Brauche dringenden Rat

LikeMikeSter

Lieutenant
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Juni 2008
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514
Hallo Community,

ich habe das Problem das ich mein Notebook (fast 1 Jahr alt) aufgrund eines Mangels zurück geben will. Es gab bereits 2 Nachbesserungen zu einem und dem selben Mangel am Display. Bei der zweiten Nachbesserung behauptete der Hersteller bereits er könne den Mangel nicht feststellen. Tauschte trotzdem das Display aus.

Der Mangel besteht aber immernoch und daraufhin wollte ich die Wandlung des Kaufvertrags. Der Händler lies das Gerät abholen um es zu überprüfen. Konnte es aber angeblich erneut nicht feststellen und entzog sich der Wandlung.
Ich habe das aber Freunden vorher gezeigt die den Mangel gesehen haben und bestätigen können.

Kann mir jemand Tipps geben was ich noch machen kann/soll?

Gutachten? Oder reicht eine schriftliche Bestätigung meiner Freunde?
 
wasn das fürn gerät und welcher mangel ist denn vorhanden ?
die bestätigung deiner freunde wird nicht reichen. trete telefonisch in kontakt mit dem hersteller und sage ihm, das du ein gutachten machen lässt, auf deren kosten, wenn die zu inkomputent sind, und den schaden nicht reparieren können.
 
Bei dem Mangel handelt es sich um ein sporatisches Flimmern vom Display. Bei der ersten Nachbesserung konnten die es noch feststellen und haben das LCD-Kabel getauscht.
Aber anschließend konnten die nichts mehr feststellen... angeblich. Sprich bei der zweiten Nachbesserung und dritten Prüfung. Aber warum hatten die dann trotzdem das Display getauscht wenn die nichts entdeckt hatten???

Es ist ein Q17 Xtreme Notebook von Cyber System.

Edit: Wo kann man solche Gutachten machen lassen?
 
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ah... das flimmern des D901C barebones. das hab ich schon oft gehört ! finde das auch ne frechheit in der preisklasse...

deswegen hatten die das display auch getauscht, denn da ist nen fehler bekannt. in der neuen version des barebones wurden andere displays eingesetzt.

verlange einfach dein geld zurück. nach 3 reperaturschritten hast du das recht dazu.
 
auch wenn die behaupten das die das Flimmern nicht beobachten konnten? Oder können die da einen Nachweis verlangen bzw. erzwingen?
 
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k.a. musst anfragen. aber nach 3 reperaturgängen gibts eigentlich nen austauschgerät (oder was gleichwertiges) oder halt das geld zurück. was aber ehr selten ist.

kann auch sein, das die ne andere firmenpolitik haben :) les mal die agb´s von denen, da muss sowas drin stehn. und am besten, immer alles am telefon regeln, nie via mail. und immer ganz freundlich sein !
 
Das einzige was in den AGBs hierzu drin steht ist folgendes:

3. Liegt ein Mangel der Ware vor, richtet sich die Haftung Cyber-Systems im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Bei einer Warenrücksendung oder bei einem Defekt, der zur Wandlung führt, ist die stets die komplette Ware zurückzugeben. Dies beinhaltet unter anderem alle Kabel, Adapter, Netzteile, Bedienungsanleitungen oder Handbücher, Datenträger als auch die Verpackung. Bei Fehlen eines der Teile ist Cyber-System berechtigt einen pauschalen Einbehalt von 15% des Kaufpreises von der erteilten Gutschrift abzuziehen. Weist der Käufer einen geringen Schaden nach, so ist dieser anzusetzen jedoch immer zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,00 Euro.

Jetzt geht es mir eigentlich nur noch darum ob die sich der Wandlung entziehen können indem sie behaupten nicht feststellen zu können? :-(


EDIT: Also falls jemand in solchen Dingen guter Ahnung ist, bitte melden.
 
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Flimmern ist so eine Sache. In der c't war vor kurzem ein Artikel dazu und dort wurde es nicht als Mangel, sondern als Qualitätsproblem beschrieben. Die haben dort verschiedene Ursachen beleuchtet und auch sehr teure LCDs hatten das Problem teilweise.
 
Weisst du zufällig noch in welcher Ausgabe das war?

Ich finde es aber schon armseelig mit dem Flimmern für das Notebook in dieser Preisklasse. Ich hatte schon einige Notebooks und keines der bisherigen hatte ein derartiges Symptom. :freak:

Sogar mein zweites Notebook, das einer günstigeren Preisklasse angehört (ca. 700 EUR), hat ein stabileren LCD. :mad:

Aber meines erachtens ist dies ein Mangel der angerechnet werden sollte. D.h. als Mangel behandelt wird.

Bin derzeit für meine weitere Vorgehensweise völlig ratlos... :-(
 
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Wäre es theoretisch machbar dieses Flimmern mit einer qualitativ hohen WebCam aufzuzeichnen?
 
wenig beweiskräftig wäre immerhin besser als garnicht ;-)

Danke für den Link... werde mich dem Artikel mal annehmen.

Habe das Gerät heute wieder erhalten. Werde es nochmal testen und ggf mit denen nochmal telefonieren wie am besten weiterverfahren wird.

Gruß
 
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