Keylogger

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Ohje jetzt kommen neue solche Kiddys mit dem deutschen VB08...

Ich glaube eh nicht, dass das mit VB so einfach zu realisieren ist.
Illegal sind Keylogger afaik aber nur wenn sie ohne Zustimmung auf fremden PCs laufen.
/edit: Besitz etc. illegal!
 
Zuletzt bearbeitet: (StGB § 202c Absatz 2)
Mhhh

Vieleicht ist ja "Parant Control" das richtige für dich ?! Kostet 5 €
Das Programm arbeitet verdeckt, und loggt so ziemlich alles mit, dass kann man sich dann auch schön per mail zukommen lasssen, so das man garnicht mehr an den PC muss.

Ist zur überwachung von Kindern gedacht....

WICHTIG : Ohne zustimmung ist der Betrieb auf Fremden PC Systemen verboten !
 
Die bequemsten Keylogger sind die, die man entweder per USB ansteckt oder zwischen die Tastatur und den PC klemmt ;) Diese Hardware Lösungen kosten aber ein wenig (ab ca 25€).

@ Blackcomb: Der Besitz eines Keyloggers alleine ist nicht illegal, was man damit anstellt könnte jedoch anders aussehen. Davon abgesehen besteht bei Softwareprogrammen die Gefahr, dass sie von Antivirus Programmen als Malware/Trojaner erkannt werden (eine fertige und weit verbreitete keyhook dll zB).
 
@Masterforever
Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis und machst dich u. U. sogar strafbar:
StGB § 202c Absatz 2

Den Text findest du im Netz.
 
Das war mir garnicht so klar, demnach ist dann sogar der Besitz und das Programmieren ("herstellen") verboten. Also ist dringendst davon abzuraten irgendetwas in dieser Richtung zu machen.
 
Nein, die Herstellung (also Programmierung) eines Keyloggers ist nicht pauschal illegal. Sie ist nur dann untersagt, wenn man eine Straftat nach § 202a StGB oder § 202b StGB vorbereitet. Sollte masterforever den Keylogger für etwas anderes brauchen, so wäre das vollkommen in Ordnung. (Auch wenn ich mich frage, was wohl weitere Verwendungszwecke sein könnten.)
 
Naja aber es werden ja Daten abgefangen die nicht für denjenigen bestimmt sind, in diesem Fall Tastatureingaben. Und das ist ja dann nach §202b eine Straftat.

Das einzige wäre noch "für Übungszwecke"..
 
>> Naja aber es werden ja Daten abgefangen die nicht für denjenigen bestimmt sind, in diesem Fall Tastatureingaben.

Genau das kannst du eben nicht sagen. Wir wissen schließlich nicht, wie und wo masterforever den Keylogger einsetzen möchte. Er muss ihn ja nicht zwangsläufig dazu einsetzen, um an Informationen zu kommen, die nicht für ihn bestimmt sind.
 
... deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,...

Die Tatsache, dass das hier öffentlich diskutiert wird, könnte man als "zugänglich machen" ansehen, und das reicht schon.

Ein Keylogger hat keinen anderen Zweck, als unbefugt Daten abzufangen.
 
masterforever schrieb:
Für den Threadersteller ist die Frage dreifach (!!!) beantwortet. Damit das hier nicht ein
Spekulationsthread wird, mache ich einmal dicht. Ferner klärt uns der Threadersteller über
den Einsatz nicht auf. Leider wurde auf die Frage, ob und wie sich so etwas mit VB8
programmieren läßt, nicht beantwortet.
In Deutschland kann der heimliche Einsatz von Keyloggern an fremden Computern als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuches strafbar sein. Unternehmen, die Keylogger an den Firmencomputern einsetzen wollen, müssen zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Zudem darf gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung „[o]hne Wissen der Benutzer […] keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden“
 
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