E-Mail-Spionage innerhalb der Firma

Schmarrn

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Hi,
In der kleinen Firma wo ich die IT verwalte ist einer der Geschäftsführer nach einem Streit aus der Firma ausgeschieden. Dieser hat allerdings E-Mails über Projektangebote, die wichtig für den Fortbestand der Firma sind, weigert sich aber diese an die anderen Geschäftsführer weiterzugeben.
Ich als Administrator des Mailservers bin nun gebeten worden die E-Mails des ausgeschiedenen Geschäftsführers zu sichern, ohne diesen darüber zu informieren, und an die verbleibenden Geschäftsführer zu übergeben.

Darf ich das? Mache ich mich da strafbar?
Verkompliziert wird das noch dadurch, dass der ausgeschiedene Geschäftsführer der Inhaber des Mailservers ist.

Bin gerade echt ratlos was ich in diesem Fall tun soll.

mfg
 
Ich denke du bist jetzt zwar unter der neuen Geschäftsleitung angestellt, wenn der ausgeschiedene Geschäftsführer aber der Inhaber des Mailservers ist, darfst du daran nicht mehr "herumadministrieren".

Schwierige Sache...
 
Auch mails unterliegen dem Postgeheimnnis und dürfen ausdrücklich NICHT ohne Wissen und Zustimmung des Empfängers weitergegeben werden.

Was die anderen Geschäftsführer von dir verlangen ist eine klare Anstiftung zu einer Straftat.
 
Naja, ihr habt ihr regelmäßige "Backups" aller Emails bzw. des Mailservers? Diese Auszuwerten sollte dir keine Probleme machen. Blöd ist es wenn du jetzt erst alle Emails holen musst, denn das könnte man nachvollziehen auf dem Mailserver der blöderweise nicht eurem Unternehmen gehört.

Wobei die Frage ist, nutzt ihr den Mailserver noch bzw. zahlt ihr dafür, dass ihr diesen nutzen dürft und werdet diesen auch noch weiterhin nutzen?

Wobei ein Backup vom gesamten Mailserver sollte in dieser Lage ja eine angemessene Handlung sein, denn ihr müsst ja gegenfalls auf einen neuen migrieren. Ob du dieses dann auswertest und *seine* Mails ausliest sollte ja für ihn dann nicht mehr nachvollziehbar sein.

Ja, ich denke jetzt darüber nach wie man das machen könnte, falls es nicht erlaubt wäre, ohne Beweise zu hinterlassen :p


Die rechtliche Sache kommt darauf an, ob die private Nutzung der Email Adresse erlaubt ist oder nicht. Sollte diese nicht für private Zwecke verwendet werden dürfen, wird auch kein Persönlichkeitsrecht verletzt. Sollte das doch so sein, dann darf man zumindest Stichproben entnehmen um zu kontrollieren ob ein Mitarbeiter Firmengeheimnisse nach außen trägt.

Wobei gilt: Grundsätzlich ist der private Gebrauch verboten, außer es ist ausdrücklich irgendwo erlaubt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eine sehr kleine österreichische Firma, vertraglich geregelt ist die private Nutzung der Mailaccounts nicht. Die Backups übernimmt der Hoster des Mailservers, die kann ich selbst nicht einsehen. Ich könnte nur per Administratorkonto sein Passwort überschreiben und die Mails per IMAP herunterladen, was sicher nachweisbar wäre.
Ob nachweisbar oder nicht, gehts mir aber gar nicht, sondern um erlaubt oder nicht. Darf die Geschäftsführung von jedem der im Namen der Firma agiert einfach so die Emails ohne deren Wissen lesen?
 
Im Grunde ist diese Frage für Dich irrelevant. Sie wäre relevant für Dich, wenn Du dich persönlich strafbar machen würdest. Das wird in diesem Fall nicht der Fall sein. Du hast eine Arbeitsanweisung der Geschäftsführung bekommen. Der musst Du nach kommen. Tust Du es nicht, dann können daraus für Dich negative Konsequenzen entstehen.

