Verlassenes Auto

Bellringer

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand von euch mit so etwas aus :)

Bei mir im Ort steh in einer Nebenstraße ein altes, verlassenes Auto mit ausländischem Kennzeichen.
Das Auto steht dort seit bestimmt zwei Jahren - die Vorderreifen sind schon luftlos und die Windschutzscheibe hat auch einen Sprung.

Es ist recht klar, dass der damalige Besitzer dieses Auto dort abgestellt hat um um die Entsorgung herum zu kommen.

Jetzt frage ich mich, was mit dem Auto passiert.
Polizei fährt hier niemals vorbei (in dieser Nebenstraße) und würde das Auto auch niemals sehen.
Theoretisch würde das Auto hier bis zum Zerfall stehen.

So - ICH würde das Auto gerne haben.
Zum ausschlachten, wider herrichten oder sonstiges.

Gibt es irgendein Gesetz, Recht oder sonstiges, wie ich an das Auto rankommen könnte?
Nach dem Motto: Ich markiere es jetzt und wenn es in 3 Monaten niemand interessiert, geht es in meinen Besitz.
(Halt so ähnlich)

Oder bleibt dieses Auto für immer und ewig dort stehen? :)
 
wäre es ein fahrrad dann dem fundbüro melden und nach einem jahr würde es offiziell dir gehören wenn sich keiner drauf meldet. beim auto werden die aber wohl über die kennzeichen ne halterfeststellung machen und den halter dann zur entsorgung verpflichten. also nix mit fundsache behalten ;)
 
Ordnungsamt informieren, dann wird irgendwann versteigert oder verschrottet.
Einfach "Meins sagen und anlecken" geht da nicht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Angenommen, es hätte keine Kennzeichen gehabt, so kommt oft das Ordnungsamt vorbei & klebt einen roten Aufkleber drauf (mit der Aufforderung das Fahrzeug zu entfernen, da sonst abgeschleppt). Da hat man dann meist zwei bis vier Wochen Zeit das Fahrzeug zu entfernen bzw. Nummernschilder anzubringen.

Aber in Deinem Fall : Polizei u/o Ordnungsamt fragen.
 
Ich habe keine Erfahrung mit dem Fall, würde mich aber notfalls auf den Standpunkt stellen, dass der vormalige Eigentümer sein Eigentum an dem Fahrzeug aufgegeben hat. Danach handelt es sich um eine herrenlose Sache, an der jeder Eigentum erwerben, indem sie in Eigenbesitz genommen wird, dh man nimmt sie in Besitz und betrachtet sie als einem selbst gehörend.

Soweit es sich um eine herrenlose Sache handelt, handelt es sich auch nicht um eine Fundsache, welche gemeldet werden müsste. Sichergehen könnte man natürlich trotzdem. Man meldet die Sache dem Fundbüro und nach sechs Monaten gehört einem das Fahrzeug. Die Meldung könnte wiederum unterbleiben, wenn man behauptet, die Sache hätte einen Wert unter zehn Euro.

Nicht zuletzt könnte das Fahrzeug auch jemandem gestohlen worden sein.
 
Auf jedenfall melden. Kann auch sein, dass es als Fluchtauto nach einem Überfall diente und ggfs. gestohlen ist.
 
Im Prinzip hat Droitteur recht. Sollte das Fahrzeug dort tatsächlich solange stehen, kann man von Dereliktion ausgehen und damit kann jeder sich das Auto aneignen. Ganz eindeutig ist die Rechtslage hier aber nicht, da im Zweifel Einzelfallentscheidungen getroffen werden können.

Aber im Prinzip kann dir kaum einer etwas anhaben, wenn du das Auto nimmst. Im Fall der Fälle musst du es wieder rausrücken. Sollte das Fahrzeug aber verschlossen sein, sollte man vorab bei der Polizei nachhaken.
 
