Vorgeschichte: Ich habe Ende 2008 einen Artikel bei myby.de bestellt und nach Eingang der Bestellbestätigung sofort via Vorkasse bezahlt. Es gab dann einen Zahlendreher in der PLZ, der nach kurzer E-Mail-Korrespondenz laut Serviceabteilung behoben war. Wenige Tage später (6. Januar) kam dann eine Nachricht, dass die Zahlung noch nicht eingegangen wäre. Abgebucht wurde der Betrag aber bereits am 29.12.08. Bei den verwendeten Kontodaten gab es keinen Fehler. Ich habe die Serviceabteilung via Mail darauf hingewiesen und seitdem herrscht Funkstille von Seiten myby.de. Der Artikel ist im Online-Shop permanent als verfügbar gekennzeichnet.
Am 14.01. habe ich die Lieferung der Ware angemahnt(E-Mail) und eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Keine Reaktion.
Am 22.01. habe ich eine zweite Mahnung verschickt(E-Mail) und eine letzte Frist von 7 Tagen eingeräumt. Für den Fall der Nichtbelieferung habe ich angekündigt eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und eine Lieferung von myby nicht mehr zu akzeptieren.
Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob überhaupt schon ein Kaufvertrag besteht, ohne den wohl auch keine Ersatzbeschaffung zu rechtfertigen wäre. Die AGB besagen folgendes:
"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an Sie versandt wird oder eine separate Annahme-E-Mail übersandt wurde. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande."
Eine separate Annahme-Email habe ich niemals erhalten und ich bezweifle, dass diese überhaupt von myby verschickt wird. Gibt es einen anderen Grund, aus dem ich von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen kann? Ist z.B. die erneute Zahlungsaufforderung nicht bereits als Bestellannahme zu bewerten?
Wenn ja, sollte einer Ersatzbeschaffung nocheinmal eine postalische Mahnung via Einschreiben vorausgehen, oder sind E-Mails ausreichend belegt, wenn sie noch auf den Servern des Mail-Providers vorhanden sind?
Ich weiß, dass es hier keine Rechstberatung geben darf, aber eure persönliche Meinung würde mich mal interessieren.
Am 14.01. habe ich die Lieferung der Ware angemahnt(E-Mail) und eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Keine Reaktion.
Am 22.01. habe ich eine zweite Mahnung verschickt(E-Mail) und eine letzte Frist von 7 Tagen eingeräumt. Für den Fall der Nichtbelieferung habe ich angekündigt eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und eine Lieferung von myby nicht mehr zu akzeptieren.
Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob überhaupt schon ein Kaufvertrag besteht, ohne den wohl auch keine Ersatzbeschaffung zu rechtfertigen wäre. Die AGB besagen folgendes:
"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an Sie versandt wird oder eine separate Annahme-E-Mail übersandt wurde. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande."
Eine separate Annahme-Email habe ich niemals erhalten und ich bezweifle, dass diese überhaupt von myby verschickt wird. Gibt es einen anderen Grund, aus dem ich von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen kann? Ist z.B. die erneute Zahlungsaufforderung nicht bereits als Bestellannahme zu bewerten?
Wenn ja, sollte einer Ersatzbeschaffung nocheinmal eine postalische Mahnung via Einschreiben vorausgehen, oder sind E-Mails ausreichend belegt, wenn sie noch auf den Servern des Mail-Providers vorhanden sind?
Ich weiß, dass es hier keine Rechstberatung geben darf, aber eure persönliche Meinung würde mich mal interessieren.