Geschäft betrügt...

M!LEZ

Cadet 3rd Year
Registriert
Sep. 2006
Beiträge
43
Hallo zusammen,
vor ungefähr einer Woche habe ich meinen Rechner bei einem Geschäft abgegeben, dessen Namen ich hier nicht erwähne, da er einen Fehler hatte.
Also ich erläutere mal kurz das Problem:
Der Fehler war, dass der Rechner zwar anging aber der Monitor nichts angezeigt hatte und der Rechner nicht mehr auf normale Art asging (sprich: per Ein- und Ausschalter).
Dann habe ich den Rechner abgegeben und heute kam ein Anruf, dass 2 "Jumper" beim CPU, da, wo der CPU draufsitzt verbogen waren und sich kurzgeschlossen haben. Aber ich habe den CPU seid Dezember nicht angerüht (im Dezember habe ich den CPU eingebaut).
Im Mai war mein Rechner schonmal bei dem Geschäft und damals hatte ich den gleichen Fehler, dass der Monitor nichts anzeigt.

Der Angestellter des Ladens sagte mir auch, dass der Rechner, trotz des neuen Mainboards gar nicht mehr angeht, obwohl dieser vor der Abgabe meinerseits an den Laden noch anging.


Bitte um Antwort
M!LEZ
 
Also bei dem Zettel, den ich bekommen habe, als ich meinen Rechner abgegeben habe, stand drauf:

"Rechner geht an, aber zeigt kein Bild an".

Ist das nicht ein Beweis genug? - Dass er vorher funktionierte??
 
Wenn auf dem "Zettel" vermerkt ist, dass dieser aus dem betreffenden nicht genannten shop stammt, gilt das schon als Beweis. Ist ja quasi sowas wie eine Fehlerbeschreibung.
Sollte halt auch möglichst ein Datum draufstehen.

Ansonsten würde ich auf jeden Fall versuchen, mit dem Geschäftsführer ein sachliches Gespräch in einem ruhigen, angemessenen Ton zu führen. Das wirkt oftmals Wunder.

Gruß mmic
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du einen Beleg hast ändert das natürlich die Sachlage, am besten du gehst erstmal zu dem Techniker bei dem du das abgegeben hast und konfontierst ihn mit seiner Diagnose und dann damit das jetzt nichts mehr geht. Wenn der nicht kooperiert dann ab zum Zweigstellenleiter bzw. Chef des Geshäftes.

Die haben deinen Rechner aber schon getestet als du ihn abgegeben hast, oder steht da nur "Rechner geht an, aber zeigt kein Bild an" drauf weil du ihnen das gesagt hast?
 
ne, ne die testen das immer...
Ich habe da heute nochmal angerufen.
Der, der am Telefon war hat gesagt, dass ein Kollege von ihm den CPU rausgeholt hat und wieder reingesteckt hat.
Er meinte aber, dass es seid Mai eigentlich nicht möglich sei, dass der Rechner funktioniert, wenn ich daran nichts geändert habe.
Ich habe ihm jetzt gesat, dass ich, wenn er die Sache nicht richtig macht und wenn die weiter behaupten, dass ich den zerschrottet habe, dass ich einen Anwalt einschalten werde.

Schließlich habe ich den CPU erst seid Dezember.
Damals habe ich ihn zwar selbst eingebaut, aber er lief und das Mainboard war nur kaputt, als ich den Rechner in dem Laden zum 1. Mal abgegeben habe.
Das erste Mal, als ich den abgegeben habe war im Mai und damals haben sie schließlich auch am CPU alles gecheckt also hatte ich keinen Fehler beim Einbauen gemacht.
 
Warum sollten sie Dich betrügen wollen, die sind doch gegen solche Fehler der Mitarbeiter versichert.
 
und was sich da bei diesen kleinen PC klitschen gerne immer als PC Techniker aus-gibt, sind keine Techniker sondern meist Praktikanten,
Verkäufer selber,
oder 300 € Jobber die meist NULL Ahnung haben .
kannst ja mal sagen, oder verlagen du möchstet einen ausbildungsnachweis
sehen des angeblichen PC technikers *gg*

ja ist es ! nach der 2. erfolglosen nachbesserung kannst du den
vom kaufvertrag zurück treten ,
oder auf minderung bestehen;
wenn der PC nicht läuft vom kaufvertrag zurück treten
weil man damit ja nix mehr anfangen ,
also vom kaufvertrag zurück treten
und barauszahlung des kaufpreise verlangen.
wenn das innerhalb von 12 mon. ist,
nach 12 mon. bist du in der beweisverpflicht und muß dem häündler
oder hersteller fehler nachweisen.

ich würde zum vrbrauchschutz gehen wenn der händler sich weigert,
du hast gesetzlich einen einklagbaren anspruch auf funktionierende
und korreke ware bei neukauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hwt

Woher entnimmst Du denn die von Dir besagten 12 Monate?

Meines Erachtens nach, kann der Händler/Hersteller bereits nach 6 Monaten einen Beweis verlangen, dass der Fehler nicht an Ihm lag.
 
wieso?
denke das ist im EU Gesetz so geregelt 24 Monate gesamt,
wo von 12 Monate die normale Garatie ist
und 12 Monate Gewährleistung.
 
hwt schrieb:
wieso?
denke das ist im EU Gesetz so geregelt 24 Monate gesamt,
wo von 12 Monate die normale Garatie ist
und 12 Monate Gewährleistung.

