Originalverpackung?!?

mr.buk

Cadet 3rd Year
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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem bei Arlt eine neue 8800GT von Gainward bestellt, die heute morgen geliefert worden ist.

Nach dem Auspacken ist mir aufgefallen, dass im inneren Karton, also wo die Karte verpackt ist kleine Risse und Druckstellen sind (vom öffnen?!?). Außerdem war die Lupo-Verpackung der Karte nicht mehr versiegelt, der Aufkleber war zwar noch vorhanden, allerdings auf der Rückseite verklebt. :mad:

Auf der Karte waren soweit keine weiteren Gebrauchsspuren zu finden, insbesonders nicht bei den Steckkontakten, die ja dann deutlich zu sehen wären.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich demnach einen Rückläufer bekommen habe. Ist das eigentlich rechtens, ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, bzw. hattet Ihr schon ähnliche Fälle?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback :D
 
laut den neuesten gerichtsurteilen ist es völlig legal. da kann man nur hoffen dass man wirklich eine original verpackte und neue graka erwischt. am besten du testest sie ausführlich und falls sie fehler bringt, schickst du sie einfach zurück.

MfG
Rolf
 
Da hilft nur Testen!
Obs rechtens ist, ist zweifehlaft.

Neuware/OVP war es ja definitiv nicht mehr.

Wenn die Ware trotzdem Okay ist, würde ich beim Händler mal nach nem GS fragen da du ja offensichtlich kein versiegeltes und evtl. ein Ausstellungsstück erwischt hast (evtl. kannst ja bei der Anfrage mit rein schreiben, das du ansonsten vom Widerrufsrecht gebrauch machst) ;)
___
Fox
 
Ich habe mal einen Router bekommen, in dem schon Nutzerdaten eingetragen waren. Sonst sah das Teil aber wie neu aus.

Ob das rechtlich okay ist, ist schwierig zu sagen. Nur weil die Verpackung geöffnet war, ändert dass ja nicht unbedingt die Sacheigenschaften. Das Teil ist trotztem neu und unbenutzt, die Verpackung hat keinen eigenen Wert. Aber ein Rückgaberecht im Rahmen des Widerrufsrechts hast du ja auf jeden Fall, solange du die Karte nicht einbaust.

Das Problem liegt im Widerrufsrecht. Wenn man schon das Auspacken als Wertminderung ansehen würde, müssten in Zukunft wohl auch alle, die Waren im Rahmen des Widerrufsrechts zurücksenden, diesen Wertverlust bezahlen.

Wenn du also ausgepackte Ware zurückschickst, weil sie ausgepackt war, wird sich in Zukunft auch die Praxis ändern, wie kulant Händler bei der Rücknahme von Widerrufsendungen sind. Diese werden dann, genau wie die Kunden, sehr sehr genau prüfen, ob nicht doch minimalste Einbauspuren vorhanden sind.
BGB §357
(3) 1Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. 2Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Wenn das Teil schon in Gebrauch war, ist das folglich eine Wertminderung. Beschwer dich und verlange entweder eine Reduzierung des Kaufpreises oder eine Ersatzlieferung. Ersatzweise widerrufe.

Also, wenn nur die Packung geöffnet war, ist alles okay. Wenn das Teil Einbau- oder Gebrauchsspuren hat, schicke es zurück oder verlange eine Preisminderung.


Edit: Mir fällt gerade auf, dass ja nur die Verpackung betroffen war. Dann ist alles okay. Das ist erlaubt. Davon hast du ja auch keine Nachteile, die juristisch von belang wären. Außerdem willst du ja nicht die Verpackung benutzen, sondern den Inhalt.

Ich finde es zwar auch schöner, ein jedweder Hinsicht unberührte Ware zu erhalten. Darauf gibt es aber keinen Anspruch.
 
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@Foxman

Woraus leitest Du ein Anrecht auf versiegelte Ware ab?
Warum ist es Deiner Meinung nach definitiv keine Neuware mehr?

Ich glaube Dir fehlen wichtige Definititionsgrundlagen um hier mitreden zu können. Nur weil man selber gewohnt ist Ware nach Standard A zu bekommen, kann man daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.

Natürlich kann er die Karte wieder zurückschicken, aber mal ehrlich, warum sollte man das tun, wenn sie funktioniert?
 
sowas sollte mal eben denen zeigen, die das fernabsatzgesetz als sport missbrauchen.

rege mich immer über leute auf, die alles 10x bestellen, sei es aus übertakterspaß oder sich nicht richtig vorher informieren.

man kann nur fairerweise anmahnen, leute informiert euch und nutzt die händler net aus, wir wollen alle neue ware haben. nur muss man auch die händler verstehen- grakas die funktionieren muss man also wieder dem nächsten andrehen.

also threaderstelller, geht die karte behalte sie- auch wenn sie irgendein idiot auf dem klo schon aufgefetzt hat.
 
zu diesem thema hab ich hier ein artikel.

klick*

so lange die ware ordnungsmäßig funktioniert, ist alles ok.

MfG
Rolf
 
Naja, eigentlich ist es ja okay. Den Händlern steht es frei, genauer darauf zu achten, ob etwas wirklich schon einmal eingebaut wurde. Selbst minimalste Gebrauchsspuren können im Zweifel schon recht teuer werden.

