Aber unabhängig davon ist ein Auszubildender eben ein Auszubildender und keine vollwertige Arbeitskraft, die man als solche einsetzen kann bzw. darf.
 
@kisser
Ich hoffe es wundert dich nicht das es Normalität in Deutschland und vermutlich woanders ist, andere auszunutzen wo es nur geht. Es ist schon grotesk das alles gut ist wenn man immer zur Stelle ist, Ja und Amen sagt, kaum krank macht etc. aber sobald einmal was ist, herrscht böses Blut. (Nicht direkt auf den TE bezogen). Aber es stimmt schon das man sowas immer vor Augen haben sollte. Mit jedem Jahr werden die Menschen geldgieriger und unbarmherziger. Durfte ich selbst jüngst bei einem einjährigen befristeten Vertrag feststellen. Da trägt ein Azubi vermutlich auch bis zum Lebensende eine etwas ramponierte Schulter mit sich weil der Chef in der Ausbildungsphase ihm mehr zumutete, als es menschlich und gesetzlich erlaubt war.
 
Loift schrieb:
Am nächsten Montag bin ich aber schon wieder unterwegs!
Urlaub geht im Moment leider nicht, da wie gesagt Fahrer fehlen.

Alles mögliche schon mehrmals durchgekauft und auf den Chef eingeredet.
Er ist verdammt hartnäckig, ich darf nichtmal 1 Schulstunde in der Schule
fehlen für einen Termin.

Hör auf mit den Ausreden!

ich hatte auch mal Berufsschule.

Da haste locker mal Zeit für einen Zahnarzt besuch.

Du tust ja so, als würdest du 24 Stunden jeden Tag arbeiten.
Ergänzung ()

Loift schrieb:
Er sagte und ich zitiere: Komisch das du in der Session krank warst, als die Leute von
Winter auf Sommerreifen gewechselt haben. (Sein Hintergedanke ist natürlich klar,
er denkt das ich in der Zeit wo ich krank war Reifen gewechselt habe)
Natürlich eine dreiste Unterstellung. Jedoch habe ich mich erstmal zusammengerissen
und dazu nur gesagt das es nicht stimmt.

Und was hast du in dieser Zeit der Krankmeldung gemacht?

Zu Hause gesitzt und Zahnschmerzen gehabt?

In dieser Zeit hättest du doch einen Zahnarzttermin wahrnehmen können!!!
 
Die Chef`s sind bei jeder Krankmeldung unzufrieden ob berechtigt oder nicht.
Zumindest in Österreich gibt es einen erweiterten Kündigungsschutz für Auszubildente oder Lehrlinge, das heißt der Arbeitgeber muss einen stichhaltigen Grund für die Kündigung angeben. Wie die rechtslage in Deutschland ist weiß ich nicht.
Das mit dem entzug des Führerwscheines hast du dir selber zuzuschreiben und du wärest gut beraten dir wirklich für diese 4 Wochen Urlaub zu nehmen sonst droht dir eine Kündigung, was sollte dein Chef sonst mit dir machen er müsste dich Kündigen und in diesem Fall würde er auch damit durchkommen.
Und Arztbesuche sind grundsätzlich in der Freizeit wahrzunehmen aber es gibt Ausnahmen:
http://kanzlei-franz.com/ratgeber-arbeitsrecht/arztbesuch-arbeitszeit/
Insbesondere bei Fachärzten besteht häufig eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen oder sogar Monaten.
Oft müssen sich Arbeitnehmer glücklich schätzen, überhaupt einen der wenigen freien Termine zu ergattern. Den angebotenen Termin darf der Arbeitnehmer dann selbstverständlich annehmen. Weitere Wochen oder Monate zu warten, bis ein Termin in der Freizeit vorhanden ist, wäre für den Arbeitnehmer unzumutbar.
Und:
Wer so stark erkrankt ist, dass er arbeitsunfähig ist und deshalb nicht arbeiten kann, ist selbstverständlich vom Dienst befreit! Dies gilt etwa für eine akute Zahnwurzelerkrankung, hämmernde Kopfschmerzen, eine Grippe oder ähnlich schwere Erkrankungen.
Hier fallen auch Zahnschmerzen drunter, es ist unzumutbar jemanden mit Zahnschmerzen zur Arbeit zu zwingen.

Wie es aussachaut will ja dein Chef dich gar nicht kündigen, ich würde mir da nicht so den Kopf zerbrechen schließlich bist du ja nicht für seine Launen verantwortlich das ist nur er alleine.
 
^^
un dzu gute rletzt entscheidet der arzt ob du mit deinem "gebrechen" arbeiten kannst oder nicht , heisst ja nicht umsonst arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch wenn so einige dies mal gern missbrauchen für extra urlaub
 
Kronos60 schrieb:
Die Chef`s sind bei jeder Krankmeldung unzufrieden ob berechtigt oder nicht.
Zumindest in Österreich gibt es einen erweiterten Kündigungsschutz für Auszubildente oder Lehrlinge, das heißt der Arbeitgeber muss einen stichhaltigen Grund für die Kündigung angeben. Wie die rechtslage in Deutschland ist weiß ich nicht.
Na, was meinste, wo ihr das da unten her habt? :D Einen unfähigen und nicht sehr arbeitswütigen Azubi los zu werden, ist vieles, aber nicht einfach.. Ansich ja auch richtig so, aber auch teilweise eine echte Zumutung. Bezieht sich jetzt nicht auf den TE

Mit seinem Chef abzuklären, dass man einen Arzttermin während der Berufsschulzeit wahrnimmt, sollte vermutlich kein Problem sein, wenn der Chef wirklich weiß, dass man quasi immer arbeitet, wenn Ärzte grade offen haben. Ob das nun wirklich so ist, weiß hier natürlich nur Chef und TE. Lieber in der Schulzeit als in der Arbeitszeit fehlen.
 
