Vergehen wegen Urheberrechtsgesetz!

A

angiebs

Gast
Hallo,

ich habe gerade einen großen Schock bekomme. Als ich gerade die Post geöffnet habe, habe ich Post von der Polizei bekommen. Da steht drin, dass ich als beschuldigte Person in der Ermittlungssache gegen das Urheberrechtsgesetz eine Vorladung zur Vernehmung bekommen habe. Mehr steht da nicht drin. Ich schätze mal, dass es wegen filesharing ist. Ach so es steht drin, dass das VErgehen am 27.09.2008 11:44 bis 27.09.2008 12:12 stattgefunden haben soll.

Was hab ich denn da jetzt zu erwarten? Das ist ja eigentlich nicht viel....

Ich habe normalerweise gehört, dass da Post vom Anwalt kommt. Aber gleich eine Anzeige? Ich verstehe auch nicht warum da nichts weiter drin steht. Was meint ihr dazu?

Danke für die Hilfe.
 
Was mein ich dazu? Tja, scheiße! Warscheinlich wirste irgendwie aufgeklärt, wast gemacht hast und musst dann ein Sümmchen an Geld zahlen. Werden ein paar hundert oder so sein, wenste aus Deutschland kommst hast da größere Probleme, in Österreich wirds nich so schlimm behandelt.
Meines Wissens zumindest...wenn ich jetz Scheiße verzapft hab, bitte nich bös sein^^
 
Hey stev-o,

ich weiß ja das es nicht in ordnung ist. Aber man denkt ja immer sich selbst erwischt es nicht :rolleyes:

Nunja, aber das sind ja nun keine 10 Tage am stück sondern nur einige Minuten. Geld habe ich nicht. Bin arbeitssuchend. Ich hoffe, dass ich dafür nicth in Haft muss? Ich würde mich über erfahrungsberichte freuen :(
 
Nunja, irgendwann packts wohl mal jeden der illegal P2P betreibt. Da es ja mal grade nen Monat her ist wirst du ja wohl wissen wie und was du da "veranstaltet" hast ...

Sei vorsichtig mit dem wie und was du dort sagst, ggfs. vorher mal nen Anwalt konsultieren der sich mit Internetrecht auskennt.

Je nach dem wie und was du bei der Polizei da von dir gibst, kann es u.U. (sehr) teuer werden.
 
coolen kopf behalten..weisst du ob es sich um musik, film, oder spiel handelt?

die frage ist wichtig da es anders gehandhabt wird..ich denke mal es handelt sich nicht um games..sieht nach musik aus...allerdings ein brief gleich von der polizei ist nicht üblich ...kannst du mich aufklären um was es sich handelt??
 
Notfalls kannste immer noch sagen, dass du nichts sagen möchtest und wenn dann erst mit einem Anwalt, genau wie AMDUser geschrieben hat
 
Was genau Sache ist, kannst du ja von der Polizei erfahren, falls du vor hast zu dieser Vernehmung zu gehen. Falls nicht, wäre es sicher nicht verkehrt dort bescheid zu sagen, dass du nicht kommst.
Außerdem am besten außer deinen Personalien keinerlei Angaben machen, solltest du hin gehen.

Wenn du dann weißt, worum es geht, kannst du dir ja noch überlegen, wie du weiter vorgehst. Ob du überhaupt noch etwas machen musst, da sie eigentlich nichts in der Hand haben und bei der Vernehmung ein Geständnis von dir brauchen, da sie sonst einstecken können oder ob du in der Tinte sitzt und am besten einen Anwalt aufsuchst.
Hier kann dir das keiner sagen.

Bis zum Termin (den ich allein schon aus Interesse wahrnehmen würde) kannst du ja ein bisschen im Netz stöbern. Gibt endlos viel zu lesen.
 
Ich habe neulich mal in der zeitung gelesen, dass die staatsanwaltschaft 1. von solchen verfahren etwas angekotzt ist und 2. die beweislage oftmals gar nicht so eindeutig ist.

z.b. dann wenn mehrere personen im haushalt leben, die alle zugriff auf den rechner haben.
dann könnte es schwierig werden nachzuweisen, dass gerade du was runtergeladen, getauscht oder wie auch immer hast.
die können also nicht einfach sagen, der rechner gehört ihnen, bzw. der provider hat den vertrag mit ihnen, also halten wir uns an sie.
insbesondere dann, wenn du z.b. zur fraglichen zeit gar nicht zuhause warst.
dann kannst du im prinzip da auch hingehen und die aussage verweigern. dieses recht hast du als beschuldigter immer. darüber wirst du auch belehrt.
haken dabei: wenn die beweislage eindeutig ist und du die aussage verweigerst, dann kannst du auch keine strafmilderung erwarten, die du bekämst, wenn du den vorwurf zugibst.
also erstmal anhöhren was man dir genau vorwirft und beweismitel zeigen lassen (werden sie wohl tun, da du bei anwaltlicher vertretung ohnehin recht auf akteneinsicht hättest) und dann entscheiden was du machst.