Wenn die Kunden das missbrauchen würden, wären die Händler auch weniger kulant bei der Rücknahme.

Generell gilt ja:
Auspacken ist okay. Einbauen oder Ausprobieren kostet Geld.

Das die Kunden das manchmal falsch verstehen, liegt aber auch an der Nachsichtigkeit oder Kundenfreundlichkeit der Händler.


Auf das Urteil irgendeines Amtsgerichtes würde ich auch nicht viel geben. Im Zweifel kann man sich natürlich darauf berufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
scheint bei alternate im moment mode zu sein, meine 8800GT von Sparkle kam auch geöffnet, ohne diese Schutzhülle mit dem Siegel und mit einer Menge Staub auf dem Grafikkartenlüfter, ausserdem war sie ein 2 Slot modell mit einem Fetten Lüfter, Laufen tut sie einwandfrei aber trotzdem schade sowas.
 
also staub muss die nun wirklich net haben. da sollte alternate schon mal gucken und evtl. säubern.

außerdem ist das bestimmt eine karte die net in den 14tagen umgetauscht wurde (sonst wäre ja kein staub drinne):)

da sieht die sache wieder anders aus, deutlich sichtbare gebrauchte karten (staub etc.) sind gebraucht und können imho net als neu verkauft werden. aufgefetzte packungen und nach 3tagen zurückgeschickt schon eher.
 
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure zahlreichen Antworten zu diesem Thema.

Ich werde die Karte heute Abend nochmal genau auf eventuelle Gebrauchsspuren an den Steckkontakten überprüfen. Wenn hier welche vorhanden sein sollten, werde ich tatsächlich versuchen, eine Preisminderungen zu bekommen - bzw. bei einer Fehlfunktion vom WRR gebrauch machen.

Natürlich wird mich das letztendlich nicht stören, wenn die Karte einwandfrei funktioniert, doch sind wir mal ehrlich: Eine bereits geöffnete OVP hat immer einen faden Beigeschmack.

Und ich muss Christi recht geben, langsam werden sich wohl die Auswirkungen des "Widerrufsspots" bemerkbar machen. Ich hatte dazu ein interessantes Gespräch mit einem TFT Lieferanten. Hier ist das ganze ja noch schlimmer, weil Pixelfehler gerne auch mit dem Widerrufsrecht "repariert" werden. Die Moral von der Geschichte ist dann die, dass der Händler so gut wie gar nichts mehr an den Geräten verdiehnt hat, weil der Gewinn für die Versandkosten drauf gegangen sind und: Der Händler auf einem bereits bezahlten Gerät sitzen bleibt, dass er dann mit erheblichen Verlust als "Pixelfehler-Gerät" verkaufen muss.

Ich bin gespannt, wie lange sich das Gesetz in dieser Form noch halten kann... Bei Hardware ist es natülrich das gleiche. Kein Hersteller nimmt Widerrufsware zurück und gibt dem Händler dafür OVP Ware im Austausch. Heißt, je mehr Leute wie doof Sachen bestellen und vorallem auch dann mal kurz noch 2 Wochen "testen" und zurückschicken, je häufiger werden sich wohl andere Benutzer über nicht mehr OVP Ware ärgern.

Eine klare Ansage der Händler, bzw. finanzielle Ansprüche ggü. dem Kunden bei Inbetriebnahme würde hier wahrscheinlich schnell für Abhilfe sorgen. Geiz und ausreizen der Kulanzgrenzen ist halt anscheinend GEIL.

Ich jedenfalls möchte gerne ein neues Gerät in Betrieb nehmen, wenn ich dafür einen nicht unerheblichen Betrag dafür gezahlt habe. Ist zwar nur eine Prinzipsache, aber auch gut so.

In diesem Sinne...
 
ich kann das verstehen, wer will eine aufgepackte karte. habe meine 8800gts im laden gekauft- die war nigelnagelneu:) will net, dass einer schon das ding getestet und dran rum gedatscht hat. bestelle deshalb auch keine hardware mehr im netz- zumindestens keine teure hardware. usb hubs und sowas bestelle ich weiter im internet.

mfg
 
Naja, gerade bei TFTs würde ich das aber auch machen. Es gibt da zwar so Fehlerklassen, nach denen man eigentlich ein paar Fehler akzeptieren müsste, als Kunde sehe ich das aber nicht ein. Dass in diesem Fall leider die Händler, und nicht die Hersteller, die es eigentlich treffen sollte, den Nachteil davon tragen, ist natürlich schade.

Bei Atelko kann man andererseits auch direkt im Laden den Monitor vor dem Kauf auf Fehler begutachten. Warum sollte man als Versandkunde schlechter stehen und fehlerhafte Ware akzeptieren müssen? Jeder Pixelfehler ist in meinen Augen ein Sachmangel, auch wenn die Hersteller das gerne anders sehen. In dem Fall sehe ich den Gebrauch des Widerrufsrecht als gerechtfertigte Notwehr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
jo, aber es gibt ja auch pixelfehlerklassen, um zu teurer und zu hochauflösender gibts natürlich weniger pixelfehler. es ist aber net immer einfach , billig und ohne pixelfehler unter einen hut zu bekommmen.
 

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