Wenn Du Dich absichern willst, lass Dir den Vorgang bestätigen und lass es Dir bestätigen, dass Du Deine Zweifel formuliert hast und Du nur einer Arbeitsanweisung nach kommst.

Die Mails dienten ja nicht dem privaten Vergnügen des ausgeschiedenen GFs. Sie gehörten zum Tagesgeschäft des Unternehmens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man wissentlich eine Straftat begeht spielt es keine Rolle von wem sie angeordnet wurde, man darf dann die Anweisung ignorieren oder besser gesagt man muß sie sogar ignorieren, man läuft in diesem Falle auch nicht Gefahr fristlos gekündigt zu werden.

Ich darf ja auch niemanden umbringen nur Aufgrund dessen das der Chef es mir angeordnet hat.
 
So ist es.
Auch wenn man eine Straftat "nur" auf Anweisung durchführt, so kann man am Ende trotzdem dafür belangt werden.

Die Frage erscheint mir sehr schwierig zu beantworten und va. auch von sehr großer Relevanz für dich persönlich. Ich empfehle dir deswegen unbedingt, am besten noch heute Abend einen Anwalt aufzusuchen.
Keiner will, dass du am Ende wegen Verstößen gegen irgendein Postgeheimnis o. ä. bestraft wirst, aber du willst sicher auch nicht deinen Job verlieren...
 
Wenn es sich um Firmeneigene Emails handelt, würde ich mal auf schriftlichen Wege die Herausgabe anzufordern, ich denke nicht das er ein Anrecht hat nach seinem Ausscheiden die Emails zu behalten vor allem wenn es sich um nicht abgeschlossene Aufträge handelt.

Wenn er sich weigert hilft wie schon vorgeschlagen nur mehr ein Anwalt.
 
Hat das Unternehmen Verdachtsmomente, dass ein Mitarbeiter Firmeninterna nach außen trägt, darf man die E-Mails kontrollieren, vor allem wenn private Nutzung nicht erlaubt ist. Wobei es sein kann, dass das Unternehmen dann sowieso alle E-Mails lesen darf, da ja nichts privates darunter sein dürfte.

Es ist natürlich schwierig, da es dazu nicht viele Urteile gibt und wenn der Mailserver im Unternehmen wäre, dann gäbe es auch keine Beweise für irgendwas.

Die Frage ist also ob es überhaupt eine Straftat ist oder nicht, immerhin ist das deaktivieren von Accounts von ausgeschiedenen Mitarbeitern eine Standardtat. Wenn man da nebenbei noch ein paar E-Mails weiterleitet weil die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind, wird wohl kaum ein Richter sagen, dass hier Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

Hat eure Firma einen Rechtsverdreher? Vllt könnte man den mal kontaktieren und kurz fragen ob Probleme zu erwarten sind oder nicht.
 
Ich darf Ihnen diese Unterlagen leider nicht aushändigen, obwohl ich sie doch nur aus dieser Schublade holen müsste... Ach warten Sie mal kurz hier, ich muss schnell auf die Toilette.

Evtl lässt sich dieses Szenario auf euer übertragen, dann bist du fein raus und die Chefs haben ihre Mails.
 
Schmarrn schrieb:
Bin gerade echt ratlos was ich in diesem Fall tun soll.
mfg
Sehr schnell echten Rechtsbeistand einholen! Die Gemengenlage hier ist nämlich absolut unklar und eigentlich müssten das die Geschäftsführer untereinander ausmachen (& wenn es über Klage läuft).
Ich würde mich wahrscheinlich rausmogeln nach dem Motto 'kriege es technisch nicht hin', 'hab keinen Zugriff' etc.
 
Es stellt sich ja auch die Frage warum er die E-Mails auf seinem Server speichern durfte gab es da eine Vereinbarung? Wie gesagt wenn er sich weigert die E-Mails herauszugeben bleibt nur mehr der Rechtsweg.

