Grafikkarte mit neuem Kühler Uasstatten, Gewährleistungsverlust?

slickride

Lieutenant
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guten abend,

in jedem thread "... graka ... kühlerwechsel ..." wird erwähnt, dass bei einem kühlerwechsel die garantie erlischt.
jetzt wirds aber happig: wie siehts den mit der gewährleistung aus?

als laie weiß ich, dass der gesetzgeber davon ausgeht, dass ein mangel - welcher innerhalb der ersten 6 monaten auftritt - bereits vor kauf bestand und der verkäufer die möglichkeit hat, über ein gutachten das gegenteil zu beweisen.

gilt das auch, wenn der kühler gewechselt wird?
solange der defekt nicht aufgrund einer mangelhaften installation oder einer unzureichenden kühlleistung zurückzuführen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der verkäufer die möglichkeit hat die gewährleistung zu verweigern; nur hat der verkäufer überhaupt die möglichkeit das nachzuprüfen oder wird er nicht aus prinzip sage: "kühlerwechsel = grund des defekts".

nun seid ihr gefragt ;)
 
Nun, das ist eigentlich allgemein bekannt, das beim Wechseln des Kühlers die Garantie verfällt. Da wirst Du nichts dran ändern-auch wenn Du es versuchst. Der Hersteller wird da die besseren Karten haben.

Es gibt ja Angebote, bei denen der mitgelieferte Kühler gewechselt werden kann und die Gewährleistung trotzdem bleibt.
 
Letztlich solltest Du wahrsch. eine Rechtsberatung o.ä. aufsuchen.
Stimmmt aber, interessanter Punkt. Sollen sie doch ein Gutachten erstellen und dir beweisen, das es daran lag....
Ob das allerdings für solche Geräte (wo solch ein Nachweis nicht oder nur mit riesigem Aufwand und hoher Unsicherheit möglich ist) auch gilt - keine Ahnung.

Interessante Idee, aber vermutlich wird es in der Praxis einfach heißen: Pech. Du hast (wie bei anderen Elektrogeräten auch) einfach nicht dran rumzuschrauben und wenn, hast Du halt keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr....aus.
 
Das Problem ist ja, dass Gewährleistung dann greift, wenn das Gerät bereits beim Kauf ein Manko hatte, was dann aber erst in Folge des Betriebs zu einem Defekt geführt hat.
Das heißt für mich (Ich bin kein Profi, war aber ne Zeit lang im PC-Einzelhandel tätig): Solange dir nicht nachgewiesen werden kann (innerhalb der 1. 6 Monate), dass die Karte abgeraucht ist, weil die Kühlung nicht ausreichend war, muss die Karte erstattet werden.

Soweit zur Theorie. In der Praxis tun sich diverse Probleme auf:

1. Diverse Karten (alternative HD4870 Modelle zB) haben von Natur aus eine schlechte VRAM Kühlung und können auch so abrauchen.
Wenn man jetzt nur den Chipkühler tauscht und die - nach wie vor - unzureichend gekühlten VRAMs vaporisieren, weils zufällig nen heißer Sommertag ist und man trotzdem seid 4 Stunden am Dauerzocken ist, könnte der Händler behaupten, das wäre aufgrund der Modifikation gewesen, obwohl die Karte auch im Orginalzustand abgeraucht wäre. Ich hab da schon von Geschichten wie "der Luftstrom hatte nun einen 25° spitzeren Winkel, deswegen war die Kühlung unzureichend" gehört.

2. Nicht selten wird der Händler es in solchen Fällen auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da es leider gute Chancen gibt, dass sich irgendwas findet, was nach dem Einbau nicht stimmen soll. ("Es wurde zu wenig (!) Wärmeleitpaste benutzt, als noch nen Zentner drauf war, hats geklappt!")

3. Im Endeffekt hängt alles von der Kulanz des Händlers bzw. des Fachwissens des Sachverständigers ab.
Beides keine Dinge, auf die ich setzten würde.

Sry, wegen der langen Sätze...
 
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