Ware (TV) verkaufen bei laufender Ratenzahlung?

theseus

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Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen TV auf Raten gekauft (Otto). Da ich bald mit meiner Freundin zusammen ziehen, sie einen noch besseren Fernseher hat und wir keine zwei Geräte brauchen, würde ich meinen Fernseher nun gerne verkaufen.

Das Gerät ist neuwertig, keine Gebrauchsspuren und war nicht mal 6 Monate in Betrieb.

Kann ich den Fernseher nun bei e*ay oder e*ay-Kleinanzeigen verkaufen?

Auf der Rechnung steht "Zahlungsart: Ratenzahlung". Diese Raten werd ich natürlich bis zum Ende bezahlen.

Danke und viele Grüße
 
Solange du die Raten abbezahlst, interessiert den Händler nicht, was du mit dem Fernseher anstellst. Ergo kannst du ihn auch verkaufen.
 
Hi,

das stimmt schon, Otto bzw. der Bank wird es recht egal sein. Aber könnte mir der neue Käufer Probleme machen, wenn er sieht dass dort "Ratenzahlung" steht? Letztendlich könnte ich den TV ja auch auf Raten kaufen und verschenken.

Vermutlich wird es niemanden interessieren, möchte mich im Vorfeld aber eventuelle Risiken abwägen.

Letztendlich hab ich, wie vermutlich manch andere auch, schon des Öfteren Smartphones aus Vertragsverlängerungen oder Neuverträgen verkauft. Prinzipiell ist es hier ja das selbe und führte bisher nie zu Komplikationen.
 
Zuletzt bearbeitet:
theseus schrieb:
Aber könnte mir der neue Käufer Probleme machen, wenn er sieht dass dort "Ratenzahlung" steht?
Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag mit dir ob auf der Rechnung Ratenzahlung oder sonstwas steht ist irrelevant. Du bist verplichtet die Ratenzahlung einzuhalten aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und es gibt ja keinen Grund für den Käufer dir irgenwelche Schwierigkeiten zu bereiten, er hat ja auch noch die Garantie des Herstellers.
 
Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst dem neuen Käufer ja mitteilen, dass die Sache noch nicht dein Eigentum ist. Dummerweise kann er somit nicht mehr gutgläubig Eigentum daran erwerben^^ Aber immerhin droht dann keine Strafbarkeit mehr wegen Unterschlagung :D Hierfür macht es natürlich keinen Unterschied, ob verkauft oder verschenkt wird.

Den Kaufvertrag an sich kannst du natürlich so oder so wirksam schließen.

Also das sei nur gesagt, soweit du bewusst die Risiken abwägen möchtest. Im Übrigen wird wohl nichts dagegen sprechen..
 
Ich habe noch keine Klausel zum Eigentumsvorbehalt gesehen, nach der eine Sache schon vor der vollständigen Zahlung in das Eigentum des Käufers übergeht. Kann man etwas verkaufen, was einem nicht gehört? Oder wäre das schon Hehlerei?

Zumindest, um mal wieder (und wie in fast jedem diesartigen Thread) das Paradebeispiel zu bringen: kauft man ein Auto auf Kredit, bekommt man nicht mal den Kfz Brief, somit ist ein Verkaufvor Vertragsende sowieso schon ausgeschlossen, aus gutem Grund. Auf Grund des Wertes sichern sich die Kreditgeber ab. Vom Grundsatz her ähnlich dürfte es im Fall des TE verhalten. Ich würde das also mit dem Kreditgeber abklären.
 
Ich kenne zwar keine Gerichtsurteile dazu, aber ich denke wenn sich der Kreditnehmer auf sonst eine Weise absichert insbesondere bei Autos und Gegenstände geht, die könnte man ja wieder Pfänden wenn die Ratenzahlung ausbleibt, ist das was anderes aber nicht bei einem Fernseher den darf man auch verkaufen. Die Ratenvereinbarung bleibt ja weiterhin gütig. Aber man könnte auch sagen wo kein Kläger da kein Richter. Eine Straftat ist es in keinem Fall.
 
Eben.

Nehmen wir mal den Fall, den man für den TE nicht hofft, der aber durchaus eintreten kann: ihm passiert etwas und die restlichen Raten können nicht gezahlt werden, das Gerät ist ebenfalls nicht mehr da. Wie kommt der Händler da zu seinem Recht? So etwas ist nicht herbeikonstruiert, u.A. genau wegen solcher Fälle gibt es den Eigentumsvorbehalt.
 
frankpr schrieb:
. Wie kommt der Händler da zu seinem Recht?
Er würde sicherlich Klagen und ein Titel gilt 30 jahre, und es wird üblicherweise nicht die Herausgabe der Ware fordern sondern den Betrag samt allen anfallenden Kosten. Ich denke so läuft das in der Regel ab.
 
In der Regel hat der Händler sein Geld bereits Komplett. Die Ware ( der TV ) wird von einer Bank bezahlt, und der Käufer macht die Ratenzahlung mit einer Bank. Das ist ein ganz normaler Kredit. Der TV gehört dem Kunden komplett,.. der Händler hat da keine Eigentumsrechte dran und kann den auch nicht zurückholen wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden.
 
