Angeblicher Fahrradklau, was kommt da auf uns zu?

*Freak*

Lieutenant
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Feb. 2009
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tag,

und Freund und ich sind im Mai 2008 angetrunken nach Hause gelaufen...er hatte kein Fahrrad, aber ich...
Haben in einem Wald ein verrottetest Fahrrad gefunden (Sattel und die Griffe haben schon Moos angesetzt). Haben uns nichts dabei gedacht und haben uns das genommen um schneller nach Hause zu kommen.
Da das Fahrrad (altes Damen Hollandrad) schon total kaputt war (Reifen platt,Lichtanlage kaputt, Sattel und Griffe vermoost) hat er das Fahrrad hergerichtet und hat es zweit Fahrrad genutzt, weil die Kette von seinem anderen Fahrrad gerissen ist.

Er ist damit eine Zeit lang rumgefahren (ca. 5 Monate),bis er sein anderes Fahrrad reparieren lassen hat. Irgendwann im November ist sein kolumbianischer Austauschstudent damit gefahren und geriet in eine allgemeinen Verkehrskontrolle.
Die Beamten stellten fest,dass das Fahrrad im November oder Dezember 2007 gestohlen wurde, in dem selben Zeitraum und Gegend wie mein altes Fahrrad.

Die Beamten standen dann kurze Zeit später auf seiner Matte und er hat es so geschildert wie ich euch jetzt.
Und gestern hat er einen Brief bekommen und muss am Donnerstag zur Vernehmung. Ich werde dann auch im Notfall als Zeuge aussagen. Ihm wird schwerer Fahrraddiebstahl vorgeworfen.

Was wird ihn bzw. uns erwarten? Da ich ja bei der Tat dabei war und ihn nicht daran gehindert habe...
 
1.) Warst du Stockbesoffen und hattest keine Ahnung davon. Das hielft dir bei deiner Aussage schonmal ;) :D
2.) Bist du mit Sicherheit nicht der erste, dem so etwas passiert ist. Also such nach deinem Fall einfach mal in Google.
3.) Hättest du das Fahrrad nicht nehmen dürfen, egal wie verrostet es ist :mad: ^^

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
bei mir gabs 2 wochen sozialstunden ohne irgend einen eintrag. meinem kumpel (gleiche sache wie bei dir, er hat sich das fahrrad genommen) haben sie ebenso 2 wochen gegeben. aber die sozialstunden haben mir ehrlich gesagt viel spaß gemacht, da ich bei einer art hundetrainer gemacht habe und ich tiere mag. ;) wenn du/ihr glück habt, setzt ihr die sozialstunden schnell ab und alles ist gut.

und "schwerer" fahrraddiebstahl klingt ja mal sehr nett.
 
Ist das denn "leichter Fahrraddiebstahl" wenn ich es nach ner Weile wieder hinstelle? :)
 
ich denke der staatsanwalt wird das wieder fallen lassen, denn ihr wart zu zweit, und dann ist es aussage gegen aussage, bzwder staatsanwalt kann nicht beweisen dass ihr das ding geklaut oder gefunden habt im wald.

was natürlich passieren kann ist, dass der eigentümer zivilrechtlich gegen euch vorgeht, denn da müsst ihr beweisen dass ihr unschuldig seid, und das geht selten gut, das kenn ich persönlich.
dann müsst ihr einen vergleich aushandeln.

aber bei den bullen nicht sowas sagen wie: es lag halt da, wir wussten nicht dass es jemandem gehört, denn "unwissenheit schützt vor strafe nicht".

sagt dass ihr es wieder hingestellt habt, und nach 2-3monaten lag es imemrnoch da, und dann seid ihr davon ausgegangen, dass es dort entsorgt wurde, und habt es dann gemeinsam wieder hergerichtet. ihr wolltet es im revier melden, aber dachtet dass es nicht notwenig ist.

aber das mit dem "ich war besoffen, ich wusste nicht was ich tue" ist ne schlechte idee, erstens für den lappen, egal ob man ihn hat oder noch macht, denn unzurechungsfähigkeit ist nichts gutes, auch wenn es einen ab und an mal aus der scheisse zieht, kann es dennoch andere konzequenzen haben.
 
Ihr habt nix gestohlen den ihr habt es ein jahr später gefunden und behalten das ist kein diebstahl
 
Ihr seid doch so besoffen gewesen das ihr nicht mehr wisst wer es genommen hat, und gegen sich selber muss man sowieso nicht aussagen, oder!?
 
ich bin jetzt 19 und mein freund 18..
ich denke mal, dass es doof für uns laufen wird... er hat im moment ein Monat Fahrverbot..ist mit dem Auto über rot gebrettert... keine Ahnung ob das ausschlaggebend ist, weiß ich jetzt nicht..
Die Besitzer haben sich nie bei ihm gemeldet.
 
Deinen eigenen?

