Ecs Elitegroup Garantieabwicklung? /8800gt MX lage eine Garantiekarte bei?

Kaffeetrinker

Lieutenant
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Dez. 2007
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Hallo,

habe mir in einen Online-Handel eine ECS Eliteegroup 8800gt MX mit passiv Kühler bestellt. Der OnlineHandel will es sich einfach machen (drohgebärden, Sachverständiger nach 6 Monaten.) Eigentlich kein Problem aber auf der ECS Elitegroupe Seite finde ich keine Garantie Angaben, auch liegt der Karte keine Garantiekarte bei.

Also Gewährleistung bei 6 Monaten, danach wird sich gedrückt. Hersteller scheint sich daraus zuhalten, was ja sein Recht ist.

Oder unterschätze ich das die Firma ECS Elitegroup?

Gruß
Kaffeetrinker
 
Wo und wann hast du denn gekauft?
 
Hallo,


so machen es sehr viele Online Händler, nur VV-computer ist ehrlich und sagt wie es ist, und das bei günstigen Preisen der Kunde nicht alles haben kann :cool_alt:

Aber die Hersteller ziehen sich auch immer mehr zurück.

Gruß
Kaffeetrinker
 
Bitte was ? Man hat doch wenigstens eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit ?

EU Recht 2 Jahre ?
 
MCCornholio schrieb:
Bitte was ? Man hat doch wenigstens eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit ?

EU Recht 2 Jahre ?

Hallo,
vom Prinzip hat der Gesetzgeber das so gewollt, aber die Firmen reiten auf der beweislastumkehr umher die nach 6 Monaten eintritt. Wer schalte einen Anwalt für 173,- Euro ein. Die Firma sitzt am längeren Hebel.

Bei vv-computer soll man ja auf dem Rücksende -Begleitschein was unterschreiben, ich würde es nicht machen. Es wird mit allen Mitteln versucht den Kunden Abzugwimmeln.
ich sage nur Testpauschale von mindetens 15,- (mindesten!!)

Aber vielleicht brüllt auch nur VV-Computer, und es ist eben dann, wie es in den Wald rein hallt so hallt es zurück. Vielleicht sind die von VV auch ok. Wenn ich manche Kunden sehe verstehe ich vv-computer auch einwenig!

Reichelt oder KM geben 2 Jahre Gewährleistung! Selbst Amazon versucht es manchmal ;-)

Gruß
Michael

PS.: Recht haben ist das eine, Recht bekommen ist viel schwerer.
 
Wobei man IMMER die Arschkarte ziehen kann.

Damals neue ATI 9800 PRO von reichelt bestellt. Nach kurzer Zeit (2 bis 3 Monate?) Kurzschluss an der zusätzlichen Stromversorgung gehabt. Zu reichelt eingeschickt. Karte dieses Herstellers war bei denen abverkauft und ausgelaufen. Konnten keinen direkten Ersatz liefern und haben die Graka an Hersteller geschickt. Der Hersteller hat den Defekt bestätigt. Da aber Nutzung stattgefunden hat (was macht man auch sonst mit einer Graka?) wurde nur die Hälfte des Kaufpreises an reichelt erstattet und über die an mich weitergeleitet.
Das ganze hat dadurch fett Zeit und Geld gekostet und ich war nicht gerade wenig angepisst. Seitdem ist der Hersteller auf meiner blacklist.
 
Zuletzt bearbeitet:
bitte nicht garantie mit gewährleistung verwechseln ;)

man hat 2 jahre gewährleistung, von denen in den ersten 6 wochen der HÄNDLER beweisen muss, dass der defekt NICHT bereits beim kauf bestanden hat, danach musst DU als KÄUFER dies beweisen :)

garantie ist, dass du die karte ausgetauscht kriegst :)

edit:

@TrOLL-i:
da solltest du wohl eher reichelt auf die blacklist setzen, denn imho is das nicht ganz so mit rechten dingen abgelaufen, was du da schilderst...
 
Heisst also zumindest ,daß der Händler das Ding nach Ablauf der 6 Wochen evntl. unter erhebung einer Pauschale an den Hersteller schicken muss ?

@Private Nachricht
Wenn ich nachher zu Hause bin schau ich mal nach ob ich ne Garantiekarte in meiner Packung hatte.
 
Es liegt tatsächlig kein Garantiezettelchen in der Packung .. in der Anleitung steht auch nichts von Garantie.
Vielleicht ein PDF auf der Begleit CD ?
Wie dem auch sei :

Deutsches Gewährleistungsrecht
Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie bei Verkauf von "Business to Business" (B2B) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. .... Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

D.h. in der AGB des Shops muss stehen ob die Frist 2 oder nur 1 Jahr gilt.
Folglich kann man mindestens 1 Jahr lang den Verkäufer haften lassen.
Wobei man nach 6 Monaten den gegenbeweis zu führen hat.

Dazu noch :

Erst nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweispflicht um. Nun muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Auch dieser Beweis ist schwer zu erbringen. Nach sechs Monaten sind Konsumenten daher auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Garantie ist keine Gewährleistung!

Die Garantie wird oft mit der Gewährleistung verwechselt. Bei der Garantie handelt es sich jedoch um eine freiwillige Zusatzleistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bedeutsam wird die zusätzliche Garantie dann, wenn es nach Ablauf der Sechsmonatsfrist Probleme bei der Reklamation gibt oder die Garantie nach Ablauf der Gewährleistung noch weiterläuft. Die Garantie beschränkt sich häufig auf bestimmte Eigenschaften, wie Haltbarkeit oder Funktion. Je nachdem, ob die Garantiezusage vom Händler oder vom Hersteller kommt, muss der Kunde entweder den Händler oder den Hersteller ansprechen.

Damit wäre dann alles gesagt ;)
 
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