Notebook-Verkauf vor Abschreibungsende

S

Soedy

Gast
Hallo zusammen,

ich habe nebenbei ein Kleinunternehmen (§19) und mir für die Uni und eben dieses Kleinunternehmen vergangenes Jahr ein Notebook gekauft. Dies habe ich über 3 Jahre abgeschrieben auf der letzten Steuererklärung (für 2015).

Nun benötige ich die Mobilität nicht mehr, würde also gerne auf einen Desktop-PC umsteigen, damit ich damit auch mal in etwas höherer Auflösung spielen möchte.

Da das Notebook dann zu selten genutzt wird, würde ich es gerne verkaufen. Wie gehe ich da vor?

Wenn ich es jetzt verkaufe, lasse ich die Abschreibungen ab jetzt einfach weg und rechne den Erlös bei meiner nächsten Steuererklärung als Gewinn mit rein (zu meinen Gewinnen aus dem Kleinunternehmen)?

Kann ich das Notebook privat verkaufen sprich ohne das Ausstellen einer Rechnung?
 
Wenn du das Notebook über 3 Jahre abschreibst, dann musst du den Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs vs den Verkaufspreis anschauen. Hast du einen Gewinn gemacht - also Verkaufspreis > Restbuchwert dann musst du diesen versteuern, ebenso kannst du den Verlust gelten machen.
Je nach Kaufpreishöhe lohnt sich evtl. der Ausweis der Mwst. - diese kann sich ein gewerblicher Käufer ja wiederholen. Privatkäufer haben diese Möglichkeit nicht.
Wenn du Vorsteuerabzugsberichtigt bist, dann musst du die Mwst. nachbezahlen, abhängig vom Kaufpreis. Hast du keine Vorsteuer beim Kauf zurückbekommen dann musst du jetzt auch nichts nachzahlen.

Ein kleinen Kaufvertrag würde ich an deiner Stelle schon aufsetzen - als Nachweis für das Finanzamt.
 
Okay, danke.

Neupreis waren 519€. Durch 3 macht das 173€ pro Jahr.

519€ - 173€ sind 346€. Verkaufe ich ihn nun also z.B. für 400€, muss ich die Differenz von 400€ - 346€ = 54€ als Gewinn geltend machen, korrekt?

Mit dem §19 bin ich von der Vorsteuer befreit. Mwst. habe ich normal bezahlt und mir nicht wiedergeholt.

Ist meine Rechnung so korrekt? Könnte ich den neuen PC dann gleich als Arbeitsgerät wieder absetzen?
 
Zurück
Oben