Azubis wird man solange sie keine Goldenen Löffel klauen kaum los.

Mein Schwager allerdings lässt die unliebsamen Lehrlinge so dämliche Arbeiten machen, dass die von selber kündigen...
 
Cardhu schrieb:
Lieber in der Schulzeit als in der Arbeitszeit fehlen.

Jeder der mal einen seiner Azubis von der Schule freigestellt hat und die damit verbundenen nervigen Schulgespräche hatte, lässt ihn lieber während der Arbeitszeit gehen ^^
 
damn80 schrieb:
auch wenn so einige dies mal gern missbrauchen für extra urlaub
Es heißt ja nicht umsonst krankfeiern.;)
Ergänzung ()

strempe schrieb:
Azubis wird man solange sie keine Goldenen Löffel klauen kaum los.
Also ich kann kein Fehlverhalten vom TO festellen. Außer die Sache mit dem Führerscheinentzug die hat er sich selber zuzuschreiben aber auch da gibt es eine Lösung er nimmt 4 Wochen Urlaub und gut ist es.
 
Man kann das glaub ich auch auf 2x2 splitten oder so.

Und wenn, was soll der Chef machen? Fahren darf er ja ohnehin nicht und bezahlen muss er ihn auch.
Ob er jetzt 4 Wochen in der Werkstatt arbeitet oder 4 Wochen zuhause ist, er hat in beiden Fällen einen Fahrer weniger.
 
Wäre mir da nicht so sicher das der Chef ihn auch behalten bzw bezahlen muss, dadurch das er den FS abgeben muss hat er seinen Job fahrlässig aufs Spiel gesetzt, ob das nicht evtl auch ein Kündigungsgrund ist?
Vor allem hat der Chef ihm den Schein ja auch wohl bezahlt wenn er eine Ausbildung als BKrF macht?
 
Ist bei nem Nicht-Azubi definitiv ein personenbedingter Kündigungsgrund - auch fristlos!. Bei nem Azubi weiß ich es aber nicht. Allerdings, wenn du genug Urlaub hast, kannst du den bei ner Monatssperre abbummeln. Wenn man allerdings gekündigt wird und hat nicht genug Urlaub, kann auch ne Klage leicht schief gehen. Wenn man genug Resturlaub hat, ist es was anderes => Klage. Das läuft imho im besten Fall auf ne "Abfindung" oder so raus. Weil wer will danach wirklich noch in dem Betrieb arbeiten?
 
Abfindung für den Chef weil er den FS bezahlt hat oder wofür? Dafür das man den FS quitt ist bekommt man bei Eigenverschulden ja wohl keine Abfindung? Im Speditionsgewerbe sind 25 Tage Jahresurlaub üblich, die meisten Firmen sind nicht tariflich gebunden und ich denke auch nicht das TE in einer Gewerkschaft ist und er deshalb den Tariflohn/Tarifurlaub bekommt, sondern eher den gesetzlichen Anspruch hat. Will ich aber auch nicht unterstellen, kann ja sein das es bei der Firma des TE anders ist, als ich es kenne.
 
werkam schrieb:
Wäre mir da nicht so sicher das der Chef ihn auch behalten bzw bezahlen muss, dadurch das er den FS abgeben muss hat er seinen Job fahrlässig aufs Spiel gesetzt, ob das nicht evtl auch ein Kündigungsgrund ist?
Ganz genau weiß ich es auch nict, aber ich denke es war eindeutig Selbstverschulden. Eine fristlose Kündigung würde sich da nicht ausgehen schließlich hat er denn Arbeitgeber nicht geschädigt aber eine normale Kündigung mit einer Begründung könnte die Folge davon sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar hat er den Arbeitgeber geschädigt wenn er geplante Touren nicht fahren kann. Dann muss ggf. die Tour abgesagt oder ein externer Fahrer eingekauft werden. Beides kostet.
 
Wie schon gesagt wenn er die vier Wochen Urlaub am Stück nimmt sehe ich da keine Schädigung des Arbeitgebers, denn Urlaub muss der Arbeitgeber früher oder später ja auch gewähren. Und in die Werkstatt schicken wird er ihn ja auch nicht können er ist ja kein Mechaniker und somit nicht dafür qualifiziert.
 
werkam schrieb:
Abfindung für den Chef weil er den FS bezahlt hat oder wofür?
Naja, ein Vergleich halt. Weil die Kündigung quasi hätte "abgewendet" werden können, weil er den Urlaub nehmen könnte, sofern noch genug vorhanden, um die Strafe "abzusitzen". Fristlose Kündigung ist halt nicht ganz ohne, vermute deswegen.
Aber bin auch kein Jurist, nur etwas "belesen" in all so Themen^^
Aber wir schweifen auch vom Thema ab^^
 
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