eBay Ware erweist sich als gefälscht - positive Bewertung jedoch schon abgegeben

$t0Rm

Rear Admiral
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Ich habe vor kurzem eine Jacke bei ebay ersteigert.

Nach 2 Wochen Wartezeit (:grr:) kam sie auch endlich an. Die Jacke gefiel mir vom Schnitt überhaupt nicht und entsprach auch nicht meinen anderen Jacken der gleichen Marke. Nun ich hab mir nix dabei gedacht und gab ne positive Bewertung ab, hab mir gedacht die Jacke kann ich ja wieder bei ebay verkaufen.

Hab mich dann bei der Firma über die Jacke beschwert und bekam nach mehreren E-Mails folgende Antwort :

Vielen Dank für Ihre Mail. Wir hatten bezüglich Ihrer Anfrage mit unserem Design Team Rücksprache gehalten und die Information erhalten, dass es sich hierbei nicht um eine ###### Jacke handelt. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Verkäufer nennen könnten damit wir dies ggf prüfen können.
Hab dann den Verkäufer kontaktiert. Der meinte nur, er hätte ja 100% positive Bewertungen und ausserdem seie er Privatverkäufer. Ausserdem meint er, die Firma würde sich irren und die Jacke wäre 100% original, ich könnte ja in der Produktion in Izmir (Türkei) anrufen. Als ob ich das jetzt machen würde... Der Artikel sei auch verkauft worden "wie er ist".

Was kann ich nun unternehmen?

Hätte ich das Recht auf mein Geld? Auch nachdem ich bereits die Bewertung abgegeben habe?

Danke für alle Antworten!
 
Das ist doch im Grunde nichts anderes, als wenn du irgendwo im Laden einen gefälschten Artikel kaufst (unwissentlich), dich dafür bedankst und im Nachhinein feststellst, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Es ist auch völlig egal ob privat oder geschäftlich, Fälschung ist Fälschung. Wenn du sagst, du erstattest Anzeige wegen Betrugs wenn er die Jacke nicht zurücknimmt, dann bekommt er vielleicht kalte Füße. Denn das könnte für ihn wesentlich teurer werden. Es wurden auch schon Leute angezeigt, weil sie unwissentlich Fälschungen weiterverkauft haben - Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht.

Kannst dich ja rein zur Information mal hier durchlesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=32621&ccheck=1


edit: ggf. auch mal eBay deswegen kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schicke mal Bilder hoch von der Anzeige Verkaufsangebot und dem was du bekommen hast.
Hast du sie per Sofortkaupreis erworben oder wurde sie hochgepusht.
Wenn es sich um eine Nachbildung handelt ist es nicht verboten sie zu verkaufen.
Der Verkäufer darf aber nicht mit Bildern des Originals werben,da das den Verbraucher zur Irreführung leitet und man mehr bietet als die Nachbildung Wert.Das heißt:Er ist Verpflichtet es in seiner Anzeige reinzuschreiben,das sie in etwa dieser Jacke entspricht und darf nicht das Originalbild der Jacke reinsetzen.

Wenn er es nicht vermerkt hat ist das Betrug und Anwalt wird sich freuen.
Zudem kann der Originalhändler gegen ihn noch vorgehen,du selbstverständlich ebenfalls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, kontaktier auf alle Fälle eBay, lass dich nicht veräppeln.
Wenn du "gar nichts" machst, machst du dich auch strafbar, da du (jetzt) wissentlich eine Fälschung erworben hast. So machst du dich auch der Verbreitung strafbar, da du sie ja selbst gekauft hast.

Es spielt also im Klartext keine Rolle ob man wissentlich oder nichtsahnend eine Kopie erwirbt, wobei du ja weißt, dass es sich um eine Solche handelt.

Mein Tip:

- Zieh ihm erstmal die Socken aus, mach ihm also kalte Füße. Er muss die Jacke zurücknehmen, die zusätzlich angefallenen Versandkosten zahlen und dein Geld in voller Höhe zurückerstatten.
- Melde es anschließend eBay.

mfg,
Markus
 
Du könntest Dich an ebay wenden und eine Anzeige bei der Polizei machen und/oder mit Ware und Nachweisen (Links, Anschriften, Emailverkehr) zum Zoll.

Ob Du Dein Geld wieder siehst steht in den Sternen. Du könntest im schlimmsten Falle sogar noch einen auf die Mütze oder zumindest Stress bekommen, weil Du gefälschte Ware erworben hast, z.b. wenn irgendwas darauf hinwies.
Doch wie auch immer, meines Wissens hat man als Käufer von Hehlerware/Fälschungen keinen Anspruch auf Eigentum an der Ware. Du kannst allerdings versuchen Deinen Schaden beim Verkäufer einzuklagen.

Das Du sie besser bis zur Klärung nicht weiterverkaufst dürfte klar sein.
 
Hockeykiller1 schrieb:
Wenn es sich um eine Nachbildung handelt ist es nicht verboten sie zu verkaufen.
Bist du dir da sicher? Ich dachte Fälschung sei Fälschung?

Habe ich nun das Recht ihn zu verklagen oder nicht? Die Firma hat mir eindeutig versichert, dass dieses Modell nie von ihr produziert worden ist. In den Angaben standen aber Firmenname und das Modell.

Ich bin sowieso Rechtschutzversichert, dass heisst ich muss nix bezahlen wenn ich klage.

Soll ich ihm nun drohen oder nicht?
 
Worauf wartest du? Bis 20 Leute sagen du sollst es machen?
Oder bis Weihnachten vorbei ist, weil du irgendwie doch ein guter Mensch bist?

1.) Hol dir dein Geld zurück oder verzichte für immer darauf.
2.) Melde es eBay.

EBay geht dann gegen ihn vor. Übermittle der Herstellerfirma die Daten des Verkäufers, es besteht Betrugsverdacht. Den Rest macht eBay und der Hersteller.

Und nun frag bitte bitte nicht mehr so "...komisch" sondern mach oder lass es.
Du müsstest dich echt mal selber lesen :D

mfg,
Markus
 
markus1234 schrieb:
Und nun frag bitte bitte nicht mehr so "...komisch" sondern mach oder lass es.
Du müsstest dich echt mal selber lesen :D
Danke für den Push :D

Manchmal bin ich halt doch zu nett... Sollte sich ändern :rolleyes:

Ich bin mir sogar sehr sicher, dass der Typ Bescheid wusste. Auf meine Frage, woher er sie erworben hat, gab er mir nie eine Antwort.

Die Produktion fand anscheinend in Izmir statt. Wo die wirklichen Jacken hergestellt werden, werde ich heute telefonisch nachfragen.

Fest steht, die Jacke ist eindeutig eine Fälschung.

Habe ihm nun gedroht und ihm eine Woche Zeit gelassen. Falls er mir nicht das Geld überweist, werde ich ihn verklagen, so meine Aussage ihm gegenüber.

Danke für die Hilfe, werde mich hier melden, sobald es Neuigkeiten gibt!
 
Soll es ja auch ..

Außerdem drohnt er ja nur, sein gutes Recht in Anspruch zu nehmen ;)
In diesem Sinne ist es sogar eine geschenkte Frist, er hätte ihn auch gleich anzeigen können.

So im Sinne "Ich geb dir ne Woche und du mir dein Geld".

mfg,
Markus
 
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