Darf man die Rufnummer unterdrücken?

Ja stimmt, ich kann machen was ich will...nächtes mal ruft sowieso wieder jemand anders an.

Die ganze Sache nervt nur! Also, gibt es immer noch kein Gesetz, dass die Rufnummerunterdrückung verbietet und hätte schwören können, dass ich letzdes Jahr sowas gelesen hatte.
 
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip...uesst_plaene_gegen_unerlaubte_telefonwerbung/ (März 2008)
Das kürzlich von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte Maßnahmenpaket zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung ...
Wissenswert:
Mehr als 40 Prozent des Versandhandelsumsatzes wird derzeit mit telefonischen Bestellungen erwirtschaftet.

PS: Dieser Thread ist schon auf Platz 14 bei der Googlesuche nach 'Rufnummernunterdrückung verboten'.
 
Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), wird
wie folgt geändert:

1. § 102 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.

b) Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 und 3 eingefügt:
„ (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit
einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem
Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird. Abweichend von § 66j
Abs. 2 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf auch die
Rufnummer der Person, in deren Namen oder Auftrag die Werbung mit einem
Telefonanruf erfolgt, aufsetzen und in das öffentliche Telefonnetz übermitteln.
§ 66j Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter,
die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.“

c) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 4 und 5.

d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und in Satz 2 wird die Angabe „Absatz 1
Satz 3“ durch die Angabe „Absatz 3“ ersetzt.

e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7 und die Wörter „Absätze 1 und 4“ werden
durch die Wörter „Absätze 1 bis 3 und 6“ ersetzt.

f) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 8.

PDF zur Gesetzesänderung
 
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