Quatsch, 6 Monate lang gilt bei Fehlern der Grundsatz, daß dieser Fehler bereits beim Kauf vorhanden war, also muss der Händler dafür geradestehen (es sei denn, er kann dir beweisen, daß der Fehler von dir verursacht wurde). Danach geht der Gesetzgeber davon aus, daß du den Fehler verursacht hast und somit bist du in der Beweispflicht ...
 
Er hat ausserdem den Rechner selbst zusammengebaut, da muss der Händler gar nichts zurücknehmen wenn es nicht mehr läuft, nach 6 Monaten.
 
kurz: gewährleiszungsrecht gegen der verkäufer : 24 monate
Garantie: 6 monate nach Gesetz, die meisten geben jedoch 12, 24 und mehr monate!
in den ersten 6monaten ist die beweislast vom Händler/Hersteller zu tragen(er muss also beweisen das die ware o.k. gewesen ist), ausser den defekt hat man selbst OFFENSICHTLICH zu verantworten.

ist auch egal, wenn bei ihm auf dem zettel steht (am besten mit Datum), das das gerät funktioniert und nur kein Bild zeigt, dann kann der Händler sich nunmehr nihct mehr rausreden. auch wenn er das gerät selbst nicht wirklich getestet hat!dann hat er selbst pech gehabt um muss troztdem dafür aufkommen!
 
werkam schrieb:
Er hat ausserdem den Rechner selbst zusammengebaut, da muss der Händler gar nichts zurücknehmen wenn es nicht mehr läuft, nach 6 Monaten.

Ich habe den Rechner selbst zusammengebaut, das ist richtig. Das streite ich aber nicht ab.
Nur ich habe den Rechner eigentlich nur da abgegeben, weil ich nicht nur so dsa Mainboard zum Umtauschen abgeben kann.

Aber ich habe den Rechner im Dezember zusammengebaut und im Mai war der schonmal in der Reperatur. Spätestens da müssten sie gemerkt haben, dass mit dem CPU irgendwas nicht stimmt.
 
Eieiei... :rolleyes:

Um mal das immerwiederkehrende Problemchen mit Garantie/Gewährleistung zu klären:

Garantie: Es gibt keine gesetzliche Garantie, Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers der Ware. Der Hersteller ist in der Gestaltung der Garantie absolut frei.

Gewährleistung: Der Gesetzgeber schreibt eine 24 monatige Gewährleistung hier in Deutschland vor. Diese Gewährleistung hat der Verkäufer zu tragen, der Hersteller damit nichts zu tun (zunächst, und wenn, dann nur als Erfüllungshilfe des Verkäufers). Nach 6 Monaten ab Verkauf der Ware wird die Beweislast umgekehrt. D. h. dass in den ersten 6 Monaten ab Kauf immer davon ausgegangen wird, dass die Ware bereits beim Verkauf beschädigt war, insofern es sich nicht eindeutig um fahrlässige Handhabung durch den Eigentümer handelt. Nach diesen ersten 6 Monaten muss der Eigentümer der Ware nachweisen, ob der Mangel tatsächlich seit Kauf vorgelegen hat. Dies ist ausschliesslich durch einen gerichtlich bestellten Gutachter möglich, es muss also zwingend ein Rechtsstreit vorliegen, damit nach 6 Monaten die Gewährleistung überhaupt noch greifen kann.

Druckt euch das am besten mal aus und klebts euch an die Wand oder so, damit da mit Händlern oder wem auch immer keine Missverständnisse mehr aufkommen....
 
Thomas Malone schrieb:
Gewährleistung: Nach diesen ersten 6 Monaten muss der Eigentümer der Ware nachweisen, ob der Mangel tatsächlich seit Kauf vorgelegen hat.

Das ist nur der Fall, wenn dies der Hersteller verlangt.
 
Dies ist ausschliesslich durch einen gerichtlich bestellten Gutachter möglich, es muss also zwingend ein Rechtsstreit vorliegen, damit nach 6 Monaten die Gewährleistung überhaupt noch greifen kann.
Zum Glück ist es dann doch nicht immer ganz so. Es gibt auch noch Kulanz! Schonmal was davon gehört? Man will schließlich auch keine Kunden verlieren und wenn der Schaden nicht allzu groß ist ist das für den Verkäufer auch kein Problem nach den 6 Monaten ein Auge zu zudrücken.

Kumepl von mir hatte mal ein Media Markt Notebook, das ging nach nem Jahr kaputt, ab zu MM und die haben es eingeschickt, nach 2 Monaten bekam er ein neues, 3 Tage nach dem er schon ein neues bekommen hatte bekam er doch glatt noch eins. Quasi geschenkt weil einer zu doof war. Da kam Kulanz und Dummheit zusammen :D
 
Natürlich gibt es auch Kulanz und Unternehmen, die die Gewährleistungsregelungen zugunsten des Kunden auslegen. Meine Ausführungen oben entsprechen jedoch den deutschen Gesetzen und sollten ausschliesslich der Klarstellung dienen.

LostH~Tommy schrieb:
Das ist nur der Fall, wenn dies der Hersteller verlangt.

Nochmal: Der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts am Hut.
 
Thomas Malone schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt

Nicht? Wem wird denn dann in Dt. eine zweijährige Gewährleistung aufgedrückt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Vollzitat des Vorposters entfernt)
Zurück
Oben