Und in manchen Firmen ist es gestattet in der Arbeitszeit private E-Mails zu schreiben. Wenn nicht muß allerdings ein Verbot vom Dienstgeber vorliegen, ist das nicht der Fall dann ist es erlaubt zumindest in Österreich.
https://ooe.arbeiterkammer.at/berat..._am_arbeitsplatz/Private_Internetnutzung.html
 
Die Theoriehengste sind wieder...

Du bist Administrator, dein Chef will das von dir. Es betrifft deinen Aufgabenbereich. Rechtlich darfst du das eigentlich nicht. Praktisch machst du das aber, oder willst du deinem Geschäftsführer irgendwelche Paragraphen hinhauen?

Mach es einfach, lösche deine Frage hier und sage in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das rauskommt, du wusstest nicht, dass es keine Vereinbarung gibt und fertig. Wenn du dort länger arbeiten willst darfst du das definitiv nicht verweigern.
 
eXEC-XTX schrieb:
oder willst du deinem Geschäftsführer irgendwelche Paragraphen hinhauen?
Warum nicht wenn er sich nicht kennt? Auch gegen den Chef muss man sich durchsetzen können, ich habe zwar keinen Chef und brauche auch keinen, aber es ist so wenn man nicht ferngesteuert sein will.

Und wenn der Chef sagt ich leuchte dir mit der Taschenlampe vom 10 Stock bis ins nächte Haus, handle dich am Lichtstrahl hinüber, wirst du diese Anweisung auch ausführen?
 
Es ist eben so, wie hier der Sachverhalt geschildert ist, hat es den TE nicht zu interessieren. Er hat den Auftrag bekommen und sollte diesen ausführen.

Ob er sich da strafrechtlich belastet, das geht aus seinen Worten eben einfach nicht hervor. Ganz im Gegenteil. Es sieht einfach so aus, die Mails entstanden im täglichen Arbeitsablauf und sie gehören erst einmal dem Unternehmen. Und nicht dem Autor.

Wenn der TE rechtliche Bedenken hat, dann muss er diese seinem Auftraggeber mitteilen. Da wird dann schon eine Reaktion kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Ob er sich da strafrechtlich belastet, das geht aus seinen Worten eben einfach nicht hervor.
Wenn es ein Strafrechtlicher Tatbestand ist würden sich beide belasten also der Chef und der TO, allerdings würde der Chef als Anstifter die höhere Strafe ausfassen. Sage einfach du macht das nicht und Schluß komme was wolle. Es gibt Chefs die schätzen Mitarbeiter die eine eigene Meinung und eigene Standpunkte vertreten davon kann ein Chef auch sehr viel profitieren, Befehlsempfänger und Speichellecker gibt es zuhauf die findet man an jeder Ecke.
 
Ja, das klärt man aber mit dem Chef. Und nicht über Dritte. Das wird gar nicht gerne gesehen, nirgendwo. Wenn der TE sich jetzt eine (unter Umständen) falsche Meinung bildet, danach handelt und eben diese Aufgabe nicht erfüllt, das wäre nicht haltbares Verhalten. Der Schuss ginge dann extrem nach hinten los.

Dem TE fehlt einfach das Wissen, wie genau der Fall bewertet werden muss. Oder er hat es uns hier nicht mitgeteilt.
 
}allerdings würde der Chef als Anstifter die höhere Strafe ausfassen.
Nur rein informativ, weil ich da nicht so bewandert bin und das so nicht kenne. Gibt es dafür Grundsatzurteile/Rechtshinweise/Paragrafen o.ä.?

Bekomme ich als Anstifter z. Bsp. mehr Strafe als der ausführende Mörder / Räuber ?
 
ThomasK_7 schrieb:
Bekomme ich als Anstifter z. Bsp. mehr Strafe als der ausführende Mörder / Räuber ?

Kommt darauf an in welchem Verhältnis Anstifter zu Ausführer stehen. In einem Abhängigkeitsverhältnis (Bandenkriminalität bei der ein klarer Anführer/Profiteur erkennbar ist) ist das durchaus üblich und das träfe auch auf Chef - Angestellter zu.
 

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