in aller regel werden sie deine IP abgefangen haben und eine providerauskunft vorliegen haben. wenn du z.b. mit familie zuhause wohnst, dann würde ich erst mal alles abstreiten, die anderen briefen, dass sie das auch tun und mich auf gar nichts einlassen.
wenn du allein lebst, dann könnte es wohl sinnvoller sein den vorwurf zuzugeben und reue zu ´zeigen. was an strafe kommt hängt davon ab, um was für einen umfang es geht.
zumal dann noch schadensrsatzansprüchen der echteinhaber zivilrechtlich nachkommen könnten.


ach ja: scheinbar haben sie den rechner ja nicht beschlagnahmt. das könnte bedeuten, dass ´die beweislage einem richter für einen durchsuchungsbeschluss (starker eingríff in die grundrechte) nicht gereicht hat.
in dem fall würde ich mir mal überlegen, ob ich mich nicht von meinen liebevoll runtergeladenen dateien trenne und die festplatte mit löschtools komplett plattmache, bzw. sie mir versehentlich abhanden kommt. als beschuldigter ist sowas auch nicht illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich Fragen was du für ne Software benutzt hast? (Wenn du wirklich was gemacht hast? /PN geht auch)
 
wenn ich dir einen Tipp geben darf. Du bist erst einmal nicht verpflichtet, was zu erzählen, was dich eventuell belasten kann. Das müsstest du nämlich noch zusätzlich unterschreiben.
Du musst nur deinen Namen + Wohnort + (Beruf?) angeben. Sonst NICHTS!!!
Wohnst du noch zu Hause??-dann müssen sie nachweisen, dass DU runtergeladen hast, und nicht Mama^^-und das werden sie nicht schaffen.

Mein letzter Tipp: das nächste Mal Gehirn einschalten, bevor du öffentlich runterlädst ;-DD

aber das hast du dir wahrscheinlich auch so schon gedacht^^
 
joker0222 schrieb:
wenn du z.b. mit familie zuhause wohnst, dann würde ich erst mal alles abstreiten
wenn du allein lebst, dann könnte es wohl sinnvoller sein den vorwurf zuzugeben
Bloß nicht.
Abstreiten kann - wenn man es tatsächlich war - nur noch weiteren Ärger bedeuten, da man bei der Polizei falsche Angaben gemacht hat. Sie dürfen dich belügen, du sie aber nicht.
Und zugeben bedeutet sowieso Ärger - ob man es war, oder nicht.
Auch ganz unabhängig davon, wie die Wohnverhältnisse sind.

Wie gesagt: Keine Angaben, außer den Personalien. Nichts gestehen, keinesfalls lügen und auch nichts anderes, das deiner Meinung irgendwie vorteilhaft wäre sagen. Einfach gar keine weiteren Angaben.

Du kannst dich auch später noch äußern nachdem du dich ggf. mit jemand anders (z.B. Anwalt) kurz geschlossen hast. Das muss und sollte nicht sofort bei der Polizei sein, wenn du gerade frisch erfahren hast, worum es überhaupt geht.

Außerdem wird die Strafverfolgung sowieso oftmals eingestellt. Falls nicht, wäre auch vom Staat nichts wildes zu erwarten.
Erst das Schreiben eines Anwaltes, der Schadensersatz und seine Gebühren geltend macht, wird dann die zivilrechtliche Sache, wo es um das liebe Geld geht. Aber das ist dann wieder ein anderes Paar Schuhe.
 
Hi,


Ich höre mir erstmal an um was genau es da nun geht und dann überlege ich ob ich dazu was sage, oder lieber erst mal mit einem RA spreche. Danke für den Hinweis, sonst hätte ich wohl aus Angst erstmal alles zugegeben.