Gehen wir mal weg von der Theorie, als wenn ein Konsumgut jemals verwertet werden würde.

Du hättest den Fernseher auch zu Hause gleich aus dem Fenster werfen können, das würde den Gläubiger nicht weniger interessieren.

Nicht umsonst lassen sich Banken bei den Gütern, die sie eventuell verwerten möchten, Sicherheiten geben. (KFZ-Brief/Grundschuld).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

habe soeben mal mit dem Support "gechattet" und nachgefragt ob man einen Artikel von Otto.de weiter verkaufen kann, auch wenn man diesen Artikel auf Ratenzahlung gekauft hat.

Die Antwort:

Otto Ausschnitt.jpg

Ich denke also, dass es Otto selbst ziemlich egal sein wird, solange sie die Raten bekommen. Wie einige hier schon sagten, das Geld hat Otto ja von der Bank erhalten. Und die Bank würde im Fall der Fälle niemals einen TV, der dann ohnehin gebraucht und weniger Wert wäre, wieder zurück verlangen. Wenn ich beim Verkauf eine Abtretungserklärung beilege, sollte Otto bzw. der Hersteller ja auch keine Probleme machen, da die Garantie bzw. Gewährleistung ja nichts mit der Ratenzahlung der Bank zu tun hat.

Abgesehen von allem ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass ein Defekt auftritt...
 
Man könnte prinzipiell daran denken, dass im Gewährleistungsfall ein Zurückbehaltungsrecht besteht oder aufgerechnet wird, wenn Raten nicht bezahlt werden. Das hat schon etwas miteinander zu tun. Und natürlich wollen sie am Ende einfach nur das Geld. Der Eigentumsvorbehalt soll aber genau das absichern. Es lässt sich nur schwer so argumentieren, wie ihr das im Chat gemacht habt :D So könnten sie ja auch gleich auf den Eigentumsvorbehalt verzichten.. Einen Kaufvertrag kann man trotzdem schließen, der betrifft ja nur die Verpflichtung. Die Sache dann tatsächlich jemand anderem zu übereignen ist aber streng genommen definitiv eine Straftat. Sie gehört dir ja nun mal noch nicht ^^ Wie gesagt nur streng genommen und aufgrund deiner ausdrücklichen Nachfrage. Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn du dich nun auf die Auskunft zurückziehst und ihretwegen an deine Verfügungsbefugnis glaubst - aber ehrlich gesagt wird der Chatpartner einfach keine Ahnung davon haben;)
 
Droitteur schrieb:
ist aber streng genommen definitiv eine Straftat. Sie gehört dir ja nun mal noch nicht ^^
Wieso den das, auch wenn sie einem noch nicht gehört so hat man doch eine Ratenvereinbarung unterschrieben und die kann auch vollzogen man ist also nicht in der Lage sich seinen Verpflichtungen zu entziehen wenn`s ein Harz4 Empfänger ist hat der Glübiger halt Pech gehabt ist dann halt Berufsrisiko Außerdem wird ja in der Regel vor einer Ratenvereinbarung die Bonität festgestellt. Banken sichern sich zum Beispiel bei Immobilien ab sie schreiben sich ins Grundbuch rein und wenn die Ratenzahlung ausbleibt ist die Immobilie futsch und man sitzt auf der Straße, aber da geht es um ganz andere Summen. Den Tatbestand einer Straftat sehe ich nicht gegeben aber ich lasse mich durch Urteile auch vom Gegenteil überzeugen.
 
Keine Ahnung, ob dafür wirklich schon jemand angeklagt und dann auch noch verurteilt wurde :D (viel wahrscheinlicher erscheint mir für solche Dinge eine Lösung außerhalb einer Hauptverhandlung), aber du sagst es ja selbst: Gläubiger sind halt an Sicherheiten interessiert. Und die "Sicherheit", die bei einem Eigentumsvorbehalt besteht, ist eben unter anderem der strafrechtliche Schutz (weiter die Verjährung und die Bevorzugung bei Insolvenz). Es handelt sich schlicht um eine Unterschlagung nach § 246 I StGB. Eine fremde Sache wird einem Dritten rechtswidrig zugeeignet. Der Eigentümer könnte prinzipiell einverstanden sein - es bleibt allerdings die Frage, wozu er sich dann überhaupt das Eigentum vorbehält ;)
 
Man müsste doch eig. einfach nur die Vertragsbedingungen dieser Angebote lesen oder? Hat das schon jemand gemacht? :p
 
":p" :D [Das sollen eigentlich Smileys sein, also einfach Großbuchstaben denken^^ Irgendwie geht das nicht >. Irgendwie macht der Editor mir immer wieder Probleme 0o
 
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Man kann den eigenen TV auch während einer Ratenzahlungsphase eigenverantwortlich beschädigen und diesen entsorgen, was beim Ausbleiben der RAtenzahlung als Erklärnug dienen kann, warum das Gerät nicht mehr pfändbar ist.;)
 
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