Päckchen mit Handy aus eBay-Auktion nicht angekommen - Haftung?

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DaveW schrieb:
Hat sich erledigt, habe gerade in den Briefkasten geschaut und da war es. Wurde unversichert und ungepolstert als Maxibrief für 1,45 Euro mit der Post versendet. Immerhin ist es angekommen und es funktioniert. Habe ich nochmal Glück gehabt. Danke für die ganzen Antworten!

Gleich mal Rot und fertig.
 
DaveW schrieb:
Ja, ohne OVP. War in der Beschreibung aber auch nicht angegeben, von daher ist das okay. Negativ wird es nicht, aber neutral auf jeden Fall. Ein S6 sollte man nicht ungepolstert in einem Brief verschicken und dafür 9 Euro verlangen (und auch noch behaupten es wäre als Päckchen verschickt worden).

Muss es auch gar nicht. Wertvolle und empfindliche Geräte verschickt man nicht im Luftpolster. Das ist eigentlich eine absolute Frechheit. Vor allem in Verbindung mit den Versandkosten.
 
Haudrauff schrieb:
Anders rum gibts dann wieder Käufer die behaupten es ware nie was angekommen und dann ist der Verkäufer der angeschissene, weil es bei einem maxibrief keinen Nachweis gibt.
Klar und von einem Handy kann ja auch nie nachvollziehen wer es benutzt und sich damit keineswegs eine Anzeige wegen Betruges einhandeln :freak:
 
^^
du glaubst gar nicht für wie schlau sich manche betrüüger so halten...
 
Der Verkaufserlös war in der Tat etwas unter momentanem Marktpreis für ein gebrauchtes S6. Wahrscheinlich wollte der VK deshalb noch das Bestmögliche rausholen. Habe mir das nochmal überlegt und eine negative Bewertung währe wahrscheinlich wirklich das Beste. Vor allem, da er mit Unverständnis auf meine Bitte nach Ausgleichzahlung für die Versandkosten reagiert hat. Er hat mich sogar beleidigt, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass es in beiderseitigem Interesse schlauer gewesen wäre, das Ding aufgrund des Wertes versichert zu versenden. Zu solchen Menschen fällt mir echt nichts mehr ein, jetzt mache ich mir sogar Gedanken ob ich da nicht geklaute Ware vor mir habe bei so einem seriösen Verkäufer (geliefert wurde nur das Handy + Ladekabel).

Edit: Wobei man ein geklautes Handy auch nicht unter richtigem Namen über eBay verkauft. Das wäre an Dummheit ja kaum zu überbieten)
 
Zuletzt bearbeitet:
das sind eh die allerallergeilsten die dann bei selbst gemachten fehlern auch noch beleidigen müssen

frag doch einfach mal ganz "unbedarft" bei paypal was die von der geschichte halten?
also versandkosten 8,99€ berechnet als päckchen!! (versteckt)
und tatsächlich vom VK bezahlte 1,45€ als luftpolster brief
 
DaveW, wer sagt Dir denn, dass er unter seinem richtigem Namen über eBay verkauft? Wie lasch die Identitätsprüfung bei Paypal ist, hatte wir hier im Forum schon mal disskutiert, die Absendeadresse kann irgendjemandem gehören, der im Zweifel den Namen des Absenders noch nie gehört zu haben beschwört.

Das Risiko geklaute Ware (oder auch Fakes) zu kaufen hat man beim Gebrauchtkauf leider immer und besonders in der Bucht.
 
Die Beleidigung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der die Ehrdelikte umfasst, in § 185 normiert.
Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen
Die E-Mails hast du sicherlich noch.
 
Jetzt wo du es sagst, auf dem Maxibrief war nichtmal seine Adresse vermerkt, sondern nur meine. Vielleicht sollte ich einfach mal bei der Polizei anfragen ob das Ding als gestohlen gemeldet ist. Nicht, dass ich dann in ein paar Monaten die Polizei vor meiner Tür steht. So habe ich dann wenigstens noch die Möglichkeit an mein Geld zu kommen, sollte es gestohlen sein.
Oder gibt es bei Samsung wie bei Apple die Möglichkeit das über die IMEI zu überprüfen?
Hätte ich mal die Finger davon gelassen :D.
Ergänzung ()

Ja, natürlich. Um genau zu sein wurde die Ehre meine Mutter verletzt in Verbindung mit mir. Wäre wohl das Beste beim Besuch der Polizei gleich noch eine Anzeige wegen Beleidigung zu machen.
 
Standardversand heißt bei ebay meines Wissens immer unversichert.
Und die Versandkosten hattest du mit dem Kauf akzeptiert. Da einen Nachlass zu verlangen, ist imo etwas dreist. Zumal es ja nur um 2-3€ geht.

Das Gerät ist angekommen, also ist eigentlich alles gut.
 
8,99€ - 1,45€ =2-3€ soso interessante rechnung
anzeige kann man machen, wird aber siche rnix bei rauskommen, ist bestimmt (dem verhalten nach zu urteilen) n 12 jähriger
aber zur anzeige musst du nichtmal das hasu verlassen, geht ratz fatz online
 
Bewerte den Verkäufer negativ und gut ist.
Mehr bringt doch nichts.
 
WhiteShark schrieb:
Standardversand heißt bei ebay meines Wissens immer unversichert.
Und die Versandkosten hattest du mit dem Kauf akzeptiert. Da einen Nachlass zu verlangen, ist imo etwas dreist. Zumal es ja nur um 2-3€ geht.

Das Gerät ist angekommen, also ist eigentlich alles gut.

Unsinn. Es ist dreist empfindliche Ware nicht ordnungsgemäß zu verpacken und so einen Preis zu verlangen. Ich verschicke meine Ware immer versichert und immer mit Umverpackung.
 
Problem gelöst. Thema gegenstandslos. Thread geschlossen.
 
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