Ich verstehe das aber nicht, dass ich post von der polizei bekommen habe und keine abmahnung von irgendeinem RA. In dem Schreiben steht gar nichts. Merkwürdig
 
Zuletzt bearbeitet:
CPat schrieb:
Bloß nicht.
Abstreiten kann - wenn man es tatsächlich war - nur noch weiteren Ärger bedeuten, da man bei der Polizei falsche Angaben gemacht hat. Sie dürfen dich belügen, du sie aber nicht.
.

ich meinte das auch eher so, dass vom aussageverweigerungsrecht gebauch gemacht werden sollte. habe das etwas missverständlich ausgedrückt.

allerdings darf ein beschuldigter das blaue vom himmel runterlügen. DAFÜR kann er nicht bestraft werden.
Lediglich Zeugen müssen die Wahrheit sagen.

Allerdings bei eindeutiger Beweislage könnte ein Geständnis durchaus sinn machen, da es ansonsten zur Hauptverhandlung kommt. aber da wäre es auch ratsam vorher anwaltlichen rat einzuholen.
 
@CPat
Abstreiten kann - wenn man es tatsächlich war - nur noch weiteren Ärger bedeuten, da man bei der Polizei falsche Angaben gemacht hat. Sie dürfen dich belügen, du sie aber nicht.

Laut §136a StPO dürfen die dich nicht anlügen.
§ 136a

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

und wenn die dich anlügen dann ist das so, als ob du nichts gesagt hast
(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
 
angiebs schrieb:
Hi,

danke für die vielen Antworten. Es handelt sich um Musik. Ich glaube es ist eine compilation gewesen.

Ich höre mir erstmal an um was genau es da nun geht und dann überlege ich ob ich dazu was sage, oder lieber erst mal mit einem RA spreche. Danke für den Hinweis, sonst hätte ich wohl aus Angst erstmal alles zugegeben.

Ich verstehe das aber nicht, dass ich post von der polizei bekommen habe und keine abmahnung von irgendeinem RA. In dem Schreiben steht gar nichts. Merkwürdig

das du das aber im forum preisgibts ist auch nicht so gut..wie du da raus kommst weisst du ja..

ehm ja musik wie ich dachte ..games lohnen nicht..das erste was gemacht wird ist deine festplatte beschlagmahnt etc..das müssen sie anders wird nicht verfahren..

das nächste mal wenn schon saugen dann doch nicht per filesharing..du hast dich nicht strafbar gemacht es gesaugt zu haben sondern es verschickt zu haben..sprich anderen angeboten..ist halt üblich bei p2p. wer heute noch p2p nutzt ist halt selbst schuld. in zeiten von rapidshare und co braucht sich kein mensch strafbar zu machen.
 
Ja, wie ist das eigentlich mit rapidshare? Legal kann das ja nun auch nicht sein...
 
Ob Oneclick-Hoster, FTP, P2P oder andere Verbreitungswege - es ist und bleibt überall verboten. Sowohl der Upload, als auch das Hosten, als auch der Download sind illegal.

Und um als nächstes irgendwelche Tricks, Gesetzes-, oder Technik-Lücken zu diskutieren ist das hier ganz sicher der falsche Ort.
 
Ja, wie ist das eigentlich mit rapidshare?
Natürlich auch hier illegal. Auch der download ist mittlerweile verboten.
Mit den One-Klick-Hostern verhält es sich überspitzt gesagt so, als wenn ich Dich in einer dunklen Ecke umbringen würde und keiner hats gesehen. ^^ Spuren hinterlässt man jedoch immer.

Du bist übrigens nicht verpflichtet auf der Polizei eine Aussage zu machen. Doch alles was du dazu sagst kann gegen Dich verwendet werden. Da hat sich schon mancher um kopf und Kragen geredet.
Hingehen solltest du aber. Dann kannst Du entscheiden, ob Du was zum Fall äußern möchtest oder "keine Angaben" machen möchtest. Beides ist möglich. Die Gegenpartei bekommt dann einen Bescheid.
Schuldig bist Du erst nach richterlicher Verurteilung.
In Haft musst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Schieb nicht so ne Panik. In den meisten Fällen läuft es zivilrechtlich und somit Ablass - ehm Schadenersatz hinaus. Hat also mit Strafgesetz nichts zu tun. Es sei denn, du hast hunderte files geladen oder gar verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wollen ja nur mehr oder weniger ein Geständnis damit du dann warscheinlich noch zivilrechtlich verklagt werden kannst, um dann Schadenersatz fordern zu können. Du kannst es dir anhören und dann die Aussage verweigern. Als Angeklagter darfst du immer Geschichten erzählen, als Zeuge darf man nicht lügen, vor Gericht muß man dann sehen in wie weit dir das nachgewiesen werden kann, in dem Fall wird dir dein RA schon sagen gib es zu und du bekommst die Strafe, meistens weiß er diese schon nach einer kleinen Unterhaltung mit dem Richter. ;)
 
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