Oder meinste den Staatsanwalt?
Es gilt die unschuldsvermutung die müssen ihn nachweisen das er es geklaut hat, und wen er keine Vorstrafen hat klingt seine aussage glaubwürdig am besten kooperative mit der Staatsanwaltschaft reden
 
@dorndi ne, denk nach...

klar ist es deiner meinung nach besser alles ganz genau richtig zusagen und am besten noch so dumm, dass man sich selbst in die scheisse reitet...

du würdest dir sicher in die hosen pissen und anfangen zu heulen, damit du frei kommst... oder dem bullen unmoralische angebote machen, muahahahaha, freak
 
ich kann nur empfehlen, sich nen anwalt zu nehmen.

man reitet sich bei sowas durch ne eigene aussage immer gerne so richtig selber in die scheiße und dann wird einem da nachher nen strick draus gedreht.

btw: ich hätte ein fahrrad am wegesrand in dem zustand auch mitgenommen...
 
naja...
hab gerade Post bekommen ^^

Und als wir das Fahrrad gefunden haben...war es schon Mai/Juni 2008
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (bild entfernt.)
Geh hin zu dem Gespräch und erzähle ihnen alles.
Würd ich ohne einen anwalt zu konsultieren nicht machen. Bei aussagen bei der polizei ist leider der ehrliche immer der dumme.


Evtl. kannst du ja sogar vorher noch mit den Besitzern des Fahrrads reden.
das wäre allerdings eine alternative, dass die die anzeige einfach fallen lassen. weiß aber nicht, ob man einfach so mit denen rede kann bzw. zum jetzigen zeitpunkt die beiden überhaupt irgendwelche daten von denen haben.
 
*Freak* schrieb:
er hat im moment ein Monat Fahrverbot..ist mit dem Auto über rot gebrettert... keine Ahnung ob das ausschlaggebend ist, weiß ich jetzt nicht..

Nope, das ist überhaupt nicht ausschlaggebend.

Viel ausschlaggebender ist, dass Ihr das Fahrrad offenbar als herrenlose Sache vorgefunden habt (oder habt Ihr etwa ein Schloss geknackt?). Die Aneignung einer herrenlosen Sache ist straflos. Auch musstet Ihr, wenn ich das richtig interpretiere, nicht davon ausgehen, dass es sich um ein offensichtlich gestohlenes Objekt handelt (das wäre der Fall, wenn Ihr ein offenkundig wertvolles Objekt vorgefunden hättet). Ein total verrottetes Fahrrad, welches man unabgeschlossen im Wald vorfindet, darf als herrenlos bewertet werden.

Es fehlt also am Vorsatz bezüglich einer rechtswidrigen Zueignung. Euch erwartet also GAR NICHTS. Vorausgesetzt, Ihr könnt Eure Einlassungen glaubhaft belegen. Die Hinzuziehung eines Anwalts halte ich für zwingend notwendig. Entscheidend ist, dass Ihr belegen könnt, dass Ihr Euch das Fahrrad nicht in dem Bewusstsein angeeignet habt, dass es jemand anderem gehören könnte, sondern dass Ihr von einer herrenlosen Sache ausgegangen seid. Der Staatsanwalt müsste sodann zumindest Eventualvorsatz ("na wenn schon") nachweisen können. Ansonsten befinden wir uns im Bereich der Fahrlässigkeit. Und einen fahrlässigen Diebstahl kennt das deutsche Recht nicht (§ 15 StGB). Wenn Ihr also glaubhaft machen könnt, dass Ihr aufgrund der Gesamtumstände (vorfinden eines verrotteten, nicht abgeschlossenen Fahrrades im Wald) davon ausgegangen seid, dass das Fahrrad dort mit Eigentumsaufgabewillen abgestellt wurde ("wird schon so sein"), dann bleibt Ihr straflos.

Genau dies ist, vorausgesetzt Du hast den Sachverhalt mit voller Wahrheit geschildert, auch die einzig akzeptable Lösung. Ihr habt Euch offenkundig keines Fehlverhaltens schuldig gemacht. Ihr durftet davon ausgehen, dass es sich um eine herrenlose Sache handelt. Mit diesem Vorsatz kann keine Strafbarkeit einhergehen.

Unterstellt, Du hast den Sachverhalt hier wahrheitsgetreu geschildert, würde ich keine Verurteilung akzeptieren, sondern mich - wenn nötig - bis zur höchsten Instanz hochklagen. Da Ihr zu zweit wart, gibt es soglich eine Zeugenaussage.

Ziehe unbedingt einen Anwalt zu Rat.

Solange das, was Du hier schilderst, auch wirklich zutreffend ist, habt Ihr Euch keines Verstoßes gegen das StGB - in diesem Falle eines Diebstahls - strafbar gemacht. Jedes anderslautende Urteil ist inakzeptabel und daher anzugreifen. Dein Anwalt wird Dich entsprechend beraten.

MfG,
Dominion1.
 
Also Herrenlos war es auf jedenfall...
Und Zeugen außer uns beiden gab es nicht. Vllt noch einen Freund, der an dem Abend mit uns mit auf Kneipentour war...er hat meinen Kumpel fahrradlos loslaufen sehen und ich hab mein Fahrrad geschoben
Achja..ich werde genau so wie mein Kumpel wegen schweren Fahrraddiebstahl beschuldigt...
 
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