Ich kenne die Rechtslage zwar nicht so genau aber ich nehme mal an das Kennzeichen auf dem Auto montiert sind das heißt der Besitzer zahlt dafür die Versicherung würde er sie nicht bezahlen dann würde die Versicherung über die Polizei die Kennzeichen einziehen.
Ob es möglich ist bei einem Auto die Versicherung zu bezahlen es aber dann verkommen lassen das weiß ich nicht.
 
in deinem falle würdeichs dem ordnungsamt melden mit dem heinweis das du das fahrzeug gern übernehmen würdest wenn sich der besitzer nicht findet oder der es nicht abholt.
ansonsten einfach aneignen macht keinen sinn weil einem ja zumindest die papiere fehlen um es legal nutzen zu können.
das muss so schon seinen offiziellen weg gehen.
 
Kronos60 schrieb:
der Besitzer zahlt dafür die Versicherung würde er sie nicht bezahlen dann würde die Versicherung über die Polizei die Kennzeichen einziehen.

Es handelt sich um ausländische Kennzeichen. Der Besitzer sagt zuhause (falls die Polizei kommt) sein Auto wurde gestohlen und die Sache hat sich für ihn erledigt.
Wobei hier eben die Gefahr ist, wenn man das Auto haben will. Es ist wahrscheinlich, dass es als gestohlen gemeldet ist, denn damit umgeht der Besitzer lästige Fragen.
Falls er es entsorgen wollte, es könnte ja auch wirklich gestohlen worden sein.
 
Das einfachste wäre es beim Ordnungsamt anzurufen und die Karre zu melden. Ist das Auto geklaut aber kein Besitzer aufzutreiben oder kann der Besitzer die Entsorgung nicht zahlen bleibt das Ordnungsamt auf dem Kosten sitzen. Vielleicht freuen die sich ja sogar wenn du denen mitteilst das du es übernehmen würdest...
 
Es sind ja Kennzeichen am Auto montiert es wäre also schon möglich auch Länderübergreifend den Besitzer auszuforschen oder auch festzustellen ob das Auto gestohlen ist. Soweit ich informiert bin kann man eine Versicherung nur abmelden wenn man die Kennzeichen auch wieder zurückgibt außer bei einem Diebstahl aber auch den muß man der Versicherung melden sonst bezahlt man weiterhin die Prämien.
Würde das Auto z.B. Öl verlieren dann könnte man es sicherlich aus dem Verkehr ziehen. Wenn der Besitzer es einfach verkommen lassen will um sich die Verschrottung zu ersparen ist das für ihn auch ein Risiko erwischt zu werden dann müßte er alle anfallenden Kosten übernehmen.
Ich sehe keine Möglichkeit um an das Auto ohne Einverständnis des rechtmäßigen Besitzers zu kommen ist ja keine Fundsache.
 
Die kennzeichen bleiben dran. Nur die plaketen werden abgekratzt. Man kann seine alten kennzeichen schliesslich problemlos behalten wenn man neue bekommt. Genauso wird es gemacht wenn die kfz haftpflicht nicht bezahlt wird.
 
Es wäre vllt noch ganz interessant zu wissen, aus welchem Herkunftsland die Kennzeichen stammen. Denn damit könnte man zumindest recherchieren, wie dort die Modalitäten hinsichtlich Abmeldung, Versicherung und Steuer sind. Die ganzen obigen Spekulationen beziehen sich nämlich auf die Situation in dieser unserer Bananenrepublik Absurdistan.

Für den ruhenden Verkehr ist übrigens weder die Polizei noch das Fundbüro zuständig, sondern das Ordnungsamt. Die können dem TE auch weiterhelfen bzgl. evtl. Aneignung des vermeintlich herrenlosen Fahrzeugs.
 
Abschleppen, in die Garage stellen, schlachten. Wäre jetzt so meine Idee. Aber würde ich dir natürlich nicht zu raten, weil das natürlich nicht so ganz legal ist ;)
Eher so semi-legal, aber alle Anwohner werden froh sein, dass die Karre weg ist, und dich daher vermutlich nicht verpetzen.
Und wer seine Karre zwei Jahre im Ausland verrotten lässt, der rechnet wohl kaum noch damit, irgendwas wieder zu finden.
 
Mustis schrieb:
Nur die plaketen werden abgekratzt.
Dann bleibt immer noch die Motornummer, außer man schleift die auch noch ab. Wobei ich denn Sinn nicht verstehe, man kann doch das Auto einfach verschrotten lassen wenn man es nicht mehr will. Außer es wurde wirklich gestohlen.
 
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